Bebauungsplan Nr. 1009, Haaren-Ortsmitte-Stadthäuser Erschließung Hier: Ausführungsbeschluss
FB 68/0231/WP18 · Entscheidungsvorlage
Bebauungsplan Nr. 1009, Haaren-Ortsmitte-Stadthäuser Erschließung Hier: Ausführungsbeschluss
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Herr Bezirksbürgermeister Hecker begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Zwick vom Fachbereich Mobilität und Verkehr, Abteilung Tiefbau.
Herr Zwick stellt anhand einer Präsentation den Ausführungsbeschluss vor.
Frau Bezirksvertreterin Vogelgesang bedankt sich zunächst für die verständliche Präsentation zur Kita-Planung, kritisiert jedoch die vorgestellte Erschließungsplanung als überdimensioniert und in Bezug auf die Klimarelevanz als vermutlich negativ zu bewerten. Sie bemängelt, dass die ursprünglich zugesagte Prüfung der Entwässerung offenbar nicht mehr vorgesehen sei, obwohl es bereits jetzt bei Starkregen in der Lachgasse Probleme mit der Entwässerung gebe. Das mehrfach angefragte Erschließungskonzept liege bis heute nicht vor. Die Baum-Bilanz bezeichnet sie als katastrophal und kritisiert das Fehlen einer generationsübergreifenden Bürgerinformation. Auch weist sie auf die bereits hohe Hitzebelastung in dicht besiedelten Bereichen Haarens hin und erinnert daran, dass 2020 von verschiedenen Fraktionen betont wurde, Haaren solle nicht weiter verdichtet werden. Ihre Fraktion lehnt die Vorlage daher ab.
Herr Zwick erklärt, dass der Bebauungsplan und die Erschließungsflächen entsprechend vorgesehen seien. Die Lachgasse werde nicht neu, sondern lediglich hergerichtet, da sie bereits versiegelt sei. Baumfällungen seien eingeplant, es gebe aber auch Ersatzpflanzungen. Für Parkraum werde teilweise auf bereits versiegelte Flächen zurückgegriffen, zudem würden Flächen geschaffen, um Parkraumverluste (z.B. an St. Germanus) auszugleichen.
Herr Bezirksvertreter Küppers betont, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde, da sie folgerichtig sei, wenn man den Bebauungsplan umsetzen wolle. Die Kita benötige die entsprechende Fläche. Durch den Neubau des Kirchumfelds seien um die 50 Parkplätze entfallen, die nun teilweise kompensiert würden. Es wird einen guten Mobilitäts-Mix vor Ort geben. Die Diskussion mit der Verwaltung um drei Erschließungen habe es nur gegeben, weil dies von einer Fraktion gefordert wurde. Die anderen beiden Fraktionen waren immer mit den zwei Erschließungen zufrieden.
Für die SPD steht der bezahlbare Wohnraum neben der Kita im Vordergrund, weshalb sie zustimmt. Die Entwässerung müsse geprüft werden, doch könne keine Kanalisation unbegrenzt Regenwasser aufnehmen.
Frau Bezirksvertreterin Ludwigs schließt sich Herrn Bezirksvertreter Küppers an und unterstützt vor allem die neuen Parkplätze, den barrierefreien Ausbau und die Möglichkeit einer vielseitigen Nutzung der neuen Haarener Mitte durch die Anwohner. Sie bittet zudem um Prüfung eines Starkstromanschlusses am Anschluss der Germanusstraße zum Kirchenumfeld, um dort Veranstaltungen wie einen Weihnachtsmarkt zu ermöglichen.
Herr Bezirksvertreter Kogel hält eine Kanalüberprüfung für sinnvoll, merkt jedoch ebenfalls an, dass ein Kanal nicht für jede Eventualität gebaut werden könne. Die Diskussion um die drei Erschließungen des Gebietes führt er ebenfalls ausschließlich auf Forderungen der Fraktion Die Grünen zurück.
