Bericht zur Verkehrsberuhigung Oberforstbacher Straße (Beschluss der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim vom 22.05.2024)
BA 4/0227/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Der Bezirksbürgermeister ruft Tagesordnungspunkt 4 auf und begrüßt Herrn Weiser von der Verwaltung. Herr Weiser begrüßt die Anwesenden und beginnt damit die Historie der Maßnahme zu erläutern. Herr Weiser konstatiert eingangs, dass er die Maßnahme weder umsetze noch anordne. Er wolle daher den Prozess erläutern.
Bereits 2021 habe es einen Bürgerantrag gegeben, in welchem es um verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Oberforstbacher Straße zwischen der Aachener Straße und dem Ortsausgang ging. Im Bürgerforum 2023 sei diese Thematik dann beraten und Ergebnisse von Geschwindigkeitsmessungen vorgestellt worden. Diese seien zwar auffällig gewesen, sollen aber kein Niveau erreicht haben, bei welchem zwingende Maßnahmen erforderlich seien. Herr Weiser gibt an, dass sich die Verwaltung dennoch mit der Thematik auseinandergesetzt habe.
In der Bezirksvertretung 2024 wurde die Möglichkeit des alternierenden Parkens vorgestellt, jedoch seien auch alternative Vorschläge gemacht worden. Als Alternative sei die Installation von Bodenschwellen betrachtet worden, da dies eine gängige Form sei, um eine Geschwindigkeitsreduzierung zu erzielen. Zudem sei die beidseitige Errichtung von Baumfeldern eine vorgestellte Alternative gewesen. Hierdurch wäre die Fahrbahn verengt worden und eine Geschwindigkeitsreduzierung hätte erzielt werden können. Beide alternativen baulichen Maßnahmen seien kostspieliger gewesen. Die Bezirksvertretung habe sich nach einer Abwägung für die Beschilderung entschieden. Das alternierende Parken sei einstimmig beschlossen worden. Im Rahmen der Prioritätenliste Kleinmaßnahmen wurde die Maßnahme im Juli 2025 umgesetzt. Anfang August sei eine Unterschriftenliste eingegangen welche den Rückbau der Maßnahme fordere. Ebenfalls sei einige Tage später der Tagesordnungsantrag der CDU-Fraktion eingegangen, nach welchem über den Sachstand zur Verkehrsberuhigung der Oberforstbacher Straße berichtet werden solle.
In dem Tagesordnungsantrag seien verschiedene Fragestellungen enthalten gewesen. Diese will Herr Weiser nachfolgend vorstellen und im Anschluss inhaltlich darauf eingehen.
Als erstes werde die Frage aufgeworfen, ob die Umsetzung der Maßnahme der seinerzeit der Bezirksvertretung vorgestellten Planung entspreche und - sollte dies nicht der Fall sein – ob und wie man gedenke, die Defizite zu beheben. Eine weitere Frage im Antrag beziehe sich auf die Beschwerdelage und welche Vorschläge es gäbe, um dieser entgegenzutreten. Zudem wurde angefragt, ob die Bürger*innen im Vorfeld informiert worden seien.
Die Straßenverkehrsbehörde sei am 13.08.2025 vor Ort gewesen. Hierbei sei festgestellt worden, dass alle Beschilderungen so umgesetzt wurden, wie von der Bezirksvertretung beschlossen. Es habe lediglich in zwei Bereichen Abweichungen gegeben. Hierbei handle es sich um einen Fehler der Baufirma. Eine Umsetzung der zwei betreffenden Schilder sei am 22.08.2025 erfolgt. Herr Weise schlussfolgert, dass die Umsetzung der der Bezirksvertretung vorgestellten Planung entspricht. Er geht darauf sein, dass die Anzahl der Schilder zwar nicht ganz übereinstimmt, dass dies jedoch in einem solchen Planstadium nicht unüblich sei, da es für die genaue Anzahl einer verkehrsrechtlichen Prüfung bedürfe und eine solche immer erst nach einem Beschluss erfolge.
