Napoleonsberg 2.BA – Sachstand zu aktuell anstehenden Baumaßnahmen unter Berücksichtigung der behinderungsfreien Durchführbarkeit des historischen Jahrmarkts 2026
FB 68/0251/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr von Thenen ruft Tagesordnungspunkt 5 auf und begrüßt Herrn Zwick und Frau Dr. Roder von der Verwaltung. Herr Zwick sei in der heutigen Bezirksvertretungssitzung, um über den Sachstand der geplanten Baumaßnahmen am Napoleonsberg zu berichten. Hierbei wolle er insbesondere auf die Sorgen hinsichtlich des geplanten historischen Jahrmarktes 2026 eingehen.
Anhand einer Präsentation stellt Herr Zwick den aktuellen Sachstand zu den anstehenden Baumaßnahmen am Napoleonsberg vor. Die Ausgangslage sei wie folgt: Der Gehweg auf der Inde Seite sei derzeit aufgrund des schlechten Mauerzustandes gesperrt, eine fußläufige Begehbarkeit sei derzeit nur auf der angebauten Seite vorhanden. Bei der Hausnummer 178 sei der private Hochbau im Gange und weit fortgeschritten. Mit der hierzu erlassenen Sondernutzungsgenehmigungen werde auch die Verkehrsführung an dieser Stelle geregelt. Die Stadt Aachen bereite derzeit die Sanierung der Indestützwand zwischen dem Korneliusmarkt und der Fußgängerbrücke, den Umbau des Napoleonsbergs ebenfalls zwischen Korneliusmarkt und der Fußgängerbrücke, sowie den Umbau der Haltestelle Kornelimünster in Fahrtrichtung Walheim zur Fahrbahnhaltestelle vor. Zudem sollen in diesem Bereich die Nebenanlagen erneuert werden. Dazu habe es eine entsprechende Beschlussfassung im Oktober letzten Jahres gegeben. Zusätzlich komme nun noch die Maßnahme der Erneuerung der Wassertransportleitung durch die Regionetz hinzu, die zwingend erforderlich sei, sich aber im Zuge der Umbaumaßnahme Napoleonsberg mit realisieren ließe. Diese Wassertransportleitung führe von der Straße Unter den Weiden über den Napoleonsberg hoch in die Straße Am Berg und dann wieder über den Napoleonsberg zurück bis letztlich in Richtung Aachen. Die Regionetz plane in dem Teilbereich, in dem derzeit Umbaumaßnahmen vorgesehen seien, diese Wassertransportleitung zu erneuen. Hierbei soll die Wassertransportleitung zudem komplett in den Napoleonsberg verlegt werden und die Straße Am Berg soll ausgeklammert werden. Daher müsse die Regionetz ein Stück weit auch in den bereits sanierten Bauabschnitt eingreifen. Hierauf käme Herr Zwick jedoch zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal zurück.
Das Planungsbüro Kempen Krause befinde sich derzeit beim Abschluss der Planungsphase drei für die Entwurfsplanung der Indestützmauer. Hierbei sei es zu Verzögerungen gekommen, welche darin begründet liegen, dass sich das Planungsbüro an die Planungen der Stadt Aachen anschließen müsse.
Zwischenzeitlich sei zudem ein Schallgutachten erstellt worden, welches die Befürchtung der erhöhten Schallbelastung bestätigt habe. Eine entsprechende Lösung sei durch den Stadtbetrieb erarbeitet worden und solle auch entsprechend umgesetzt werden, sodass es keine Zusatzbelastung geben werde.
Mit der Sanierung der Indestützwand könne nach dem Abschluss der Arbeiten der Wassertransportleitung begonnen werden.
Bei der Hochbaumaßnahme unter der Anschrift Napoleonsberg 178 sei der Dankmalschutz mit ins Spiel gekommen. Die dort wohl allen bekannte Schwergewichtsmauer sei im Zuge des Hochbauvorhabens mit eingeplant worden. Sie sei mittlerweile abgebaut worden und solle im Anschluss zu der Maßnahme fast wieder so errichtet werden, wie sie ursprünglich ausgesehen hat. Sie wurde allerdings in die Planung des Bauvorhabens integriert. Dieses ganze Bauvorhaben befindet sich auf privater Fläche und betrifft nur am Rande die Straßenplanung.
Weiterhin geht Herr Zwick auf die allgemeinen Tiefbaumaßnahmen und die Straßenumgestaltung ein. Die Fertigstellung der Ausführungsplanung sei derzeit noch in Arbeit. Die Planungsunterlagen würden demnach gerade fertiggestellt, um diese für eine Ausschreibung zur Verfügung zu stellen.