Herr Bezirksbürgermeister Hecker bedankt sich bei Herrn Zwick für die Vorstellung des Konzepts, mit welchem u.a. auch neuer Parkraum geschaffen werden soll. Er verweist an dieser Stelle auf den bestehenden Beschluss des Mobilitätsauschusses aus dem Jahr 2021, welcher besagt, dass eine Kompensation von mind. 50% der weggefallenen Parkplätze in unmittelbarer Nähe des Ortskernes zu erfolgen hat. Diese Kompensation würde ja nahezu erreicht. Die Parkplätze befinden sich auf öffentlicher Privatfläche. Er erkundigt sich, ob für die Kita und die Wohneinheiten, wenn diese gebaut sind, nach der Stellplatzsatzung auch noch mal Stellplätze hergestellt werden müssen.
Herr Zwick bestätigt dies und führt weiterhin aus, dass man sich noch in Klärung mit dem Liegenschaftsamt befindet, was die Bewirtschaftung dieser Parkplatzflächen angeht.
Weiterhin erkundigt sich Herr Bezirksbürgermeister Hecker nach der Anzahl der vorgesehenen E-Ladesäulen.
Herr Zwick erläutert, dass insgesamt vier E-Ladesäulen vorgesehen sind, welche jeweils über zwei Anschlüsse verfügen, so dass bis zu 8 Autos geladen werden können. Vier dieser Anschlüsse sollen sofort hergestellt. Die weiteren vier Anschlüsse werden nur mittels Lehrrohren vorbereitet und zunächst noch nicht endgültig ausgebaut.
Herr Bezirksbürgermeister Hecker befürwortet dieses Vorgehen und weist auf die derzeitige geringe Auslastung der E-Ladeplätze am Haarener Markt hin.
Herr Bezirksvertreter Einzmann fragt nach, ob er das richtig verstanden hat, dass die Parkplätze dann nicht umsonst, sondern mit Parkscheinautomat bewirtschaftet werden sollen. Herr Zwick bestätigt dies.
Auf die Nachfrage mit wie vielen Parkplätzen kalkuliert wird, antwortet Herr Zwick, dass 37 zu bewirtschaftende Parkplätze vorgesehen sind.
Herr Bezirksbürgermeister Hecker bittet den Platz der Fahrradabstellfläche nochmals zu überdenken, da auch bereits beim Umbau des Bereichs um St. Germanus sowie im Bereich des Parks bereits zusätzliche Fahrradabstellflächen geschaffen wurden. An einer Stelle sind laut Plan 23 Fahrradabstellbügel vorgesehen. Herr Bezirksbürgermeister Hecker merkt an, dass er diese Anzahl an Fahrradabstellbügeln aufgrund der bislang eher geringen Nutzung im Bezirk als deutlich zu überdimensioniert ansieht.
Der vorgesehene Bereich für die Fahrradabstellflächen wird laut Herrn Zwick in der Bauphase auch noch als PKW-Abstellfläche genutzt. Herr Zwick bestätigt, dass man diesen Bereich noch individuell nach tatsächlichem Bedarf anpassen kann. Hier besteht also durchaus auch noch die Chance weitere PKW-Stellplätze zu realisieren.
Herr Bezirksbürgermeister Hecker stellt abschließend fest, dass in den letzten zwei Jahren bereits ca. 100 neue Fahrradbügel im Bezirk installiert wurden.
Herr Bezirksvertreter Einzmann erkundigt sich nach der Dauer der Baustraße und dem Schutz der Straße vor Baufahrzeugen. Herr Zwick erläutert, dass wie in der Innenstadt beim Abriss des Büchels eine Überfahrschicht aufgetragen werde, die später wieder entfernt werde. Zur Verkehrsfläche erklärt er, dass Parken nur auf markierten Flächen erlaubt sei, farblich abgesetzte Pflasterungen und Absperrungen vorgesehen seien und ausreichend Platz für die Müllabfuhr bleibe.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und fasst auf Grundlage der vorliegenden Planung, den Ausführungsbeschluss zur Umsetzung der Erschließungsplanung für das B-Plan Gebiet Nr. 1009, Haaren-Ortsmitte-Stadthäuser unter Vorbehalt eines rechtskräftigen Haushalts 2026 mit Bereitstellung der finanziellen Mittel.