Herr Weiser geht nun über zu dem Punkt der Beschwerdelage und der aktuellen Situation und gibt eingangs an, dass die Situation seitens der Verwaltung vor Ort eruiert worden sei. In den Bereichen, in welchen das alternierende Parken umgesetzt werde, seien Effekte erkennbar. In anderen Bereichen würde man sich nicht an die neue Parkordnung halten. Hier sei der Effekt wie in der Fragestunde ersichtlich offenbar noch nicht eingetreten. Bezugnehmend darauf gibt Herr Weiser an, dass es immer eine gewisse Eingewöhnungszeit für Maßnahmen gäbe. Hier solle noch ein Termin für eine Nachbegehung gefunden werden. Herr Weiser weist darauf hin, dass Lieferfahrzeuge oder Pflegedienste auch private Einfahrten zum Parken nutzen können. Dies sei mit Sicherheit in dem einen Fall leichter und in einem anderen Fall schwieriger umzusetzen. Es ist ihm zudem wichtig zu erwähnen, dass es insbesondere für Menschen mit Beeinträchtigungen Möglichkeiten zur Anpassung der Maßnahme gäbe. Bezüglich einer vorherigen Bürger*inneninformation gibt Herr Weiser an, dass dies bei einer solchen Maßnahme unüblich sei. Bürger*innen würden eher bei großen Baumaßnahmen vorab informiert werden. Er räumt jedoch ein, dass gerade bei Maßnahmen die sich auf das tägliche Leben bzw. die Parksituation auswirken ggf. die Informationsstrategie angepasst werden sollte.
Herr von Thenen entgegnet, dass die Fachverwaltung sehr wohl auf die Fragen der Anwohnenden in Bürgerfragerunden einzugehen habe. Ob diese mündlich oder schriftlich beantwortet werden, obliegt einem selbst, jedoch seien die Fragen im Grunde nach zu beantworten. Weiterhin geht Herr von Thenen auf die von den Bürger*innen aufgeworfenen Fragen hinsichtlich der Erwägung alternativer Maßnahmen ein.
Hierbei nimmt er Bezug auf die Vorlage aus der Bezirksvertretungssitzung 2024. Hierin seien der Bezirksvertretung keine größeren Maßnahmen von der Verwaltung empfohlen worden. Diese seien planungs- und kostenintensiv und teils in der Unterhaltung aufwendig. Daraus schlussfolgernd stellt Herr von Thenen heraus, dass der Bezirksvertretung sehr wohl als einzige Maßnahme seitens der Fachverwaltung das alternierende Parken vorgeschlagen worden sei. Diesem Vorschlag habe sich die Bezirksvertretung einstimmig angeschlossen.
Anschließend knüpft er an die Ausführungen von Herrn Weiser hinsichtlich des Fehlers der Baufirma an. Hierzu führt er aus, dass in Fahrtrichtung Kornelimünster ein Haltverbotsbeginn-Schild aufgestellt worden sei, das Schild welches das Ende des Haltverbotes anzeige, existiere allerdings nicht. Wenn die Errichtung demnach geprüft worden sei, solle diese in der entsprechenden Gewissenhaftigkeit erfolgen.
Frau Nußbaum gibt an, keine konkrete Frage zu haben, sie wolle jedoch noch einmal auf die Gesamtsituation eingehen. Man habe bereits in der Fragestunde für die Einwohner*innen erlebt, dass ein unglaublicher Unmut herrsche, was die derzeitige Situation anbelangt. Zudem sei die Oberforstbacher Straße nun viel durchlässiger, als es vorher der Fall war. Hiervon habe sie sich vor Ort selbst überzeugt. Die Gesamtsituation sei unzumutbar für die Bürger*innen.
Bezug nehmend auf die Schilderungen zu den Problemen für Pflegedienste bittet sie von Herrn Weiser um Auskunft zu der Frage, welche Möglichkeiten im Einzelfall vorliegen, die er soeben angesprochen habe und ob hierzu auch das Parken im unmittelbaren Hauszugangsbereich der zu Pflegenden gehöre.
