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Geplante Fahrradbügel im Stadtgebiet Aachen - 3. Quartal 2020

FB 61/1548/WP17 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Hr. Mohnen (FB 61) stellt die geplanten Fahrradbügel für Eilendorf vor. Die Maßnahmen wurden u. a. gemäß Meldungen im Online-Portal erstellt. Das Portal ist immer noch online. Bei Prüfung vor Ort wird es immer noch zu kleineren Verschiebungen kommen.

Beim StandortSeverinusplatz Ecke Marienstraße (Maßnahme 27) bittet die Bezirksvertretung einen Standort zwischend den Bäumen außerhalb der Verkehrsfläche zu prüfen. .

Hinsichtlich des Bahnhofsgeländes (Maßnahme 33) regt Hr Mohnen an, trotz einer Sammelschließeinrichtung noch zusätzlich Bügel zu installieren. Je nachdem wie die Reisewege und -zeiten für die Pendler gestaltet sind, kann dies trotzdem verkehrlich Sinn machen. Die Bezirksvertretung bemängelt, dass dieser Standort in der Nirmer Straße am Tunnel nicht nah genug am Bahnhaltepunkt sei und schlägt eine Verlagerung auf die Nirmer Seite im Grünbereich vor.

Bezüglich der Maßnahme 29 (Haarhofstr. 59) stellt Hr. Mohnen klar, dass die Poller neben den Bügeln dem Schutz der Fahrräder und der Fahrradbügel dienen sollen.

Die Bezirksvertretung bittet die Fachverwaltung eine fachliche Begründung für den dortigen Standort nachzuliefern und somit den Bedarf an dieser Stelle zu belegen.

Hinsichtlich der Maßnahme 32 (Von-Coels-Str. 1) bestehe genügend Abstand zur Straße und zwischen den Bügeln, sodass es nicht zu Problemen mit dem Verkehr beim Parken der Fahrräder kommen dürfte.

Zur Maßnahme Nr. 24 (Hansmannstr. 41) regt die BV an, die Fahrradbügel so anzubringen, dass die Außengastronomie der dort befindlichen Eisdiele nicht behindert wird.

Hr. Anhold (SPD) kritisiert den Standort Hansmannstr. 96 (Maßnahme 25), da dort Parkdruck herrsche und die Parkplätze an dieser Stelle wichtig seien.

Abschließend schlägt Hr. Schäfer (SPD) als weiteren Standort für Fahrradbügel den Hahnweg in Höhe des Friedhofeingangs vor.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zu den geplanten Standorten für Fahrradbügel im Stadtbezirk Eilendorf zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zu den geplanten Standorten für Fahrradbügel im Stadtbezirk Mitte zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zu den geplanten Standorten für Fahrradbügel im Stadtbezirk Mitte zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zu den geplanten Standorten für Fahrradbügel im Stadtbezirk Mitte zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Anlass

In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 05.02.2020 wurde beschlossen, dass die Standortplanungen, für die in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung Aachen-Mitte fallenden Fahrradbügel, zukünftig vor Einbau der Bezirksvertretung zur Kenntnisnahme und ggfs. zur Beratung vorgelegt werden. Dies soll quartalsweise geschehen. Den Bezirksvertretungen Aachen-Haaren und Aachen-Eilendorf wird die Standortplanung erstmals zur Kenntnisnahme vorgelegt, da sich dort ebenfalls geplante Standorte befinden.

Hiermit legt die Verwaltung die für das 3. Quartal 2020 geplanten Fahrradbügel in den Bezirken Mitte, Haaren und Eilendorf vor.