Aus den Planungen gehe hervor, dass auf den Gehweg entlang der Indemauer verzichtet werde. Es entstehe ein so genanntes Schrammbord. Die wegfallende Gehwegbreite an der Indemauer werde auf der anderen Gehwegseite aufgeschlagen. Gleichwohl könne die eigentlich gewünschte Gehwegbreite aufgrund verschiedener Umstände nicht in allen Teilen durchgesetzt werden. Bei Hausnr. 178 habe der „Gehweg“ lediglich eine Breite von 70 cm. Aufgrund dieser Breite könne man die Fläche eigentlich gar nicht als Gehweg bezeichnen. Dort habe man jedoch zukünftig die Möglichkeit eine Gehwegbreite von ca. 2,15 m zu erreichen. Der einzige Engbereich werde, bemessen an den Flurstücksgrenzen, bei der Hausnummer 182 sein. Dies sei jedoch rein auf dem Papier so, da die Anwohnenden ihren privaten Bereich nicht baulich abgegrenzt haben.
Die Wassertransportleitung versorge einen Großteil von Aachen und Kornelimünster. Es sei wichtig, dass der Teil den man weiterhin benötige, unter Druck bleibe. Die Regionetz müsse demnach dafür sorgen, dass die Wasserleitung nicht leerlaufen kann und müsse daher ein Absperrorgan einbauen. Von der Lage der Trasse sei dies nur am Knotenpunkt im Bereich der Kreuzung Napoleonsberg/Steinkaulplatz möglich. Die Lage der Baugrube sei durch das Ingenieurbüro Schwietering Bung präzisiert worden. Die Einmündung werde während der Maßnahme komplett für den normalen Durchgangsverkehr gesperrt. Die Verkehrsführung finde jedoch mit verschmalerten Fahrstreifen beidseitig auf dem Napoleonsberg statt.
An dieser Stelle müsse Herr Zwick ergänzen, dass sich im Gegensatz zur Vorlage neue Erkenntnisse ergeben haben. Am Anfang habe man nicht gewusst, wie sich die Baugrube darstelle. Die Regionetz habe die Baugrube bei einem gemeinsamen Ortstermin auf der Straße aufgemalt. Nachdem die Firma Schwietering die Lage präzisieren konnte, sei festgestellt worden, dass der Verkehr auf dem Napoleonsberg zweispurig fortgeführt werden könne. Die definitive Lage könne allerdings erst dann ermittelt werden, wenn die Straße geöffnet wurde. Es könne demnach sein, auch wenn man nicht davon ausginge, dass sich die Lage verschlechtern oder verbessern könne. Der konkrete Baubeginn könne dann festgelegt werden, wenn das Genehmigungsverfahren durch die Obere Denkmalbehörde in Köln abgeschlossen sei.
Schwietering habe zudem die Rettungswege geprüft. Hierbei gebe es keine Beeinträchtigungen.
Zudem sei der öffentliche Nahverkehr betroffen. Es geht insbesondere um die Bushaltestelle am Steinkaulplatz, welche nur von Verstärkerfahrten angefahren wird. Hier werde es womöglich dazu kommen, dass dieser Busstopp von umliegenden Haltestellen abgefangen wird.
Weiterhin werde es zu Umleitungsmaßnahmen kommen, damit die Verkehrsteilnehmer*innen auch weiterhin in die Schleckheimer Straße gelangen können. Diese Umleitungsmaßnahmen werden in Brand beginnen. Der Verkehr werde über die Münsterstraße geführt werden. In Walheim werde man den Verkehr über Schleckheim führen. Der zeitliche Mehraufwand solle ca. 5-6 Minuten betragen. Am 09.10.2025 werde es eine Bürgerinformationsveranstaltung im Inda-Gymnasium geben. Hierbei sollen die Bürger*innen über die anstehenden Maßnahmen informiert werden.
Eine weitere Maßnahme werde der Umbau der Bushaltestelle am Napoleonsberg sein. Diese Maßnahme sei allerdings erst dann möglich, wenn alle anderen baulichen Maßnahmen beendet seien. Eine Vorlage wird es in der nächsten Sitzung im November geben.
Weiterhin geht Herr Zwick auf den angedachten Zeitplan ein. Er hält fest, das beispielsweise mit archäologischen Entdeckungen zu rechnen sei, welche die Dauer noch verlängern könnten. Zudem hänge es auch von den Witterungsverhältnissen ab.