Auch die fehlenden Parkmöglichkeiten für Lieferdienste und Handwerker seien nicht hinnehmbar. Sie bittet die Verwaltung abschließend, sich die Maßnahme noch einmal genau anzuschauen. Sie führt weiter aus, dass es im Grunde nun zu einem Rückbau oder einem Abhängen der Beschilderung komme müsse. Zudem müsse im Rahmen einer Bürger*innenbeteiligung eine vernünftige Lösung im Schulterschluss mit den Anwohnenden zu Papier gebracht werden. Frau Nußbaum hätte sich, auch wenn dies laut Herrn Weiser nicht üblich sei, eine vorherige Bürger*innenbeteiligung bei dieser Maßnahme gewünscht.
Herr Hoffner gibt an, dass es sich um ein sehr diffiziles Thema handle und die Betroffenheit der Bürger*innen zum Teil berechtigt spürbar sei. Hinsichtlich des bisher Gesagten wolle er zunächst Bezug zur seinerzeitigen Sitzung des Bürgerforums nehmen, in dem damaligen Antragsteller und der Politik eindeutige Alternativen in Form von Bodenschwellen und Bäumen mit Kosten zwischen 60.000 € und 90.000 € vorgestellt worden seien. Aufgrund der hiermit verbundenen Kosten in Höhe von 60.000 Euro und 90.000 Euro habe man daher zunächst das alternierende Parken empfohlen. Eine Empfehlung hieße allerdings nicht, dass die Bezirksvertretung dem Votum der Verwaltung folgen müsse. Er benennt kritisch, dass die Bezirksvertretung auch ganz anders hätte entscheiden können. In der Vorlage der Verwaltung stünde überdies, dass bauliche Maßnahmen derzeit nicht empfohlen werden würden. Dies bedeute, dass die Bezirksvertretung ganz eindeutig eine andere Maßnahme hätte beschließen können. Weiterhin geht er auf die Äußerung von Herrn K. im Rahmen der Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner ein und führt hierzu aus, dass sich nicht nur die Anwohnende in der Oberforstbacher Straße über zu schnelles Fahren beschweren, sondern dieses Phänomen im gesamten Bezirk herrsche. Beispielsweise sollen Bürger*innen in der Walheimer Straße, welche die Fortsetzung der Prämienstraße zur Monschauer Straße ist, genau das getan haben, was die Verwaltung in der Oberforstbacher Straße mit Schildern getan habe. Sie haben ihre Autos alternierend geparkt, was zwar die Geschwindigkeitsübertretungen verhindert hätte, leider aber auch dazu geführt habe, dass die am Straßenrand stehenden Autos von Autofahrer*innen bespuckt und mit Eiern beworfen worden seien. Wenn man demnach etwas unternehme, müsse dies auf einer vernünftigen Basis geschehen. Daher habe die Bezirksvertretung im letzten Jahr die Umsetzung des alternierenden Parkens als preisgünstige und geeignete Alternative beschlossen, wenngleich sich bereits in der Sitzung des Bürgerforums hierzu kritische Stimmen erhoben hatten. Diese hatten jedoch nicht Niederschlag in der Vorlage für die Bezirksvertretung gefunden.
Es sei festzuhalten, dass die Bezirksvertretung in dem guten Willen gehandelt habe, der Situation mit Geschwindigkeitsübertretungen von 43 % abzuhelfen, nun aber erkennen müsse, dass die gewählte Maßnahme hierfür nicht die Richtige sei. Wichtig sei nun, schnellstmöglich eine Änderung zu erzielen, weil die Menschen vor Ort schwer betroffen seien.
Herr Gilles betont, dass das alternierende Parken einstimmig beschlossen worden sei. Ebenso einstimmig vernehme er nunmehr den Willen in der Bezirksvertretung zu einer für alle Beteiligten zufriedenstellenden Lösung zu gelangen. Es habe in der Diskussion nun diverse Lösungsansätze gegeben, welcher davon der Beste sei, erschließe sich ihm jedoch nicht. Im Sinne einer schnellstmöglichen Zielerreichung schlägt er vor, die Parkverbotsschilder abzuhängen. Gleichzeitig solle die Fachverwaltung eine Vorlage erarbeiten, die das Für und Wider der diskutieren Lösungsansätze beinhalte, so dass die Bezirksvertretung in die Lage versetzt werde, eine Entscheidung zu treffen.
