Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Aachen am 14.09.2025
FB 01/0707/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beschlussvorschlag
Der Wahlausschuss beschließt, folgende Wahlvorschläge für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Aachen gemäß § 27 GO NRW am 14.09.2025 zurückzuweisen:
Sabbar, Amal | Migranten für Integration und Teilnahme |
Yağiz, Nermin | Migranten für Integration und Teilnahme |
Der Wahlausschuss beschließt die Zulassung folgender Wahlvorschläge für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Aachen gemäß § 27 GO NRW am 14.09.2025:
Migranten für Integration und Teilnahme | 14 | Bewerber*innen |
Aachener Demokratische Zusammenarbeit | 12 | Bewerber*innen |
Barrierefrei, Brückenbauen, Inklusion und Vielfalt | 5 | Bewerber*innen |
Hevî - Hoffnung für Alle | 6 | Bewerber*innen |
Einzelbewerber Ahmet Tarak | ||
WIR für Chancengerechtigkeit und Integration | 7 | Bewerber*innen |
Die als Anlage beigefügte Aufstellung der vorgenannten Wahlvorschläge ist Bestandteil des Beschlusses.
Erläuterungen
Nach Maßgabe des § 11 der Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Aachen konnten bis zum 17.07.2025, 18:00 Uhr (=59. Tag vor der Wahl) Wahlvorschläge von Gruppen von Wahlberechtigten oder Bürger*innen (Listenwahlvorschläge) und Wahlvorschläge von einzelnen Wahlberechtigten und Bürger*innen (Einzelbewerber*in) für die Integrationsratswahl am 14.09.2025 eingereicht werden. Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist wurden die im Beschlussvorschlag genannten Wahlvorschläge eingereicht.
Die Wahlvorschläge wurden durch den Wahlleiter vorgeprüft. Den Wahlvorschlagsträger*innen wurde Gelegenheit gegeben, die im Rahmen der Vorprüfung festgestellten Mängel fristgerecht auszuräumen.
Im Rahmen der Vorprüfung der eingereichten Wahlvorschläge der Migranten für Integration und Teilnahme wurden seitens der Wahlleitung betreffend der zugehörigen Bewerberinnen Frau Amal Sabbar und Frau Nermin Yağic Mängel festgestellt. Demnach liegen von beiden Bewerberinnen weder die Zustimmungserklärung noch die Wählbarkeitsbescheinigung vor. Die Vertrauensperson teilte mit, dass die Bewerberinnen nach Ablauf der Einreichungsfrist ihren Rücktritt von der Aufstellung zur Wahl des Integrationsrates erklärt haben. Aus diesem Grund empfiehlt die Wahlleitung, folgende Wahlvorschläge zurückzuweisen:
Sabbar, Amal | Migranten für Integration und Teilnahme |
Yağiz, Nermin | Migranten für Integration und Teilnahme |
Die übrigen, in der Anlage II aufgeführten, Wahlvorschläge entsprechen den gesetzlichen und den in der Wahlordnung festgelegten Erfordernissen, sodass die Wahlleitung empfiehlt, diese Wahlvorschläge zuzulassen.
Weist der Wahlausschuss einen Wahlvorschlag zurück, so kann gem. § 18 Abs. 4 KWahlG NRW binnen drei Tagen nach Verkündung in der Sitzung des Wahlausschusses von der Vertrauensperson des Wahlvorschlags oder vom Wahlleiter oder von der Aufsichtsbehörde Beschwerde eingelegt werden. Der Wahlleiter, die Aufsichtsbehörde oder die oberste Aufsichtsbehörde kann auch gegen eine Entscheidung, durch die ein Wahlvorschlag zugelassen wird, Beschwerde erheben.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 1015097
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1015097
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2025-07-14 FB 01_0707_WP18 Entscheidung ueber di SAO.pdf
22.7.2025
310.0 KB
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 12:12