27. August 2025 um 17:00, Bezirksamt Kornelimünster-Walheim
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Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

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Beratung

Herr von Thenen weist auf die Regularien der Bürgersprechstunde hin und betont hierbei, dass jeder Einwohner und jede Einwohnerin die Möglichkeit habe, eine Frage und eine Zusatzfrage zu stellen. Die Frage könne an ein Bezirksvertretungsmitglied oder an die Verwaltung gestellt werden.

Herr von Thenen übergibt das Wort an Herrn Dr. E.. Dieser gibt an, in der Oberforstbacher Straße groß geworden zu sein und drückt sein entsetzten über die neue Verkehrsregelung aus. Seine 93 Jahre alte und pflegebedürftige Mutter lebe noch in der Oberforstbacher Straße; dieser sei das Leben aufgrund der neuen Verkehrsregelung unnötig schwer gemacht worden. Der Pflegedienst, welcher seine Mutter dreimal in der Woche abhole, dürfe nicht mehr vor dem Haus der Mutter parken, sodass sie auf die andere Straßenseite wechseln müsse. Herr Dr. E. richtet seine Frage an Herrn von Thenen und möchte von ihm wissen was er zu tun gedenke, um die Situation wieder erträglicher zu machen. Er gibt zudem an, eine Zusatzfrage an die Verwaltung zu haben. Er sei im Vorhinein tief in das Protokoll vom 22.05.2024 eingestiegen. In diesem stehe, dass man planerische Maßnahmen nur dann ergreife, wenn die Geschwindigkeitsüberschreitungen 40 % übersteigen. Eine derartige Überschreitung sei in den Messprotokollen nicht ersichtlich, weshalb er erfragt, warum das Projekt seitens der Verwaltung gestartet wurde und warum man sich für das Errichten von absoluten Haltverbotsschildern entschieden habe.

Herr von Thenen geht zunächst auf die erste Frage von Herrn Dr. E. ein, worin er anfragt, wie man die Situation anders gestalten könne. Dies sei durch einen formellen Beschluss der Bezirksvertretung an die Verwaltung möglich. Herr von Thenen räumt nachfolgend selbstkritisch ein, dass er bei dem Beschluss womöglich nicht gut genug hingesehen habe. Der Beschluss fuße darauf, dass ein Mitglied der Bezirksvertretung von mindestens zwei Anwohner*innen berichtete, welche sich über die damalige Situation auf der Oberforstbacher Straße beschwert haben und Änderungen eingefordert haben sollen. Dieses Bezirksvertretungsmitglied habe erklärt, dass das Meinungsbild der Anlieger weit überwiegend so sei, wie die jetzige Regelung geschaffen wurde. Herr von Thenen gibt zudem an, sich die Vorlage von der Verwaltung angesehen zu haben. Hierin enthalten seien Luftbilder gewesen, in welchen 18 geplante Schilder eingezeichnet seien. Auf der Oberforstbacher Straße seien nun 21 Schilder errichtet worden. Hierauf würde unter dem noch folgenden Tagesordnungspunkt wohl noch genauer eingegangen werden.

Von Seiten der Verwaltung beantwortet Herr Weiser die Frage. Bezüglich der Historie verweist er auf den nachfolgenden Tagesordnungspunkt, in welchem er darauf eingehen wolle, wie die Herleitung hin zu der Umsetzung der Maßnahme gewesen sei. Bei der Errichtung einer Halteverbotszone seien Begegnungsflächen wie für Rettungsfahrzeuge frei zu halten. In diesem Bereich sei die Errichtung eines eingeschränkten Haltverbots aufgrund dessen nicht umsetzbar gewesen, weshalb die absoluten Haltverbotsschilder errichtet worden seien.

Herr Dr. E. merkt an, dass diese Maßnahme völlig „over the top“ gewesen sei, da es auch vorher funktioniert habe.

Herr von Thenen erinnert an seine Erläuterungen vom Beginn und weist darauf hin, dass er seine Fragen bereits gestellt habe und dass er nicht mit der Verwaltung diskutieren könne. Hierbei sei egal, ob ihm die Antwort gefalle oder nicht. Herr von Thenen übergibt das Wort an Herrn B., welcher eine weitere Frage zu der Thematik hat.

Aufgrund der Haltverbotsschilder, stünden den Anwohner*innen zu wenige Parkplätze zur Verfügung. Dies habe zu Folge gehabt, dass mehrere Anwohner*innen bei einer Kontrolle des ruhenden Verkehrs an einem Sonntag Strafzettel erhalten haben. Herr B. möchte von Herrn von Thenen wissen, wie mit der Problematik der mangelnden Parkplätze umgegangen werde. Herr von Thenen gibt an, dass der jetzige Ausbau dazu geführt habe, dass mehrere Parkplätze weggefallen seien. Ein Rückbau würde die Möglichkeit eröffnen, wieder mehr Parkstände zu schaffen. Herr B. möchte daraufhin wissen, ob Herr von Thenen für einen Rückbau sei. Herr von Thenen verweist auf den nachfolgenden Tagesordnungspunkt, bei welchem es womöglich zu einer Diskussion kommen werde. Bei der darauffolgenden Abstimmung könne Herr B. das Abstimmungsverhalten eines jeden beobachten.