Erläuterungen
Anlass
Mit dem Satzungsbeschluss vom 4.12.2024 beauftragte der Rat der Stadt Aachen die Verwaltung mit der Erstellung der Ausführungsplanung für die Erschließung des B-Plangebietes Haaren-Ortsmitte-Stadthäuser.
Der Bebauungsplan hat mit der Veröffentlichung im Februar 2025Rechtskraft erlangt.
Planung
Die Erschließung des B-Plan-Gebietes erfolgt von Osten über die Germanusstraße und von Süden über die Laachgasse. Die Erschließungsstraße, die von der Germanusstraße gegenüber der Kirche in das Bebauungsplan Gebiet hineinführt (Planstraße 2), wird als eine rund 65 m lange Wohnstraße mit 7,00 m Querschnittsbreite im niveaugleichen Ausbau erstellt. Im Einmündungsbereich wird der Querschnitt durch ein Baumfeld eingeschränkt. Dadurch wird eine Eingangssituation geschaffen, die den verkehrsberuhigten Charakter des dahinter liegenden Gebietes unterstützt. Alternierend dazu wird nach rund 15 Metern ein weiteres Baumfeld angeordnet, das ebenfalls als verkehrsberuhigendes Element dient. Auch hier ist eine Torwirkung mit einem Baumfeld auf der angrenzend geplanten Parkplatzfläche (Parkplatz 2) vorgesehen. Nach ca. 40 Metern weitet sich die niveaugleich in Pflasterbauweise geplante Verkehrsfläche nach Norden auf. Innerhalb dieser öffentlichen Verkehrsfläche befinden sich zwei Längsparkplätze und es sind perspektivisch vier senkrecht angeordnete Parkplätze geeignet, die als E-Ladeparkplätze ausgestattet werden können. Diese Ausrüstung kann jedoch erst realisiert werden, wenn der Gesamtstrombedarf des neuen Wohngebietes feststeht und durch die Regionetz GmbH entsprechende Versorgungsanlagen geplant werden können. Zum jetzigen Zeitpunkt ist der Herstellungsaufwand für die Betreiber zu groß.
Nach Norden schließt in Richtung Alt-Haarener-Straße ein weiterer, für den ruhenden Verkehr vorgesehener Bereich an, der auf städtischer Privatfläche hergestellt wird. Hier sind 12 öffentlich zugängliche Parkplätze vorgesehen. Über diese Fläche (Planstraße 2.1) gelangt der Fußgänger- und Radverkehr zu einem Gehweg, Radfahrer frei, der durch eine Gebäudeunterfahrt bei Haus Nr.106 an die Nebenanlagen der Alt-Haarener-Straße anbindet.
Der an der nördlichen Seite der Planstraße 2 liegende Parkplatz 2 befindet sich auf privater städtischer Fläche. Es ist geplant, diese Parkplatzfläche zeitgleich mit dem Bau der Baustraße herzustellen und fertig auszubauen. Auf dieser Fläche werden 14 Parkplätze hergestellt, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Davon sind zwei Parkplätze als Sonderparkplätze für Menschen mit Behinderungen und vier als optionale Sonderparkplätze für E-Laden vorgesehen. Für diese E-Lade Parkplätze werden zunächst nur Leerrohre verlegt. Ein Ausbau kann erfolgen, sobald es den Bedarf gibt. Dann sollen diese Parkplätze ebenfalls von Menschen mit Behinderungen genutzt werden können. Sie werden daher barrierearm hergestellt. Außerdem sind auf dieser Parkplatzfläche Fahrradbügel für 26 Fahrräder und 3 Lastenräder vorgesehen. Während die zu erschließenden Baugrundstücke noch nicht fertig bebaut sind können anstelle der Fahrradstellplätze hier 4 zusätzliche Kfz-Parkplätze übergangsweise angeboten werden.
Die auf städtischen Privatflächen hergestellten Parkplätze können nicht öffentlich gewidmet werden. Gemäß der derzeitigen Aussage des Ordnungsamtes sind deswegen dort keine Ahndungen durch Ordnungskräfte möglich. Darüber hinaus müssen für diese Flächen die Übernahme- und späteren Bewirtschaftungskosten innerstädtisch noch geregelt werden.
