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B 264 Lütticher Straße - 2. Bauabschnitt zwischen Limburger Straße und Amsterdamer Ringhier: angepasste Querschnittsvarianten

FB 61/1474/WP17 · Entscheidungsvorlage

B 264 Lütticher Straße - 2. Bauabschnitt zwischen Limburger Straße und Amsterdamer Ringhier: angepasste Querschnittsvarianten

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Beratungsergebnis:vertagt

Beratung

Herr Bezirksbürgermeister Ferrari ruft TOP 8 auf, zu dem die Verwaltung informieren wird und seitens der Bezirksvertreter Fragen möglich sind.

Herr Dr. Langweg beginnt mit einer Präsentation, die ALLRIS als Anlage 1 beigefügt ist. Er erläutert, dass der vor Jahren gefasste Beschluss zu den Radwegen trotz regelkonformer Ausführung unsichere Radfahrer nicht überzeugt. Deshalb wird der 2013 gefasste Beschluss zum Umbau des 2. Abschnitts der Lütticher Straße jetzt noch einmal eingebracht vor dem Hintergrund des Radentscheids, mit dem der Rat der Stadt Aachen vor einem Jahr einen Grundsatzbeschluss gefasst hat. Dann wurden in diesem Jahr politische Leitlinien beschlossen im Hinblick auf die Ziele der Mobilitätsstrategie 2030: Es soll mehr Umweltverbund geben und weniger Autoverkehr. Der Kohlendioxid-Ausstoß soll massiv verringert werden. Nun geht es bei der Lütticher Straße darum, die politischen Ziele mit Leben zu füllen: „Mobilitätswende erklären. Wandel. Menschlich. Gestalten.“ Und natürlich wird die Maßnahme auch Schmerzen verursachen bei den Menschen, denen sie einen Nachteil bringt.

Anhand der Folien fasst er die wesentlichen Aussagen der Vorlage zusammen. Er weist auf die Mängel in der alten Planung hin und merkt an, dass das Umweltamt diese heute nicht mehr mittragen würde. Aus diesem Grund wurden jetzt 4 neue Varianten ausgearbeitet.

Zu Variante 1 merkt er an, dass dies dem Stand der Technik für die Führung auf „Schutzstreifen“ darstellt. Diese bisher in Aachen vielfach angewandte Führungsform nicht mehr anzuwenden, ist aber eine der Kernforderungen des beschlossenen Radentscheids. Dessen Forderung nach einem 2,30 m baulich getrennten Radweg würde durch Variante 2 erfüllt. Die Varianten 3 und 4 seien nicht radentscheidkonforme Kompromisslösungen, die auch dem Stand der Technik entsprechen. Variante 2 wird unter Bezugnahme auf den Radentscheid von der Verwaltung vorgeschlagen, auch wenn der empfohlene 4 Meter-Abstand von den Bäumen hier nicht überall eingehalten werden kann und stattdessen teilweise nur 2,75 m verbleiben. Dies reicht aber um die Bäume nicht zu gefährden, wenn man mit besonderer Vorsicht an die Wurzeln herangeht und sie dabei nicht beschädigt.

Herr Ferrari dankt Herrn Dr. Langweg für seine Ausführungen.

Herr Moselage fragt nach den Kosten der Maßnahme und danach, wie hoch die Kosten sind, die auf die Anwohner zukommen.

Herr Dr. Langweg antwortet, dass deren Ermittlung nicht zuverlässig möglich sei, da man im Moment nur auf der Grundlage von Querschnitten arbeiten kann.

„Wie sollen wir dann entscheiden?“, hakt Herr Moselage nach.

Herr Dr. Langweg will versuchen, nächstes Mal eine grobe Kostenaussage zu tätigen. Er kann derzeit nicht sagen, ob alle Varianten ähnlich teuer sein werden.

Herrn Lindemann beschäftigt eine ganze Reihe von Fragen, die er schriftlich formuliert hat und nun verliest.

Herr Dr. Langweg bittet Herrn Lindemann, ihm die Fragen zwecks Beantwortung zukommen zu lassen. Dies sagt Herr Lindemann zu. Seine Fragen sind der Niederschrift und in ALLRIS als Anlage 2 beigefügt.

