2. September 2025 um 17:04, Rathaus
TOP 6Öffentlich

Umweltbericht und Freianlagenplan zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 985 Banker-Feld-Straße / Amstelbachstraße

FB 36/0602/WP18 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Die Ausschussvorsitzende Frau Lürken begrüßt Herrn Dr. Merbitz / FB 36, der für Rückfragen zur Verfügung steht.

Ratsherr Stettner hält die Vorlage für ein gelungenes Gesamtprojekt.

Man könne die Standards gut erkennen; PV, Fassaden- und Dachbegrünung, Umgang mit stehendem Grün.

Er fragt nach den Ausgleichflächen, die im Augustinerwald und im Münsterwald geschaffen werden sollen. Es freue ihn, dass es hier um unterschiedliche Räume beim Ausgleich gehe, bedauert aber, dass kein Ausgleich im Aachener Norden möglich wurde.

Herr Meiners führt aus, dass die Ackernutzung in Aachen rar sei. Man werde u.a. um Kontext derPlanung zum Richtericher Dell ein Konzepterstellen, wie man mit Ausgleich von Ackerflächen umgehen wolle.

Herr Dr. Nositschka hat Unbehagen bei dem Wegfall von Ackerflächen.

Für die Zukunft würde er sich wünschen, dass bei derartigen Planungen auch auf das Thema Bodenverdichtung stärker hingewiesen werde.

Herr Schumacher geht auf die Planung bezogen auf die Nähe von Kita und Seniorenheim ein.

Weiterhin geht er auf die Lärmbelastung durch die Bahnlinie ein, die auf die Kita treffen wird. Kinder sollten vor Lärm bestens geschützt werden.

Ratsherr Kiemes führt aus, dass diese landwirtschaftliche Flächen nun in Entwicklungsfläche umgewandelt werde, dies sei im Ausschuss seit langem so beschlossen worden. Die Nutzung durch Kita und Altenheim halte er für sinnvoll.

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschließt den Umweltbericht und empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration des Umweltberichtes in die Begründung zur Offenlage des Bebauungsplans Nr. 985. Darüber hinaus beschließt der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz den Freianlagenplan zum Bebauungsplan Nr. 985.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschließt den Umweltbericht und empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration des Umweltberichtes in die Begründung zur Offenlage des Bebauungsplans Nr. 985.

Darüber hinaus beschließt der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz den Freianlagenplan zum Bebauungsplan Nr. 985.

Erläuterungen

Der AWO Bezirksverband Mittelrhein e. V. beabsichtigt zur Sicherstellung einer wohnortnahen Versorgung der älteren Bevölkerung im Aachener Stadtteil Richterich ein Seniorenzentrum mit vollstationären Pflegeplätzen und Kurzzeitpflegeplätzen sowie eine Kindertagesstätte zu entwickeln.

Im planungsrechtlichen Sinne ist das Grundstück dem unbebauten Außenbereich zuzuordnen. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben wird der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 985 'Banker-Feld-Straße‘ im Regelverfahren aufgestellt, der ein allgemeines Wohngebiet und eine private Verkehrsfläche festsetzt. Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst eine Fläche von rd. 1 Hektar.

Die Aufgabe der Umweltprüfung ist es, die mit der Realisierung des Bauleitplans zu erwartenden bau-, anlage- und betriebsbedingten erheblichen Auswirkungen auf den Menschen und die Umweltschutzgüter gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB frühzeitig, umfassend und medienübergreifend zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten.

Die Umweltfolgenabschätzung wird vergleichend für die Fälle 'Bestandsituation = Basiszenario', 'Nichtdurchführung der Planung' und 'Durchführung der Planung' vorgenommen und berücksichtigt dabei die geplanten Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen. Das Untersuchungsgebiet der Umweltprüfung umfasst im Wesentlichen den Geltungsbereich des Bebauungsplans und geht – soweit es schutzgutbezogen erforderlich ist – auch über diesen hinaus.

Mit dem Vorhaben sind auch aufgrund der umfangreichen Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen keine sehr erheblichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt verbunden. Erhebliche Umweltauswirkungen entstehen für das Schutzgut Boden aufgrund seiner hohen Schutzwürdigkeit. Diese werden durch ein Bodenschutzkonzept mit bodenkundlicher Baubegleitung vermindert und durch Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes kompensiert. Für die übrigen Schutzgüter entstehen bedingt erhebliche oder geringfügige Auswirkungen.

Die Entwässerungsplanung sieht eine Einleitung des Regenwassers in den Amstelbach vor. Eine konkrete Planung der Einleitung ist bis zum Satzungsbeschluss zu erarbeiten. Eingriffe in den Vegetationsbestand im Böschungsbereich des Amstelbaches sind für die Schutzgüter Boden sowie Natur und Landschaft gemäß den Aachener Leitfäden zu kompensieren. Entsprechende Regelungen sind im Durchführungsvertrag zu treffen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (2)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-07-24 FB 36_0602_WP18 Umweltbericht und Fr SAO.pdf

24.7.2025

9.8 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
Gremium
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Datum
Di., 02.09.2025
Uhrzeit
17:04
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
3.9.2026
Inhalt abgerufen
3. September 2026 um 01:43

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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