Grundsätzlich ist auch zu beachten, dass die hier vorgestellte Realisierung des Parkplatz 2 zum Teil der Vorlage Konzeptverfahren Haaren-Ortsmitte (FB 23/0334/WP18) widerspricht. Im Bereich der zukünftigen Erschließung des mittleren Clusters hätten Flächen, die als „Anlage für den ruhenden Verkehr“ festgesetzt sind, optional in das Konzept einbezogen werden können, was mehr Flexibilität für einen Vorhabenträger bedeutet hätte.
Von der Laachgasse aus wird das Gebiet mit einer 3,50 m bis 5,50 m breiten Verkehrsfläche (Planstraße 1) erschlossen, die dort zwischen dem vorhandenen Baumbestand hindurchführt. An ihrer westlichen Seite werden 9 Senkrechtparkplätze (Parkplatz 1) und Fahrradbügel für 32 Fahrräder angelegt, die vor allem Naherholungssuchenden des angrenzenden Parks zu Gute kommen. Auch der Parkplatz 1 soll bereits zeitgleich mit den Baustraßen hergestellt werden. Zwischen den Parkplätzen und dem schützenswerten Baumbestand gibt es Engstellen und die Verkehrsfläche verschwenkt. Damit wird auch an dieser Stelle ein verkehrsberuhigender Effekt erzielt. Der Ausbau der Planstraße 1 ist ebenfalls niveaugleich geplant. An der Einmündung zur Laachgasse wird der dortige Knotenpunkt, derzeit im Baustraßenzustand, zum Zeitpunkt des Endausbaus ebenfalls endausgebaut und bildet dann den niveaugleichen Übergang zwischen Laachgasse, Planstraße 1 und dem dort angrenzenden B-Plan Nr. 7505 Haarener Allee.
Baumbilanz und Ökologie
Im Planbereich werden zur Baufeldfreimachung 16städtische Bäume unterschiedlicher Größe gefällt. Dieser Baumbestand kann aufgrund der zur Gebietserschließung notwendigen Trassen der Erschließungsstraßen nicht erhalten werden. Wurzelschäden, die aufgrund des zukünftigen Straßenbaus unabwendbar sind, würden zudem die Standsicherheit und somit auch die zukünftige Verkehrssicherheit gefährden. Es ist vorgesehen , im Zuge der Maßnahme mindestens 10 neue, höherwertige Bäume im öffentlichen Raum zu pflanzen.
Parkraumbilanz
Im Bereich der neu angelegten öffentlichen Verkehrsflächen entstehen insgesamt 15 Parkplätze für PKW. Zusätzlich sind auf den privaten städtischen Flächen 28 weitere Parkplätze geplant. Die 14 Parkplätze auf Parkplatz 2 und die 9 Parkplätze auf Parkplatz 1 werden bereits währenddes Baustraßenzeitraums hergestellt. Während dieser Übergangszeit steht die auf Parkplatz 2 zukünftig für Fahrradstellplätze vorgesehene Fläche übergangsweise für 4 weitere Kfz als Parkplatz zur Verfügung. Somit können insgesamt 27 Parkplätze bereits während der Bauzeit des Hochbaus genutzt werden. Insgesamt entstehen nach dem geplanten Endausbau 58 Fahrradstellplätze (29 Fahrradbügel), die perspektivisch den Umstieg vom Kfz auf das Fahrrad fördern sollen und 43 Kfz-Parkplätze..
Barrierefreiheit
Zugunsten mobilitätseingeschränkter Personengruppen wird die Querneigung auf den geplanten Erschließungsflächen auf 2,0 % gemäß DIN 18040 begrenzt. Das Längsgefälle der Planstraße 2 und Planstraße 2.1 ergibt sich durch die Anschlusspunkte an die Germanusstraße und Alt-Haarener Straße sowie den Verlauf der Topografie. Auf dem steilsten Stück beträgt dieses 5,8 %. In Planstraße 1 liegt das maximale Längsgefälle bei 3,1%. Die taktile Führung ist nach DIN 32984 – Bodenindikatoren im öffentlichen Raum geplant.