Herr S. meldet sich ebenfalls hinsichtlich des neu entstandenen Parkdruckes auf der Oberforstbacher Straße. Auf dem kurzen Stück von der Nievelshecker Straße bis ca. zur Hausnummer 201 auf der Oberforstbacher Straße, seien 6-7 Parkplätze weggefallen. Er möchte wissen, ob man sich im Vorhinein darüber Gedanken gemacht habe, wie viele Autos von Anwohner*innen auf der Straße stehen. Die parkenden Autos hätten sich nun in die Nievelshecker Straße verlagert, wodurch es dort zu Engstellen käme. Herr von Thenen bittet um eine präzisere Formulierung einer Frage. Die Frage, die der Bürger stellt lautet, wie die Situation nun weitergehen solle.

Herr von Thenen gibt an sich zu wiederholen und führt erneut aus, dass der Stand jetzt, jetzt sei und dass es einen neuen Antrag bedürfe um die Situation zu verändern.

Herr D. gibt an seine Eltern auf der Oberforstbacher Straße nicht mehr versorgen zu können, da man nur noch gegenüber dem Haus und nicht auf derselben Seite parken dürfe. Hieraus würde sich der Umstand ergeben, dass er mit seinen Eltern über die Straße gehen müsse. Diese Situation sei lebensgefährlich. Er fragt deshalb an, warum nicht über die möglicherweise fehlenden Parkplätze nachgedacht worden sei. Herr von Thenen gibt an, die Frage später an die Verwaltung weiterzugeben.

Ein weiterer Anwohner meldet sich zu Wort und differenziert die Oberforstbacher Straße in zwei Bereiche. Er gibt an, dass es Problematiken mit Geschwindigkeitsüberschreitungen im oberen Bereich gegeben habe. Hier seien die Straßenverkehrsteilnehmer*innen nachweislich zu schnell gefahren. Zudem gäbe es den Teil ab der Nievelshecker Straße Richtung Kornelimünster. Hier sei laut Herrn N. nie ein Bereich gewesen, in welchem es zu Geschwindigkeitsüberschreitungen komme. Daraufhin habe es 2021 eine Diskussion im Bürgerforum im Inda-Gymnasium gegeben, bei welcher verschiedene Standpunkte klar geworden seien.

Man habe sich das alternierende Parken von Beginn an angesehen und dieses wäre auch von Beginn an angedacht gewesen. Dies sei auch in den Protokollen des Bürgerforums nachzulesen. Es sei beschlossen worden, dass das alternierende Parken von der Nievelshecker Straße bis zur Bank (Oberforstbacher Straße 251) keinen Sinn ergeben würde, da jedes Haus einen eigenen Stellplatz habe und die Anwohner*innen in ihren Stellplätzen stehen würden. Wenn man sich die Situation jetzt ansehe wäre es so, dass ungefähr 0-2 Fahrzeuge in der Straße stünden, sodass das alternierende Parken, welches dazu gedacht war den Verkehrsfluss einzugrenzen, überhaupt keine Wirkung habe. Er gibt an deswegen ein wenig verärgert zu sein, da bereits vor Jahren darüber gesprochen und von den Anwohner*innen darauf hingewiesen worden sei. In seinen Augen sei dies von der Bezirksversammlung und der Verwaltung ignoriert worden. Er weist erneut darauf hin, dass es im Protokoll nachzulesen sei. Er formuliert die Frage, was gegen den eigentlichen Grund der Thematik „Geschwindigkeitsüberschreitungen“ getan werde, sobald die Schilder abmontiert werden an Herrn von Thenen. Die Anwohner*innen in Höhe der Nievelshecker Straße täten ihm leid, da diese die Leidtragenden seien, welche nicht von Geschwindigkeitsüberschreitungen in diesem Bereich betroffen seien.

Herr von Thenen gibt an nicht zu wissen, ob man die Thematik tatsächlich so splitten könne, wie er es getan hat. Dies sei eine Behauptung, welcher er nicht folgen werde, da er im Publikum bereits ein Rumoren gehört habe, was die „wenigen“ Geschwindigkeitsüberschreitungen im unteren Teil der Oberforstbacher Straße anginge. Man habe mehrere Parameter bei der Geschwindigkeitsmessung. Einmal habe man Geschwindigkeiten, welche zwar die 30km/h überschreiten, aber noch nicht pönalisiert werden. Zudem habe man Geschwindigkeiten, die nach Abzug der Messtoleranz eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Dies seien verschiedene Wertungen, die man einzeln betrachten könne und gegebenenfalls auch müsse. Darüber hinaus gibt Herr von Thenen an, diese Strecke täglich zu nutzen, wodurch er wisse das auch im oberen Bereich in der Vergangenheit geparkt wurde. Meistens sei von Kornelimünster aus gesehen in Richtung der Aachener Straße auf der linken Seite geparkt worden, also auf der östlichen Seite. Auf der westlichen Seite sei tatsächlich so gut wie nie geparkt worden.

