Nahverkehrsplan der Stadt Aachen 2025 3. Fortschreibung, Entwurfsfassung
FB 68/0226/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Herr von Thenen ruft den Tagesordnungspunkt auf und begrüßt erneut Herrn Mohnen, sowie Herrn Müller von der ASEAG.
Herr Krott habe die Verwaltung gebeten, die Politik in die Planung mit einzubeziehen. Dies sei darin begründet, dass Anwohnende aus dem Bereich Hahn festgestellt haben, dass es zu einer Verbesserung bezüglich der NetLiner für die Anwohnenden im Bereich Friesenrath gekommen sei und diese nun wissen wollen, ob es auch eine Lösung für die geben könne. In Stolberg sei eine NetLiner Lösung zwischen Breinig und Hahn angedacht. Hierzu finde in Stolberg nun auch eine Bürgerversammlung statt. Herr Krott bittet um eine entsprechende Bestätigung.
Herr Müller gibt an, dass hier zwei Dinge zu unterscheiden seien. Es gäbe einmal den NetLiner im Bereich Aachen, welcher unterstützend eingesetzt werde. Dieser solle nun auch samstags und sonntags in Hahn unterstützen. Bei dem NetLiner in Stolberg handle es sich um ein separates Projekt, welches nächste oder übernächste Woche starten solle. Dieser fahre auch unterwöchig. Man müsse dazu sagen, dass es schwierig sei, diese beiden miteinander zu verbinden, da man hierfür aus dem Bereich Aachen herausgehen müsse. Dies gestalte sich in der Abrechnung schwierig. Man arbeite allerdings daran, dass dies zukünftig möglich ist.
Frau Nußbaum gibt an eine Frage zur Nahverkehrsplanung zu haben und bedankt sich für die umfangreiche Vorlage. In der Vorlage werde von einer neuen Linie SB76 gesprochen. Sie bittet um Rückmeldung, wann mit der Einrichtung dieser neuen Linie zu rechnen sei und ob die Haltestellenplanung zur Linde SB76 dargestellt werden könne. Zudem bittet sie um Mitteilung, ob Lichtenbusch in den Linienplan mit eingebunden ist bzw. eingebunden werden könne.
Herr Mohnen erläutert, dass die Einrichtung der Linie SB76 als verkehrslenkende Maßnahme bereits beschlossen worden sei. Die Umsetzung musste allerdings aufgrund von Problemen bei der ASEAG bislang zurückgestellt werden. Zusätzlich kam die Schließung der Autobahn und das mangelnde Fachpersonal als Problem hinzu. Man gehe davon aus, dass die Maßnahmen sukzessive im Folgejahr umgesetzt werden können. Die Festlegung eines Detailtermins sei schwierig. Ursprünglich sollte die Linie wohl lediglich bis Walheim verlaufen. Dies sei jedoch bis Hahn verlängert worden. Herr Müller fügt hinzu, dass es bei der Linie insbesondere darum ginge, das Gebiet rund um die Pascalstraße besser an die Aachener Innenstadt und den Hauptbahnhof anzubinden. Es gehe um eine schnelle und direkte Linienführung. Ein Schlenker über Lichtenbusch sei aktuell nicht vorgesehen.
Frau Nußbaum sagt, dass ein Schlenker nach Lichtenbusch hinein gar nicht erforderlich sei. Man würde jedoch sowieso über die Monschauer Straße fahren, sodass man einen Stopp einplanen könne.
Herr Plum gibt an, dass es nicht noch mehr Schlenker geben solle, da es sich immerhin um einen Schnellbus handle.
Herr von Thenen möchte wissen, wie sich die Verstärkung des Fahrradbusangebotes in Richtung Eifel vorgestellt werde.