Herr Kiemes gibt an, dass der Beschluss der Bezirksvertretung in der Absicht einer Verkehrsberuhigung gefasst worden sei, auch wenn sich nunmehr herausstelle, dass die gewählte Lösung nicht perfekt gewesen sei. Maßnahmen gebe es viele, die Frage sei, welche die geeignete sei. Die Diskussion zeige klar und deutlich, dass diese zudem auf die Bedürfnisse der Anwohnenden Rücksicht nehmen müsse, denn diejenigen, die um Hilfe gebeten haben, sollen nun nicht die Leidtragenden sein. Er plädiert für eine differenzierte Betrachtung und fragt in diesem Zuge Herrn Weiser, welche Maßnahmen denkbar seien. Diese seien dann gezielt vor Ort in Kommunikation mit den Bürger*innen unter Berücksichtigung der die einzelnen Teilbereichen betreffenden Besonderheiten zu wählen. Ziel müssen sein, mit möglichst wenig Eingriff die Wirkung erzielen, die Straßenverkehrsteilnehmer*innen zu sensibilisieren und die Geschwindigkeit zu reduzieren.
Bezug nehmend auf die Ausführungen von Herrn Kiemes und Herrn Gilles betont Frau Nußbaum noch einmal die Wichtigkeit der Einbindung der Bürgerschaft in die neuen Lösungsansätze. Sie seien diejenigen, die ihre Situation vor Ort am besten kennen. Die Vorschläge sollten ihr zu Folge demnach im Rahmen einer Bürgerinformation gemeinsam erarbeitet werden. Dabei könne die aktuelle Situation keinesfalls so bleiben wie sie sei. Wichtig sei eine schnelle Hilfestellung für die Bürger*innen.
Herr Gerdom gibt an, dass er bei der damaligen Vorstellung der Thematik davon ausgegangen sei, dass es sich um einen gemeinsamen Wunsch der gesamten Oberforstbacher Straße handle. Nun stelle sich allerdings heraus, dass es scheinbar nur zwei Beschwerdeführende gegeben habe und der weitere Teil der Anwohner*innen nicht eingebunden oder befragt worden sei. Dies empfinde er als sehr bedauerlich. Sein Vorschlag sei, die Beschilderung zurückzubauen und eine Smiley Tafel zu installieren. Dies würde auch in anderen Bereichen gut funktionieren, wie bspw. der Oberforstbacher Straße vor der Schule.
Herr Hoffner konstatiert, dass die derzeitige Situation insbesondere in Hinblick auf Geschwindigkeitsübertretungen in Richtung der Aachener Straße nicht zielführend sei, jedoch werde auch im Kurvenbereich, insbesondere von aus Kornelimünster kommenden Autofahrern, wesentlich zu schnell gefahren. Diese Erfahrung teilten alle Anwohnenden.
Eine Smiley Tafel sei in seinen Augen keine Lösung, stehe dieses zu Beginn der Eskalationskette. Im Folgenden würden Blindmessungen vorgenommen, erst danach geblitzt. Daher müsse man Maßnahmen installieren, welche wirklich etwas bringen. Herr Hoffner verweist beispielhaft auf Belgien. Dort gebe es vereinzelt in einem Abstand von 100-200 Metern Baken auf der Straße. Dies stelle eine kostengünstige und sogar mit dem Radverkehr vereinbare Lösung dar. Andere Maßnahmen seien, wie auch die Verwaltung benannt habe, nicht empfehlenswert, da diese zu kostenintensiv seien und auch zu Randalen einladen würden. Man solle also im gemeinsamen Dialog mit den Bürger*innen eine Maßnahme finden.
Herr Gilles könne sich den Worten seines Vorredners nur anschließen. Man solle nun nicht einfach nur schnell eine neue Lösung finden, sondern nach einer fundierten Maßnahme für die Problematik suchen. Die Verwaltung habe nun verstanden, was das Problem für die Bürger*innen vor Ort sei. Herr Gilles spricht sich für einen gemeinsamen Ortstermin zwischen der Verwaltung und den Bürger*innen aus um zu schauen, was man hieraus mitnehmen bzw. worüber man diskutieren könne. Er fragt Herrn Weiser, ob dieser es als realistisch ansehe, dies bis zu der nächsten Sitzung im November umzusetzen.