Herr Deloie hat eine Frage zu Variante 2 im Hinblick auf den geringen Abstand von 2,75 m zu den Bäumen. Er möchte wissen, ob der Radweg dann über die Baumwurzeln geführt wird und ob dies nicht die Gefahr birgt, dass der Radweg in der Zeit des Wachstums der Bäume angehoben wird, und man ihn dann innerhalb kurzer Zeit wieder anfassen muss.

Herr Radke fragt, ob es möglich sei, im Querschnitt 1 die Parkstände und Bäume auf die andere Straßenseite zu verlagern. Zudem möchte er wissen, ob sich Querschnitt 2 auf beiden Abschnitten umsetzen lässt, damit man den Radweg nicht verschwenken muss.

Herr Dr. Langweg sagt eine fachlich geprüfte Antwort zur nächsten Sitzung zu.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

DieBezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung mit Erstellung einer Entwurfsplanung auf Grundlage der Querschnitte zu Variante „2“ (Protected Bike Lane - PBL) und Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung zu beauftragen.

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung einer Entwurfsplanung auf Grundlage der Querschnitte zu Variante „2“ (Protected Bike Lane - PBL) und Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung.

Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Anlass

Die Lütticher Straße ist als Bundesstraße 264 Teil des klassifizierten Straßennetzes und Hauptverkehrsstraßennetzes der Stadt Aachen. Sie führt nach Südwesten in Richtung Belgien und bindet im Norden an den Alleenring an. Sie bildet eine historische Achse und stellt mit gründerzeitlicher Bebauung und altem Baumbestand eine besondere stadträumliche Situation dar, der bei dem geplanten Vollausbau Rechnung getragen werden soll. Dazu wurden in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 05.11.2008 und im Mobilitätsausschuss am. 27.11.2008 die Vorentwurfsplanung des damalig beauftragten Planungsbüros vorgestellt und die Verwaltung mit der Durchführung einer Bürgerinformation beauftragt. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte und der Mobilitätsausschuss haben daraufhin am 27.05.2009 bzw. 04.06.2009 die Ergebnisse der Bürgerinformation und die Vorentwurfsplanung beraten.

Im Jahr 2015 wurde der 1. Bauabschnitt zwischen Schanz und Limburger Straße fertiggestellt. Der hier behandelte 2.Bauabschnitt von Limburger Straße bis Amsterdamer Ring ist etwa 700 m lang. In der Bezirksvertretung Aachen-Mitte wurde am 04.09.2013 und im Mobilitätsausschuss am 19.09.2013 für diesen der Baubeschluss gefasst, um den Finanzierungsantrag nach dem Entflechtungsgesetz stellen zu können.

Im Zuge der Ausführungsplanung wurde 2017 der gesamte städtische Straßenbaumbestand im 2. Bauabschnitt auf seine Vitalität überprüft. Der überwiegende Teil der Bäume hat nur noch eine begrenzte Lebensdauer und soll durch Neupflanzungen ersetzt werden. Die zu den Wohnhäusern ausgerichtete Baumreihe im Teilabschnitt Klemensstraße bis Hohenstaufenallee soll erhalten werden. Seitens der Verwaltung wurde geprüft, ob dadurch eine andere Querschnittsaufteilung und Führung des Radverkehrs möglich ist, die den Anforderungen des Baumschutzes, des Radentscheids und der aktuell gültigen Richtlinien gerecht werden. Die Ergebnisse werden im Folgenden vorgestellt.

2. Heutige Situation

Die Lütticher Straße ist mit Ausnahme des Außenringversatzes zwischen Brüsseler Ring und Amsterdamer Ring eine eher gering belastete Radiale (Stand 2008: ca. 6.000 - 7.000 Kfz/7-19 Uhr). In dem hier behandelten Abschnitt erschließt sie das Couvengymnasium und das Franziskuskrankenhaus. Die zulässige Geschwindigkeit beträgt in der Regel 50 km/h, ist aber im Bereich des Couvengymnasiums auf knapp 200 m Länge und zeitlich begrenzt (Mo - Fr, 7 - 18 h) auf 30 km/h reduziert. Der Straßenraum ist zwischen Limburger Straße und Amsterdamer Ring durchgehend etwa 24 m breit. Zusammengefasst stellen sich die verschiedenen Ansprüche an den Straßenraum wie folgt dar:

Rad- und Fußverkehr

Im ersten Bauabschnitt zwischen Schanz und Limburger Straße wurden für den Radverkehr beidseitig Schutzstreifen markiert. Im zweiten Bauabschnitt gibt es stadtauswärts durchgehend ab der Einmündung Limburger Straße einen 1,50 m breiten nicht benutzungspflichtigen Radweg zwischen einem ebenfalls etwa 1,50 m breiten Gehweg und dem ruhendem Verkehr. Stadteinwärts ist der etwa 3,10 m breite Gehweg zwischen Hohenstaufenallee und Klemensstraße für den Radverkehr freigegeben und daran anschließend bis zur Limburger Straße ein ca. 3,00 m breiter nicht benutzungspflichtiger Radweg neben dem etwa 3,20 m breiten Gehweg vorhanden.

Im November 2019 wurde der Radentscheid vom Rat der Stadt Aachen mehrheitlich angenommen. Darin werden, unter anderem, sichere Radwege an Hauptstraßen als Ziel formuliert: „Jährlich werden an Hauptverkehrsstraßen 5 km Radwege gebaut, die als Einrichtungsradwege mit 2,30 m Breite zwei Knotenpunkte lückenlos verbinden. Sie werden baulich vor Befahren, Halten und Parken durch Kfz geschützt. Die Radwege entstehen ohne Flächenminderung für Fußverkehr und ÖPNV und sind auch von diesen baulich getrennt.“

Öffentlicher Verkehr

Die Lütticher Straße hat eine wichtige Funktion zur Abwicklung des ÖPNV. Der betroffene Abschnitt wird von den Bussen der Linien 4 und 24 befahren. Die Haltestelle „Franziskushospital“ liegt an der Einmündung Sanatoriumstraße und ist in beiden Fahrtrichtungen als Fahrbahnrandhaltestelle ausgebildet. Die Haltestelle „Preusweg“ befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Knoten Amsterdamer Ring / Hohenstaufenallee und ist in beiden Fahrtrichtungen als Bushaltebucht ausgebildet.

Ruhender Verkehr

Im hier behandelten Abschnitt sind 179 Parkmöglichkeiten für Kfz im öffentlichen Raum. Stadtauswärts wird größtenteils am Fahrbahnrand geparkt, im Bereich der Einmündung Limburger Straße auch senkrecht in einer Parkbucht. Stadteinwärts wird hauptsächlich senkrecht und häufig ungeordnet auf unbefestigten Flächen unterhalb der Bäume geparkt.

Der Abschnitt Limburger Straße bis Sanatoriumstraße ist Bestandteil der geplanten Bewohnerparkzone „U“, die nach derzeitigem Stand an 4. Stelle der Prioritätenliste zum Bewohnerparken liegt.

Straßenraumbegrünung

Im 2. Bauabschnitt der Lütticher Straße gibt es insgesamt 86 städtische Bäume. Von diesem Bestand unterliegen 67 Bäume aufgrund ihres Stammumfanges den Bestimmungen der Baumschutzsatzung. Nach der Baumbegutachtung von FB 36 und E 18 im Oktober 2017 weisen von den insgesamt 86 städtischen Bäumen lediglich 28 eine Vitalität auf, die noch eine hohe Lebenserwartung erwarten lässt. Die eingeschränkte Vitalität resultiert überwiegend aus den baumfeindlichen Bodenstandraumbedingungen durch im durchlaufenden Grünstreifen parkende Fahrzeuge.

FB 36/400 vertritt die Auffassung, dass nach Abwägung aller Belange der Baumbestand im Teilabschnitt Limburger Straße bis Klemensstraße im Zuge der Baumaßnahme gegen eine zukunftsorientierte, einheitliche und langlebige Neuanpflanzung ausgetauscht werden sollte. Zum Schutz der zu erhaltenden Baumreihe im Teilabschnitt Klemensstraße bis Hohenstaufenallee sollen die Verkehrsflächen bis maximal 4,00 m an die Baumstämme herangeführt werden. Die Ausbauplanung ist so zu gestalten, dass keine negative Baumbilanz entsteht.

