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Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Aachen am 14.09.2025

FB 01/0707/WP18 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen

Beschlussvorschlag

Der Wahlausschuss beschließt, folgende Wahlvorschläge für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Aachen gemäß § 27 GO NRW am 14.09.2025 zurückzuweisen:

Sabbar, Amal

Migranten für Integration und Teilnahme

Yağiz, Nermin

Migranten für Integration und Teilnahme

Der Wahlausschuss beschließt die Zulassung folgender Wahlvorschläge für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Aachen gemäß § 27 GO NRW am 14.09.2025:

Migranten für Integration und Teilnahme

14

Bewerber*innen

Aachener Demokratische Zusammenarbeit

12

Bewerber*innen

Barrierefrei, Brückenbauen, Inklusion und Vielfalt

5

Bewerber*innen

Hevî - Hoffnung für Alle

6

Bewerber*innen

Einzelbewerber Ahmet Tarak

WIR für Chancengerechtigkeit und Integration

7

Bewerber*innen

Die als Anlage beigefügte Aufstellung der vorgenannten Wahlvorschläge ist Bestandteil des Beschlusses.

Erläuterungen

Nach Maßgabe des § 11 der Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Aachen konnten bis zum 17.07.2025, 18:00 Uhr (=59. Tag vor der Wahl) Wahlvorschläge von Gruppen von Wahlberechtigten oder Bürger*innen (Listenwahlvorschläge) und Wahlvorschläge von einzelnen Wahlberechtigten und Bürger*innen (Einzelbewerber*in) für die Integrationsratswahl am 14.09.2025 eingereicht werden. Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist wurden die im Beschlussvorschlag genannten Wahlvorschläge eingereicht.

Die Wahlvorschläge wurden durch den Wahlleiter vorgeprüft. Den Wahlvorschlagsträger*innen wurde Gelegenheit gegeben, die im Rahmen der Vorprüfung festgestellten Mängel fristgerecht auszuräumen.

Im Rahmen der Vorprüfung der eingereichten Wahlvorschläge der Migranten für Integration und Teilnahme wurden seitens der Wahlleitung betreffend der zugehörigen Bewerberinnen Frau Amal Sabbar und Frau Nermin Yağic Mängel festgestellt. Demnach liegen von beiden Bewerberinnen weder die Zustimmungserklärung noch die Wählbarkeitsbescheinigung vor. Die Vertrauensperson teilte mit, dass die Bewerberinnen nach Ablauf der Einreichungsfrist ihren Rücktritt von der Aufstellung zur Wahl des Integrationsrates erklärt haben. Aus diesem Grund empfiehlt die Wahlleitung, folgende Wahlvorschläge zurückzuweisen:

Sabbar, Amal

Migranten für Integration und Teilnahme

Yağiz, Nermin

Migranten für Integration und Teilnahme

Die übrigen, in der Anlage II aufgeführten, Wahlvorschläge entsprechen den gesetzlichen und den in der Wahlordnung festgelegten Erfordernissen, sodass die Wahlleitung empfiehlt, diese Wahlvorschläge zuzulassen.

Weist der Wahlausschuss einen Wahlvorschlag zurück, so kann gem. § 18 Abs. 4 KWahlG NRW binnen drei Tagen nach Verkündung in der Sitzung des Wahlausschusses von der Vertrauensperson des Wahlvorschlags oder vom Wahlleiter oder von der Aufsichtsbehörde Beschwerde eingelegt werden. Der Wahlleiter, die Aufsichtsbehörde oder die oberste Aufsichtsbehörde kann auch gegen eine Entscheidung, durch die ein Wahlvorschlag zugelassen wird, Beschwerde erheben.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-07-14 FB 01_0707_WP18 Entscheidung ueber di SAO.pdf

22.7.2025

310.0 KB

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12
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