Herr Weiser gibt an, dass dies grundsätzlich umsetzbar sei. Auch ihm sei es wichtig, dass, sollte man die Maßnahme nun verändern, dies auf einer guten Grundlage geschehe. Herr Weiser gibt an, dass er eine zweimonatige Eingewöhnungszeit für erforderlich empfinde. Man könne jedoch in nächster Zeit Messungen vornehmen und daraus die Erkenntnisse ziehen, welche man für eine Bewertung benötige. Soeben kam bereits die Frage auf, welche Lösungen an die Stelle kommen könnten. Herr Weiser empfindet es als sinnvoll und gut in den Austausch mit den Bürger*innen zu gehen, möchte an dieser Stelle jedoch darauf hinweisen, dass es sich um eine Tempo 30 Zone handele. In diesen Zonen habe man relativ wenige Möglichkeiten mit Markierungen zu arbeiten, denn diese seien auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Daher wäre man in solchen Straßen sehr schnell bei baulichen Maßnahmen. Man wolle aber definitiv nach Lösungen suchen, welche irgendwo dazwischen lägen.
Herr Gilles stellt heraus, dass ein solcher Fehler nun kein zweites Mal passieren dürfe. Wenngleich ein Zeitaufschub von 2 Monaten schwer hinnehmbar sei, empfinde er eine dezidierte Prüfung als unabdingbar.
Herr Kiemes führt aus, dass die Situation mit sehr viel Engagement und Ärgernis vorgetragen worden sei. Er wisse demnach nicht, ob die aktuelle Situation tatsächlich so bleiben müsse. Allerdings sei auch ein Rückbau nicht zielführend, wenn schlussendlich wieder Schilder aufzustellen seien. Daher fragt er die Möglichkeit an, ob man nicht, wie es auch bei Baustellen der Fall sei, die Schilder ungültig machen könne, indem man diese verhängt. Parallel könnten Geschwindigkeitsmessungen stattfinden.
Herr Hoffner schlägt vor, zügig nach Ferienende mit Geschwindigkeitsmessungen zu beginnen. Diesen sollte sich unmittelbar die Erarbeitung von möglichen Alternative anschließen. Es sei auch denkbar, zunächst die Schilder im unteren Teil der Oberforstbacher Straße abzuhängen, weil sich dort die Situation für Anwohner*innen anders darstelle als in der in der oberen Hälfte. Dort gebe es genug Einfahrten, in welchen man sein Auto parken könne, was im unteren Bereich nicht der Fall sei. Dies könne aber nur eine Zwischenlösung sein. In einem entsprechenden Forum zwischen Politik, Verwaltung und Anwohnenden seien dauerhafte Maßnahmen mit Sinn und Verstand zu erarbeiten.
Frau Nußbaum betont, dass derzeit viele Anwohnenden vorhandene Parkplätze nicht nutzen können und nennt hier beispielhaft die Mehrfamilienhäuser, deren Bedarf bei sechs Parkplätzen und mehr liege. Entsprechend sei eine schnelle und pragmatische Lösung geboten. Statt eines Rückbaus der Schilder schlägt sie vor, die Schilder, ähnlich wie in Baustellen, unverzüglich zu verdecken. Im Anschluss müsse es seitens der Verwaltung eine Versammlung mit den Bürger*innen geben, in welcher im engen Schulterschluss mit eben diesen zu besprechen sei, wie man eine für alle Beteiligten erträgliche Situation schaffen kann. Sobald eine neue Präsentation der Verwaltung erarbeitet wurde, solle diese dann erneut als Vorlage der Bezirksvertretung vorgestellt werden.
Herr Gilles hält fest, dass man sich thematisch langsam aufeinander zu bewege. Er sei jedoch nicht dafür, die Schilder nun zu verhängen. In diesem Punkt sei er eher bei Herrn Weiser und würde vorschlagen, dass zunächst neue Messungen erfolgen sollten. Er werde nicht dafür stimmen, die Schilder sofort abzuhängen.