Für weiterführende Analysen der Bestandssituation wird auf die vorangegangenen Verwaltungsvorlagen verwiesen, z.B. auf die Vorstellung der Vorentwurfsplanung:

http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6126

2. Planung

In den Anlagen sind zwei ausgewählte Querschnitte in den Abschnitten Limburger Straße – Klemensstraße („Querschnitt 1“ auf Höhe der Hausnr. 113 / 154) und Klemensstraße – Hohenstaufenallee („Querschnitt 2“ auf Höhe der Hausnr. 137 / 172) dargestellt.

Bisherige beschlossene Planung

Der im Baubeschluss beschlossene Querschnitt teilt den Straßenraum wie folgt auf:

Auf der Ostseite bleiben Senkrechtparken und der Baumbestand zum Teil erhalten. Neue Bäume werden dort sowie auch im westlichen Längsparkstreifen gepflanzt. Für den Radverkehr wird stadteinwärts ein 1,5 m breiter Schutzstreifen (mit 0,75 m breitem Sicherheitstrennstreifen neben dem Senkrechtparken) und stadtauswärts ein 1,25 m breiter Schutzstreifen (mit 0,5 m breitem Sicherheitstrennstreifen neben dem Längsparken) angelegt. Die Restfahrbahnbreite beträgt 4,9 m. Der Gehweg ist stadteinwärts 2,50 m und stadtauswärts 2,00 m breit.

Eine ausführliche Darstellung der beschlossenen Planung befindet sich in der Vorlage zum Baubeschluss:

http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11343

Variante 1 (breitere Schutzstreifen)

Anlehnend an die beschlossene Planung verbleibt der Radverkehr mit Schutzstreifen auf der Fahrbahn. Gegenüber der beschlossenen Planung werden der stadtauswärtsführende Schutzstreifen auf 1,50 m sowie auch der dortige Gehweg auf 2,50 m verbreitert. Die Fahrbahn ist 5,50 m breit. ImQuerschnitt 1 müssen gegenüber der ursprünglichen Planung die Baumpflanzungen zwischen Gehweg und Senkrechtparken weichen, da dort Versorgungsleitungen liegen.

Durch die geänderten Bedingungen für den Baumschutz ist im Querschnitt 2 nicht mehr Senkrecht-, sondern Längsparken vorgesehen. Der Abstand der Verkehrsanlagen zum Baumbestand beträgt somit 3,60 m. Senkrechtparken im Kronentraufbereich der betroffenen Bäume könnte zu erheblichen Schäden im Wurzelbereich führen.

Variante 2 (Protected Bike Lane - PBL)

In Übereinstimmung mit den Zielen des Radentscheids wird der Radverkehr richtungsgetrennt auf eigenen, baulich getrennten und 2,30 m breiten Radverkehrsanlagen geführt. Die Gehwege sind 2,50 m breit. Die Fahrbahn ist mit 6,50 m Breite auf Bus-Begegnungsverkehr bemessen. Stadteinwärts werden im Abschnitt Limburger Straße bis Klemensstraße (Querschnitt 1) neue Bäume zwischen Beidrichtungsradweg und Senkrechtparken eingeplant, deren Standorte mit den dort in den Nebenanlagen vorhandenen Versorgungsleitungen verträglich sind.

Im Querschnitt 2 hätten der o.g. höhere Flächenbedarf für den Radverkehr und der Baumschutz zur Folge, dass hier kein Parkraum im öffentlichen Straßenraum angeboten werden könnte. Ein Kompromissvorschlag sieht dementsprechend vor, zumindest stadteinwärts einen Längsparkstreifen mit Baumfeldern anzulegen. Der Abstand der Verkehrsanlagen zu den Bestandsbäumen beträgt dann 2,75 m.

Voraussetzung für einen geringer als 4,00 m gewählten Abstand zum Baumbestand ist das fach- und sachgerechte Anlegen der Radverkehrsflächen unter Berücksichtigung einer für die Bäume umsichtigen und schonenden Arbeitsweise( z.B. Handschachtungen). Darüber hinaus könnten bauliche Schutzelemente notwendig werden (z.B. individuell anzufertigende Wurzelbrücken).

