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Einführung und Verpflichtung des/der Bezirksbürgermeisters/in durch die/den Altersvorsitzende/n

BA 3/0226/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Altersvorsitzende Sinning fragt den gewählten Bezirksbürgermeister Hecker, ob dieser die Wahl annimmt. Dies bejaht er. Daraufhin verpflichtet Frau Sinning Herrn Hecker.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 65 Abs. 3 GO NRW wird der/die Bezirksbürgermeister/in von der/dem Altersvorsitzenden in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.

Die vorgeschriebene Verpflichtungsformel wird in der Weise vollzogen, indem der/die Bezirksbürger- meister/in sein/ihr Einverständnis mit folgender Erklärung bekundet:

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können

wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine

Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde so wahr mir Gott helfe.“


Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-10-27 BA 3_0226_WP17 Einfuehrung und Verpf SAO.pdf

20.11.2024

64.5 KB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Datum
Di., 03.11.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
B 3 - Bezirksamt Aachen-Haaren
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 23:45

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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