Herr Kiemes geht hiergegen noch einmal auf die klar geäußerte Unzufriedenheit der Anwohnenden ein. Es gäbe Stellen auf der Oberforstbacher Straße, in denen ein alternierendes Parken gar nicht aufginge. An anderen Stellen habe man durch die absoluten Haltverbotsschilder einen hohen Parkdruck. Die Messungen seien für ein zukünftiges Modell nicht aussagekräftig. Man solle nun erst einmal die Schilder verhängen und nach einer richtigen Lösung suchen.
Frau Bastian lobt die Verwaltung dahingehend, dass innerhalb von einem Jahr die Maßnahme umgesetzt worden sei und dass dies sehr schnell gewesen sei. Sie hoffe, dass die Verwaltung nun genauso schnell alternative Möglichkeiten erarbeiten werde. Frau Bastian geht darauf ein, dass die Bezirksvertretung laut Tagesordnungspunkt gar nicht beschlussfähig sei, da man keine Vorlage habe.
Herr von Thenen erläutert, dass zu jedem Tagesordnungspunkt ein Beschluss gefasst werden könne. Er
fasst das Gesagte zusammen. Für ihn seien drei Beschlussentwürfe vorgetragen worden. Der erste Beschlussentwurf sei von Frau Nußbaum seitens der CDU-Fraktion gestellt worden. Sie spreche sich für einen sofortigen Rückbau durch das Verhängen oder Abnehmen der Schilder aus. Danach solle es eine Neukonzeption unter Beteiligung der Bürger*innen geben. Der zweite Beschlussentwurf sei von Herrn Hoffner seitens der SPD-Fraktion gestellt worden. Dieser habe für den unteren Bereich ein Verhängen und für den oberen Teil Belassen vorgeschlagen. Der dritte Beschlussvorschlag von Herrn Gilles von der Grünen-Fraktion beinhalte, zunächst Messungen durchzuführen, ohne die Schilder abhängen oder verdecken zu wollen.
Herr Hoffner korrigiert den zweiten Beschlussentwurf. Sein Vorschlag sei gewesen, die Schilder im unteren Bereich zu verhängen und im oberen Bereich zu belassen, um zunächst Messungen durchführen zu können und im Anschluss eine gemeinsame Lösung mit den Anwohnenden und der Verwaltung zu finden. Die Lösung die Frau Nußbaum erwähnt habe, sei ebenfalls Bestandteil des Vorschlags der SPD-Fraktion. Der Verwaltung solle Zeit eingeräumt werden, um unter den aktuellen Gegebenheiten Messungen durchzuführen. Er gehe er davon aus, dass in dieser Zeit seitens des Ordnungsamts Kontrollen durchgeführt würden. Sicherlich sei dies eine ungeprüfte Aussage, aber auch unkonventionelle Ansätze seien anzudenken.
Herr von Thenen möchte den Wortbeitrag von Herrn Hoffner abschichten. Der erste Beschlussvorschlag beinhalte einen Rückbau für den gesamten Bereich, wie auch immer dieser zu gestalten sei. Laut dem Beschlussvorschlag von Herrn Hoffner solle hingegen ein Rückbau nur für den oberen Bereich erfolgen, während der untere Bereich wie jetzt verbleibe. Der Vorschlag von Herrn Gilles sei gewesen, die Situation erstmal so zu belassen.
Einigkeit herrsche demnach darüber, dass zunächst Messungen vorgenommen werden müssen. Genauso unstrittig sei, dass eine neue Lösung im Einvernehmen mit den Bürger*innen gefunden werden müsse. Herr Weiser benötige eine klare Handlungsrichtline seitens der Bezirksvertretung hinsichtlich der kurzfristigen Schritte.
Herr Kiemes erläutert für die anwesenden Bürger*inne, dass er kein Mitglied der Bezirksvertretung sei, sondern als Ratsmitglied beratend, jedoch ohne Stimmrecht an den Sitzungen teilnehme. Entsprechend werde er auch bei dieser Abstimmung nicht teilnehmen. Nichtsdestotrotz müsse er zugestehen, beim Beschluss zum alternierenden Parken nicht widersprochen zu haben. Gleichwohl empfinde er es nicht als schlimm, nunmehr zugeben zu müssen, dass man falsch gelegen habe. Es sei richtig und wichtig, auszusprechen, dass eine Lösung nicht so funktioniert habe wie man sich dies ursprünglich vorgestellt habe. Er wolle noch einmal abschließend betonen, dass der seinerzeitige Beschluss in der Meinung gefasst worden sei, diese Lösung würde funktionieren.