Herr von Thenen übergibt das Wort an Herrn S., welcher eine Frage an Herrn von Thenen hat. Er möchte wissen, ob noch andere Überlegungen stattgefunden haben, anstatt der Idee des alternierenden Parkens. Früher habe es Schussfahrten gegeben, da nur auf einer Seite geparkt wurde. Heute gäbe es Slalom fahren, was die Verkehrssituation nur noch gefährlicher mache. Welche Überlegungen die Fachverwaltung angestrebt habe bevor es der Bezirksvertretung vorgelegt wurde, entziehe sich der Kenntnis von Herrn von Thenen. Herr S. gibt an, dass das alternierende Parken nicht die Lösung des Problems sei. Die Raserei würde fortgeführt werden. Er fragt daher erneut was getan werde, um dieses Problem einzudämmen.

Herr von Thenen gibt erneut an, dass er seine Frage nicht beantworten könne. Er wiederholt, dass es einen Beschluss bedürfe. Dies bedeute wiederum, dass es einer Neuaufnahme der Situation bedarf. Hierbei müssten neue Überlegungen im Einvernehmen mit den Bürger*innen gesammelt werden.

Herr R. meldet sich und fragt an, warum kein mobiles Gerät zur Geschwindigkeitsmessung angebracht wurde. Herr Thenen fragt, ob er die Anbringung eines sogenannten Hüpflichtes meint, was Herr R. bestätigt. Damit hätte man sich die Anbringung von 21 Schildern sparen können, führt Herr R. weiter aus. Herr von Thenen führt an, dass diese Frage ebenfalls gegenüber der Verwaltung in Bezug darauf zu stellen wäre, welche Überlegungen es im Vorhinein gegeben hat.

Herr M. habe nach Aufstellung der Schilder Unterschriften gesammelt. Ziel hiervon sei die Feststellung gewesen, wer von den Anwohner*innen für und wer gegen die Maßnahme ist. Hierbei habe sich herausgestellt, dass sich fast 100 % der Anwohnenden der Oberforstbacher Straße gegen die Haltverbotsschilder aussprechen. Jeder Anwohnende habe Verwandte, Handwerker oder ähnliches. All diese Personen sollen nun keine Chance mehr haben zu parken. Er empfinde es als unvorstellbar was von der Verwaltung aufgezwungen werde. Er möchte wissen, welche Maßnahmen unternommen werden. Diese Halteverbotszone müsse in jedem Falle aufgehoben werden, da sie eine Einschränkung des Lebens und seiner persönlichen Freiheit mit sich bringe. Herr von Thenen entgegnet, dass er am Ende der Abstimmung zum Tagesordnungspunkt feststellen könne, welche Maßnahme getroffen werde.

Herr B. meldet sich zu Wort. Er gibt an, dass 20 Schilder und zig Markierungen auf der Straße wohl ein Vermögen gekostet hätten. Er fragt, warum man nicht einfach wie in Walheim Parkmarkierungen auf die Straße aufgebracht habe. Die Markierungsfirma sei vor Ort gewesen und hätte diese mit Leichtigkeit umsetzen können.

Da diese Frage einen verkehrsrechtlichen Themenschwerpunkt hat, gibt Herr von Thenen an, sie im Rahmen der Diskussion zum Tagesordnungspunkt an die Fachverwaltung weiterzugeben und zu erfragen, ob dies zu den Überlegungen bei der Erstellung der Vorlage gehört habe.

Herr K. möchte darauf hinweisen, dass man nichts gegen die Verwaltung oder die Bürgerverwaltung habe. Es ginge einzig und alleine um die Personen, welche sich nicht an die Regeln halten würden. Man würde eigentlich keine Schilder oder Markierungen benötigen. Er stellt eine Frage, von welcher Herr K. selber weiß, dass er keine Antwort bekommen wird. Er fragt, wie man die Bevölkerung in die Richtung bekäme aufeinander zu achten und ein Miteinander zu finden, damit solche Diskussionen wie heute Abend zukünftig obsolet werden. Herr von Thenen meldet zurück, dass er die Frage, wie bereits durch Herrn K. benannt, nicht beantworten könne.

Weitere Fragen gibt es nicht, weshalb Herr von Thenen den Tagesordnungspunkt 2 schließt.

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Grunddaten

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Ö 2
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Datum
Mi., 27.08.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Status
gemischt

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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