Wahl des Bezirksbürgermeisters / der Bezirksbürgermeisterin und der Stellvertreter/innen
BA 4/0206/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Müller erläutert, dass die Bezirksvertretung gemäß § 36 GO NRW aus ihrer Mitte einen Bezirksbürgermeister und dessen Stellvertreter wählt.
Als erstes muss entschieden werden, wie viele Stellvertreter gewählt werden sollen.
Herr Müller bittet um Vorschläge.
Herr Krott führt aus, dass man sich im Vorfeld interfraktionell auf zwei Stellvertreter geeinigt hat.
Frau Nußbaum bestätigt dies und gibt den abgestimmten Wahlvorschlag der Fraktionen Grüne, CDU, SPD und der Vertreterin der FDP bekannt.
1. Bezirksbürgermeister: Herr Jakob von Thenen, CDU
2. Erster Stellvertreter:Herr Reinhard Plum, Grüne
3. Zweiter Stellvertreter: Herr Ladislaus Hoffner, SPD
Dann erläutert Herr Müller den Ablauf der Wahl. Hierzu gibt es keine Fragen.
Die Herren Vecqueray und Krott überzeugen sich davon, dass die Wahlurne leer ist.
Hiernach eröffnet Herr Müller den Wahlvorgang und ruft die Mitglieder der Bezirksvertretung in alphabetischer Reihenfolge auf, ihre Stimme in geheimer Wahl abzugeben.
Nach erfolgter Stimmabgabe bittet Herr Müller die Stimmen auszuzählen.
Herr Krott und Herr Vecqueray geben das Ergebnis der Zählung bekannt:
12 gültige Stimmen wurden abgegeben und alle 12 Stimmen haben dem Listenvorschlag zugestimmt.Es gibt keine Nein-Stimmen und keine Enthaltungen.
Herr Müller erklärt, dass somit als Bezirksbürgermeister Herr von Thenen, als 1. Stellvertreter Herr Plum und als 2. Stellvertreter Herr Hoffner gewählt worden sind.
Die Herren von Thenen, Plum und Hoffner nehmen die Wahl an.
Herr Müller gratuliert ihnen zur Wahl.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
-/-
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Wahl des Bezirksbürgermeisters/ der Bezirksbürgermeisterin und der Stellvertreter/innen
richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GONRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666) in der derzeit gültigen Fassung.
Gemäß § 36 Abs. 3i. V. m. § 67 Abs. 2 - 5 GO NRW wählt die Bezirksvertretung aus ihrer Mitte unter der Leitung desAltersvorsitzenden ohne Aussprache den Bezirksbürgermeister / die Bezirksbürgermeisterin und einen/eine oder mehrere Stellvertreter/innen.
Es wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt.
§ 50 Abs. 3 Satz 3 GO NRW findet entsprechend Anwendung. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmenzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben.
Bezirksbürgermeister / Bezirksbürgermeisterin ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt. Erste/r Stellvertreter/in ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt.
Zweite/r Stellvertreter/in ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die dritte Höchstzahl entfällt usw. Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 101481
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=101481
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2020-10-23 BA 4_0206_WP17 Wahl des Bezirksbuerg SAO.pdf
18.11.2024
68.2 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 3
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Datum
- Mi., 11.11.2020
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- B 4 - Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 17. Februar 2026 um 23:46