Bezüglich der Detailfragen geht Herr Mohnen darauf ein, dass der Nahverkehrsplan ein strategisches Rahmenkonzept darstellen solle. Dieser sei losgelöst von kleineren Fahrbahndiskussionen zu betrachten. Das was man in der Vergangenheit jährlich in den Bezirksvertretungen und im Mobilitätsausschuss vorgestellt habe, werde nicht hierdurch ersetzt werden. Es gebe jedes Jahr die Möglichkeit, betriebliche Anpassungen festzulegen. Insbesondere beim touristischen Verkehr bzw. dem Fahrradbusverkehr habe in der Vergangenheit bereits eine Ausweitung stattgefunden. Wenn es nun an einer Stelle eine erhöhte Nachfrage gäbe, würde man sich für einen weiteren Ausbau einsetzen. Dies sei allerdings abseits zur eigentlichen Vorlage des Nahverkehrsplan zu betrachten.
Der Streckenplan sei losgelöst von Straßenbaumaßnahmen. Hierbei verweist er insbesondere auf die touristischen Verkehre.
Beschluss
Erläuterungen
Erläuterungen
Laut §8 ÖPNVG NRW ist Aachen als kreisfreie Stadt zur Aufstellung eines Nahverkehrsplan (NVP) aufgefordert. Am 20.01.2022 hat der Mobilitätsausschuss die Einleitung des Verfahrens zur dritten Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen beschlossen (FB61/0304/WP18). Der Nahverkehrsplan bildet die Grundlage für die ÖPNV-Planung, wie z.B. die Linien- und Netzgestaltung sowie die Definition der Angebots- und Beförderungsqualität. Als Rahmenplan ist er zugleich Grundlage für das anstehende Vergabeverfahren für den Betrieb des ÖPNV in den kommenden Jahren.
Die Stadtverwaltung schreibt den Nahverkehrsplan in Eigenregie fort. Der Nahverkehrsplan wird im Benehmen mit den betroffenen Gebietskörperschaften aufgestellt. In einer Arbeitsgruppe bestehend aus den beiden Aufgabenträgern Stadt Aachen und StädteRegion Aachen, der AVV GmbH und der ASEAG wurden wichtige Sachverhalte abgestimmt.
Inhalte
Der Nahverkehrsplan ist das Rahmenwerk für die Entwicklung des ÖPNV in Aachen und somit ein wesentlicher Bestandteil, um die Ziele der Stadt Aachen im Klimaschutz und im Bereich der Mobilität zu erreichen. Über die Funktion als Instrument zur Sicherstellung der allgemeinen Daseinsvorsorge hinaus wird im NVP die bedarfsgerechte und zukunftsweisende Weichenstellungen für die Entwicklung des öffentlichen Nahverkehrsangebots in Aachen formuliert.
Der Angebotsumfang soll schrittweise wachsen mit dem Ziel, in der gesamten Städteregion Aachen bis zu 30% mehr Fahrgäste zu gewinnen. Dabei ist es von zentraler Bedeutung, die Qualität des ÖPNV hinsichtlich Betrieb, Infrastruktur und Angebot nicht nur zu erhalten, sondern zu verbessern. Das betrifft insbesondere die Kriterien Reisezeiten im ÖPNV, Angebotskapazitäten, Beförderungskomfort und Fahrgastinformation. Hierzu liefert die aktuelle 3. Fortschreibung 2025 des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen den strategischen und operativen Rahmen. Dieser ist in folgende neun Themenfelder – sogenannte Module – eingeteilt (siehe Anlagen1-9):
- Rahmenbedingungen und Ziele
- Qualitätsanforderungen
- Bestandsanalyse ÖPNV-Angebot
- Zielkonzept ÖPNV-Netz
- Verknüpfung der Verkehrsangebote
- Information und Digitalisierung
- Barrierefreiheit
- Tarif und Vertrieb
- Finanzierung und Vergabe
Die Modularität wurde gewählt, um bei Bedarf die Themenfelder unabhängig voneinander fortschreiben zu können.
Die Schwerpunkte der 3. Fortschreibung 2025 des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen sind
- Aktualisierte Bedienungs- und Beförderungsstandards sowie Fahrzeugstandards im Stadt- und Regionalbusverkehr
- Neue Zielkonzepte
- Busbeschleunigungsmaßnahmen
- Infrastrukturmaßnahmen
Aufgrund der langen Laufzeit im ÖPNV, besteht das Zielkonzept aus zwei verschiedenen Zielnetzen mit unterschiedlichen Zeithorizonten: das Zielnetz 2028 und die Zielperspektive 2030+.