Ausbauelemente
Die im B-Plangebiet neu angelegten Flächen werden mit Standardmaterial hergestellt.
Gehweg (Radverkehr frei) | Parkplatz 1 und 2 | |||||
8 cm | Betonsteinpflaster, grau 10/20/8 cm | 10 cm | Betonsteinpflaster, anthrazit 10/20/10 cm | |||
4 cm | Splitt-Gemisch 2/5 mm | 4 cm | Splitt-Gemisch 2/5 mm | |||
15 cm | hydr. geb. Tragschicht (HGT) 0/45 mm | 20 cm | hydr. geb. Tragschicht (HGT) 0/45 mm | |||
13 cm | Frostschutzschicht 0/45 mm | 21 cm | Frostschutzschicht 0/45 mm | |||
40 cm | Gesamtaufbau | 55 cm | Gesamtaufbau | |||
Mischfläche Planstraße 2 und 2.1 | Mischfläche Planstraße 1 | |||||
10 cm | Betonsteinpflaster, grau 10/20/10 cm | 4 cm | Asphaltdeckschicht | |||
4 cm | Splitt-Gemisch 2/5 mm | 14 cm | Asphalttragschicht | |||
20 cm | Drainbeton-Tragschicht | 37 cm | Frostschutzschicht 0/45 mm | |||
19 cm | Frostschutzschicht 0/45 mm | |||||
55 cm | Gesamtaufbau | 55 cm | Gesamtaufbau | |||
Entwässerung
In den Planstraßen wird die Kanalisation von der Regionetz GmbH im Mischprinzip hergestellt. Die Entwässerung der Verkehrsflächen erfolgt in Planstraße 2 und 2.1 mit umgekehrtem Dachprofil über innenliegenden Rinnen. Für Planstraße 1 ist eine Einseitneigung geplant. Die Entwässerung erfolgt hier über den östlichen Fahrbahnrand mittels Straßenabläufen.
Beleuchtung
Die Beleuchtung erfolgt mit Standardleuchten. In der Planstraße 2 werden dazu 3 Leuchten und in Planstraße 1 2 Leuchten benötigt. Auf den privaten städtischen Flächen ist jeweils ein weiterer Beleuchtungsmast notwendig.
Bürger*inneninformation
Für Erschließungsstraßen in B-Plan Gebieten sind keine Bürgerinformationen vorgesehen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahren gab es Gelegenheit für die Bürger*innen, ihre Anregungen mitzuteilen. Vor Baubeginn werden die Anlieger*innen aber per Wurfsendung über Baubeginn und Ansprechpartner vor Ort informiert.
Kosten, Finanzierung und Beitragspflicht
Da der Endausbau der Erschließungsstraße zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, werden zunächst nur Mittel zur Herstellung der Baustraße und des Endausbaus der Parkplatzfläche 1 und 2 in Höhe von 743.000 € benötigt.
Im Haushalt 2025 stehen unter dem PSP-Element 5-120102-300-01300-300-1 Haaren Ortsmitte (Stadth.), Erschließung Mittel i.H.v. 93.000 € zur Verfügung. Die zur baulichen Umsetzung dieses Ausführungsbeschlusses benötigten Mittel werden für den Haushalt 2026 angemeldet. Der Ausführungsbeschluss bleibt daher der Bereitstellung der erforderlichen Mittel durch einen künftigen rechtskräftigen Haushalt vorbehalten.
Sollten entgegen der o.g. Ausführungen im Haushaltsjahr 2025 bereits mehr als die zur Verfügung stehenden Mittel i.H.v. 93.000 Euro z.B. zur Baufeldfreimachungen oder der Einholung erforderlicher Bodengutachten benötigt werden, ist eine entsprechende überplanmäßige Mittelbereitstellung mit Deckung sicherzustellen und hierfür entsprechend der Regelungen der Haushaltssatzung 2025 ggf. ein Ratsbeschluss einzuholen.