Dem im Juni 2026 stattfindenden Historischen Jahrmarkt solle Rechnung getragen werden, so dass dieser definitiv stattfinden könne. Daher seien Puffer einberechnet worden. Hierzu habe es ausführliche Abstimmungsgespräche zwischen dem Eurogress und der Straßenverkehrsbehörde gegeben. Aufgrund des Antrages der Bezirksvertretung und auch aufgrund der Kenntnis des Historischen Jahrmarktes, habe man diesen in der Betrachtung und wolle diesen auch nicht behindern. Deshalb sei derzeit eine Überlegung und Prüfung, das Zeitkonzept noch einmal ein wenig zu ändern. Es werde geprüft, ob die Maßnahmen nicht so zusammengeschoben werden können, dass diese ohne hin und her im Sinne einer Vollsperrung, hin zu einer einseitigen Öffnung und einer erneuten Vollsperrung auch in einer einzigen Vollsperrungsphase geschehen kann. Die Konsequenz daraus wäre, dass es zwar eine längere Phase der Vollsperrung gäbe, die Maßnahme jedoch insgesamt weniger Zeit beanspruchen würde.
Herr von Thenen bittet, dass der Vortrag dem Protokoll zur Verfügung gestellt wird. Dies wird seitens Herrn Zwick bejaht.
Herr Krott bedankt sich bei Herrn Zwick für die Präsentation und geht darauf ein, dass es sich bei der konzentrierten Vollsperrung nur um Überlegungen halte. Hierbei wisse man nun noch gar nicht, was dies in Monaten bedeute. Der Antrag hinsichtlich des Historischen Jahrmarktes sei gestellt worden, da es seitens der Bezirksvertretung ein großen Anliegen sei, diesen nicht zu gefährden. Er begrüße sehr, dass Herr Zwick Möglichkeiten aufgeführt habe, welche eine Gefährdung des Jahrmarktes ausschließen. Das wichtigere Anliegen sei die insgesamte Baumaßnahme, wobei Herr Krott auf einzelne Punkte genauer eingehen will. Was nicht gehe, sei, dass wie in der letzten Sitzung durch die Wassertransportleitung ein völlig neuer Sachverhalt gegenüber der Bezirksvertretung eröffnet werde. Hierbei erhoffe man sich zukünftig eine engere und frühzeitigere Abstimmung. Was Herr Krott als positiv empfinde, sei die Frage der Engstelle des Bürgersteiges in der Nähe der Hausnummer 182. Hier sei trotz dessen sie immer noch nicht den Standards entspräche, eine verträgliche Lösung für die Fußgänger*innen gefunden worden. Was für ihn ganz klar sei, sei der Umstand, dass zunächst die Maßnahme der Wassertransportleitung erledigt werden müsse, sodass es nicht im Anschluss zu neuen Sanierungsbedarfen käme.
Die jetzt angedachte Lösung der kurzfristigen Sperrung des Steinkaulplatzes für vier bis sechs Wochen ohne Vollsperrung des Napoleonsbergs sei sehr erfreulich. Man müsse jedoch alles dafür tun, dass die Zeit der Vollsperrung so gering wie möglich gehalten werde. Um eine Position zu der Thematik der Zusammenlegung der Maßnahmen und somit die Verlängerung des Zeitraum einer Vollsperrung beziehen zu können, würde man laut Herrn Krott weitere Informationen benötigen. Dass eine frühestmöglich Bürger*innenbeteiligung unabdingbar sei, habe man heute bereits feststellen können. Weitere Informationen, im besten Falle noch vor dem 09.10.2025, würde er sehr begrüßen.