Herr Krott versteht die Verwaltung so, dass für die jetzige Lösung, von der die Verwaltung auch teilweise einräume, dass sie nicht optimal sei, noch Messergebnisse zu sammeln seien. Diese Phase müsse keine Wochen und Monate dauern, sondern könne zeitnah erfolgen. Für solche Messungen müssten die Schilder allerdings noch hängen. Demnach solle man beschließen, dass die Messungen schnellstmöglich durchgeführt und die Schilder im Anschluss abgehangen werden. Hierdurch solle die Maßnahme pausiert und über neue Lösungen mit den Bürger*innen gesprochen werden.
Der Beschlussvorschlag von Herrn Krott laute daher, dass die Verwaltung gebeten werden solle, die Messungen so schnell wie möglich vorzunehmen und die Schilder anschließend zu verhängen. Gleichzeitig solle im engen Schulterschluss zwischen Verwaltung, Politik und Bürger*innen an einer Lösung gearbeitet werden, die die von den Bürger*innen genannten Punkt aufgreife. Vor einer neuen Beschlussfassung sei diese dann zu erörtern.
Herr von Thenen präzisiert den Beschlussvorschlag von Herrn Krott und formuliert wie folgt:
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 15.09.2025 Messungen der derzeitigen Situation vorzunehmen und danach unmittelbar die angebrachten absoluten Haltverbotsschilder auf der gesamten Länge der Oberforstbacher Straße zu verhängen. Hiernach wird die Verwaltung beauftragt, mit den Bürger*innen in ein mögliches Einvernehmen zu treten, um eine Lösung zur Reduzierung der Geschwindigkeit zu erzielen und diese dann der Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim vorzustellen.
Herr Weiser gibt an, dass die Durchführung von Messungen kein Problem sei. Er könne zwar nicht für die Straßenverkehrsbehörde sprechen, möchte jedoch darauf hinweisen das ein Straßenverkehrsschild eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung begründe. Für das Abhängen der Schilder werde eine neue straßenverkehrsrechtliche Anordnung benötigt, welche erneut zu begründen sei. Eine solche Begründung erfolge auf Basis von Daten und Fakten. Man müsse daher zunächst mit der Straßenverkehrsbehörde sprechen, wie dies möglich ist.
Herr von Thenen geht auf seine Wortwahl bei der Formulierung des Beschlusses ein. Herr Krott habe die Formulierung gewählt, die Verwaltung zu bitten. Er habe die Formulierung der Beauftragung im Beschlussvorschlag gewählt. Herr von Thenen betont, dass an dieser Stelle die Politik den Hut aufhabe und die Verwaltung, worunter auch die Straßenverkehrsbehörde fällt, einen Beschluss umzusetzen habe. Die Messungen sollen demnach bis zum 15.09.2025 erfolgen und danach solle es zu einer Verhängung der Schilder kommen. Zudem solle kurzfristig eine Lösung im Einvernehmen mit den Bürger*innen gefunden werden, welche der Politik sodann vorgestellt werden. Die beste Lösung sei die Vorstellung bis zum 12.11.2025. Wenn es bis zum 12.11.2025 absolut nicht möglich wäre, solle es dann jedoch bis zur darauffolgenden Sitzung erfolgen.
Beschluss
Erläuterungen
Mit dem in Anlage 1 beigefügten Antrag beantragt die Fraktion der CDU in der Bezirksvertretung Aachen-
Kornelimünster / Walheim einen Sachstandsbericht zur Verkehrsberuhigung Oberforstbacher Straße sowie der Beantwortung der hierin enthaltenen Fragen.
Dieser Sachstandsbericht erfolgt mündlich.
Abstimmungsergebnis
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Technische Details
ID: 1015532
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Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2025-08-07 BA 4_0227_WP18 Bericht zur Verkehrs SAO.pdf
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Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Datum
- Mi., 27.08.2025
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- B 4 - Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
- Geändert
- 3.9.2026
- Inhalt abgerufen
- 3. September 2026 um 01:44
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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