Die für den abschließenden Endausbau erforderlichen Mittel werden frühestens für den Haushalt 2028 benötigt. Der Endausbau erfolgt, wenn die angrenzenden Hochbaumaßnahmen weitestgehend abgeschlossen sind. Deren Baubeginn ist derzeit noch unklar, da erst mit Ausschreibung der Baustraße das Konzeptverfahren zur Hochbauplanung von FB 23 gestartet wird.
Entscheidungen zur Ausführung des Endausbaus mit Kosten und Finanzierung bleiben dem Ausführungsbeschluss für den Endausbau vorbehalten. Die Umsetzung der Maßnahmen ist nur möglich, sofern die Bereitstellung der erforderlichen Mittel durch einen zukünftigen, rechtskräftigen Haushalt gesichert ist.
Vorliegend handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage im Sinne der §§ 123 ff Baugesetzbuch (BauGB). Demnach sind gemäß §§ 127 ff BauGB Erschließungsbeiträge bezogen auf den beitragsfähigen Herstellungsaufwand der Erschließungsanlage von den Eigentümer*innen der erschlossenen Grundstücke zu erheben sobald der endgültige Endausbau hergestellt ist.
Weiteres Vorgehen
Nach Fassung des Ausführungsbeschlusses ist für die Wintermonate 2025/2026 der Beginn der Baufeldfreimachung geplant. Sofern möglich erfolgt Anfang 2026 die Vorbereitung der gemeinsamen Vergabe mit der Regionetz GmbH. Da die Vergabe seitens der Stadt Aachen aber erst mit Rechtskraft des Haushalts erfolgen kann, ist abzuwarten, ob dies mit dem Zeitplan der Regionetz übereinkommt. Falls dies nicht der Fall ist, erfolgt eine von der Regionetz separate Vergabe. Für den Bau der Baustraße sowie des Kanals wird mit einer Bauzeit von insgesamt fünf Monaten gerechnet. Der Baubeginn der Regionetz ist gegen Ende des zweiten Quartals 2026 geplant. Die Arbeiten der Stadt folgen dann nach.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
PSP: 5-120102-300-01300-300-1 Haaren Ortsmitte (Stadth.), Erschließung | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2025 | Fortgeschriebener Ansatz 2025 | Ansatz 2026 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 93.000 | 93.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 93.000 | 93.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Die geplanten Maßnahmen zur Erschließung des Bebauungsplangebietes Haaren-Ortsmitte-Stadthäuser sind mit Bezug auf die Klimarelevanz als voraussichtlich negativ zu betrachten. Aufgrund der Bautätigkeiten und dem Einbau neuer Materialien entstehen unvermeidbare CO2 – Emissionen.
Insgesamt wird auf eine ressourcenschonende und umweltverträgliche Ausführung der Maßnahme geachtet.
Durch die Herstellung der Radverkehrsinfrastruktur (45 Fahrradstellplätze mit Bügeln) sieht die Verwaltung vor allem langfristig betrachtet eine Möglichkeit zur CO2 – Einsparung durch „Umsteiger“ vom Pkw auf das Fahrrad, die aber hier nicht weiter quantifiziert werden kann.
Durch die Neupflanzung von mindestens 10 Bäumen wird die Rodung von 16 Bäumen zur Baufeldfreimachung in Teilen ausgeglichen. Durch die neuen Bäume werden Verschattungsbereiche im öffentlich zugänglichen Raum geschaffen. Dies mindert die sommerliche Aufheizung von Verkehrsflächen und erhält punktuelle Versickerungsmöglichkeiten für Niederschlagswasser. Dem gegenüber steht eine zusätzliche Versiegelung von ca. 920 m² für Parkplatzflächen und ca. 640 m² für öffentliche Verkehrsflächen, die der Erschließung des neuen Wohngebietes dienen.
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 1014675
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1014675
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2025-06-04 FB 68_0231_WP18 Bebauungsplan Nr. 10 sao
22.6.2025
8.8 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 8
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Haaren
- Datum
- Mi., 02.07.2025
- Uhrzeit
- 18:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Geändert
- 2.9.2025
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 12:12
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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