Herr Gerdom bedankt sich bei Herrn Zwick für den Vortrag. Er habe zwei Anmerkungen. Die erste Anmerkung betrifft die Sanierung der Indestützmauer zwischen der Brücke zum Korneliusmarkt und der Fußgängerbrücke. Herr Zwick habe diesbezüglich mitgeteilt, dass eine Schallschutzmaßnahme notwendig werde, weil die Brüstung weggenommen werde. Die Brüstung werde demnach durch ein Geländer ersetzt und eine Schallschutzmaßnahme werde dahinter installiert werden. Er könne sich dies optisch nicht vorstellen. In Verbindung mit dem Bauvorhaben auf der anderen Straßenseite, dem Napoleonsberg 178, habe Herr Zwick erläutert, dass aus denkmalfachlicher Sicht das Material Bruchstein ein prägendes Element für Kornelimünster sei. Diese Brüstung bestehe aus Bruchstein und sei seit Jahrzehnten vorhanden. Herr Gerdom fragt, warum nicht darüber nachgedacht werde, diese Brüstung ebenfalls zu sanieren und zu belassen. Seine zweite Anmerkung betreffe den Umbau der Haltestelle Kornelimünster. Hierbei habe Herr Zwick letztes Jahr im Oktober vorgetragen, dass die Rechtsabbiegespur entfallen solle. Herr Gerdom gibt an, dies nicht nachvollziehen zu können. Laut Herrn Gerdom würde bei Wegfall der Rechtsabbiegespur der Rückstau auf dem Napoleonsberg in Richtung Brand deutlich länger sein als er ohnehin schon ist. Dies könne eventuell sogar für die, die den Berg auf der anderen Seite hochfahren, zu gefährlichen Verkehrssituationen führen. Er möchte wissen, ob es nicht möglich wäre, diese Rechtsabbiegespur zu behalten und in die Ampelanlage einen grünen Pfeil einzubauen. Somit wäre gewährleistet, dass die Rechtsabbieger immer vor dem Bus abbiegen könnten. Diese Grünphase könne man gleichzeitig mit den Rechtsabbiegern vom Steinkaulplatz aus kommend schalten. Dann wäre es laut Herrn Gerdom nie das Problem, dass ein Auto vor dem Bus stünde und diesen daran hindere, bei der Grünphase geradeaus in Richtung Walheim zu fahren. Er bittet um Mitberücksichtigung dieses Vorschlages bei der Planung.
Herr Zwick gibt an, dass die Sanierung der Indestützmauer eine planerische Maßnahme sei, welche bei E 18 beheimatet sei. Das was Herr Zwick hierüber wisse, ist, dass es Abstimmungen mit der Denkmalbehörde gegeben haben soll. Nach den Abwägungen unter den Kolleginnen und Kollegen wäre es dazu gekommen, dass die Denkmalbehörde einem Wegfall der Brüstungsmauer zugestimmt habe. Nach dem Kenntnisstand von Herrn Zwick sei eine Glasfläche geplant, sodass es dort zu keiner Blickbeeinträchtigung auf die Inde kommen werde.
Die Bushaltestelle betreffend stünden derzeit ebenfalls neue Planungen an. Zu der Rechtsabbiegespur solle es in der Sitzung im November eine Vorlage geben. Nach Kenntnis von Herrn Zwick und anhand der Ergebnisse von durchgeführten Messungen dürften keine problematischen Rückstausituationen bei Wegfall der Rechtsabbiegespur erkennbar seien. Dies konnte von den Kolleg*innen anhand der Messergebnisse nicht bestätigt werden.
Frau Nußbaum geht ebenfalls zunächst auf die Schallschutzmaßnahme ein und gibt an, dass sie sich auch nicht vorstellen könne, wie diese aussehen werde. Zudem fragt sie sich, warum man dann noch ein Geländer an dieser Stelle benötige. Bezüglich der Ausführungen zur Rechtsabbiegespur gibt sie an, dass die CDU-Fraktion äußersten Wert auf den Erhalt der Spur lege, denn hierdurch sei gewährleistet, dass der Verkehr rechts abfließen könne, ohne dass der Bus hierdurch ausgebremst werde. Es werde niemals passieren, dass sich ein Fahrzeug vor diesen Bus stellt. Ihr sei wichtig, dass dies noch einmal zum Protokoll genommen werde.
Herr Zwick geht auf die Fragen von Frau Nußbaum ein. Er führt aus, dass es zusätzlich zu dem Geländer eine Glaswand geben werde. Hierbei ginge es insbesondere um Abpralllasten. Diese könne ein Geländer wesentlich besser zurückhalten als eine Glasscheibe. An Autobahnstrecken würde man ähnliche Situationen in Form von Fahrbahnrückhaltesystemen vor zusätzlichen Glaswände als Schallschutzmaßnahmen vorfinden.
Er habe zur Kenntnis genommen, dass Frau Nußbaum an der Rechtsabbiegespur festhalten wolle, bittet jedoch um Verständnis dafür, dass er es den Kolleginnen und Kollegen überlassen wolle, die Details hierzu darzustellen. Bisher ergäben die Messungen ein anderes Bild.
Herr Gerdom stellt die Frage, warum die Rechtsabbiegespur abgeschafft werden soll.
Laut Herrn Zwick ginge es dabei darum, den Bus zu einem sogenannten Pulkführer zu machen. Hierdurch wolle man erreichen, dass der Bus im Bereich der Fußgängerbrücke als erster die neue Fahrbahnhaltestelle erreicht, dort quasi Pulkführer bleibt und entsprechend dann auch als erster von dieser Haltestelle wieder wegfahre. Hierdurch würde es zu keinem Zeitverlust kommen. Was den Rechtsabbiegestreifen betrifft, gäbe es derzeit jedoch auch noch verschiedene Überlegungen. Herr Zwick möchte die Diskussion auf die Sitzung im November vertagen, damit die Kolleginnen und Kollegen aus der Verkehrsplanung ihre Expertise mit einfließen lassen können.