Im Zielnetz 2028 wird aufbauend auf Analysen der heutigen und zukünftigen Strukturen und des vorhandenen ÖPNV-Angebotes das Zielkonzept des Busliniennetzes für den Startpunkt der Neuvergabe der Linienverkehrsleistungen im Dezember 2027 detailliert beschrieben. Des Weiteren werden Busbeschleunigungsmaßnahmen zur Verringerung der Reisezeiten im Linienverkehr dargestellt und die Konzepte an Bushaltestellen, allen voran der barrierefreie Ausbau, erläutert. Ein Konzept für die Stärkung und den Ausbau von Verknüpfungspunkten und die Errichtung von Mobilstationen ist ebenso enthalten. Der Sachstand und die Entwicklung in den Handlungsfeldern Tarif, Vertrieb, Information und Kundenservice werden ebenso beschrieben wie das Thema Finanzierung und Vergabe. Das Zielkonzept 2028 bildet die Grundlage für die anschließende Vergabe des ÖPNV-Betriebs.
In der Zielperspektive 2030+ ist die strategische Entwicklung des ÖPNV beschrieben. Diese enthält einen Ausblick auf die weitere Entwicklung innerhalb des Stadtgebietes für die weiteren Jahre und bildet daher die Rahmenbedingungen für den weiteren ÖPNV-Ausbau ab.
Beteiligungsverfahren
Nach § 9 Abs. 2 ÖPNVG NRW sind bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans die vorhandenen ÖPNV-Unternehmen frühzeitig zu beteiligen. Soweit vorhanden sind Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte sowie Verbände der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Fahrgäste und Fahrgastverbände anzuhören. Ihre Interessen sind angemessen und diskriminierungsfrei zu berücksichtigen. Diese gesetzlich vorgegebenen Abstimmungen finden aktuell statt.
Das Beteiligungskonzept im Rahmen der Fortschreibung sieht vor, die betroffenen Verkehrsunternehmen, den benachbarten Aufgabenträger, den Zweckverband AVV sowie die weiteren in der Fachkommission ÖPNV vertretenen Institutionen zu beteiligen. Mit der politischen Beratung dieser Vorlage wird ab dem 03.07.2025 die Beteiligungsphase eingeleitet. Bis zum 31.07.2025 ist dann die Abgabe von schriftlichen Stellungnahmen zum Entwurf möglich. Die Stellungnahmen werden von der Verwaltung im weiteren Verfahren geprüft und fließen in die finale Version des Nahverkehrsplans ein.
Finanzielle Auswirkungen
Es wird zur Kenntnis genommen, dass unmittelbar keine Kosten bzw. Folgekosten entstehen. Kosten bzw. Folgekosten aus der praktischen Umsetzung der 3. Fortschreibung 2025 des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen werden überschläglich im Modul Finanzierung aufgeführt. Konkrete Maßnahmen müssen im Rahmen der Detailplanung beraten und separat beschlossen werden.
Weiteres Vorgehen
Die Beratungsergebnisse aus den Gremien und die Stellungnahmen aus der offiziellen Beteiligung werden aufbereitet, geprüft und in den Entwurf der 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen eingearbeitet. Die Verwaltung wird anschließend den überarbeiteten Entwurf dem Mobilitätsausschuss und dem Rat zur Entscheidung vorlegen. Da der Ratsbeschluss der 3. Fortschreibung 2025 des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen spätestens im Herbst 2025 herbeigeführt sein muss, um die Termine im Vergabeverfahren für die ÖPNV-Leistungen einhalten zu können, ist die Beratung der Endfassung im Mobilitätsausschuss für den 04.09.2025 und die Beschlussfassung in der Ratssitzung am 17.09.2025 geplant.
Weitere Dokumente (9)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 1015465
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1015465
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2025-05-26 FB 68_0226_WP18 Nahverkehrsplan der SAO.pdf
25.6.2025
9.6 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Datum
- Mi., 27.08.2025
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Geändert
- 3.9.2026
- Inhalt abgerufen
- 3. September 2026 um 01:44
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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