Einführung und Verpflichtung des/der Bezirksbürgermeisters/in durch die/den Altersvorsitzende/n
BA 3/0226/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Altersvorsitzende Sinning fragt den gewählten Bezirksbürgermeister Hecker, ob dieser die Wahl annimmt. Dies bejaht er. Daraufhin verpflichtet Frau Sinning Herrn Hecker.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 65 Abs. 3 GO NRW wird der/die Bezirksbürgermeister/in von der/dem Altersvorsitzenden in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.
Die vorgeschriebene Verpflichtungsformel wird in der Weise vollzogen, indem der/die Bezirksbürger- meister/in sein/ihr Einverständnis mit folgender Erklärung bekundet:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine
Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde so wahr mir Gott helfe.“
Technische Details
ID: 101539
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=101539
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2020-10-27 BA 3_0226_WP17 Einfuehrung und Verpf SAO.pdf
20.11.2024
64.5 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Haaren
- Datum
- Di., 03.11.2020
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- B 3 - Bezirksamt Aachen-Haaren
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 17. Februar 2026 um 23:45
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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