Variante 3 (Radfahrstreifen und Radweg)

Um den geänderten Ansprüchen des Baumschutzes und des Radverkehrs unter Berücksichtigung einer angemessenen Anzahl an Parkmöglichkeiten entgegenzukommen, werden ein 1,85 m breiter Radfahrstreifen stadtauswärts und ein 1,90 m bis 2,00 m breiter Radweg stadteinwärts angelegt. Die Fahrbahnbreite beträgt 6,50 m.

Gegenüber Variante 2 mit PBL ist zum einen im 1. Querschnitt stadtauswärts die Anlage eines Längsparkstreifens mit Baumfeldern vorgesehen. Der Radfahrstreifen ist zum Ein- und Ausparken überfahrbar. Zum anderen ist im 2. Querschnitt stadtauswärts ein Grünstreifen mit Baumpflanzungen geplant. Der Grünstreifen mit 1,75 m Breite (im Bereich der Bäume) benötigt unterirdisch einen genügenddurchwurzelbaren Bodenstandraum. Der Abstand der Verkehrsanlagen zum geschützten Baumbestand beträgt 2,85 m. Eine entsprechend vorsichtige Arbeitsweise wird auch hier vorausgesetzt. Im Bedarfsfall müssen Wurzelbrücken genutzt werden.

Variante 4 (PBL/Radfahrstreifen und Radweg)

Eine weitere Annäherung an die Belange des Radverkehrs stellt stadtauswärts die Kombination einer 2,30 m breiten PBL im Querschnitt 1 mit einem 1,85 m breiten Radfahrstreifen in Querschnitt 2 dar. Stadteinwärts gibt es analog zu Variante 3 einen 1,90 m bis 2,00 m breiten Radweg und diie Fahrbahn ist 6,50 m breit.

Gegenüber Variante 3 ist auch im 1. Querschnitt stadtauswärts ein Grünstreifen mit Baumpflanzungen anstelle des Längsparkstreifens geplant. Auch hier sind unterirdisch ein genügenddurchwurzelbarer Bodenstandraum und im Bereich des Baumbestandes eine vorsichtige Arbeitsweise erforderlich.

3. Fazit und Empfehlung

Entsprechend der oben genannten geänderten Bedingungen ist eine neue Querschnittsaufteilung für den 2. Bauabschnitt sinnvoll, und für die neuen Anforderungen und unterschiedlichen Nutzungen muss gegebenenfalls eine Kompromisslösung gefunden werden.

Die vorgestellten Varianten stellen sich im Überblick wie folgt dar:

Fahrbahn baulich

Gehweg stadtein-/auswärts

Radverkehr stadtein-/auswärts

Parken gesamt

Bäume gesamt

Bestand

ca. 8,7 m

ca. 3,1 m / 1,5 m

ca. 3,0 m Radweg bzw. Gehweg Rf frei / 1,5 m Radweg

179

86

beschlossene Planung

8,9 m

2,5 m /

2,0 m

1,5 m Schutzstreifen /

1,25 m Schutzstreifen

241

96

Variante 1

9,5 -

9,75 m

beidseitig 2,5 m

beidseitig 1,5 m Schutzstreifen

ca. 190

ca. 61

Variante 2

6,5 m

beidseitig 2,5 m

2,3 m Radweg /

2,3 m Protected Bike Lane

ca. 100

ca. 86

Variante 3

8,35 -

9,1 m

2,5 m /

2,0 - 2,5 m

1,9 - 2,0 m Radweg /

1,85 m Radfahrstreifen

ca. 155

ca. 90

Variante 4

6,5 -

8,35 m

2,5 m /

2,0 - 2,5 m

1,9 - 2,0 m Radweg /

2,3 m Protected Bike Lane bzw. 1,85 m Radfahrstreifen

ca. 105

ca. 90

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich in der Parkraum- und Baumbilanz um eine grobe Schätzung auf Grundlage der Lagepläne der in 2013 beschlossenen Planung handelt.