Erläuterung der Vorgehensweise

Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 6. November 2019 einstimmig die Ziele des Radentscheids beschlossen. In diesem Zusammenhang hat die Stadt Aachen im April 2020 das Meldeportal „Radbügel für Aachen“ ins Leben gerufen. Dieses stand bis zum 31.08.2020 allen Bürger*innen zur Verortung gewünschter Fahrradbügel zur Verfügung. Die im vorliegenden Fotokatalog (Anlage 1) untersuchten Standorte gehen zum Großteil auf dort eingereichte Standortwünsche zurück. Die restlichen Standorte resultieren aus Maßnahmen der Unfallkommission oder Umbaumaßnahmen der Verwaltung. Im Meldeportal sind bis Ende August 1671 Meldungen und 9.138 gemeldete Radbügel eingegangen.

Aktuell läuft die Ausschreibung der geplanten Bügel aus dem 2. Quartal. Sobald diese abgeschlossen ist, kann mit der Installation der Bügel an den vorgesehenen Standorten begonnen werden.

Insgesamt wurden für das 3. Quartal 55 Meldungen aus dem Meldeportal geprüft. 42 Meldungen konnte nachgegangen werden, da sie sich auf öffentlicher Verkehrsfläche befinden. 13 Meldungen bezogen sich auf Privatflächen. Bei diesen Meldungen wurden die Eigentümer darüber informiert, dass auf ihrem Grundstück ein Bedarf an Fahrradabstellanlagen vorliegt. 109 der 138 geplanten Fahrradbügel beziehen sich auf Meldungen aus dem Meldeportal. Seit der Annahme des Radentscheids im November 2019 konnten bereits 250 Radbügel gesetzt werden. 150 Radbügel befinden sich aktuell in Ausschreibung und weitere 138 befinden sich im 3. Quartal in Planung.

Der vorliegende Fotokatalog (Anlage 1) zeigt die von der Verwaltung im 3.Quartal vorgeschlagenen Einbauorte in den Stadtbezirken Aachen-Mitte, Aachen-Haaren und Aachen-Eilendorf. Alle Vorschläge wurden durch Ortsbegehungen geprüft, lagegenau festgelegt und verwaltungsintern mit der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt. Sofern Standorte betroffen sind, die auf städtischer Privatfläche liegen, wie beispielsweise der Standort an der Haarbachtalhalle in Aachen-Haaren, wurden die entsprechenden Fachverwaltungen einbezogen.

Bei der Standortauswahl wurden immer zunächst Örtlichkeiten im öffentlichen Verkehrsraum gesucht, die auf Hochborden liegen und nicht unnötig den parkenden oder rangierenden Pkw-Verkehr einschränken. Dabei wurden Anforderungen der Feuerwehr, der Polizei und des Ordnungsamtes berücksichtigt und Flächen für Außengastronomie ausgenommen. Nur dann, wenn die Platzverhältnisse auf den Hochborden nicht einem erforderlichen Mindestflächenanspruch genügen oder das Aufstellen von Fahrradbügeln den Bewegungsraum für Fußgänger*innen unverhältnismäßig stark einschränkt, werden Parkflächen für den ruhenden Pkw-Verkehr zur Umnutzung für Fahrradabstellplätze vorgeschlagen.

Bei der Begehung der Örtlichkeiten wurde hauptsächlich den Meldungen der Bürger*innen nachgegangen. An vielen Standorten ist im Straßenraum eine ausreichende Restbreite für Fußgänger*innen vorhanden, sodass die Bügel dort auf den Hochborden liegen (siehe Beispiele 01_Endstraße, 02_Verlautenheidener Straße Höhe HsNr.72, 08_Charlottenburger Allee, 24_Hansmannstraße Höhe HsNr.41). Dort, wo von einem oder mehreren Anwohner*innen der Bedarf nach sicheren Abstellplätzen für Fahrräder gemeldet wurde und im Straßenverlauf keine oder offensichtlich nicht ausreichende Fahrradabstellplätze vorhanden sind, wird die Umnutzung von Parkflächen vorgeschlagen (siehe Beispiele 09_Jülicherstraße Ecke Burggrafenstraße, 34_Philipstraße). Darüber hinaus sollen an drei Stellen, an denen parkende Pkw sicherheitsrelevant Sichtbeziehungen behindern, Parkflächen zu Gunsten von Fahrradbügeln weichen (siehe: 17_Boxgraben 53, 21_Templergraben Ecke Beginenstraße, 31_Nirmerstraße Ecke Hahnweg). An zwei Stellen müssen Bügel versetzt werden. (siehe Beispiele_19 Boxgraben HTS Misereor und 23_Willy-Brandt-Platz). An einer anderen Stelle soll durch die Installation von Fahrradbügeln rechtswidriges Parken verhindert werden (siehe Beispiel 10_Joseph-von-Görres-Straße 56). Zudem wird die Haltestelle „Bendplatz“ stadtauswärts barrierefrei ausgebaut und im Zuge dessen sollen dort bisher nicht vorhandene Fahrradbügel eingebaut werden.

Die genauen Standorte an der Haarbachtalhalle (siehe: 07_Am Mühlenteich/Haarbachtalhalle) sind intern abgestimmt. Die Initiative „Fahrradfreundliches Haaren“ wünscht sich explizit an diesem Standort Fahrradabstellanlagen. Da der Boden auf der Parkfläche sehr stark durchwurzelt ist und zudem Rasengittersteine aufgebracht sind, ist es auf Grund des Baumschutzes nicht erstrebenswert, dort Fahrradbügel zu installieren. Daher fallen am vorgesehenen Standort, der dafür gut beleuchtet ist, zwei Parkstände zugunsten der Radbügel weg.

Die weitere konzeptionelle Planung von Fahrradabstellanlagen in der Innenstadt ist Bestandteil eines Gutachtens. Die Beauftragung ist abgeschlossen und das Gutachten liegt vor. Ein erster Austausch zwischen Planungsbüro und der Verwaltung hat ebenfalls bereits stattgefunden. Aktuell findet die Begehung des Untersuchungsgebietes durch das Verkehrsplanungsbüro statt. Ergebnisse aus dem Gutachten sollen im Jahr 2021 vorliegen.

Kosten

Für den Einbau der Fahrradbügel in den Stadtbezirken Mitte, Haaren und Eilendorf wird ein Betrag in Höhe von rd. 38.000 € benötigt. Die Mittel stehen im Haushaltsjahr 2020 unter dem PSP Element 5-120102-900-10000-300-1 / 4-120102-986-6 „Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm)“ bzw. 5-120102-800-00700-300-1 /4-120102-811-7 „Fahrradabstellanlagen“ zur Verfügung.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

PSP-Element 5-120102-900-10000-300-1 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm)

Investive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

800.000

800.000

2.400.000

2.400.000

0

0

Ergebnis

800.000

800.000

2.400.000

2.400.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

PSP-Element 4-120102-986-6 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm)

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

120.000

120.000

360.000

360.000

0

0

Abschreibungen

250.000

250.000

750.000

750.000

0

0

Ergebnis

370.000

370.000

1.110.000

1.110.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

PSP-Element 5-120102-800-00700-300-1 Fahrradabstellanlagen

Investive Auswirkungen

Ansatz

2020*

Fortgeschriebener Ansatz 2020*

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

55.671,47

55.671,47

75.000

75.000

0

0

Ergebnis

55.671,47

55.671,47

75.000

75.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

PSP-Element 4-120102-811-7 Fahrradabstellanlagen

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020**

Fortgeschriebener Ansatz 2020**

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

5.000,00

5.000,00

0

0

0

0

Abschreibungen

55.671,47

55.671,47

75.000

75.000

0

0

Ergebnis

60.671,47

60.671,47

75.000

75.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

*Haushaltsansatz 2020 i.H.v. 25.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung i.H.v. 30.671,47 €

**Haushaltsansatz 2020 i.H.v. 25.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung i.H.v. 35.671,47 €

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-09-28 FB 61_1548_WP17 Geplante Fahrradbuege SAO.pdf

23.10.2024

14.8 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Datum
Mi., 11.11.2020
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
15.12.2025
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 23:49

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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