Für die Abwägung der Planungselemente gilt grundsätzlich, dass die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen über den Komfort der Verkehrsteilnehmer*innen zu stellen ist (VwV-StVO, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung, Abschnitt A, zu § 39-43). Unter Berücksichtigung der Belange der Radfahrer*innen und des Baumschutzes wurden Querschnittsvarianten mit baulich getrennten Einrichtungsradwegen entwickelt. Im Gegensatz dazu dürfen die zuvor beschlossenen Schutzstreifen im Bedarfsfall vom Kfz-Verkehr überfahren werden. Daher stellen die neu geplanten Varianten mit eindeutig getrennten Radverkehrsanlagen eine zumindest subjektive Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrende dar.

Im Querschnitt 2 besteht bei Varianten mit Radweg stadteinwärts die Gefahr, dass dort beim Verlassen der Grundstücke auf Grundstückszufahrten die Radverkehrsanlage durch wartende Fahrzeuge blockiert wird, die auf die Lütticher Straße abbiegen möchten. Durch parkende Fahrzeuge im Längsparkstreifen wird zusätzlich die Sicht eingeschränkt. Sollen Sichtdreiecke freigehalten werden, entfallen weitere Parkstände. Bei der bisher beschlossenen Planung bzw. angepassten Planung in Variante 1 besteht hingegen beidseitig Konfliktpotenzial zwischen Rad- und Kfz-Verkehr bei Parkvorgängen.

Die Anlage von baulich geschützten Einrichtungsradwegen in einer Breite von 2,30 m gemäß dem Ziel des Radentscheids ist in der Lütticher Straße zwischen Limburger Straße und Amsterdamer Ring auch unter Einhaltung von 4,00 m Abstand zum geschützten Baumbestand grundsätzlich möglich. Eine Straßenraumaufteilung, die diese Forderungen erfüllt und zusätzlich ausreichend breite Kfz-Fahrstreifen, Verkehrsräume für Fußgänger*innen, sowie Parkmöglichkeiten gewährleistet ist hingegen im vorliegenden Straßenraumquerschnitt nicht umsetzbar. Eine Reduzierung des Parkraumangebots um bis zu ca. 45% des Bestandes (und ca. 65 % bei 4,00 m Abstand zum Baumbestand) hat einen deutlich erhöhten Parkdruck zur Folge.

In Anbetracht der Wiederherstellung eines Alleencharakters auf der Lütticher Straße wäre eine Variante mit beidseitigen Baumpflanzungen zu bevorzugen. Der hochwertige Baumbestand der heutigen doppelreihigen Allee lässt eine radentscheidskonforme Umgestaltung aber nur äußert eingeschränkt zu. Eine Verbesserung der Baumbilanz ist grundsätzlich in allen Varianten durch den Wegfall von Parkraum zugunsten von Baumpflanzungen möglich.

Die ASEAG favorisiert Variante 2 und wünscht bei beidseitigem Parken und Senkrechtparken 7,00 m Fahrbahnbreite sowie grundsätzlich 2,20 m breite Längsparkstreifen.

Nach Abwägung aller Belange wird Variante 2 als Vorzugsvariante vorgeschlagen, da sie mit baulich geschützten und richtungsgetrennten Radverkehrsanlagen (PBL/Radweg) unter Berücksichtigung des Baumschutzes die Zielsetzungen des Radentscheids erreicht.

4. Weiteres Vorgehen

Auf Grundlage des beschlossenen Querschnitts soll die Entwurfsplanung konkretisiert werden und ein darauf basierender Beschluss dem Fördergeber als Basis für die Bewilligung gemäß dem Entflechtungsgesetz dienen.

Der weitere Zeitplan sieht auch eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung vor, die aufgrund der aktuellen Lage mittels digitaler Kommunikation erfolgen könnte.

Die Kostenschätzung kann erst im Rahmen der Entwurfsplanung zu einer beschlossenen Querschnittsvariante aktualisiert werden.

Die Maßnahme löst eine Beitragspflicht gemäß § 8 Kommunalabgabengesetzt NRW (KAG NRW) aus, da sie eine Verbesserung bzw. Erneuerung darstellt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

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Ergebnis

0

0

0

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0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

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0

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Dokumente (4)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-10-13 FB 61_1474_WP17 B 264 Luetticher Stra SAO.pdf

20.11.2024

5.8 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 11.11.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 23:48

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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