Herr Hoffner sei aufgefallen, dass zwar der Historische Jahrmarkt 2026 wahrscheinlich durchführbar sei, dies jedoch nicht auf 2027 übertragbar sei. Sollte dies der Fall sein, könne man den Jahrmarkt auch für 2026 direkt absagen. Man wolle den Historischen Jahrmarkt schließlich nicht lediglich für ein Jahr durchführen wollen und im Anschluss direkt wieder fallen lassen. Er bittet darum, intensiv darüber nachzudenken und eine entsprechende Lösung zu finden. Weiterhin geht Herr Hoffner aus die Bürger*inneninformation ein. Vor einem Jahr habe die SPD bereits einen Antrag gestellt und darum gebeten, die Informationspolitik der Verwaltung zum Thema Straßenbaumaßnahmen, Sperrungen und sonstiges zu verbessern. Es sei damals hoch und heilig versprochen worden, intensiv daran zu arbeiten. Verändert habe sich jedoch augenscheinlich nichts. Hierbei nimmt er Bezug auf diverse Fälle aus der letzten Zeit. Als die Aachener Straße zwischen Nütheim und Walheim neu asphaltiert wurde, sei selbst am Tag des Maßnahmenbeginnes kein einziger Satz hierüber im Informationssystem der Stadt Aachen zu finden gewesen. Einzig die ASEAG habe hierzu eine Veröffentlichung getätigt. Die Bürger*innen hätten demnach über die Stadt Aachen keine Gelegenheit der Informationsbeschaffung gehabt. Auch wenn es sich hierbei um eine Maßnahme der StädteRegion gehandelt habe, hätte man die Maßnahme dennoch in das Informationssystem der Stadt mit einfließen lassen können. Zudem habe es in Schleckheim bereits Schilder gegeben, auf denen auf eine Sanierung der Nütheimer Straße ab dem 20.07.2025 hingewiesen wurde. Begonnen habe man jedoch tatsächlich erst am 25.07.2025. In der Bürger*inneninformation sei als Baubeginn Montag der 26.07. vermerkt gewesen. Man sehe also, dass eine solch einfache Geschichte bereits nicht funktioniere. Herr Hoffner drückt seine Sorge darüber aus, dass, sollte es bei dieser Mammutaufgabe auch zu solchen Fehlern kommen, dies zu viel Unmut in der Bevölkerung führen würde. Herr Hoffner ist der Meinung, dass eine reine Bürger*inneninformationsveranstaltung nicht reiche, sondern das man alle zur Verfügung stehenden Informationswege nutzen solle.
Herrn Zwick gibt Herrn Hoffner bezüglich des Historischen Jahrmarktes 2027 recht. Man habe sich zunächst auf den Historischen Jahrmarkt 2026 konzentriert. Dennoch habe man ebenfalls die Folgetermine im Blick. Es sei angedacht die wiederkehrende Veranstaltung durch eine Verschriftlichung in der Ausschreibung zu berücksichtigen. Dies heiße, dass die Baufirmen wissen würden, was auf sie zukäme und das die Phasen bei der Baurichtung eine Berücksichtigung finden müssen. Dinge wie Witterung und Archäologie, könne man jedoch nicht komplett abfedern. Man sei aber in jedem Falle bestrebt, dass entsprechende Maßnahmen bei der Baudurchführung ergriffen werden können, um den Verkehr dennoch durchlassen zu können. Wie dies zeitlich im Einzelnen aussehen werde, sei derzeit noch in der Planung. Man könne aber für 2026 gewährleisten, dass der Historische Jahrmarkt durchgeführt werden könne. Bezüglich des Historischen Jahrmarktes 2027 müsse man sehen, wie sich der Baufortschritt gestalte und rechtzeitig darauf hinwirken, dass eine Durchführung möglich ist. Zudem habe Zum Informationsfluss bei den seitens Herrn Hoffner benannten Maßnahmen könne Herr Zwick nichts sagen, da er diese nicht betreut habe. Man könne lediglich versuchen zu gewährleisten, dass es bei der Maßnahme am Napoleonsberg besser läuft. Darauf arbeite man hin.
Frau Balsam, Aachener Stadtbetrieb, meldet sich und weist darauf hin, dass im Rahmen der durch Herrn Hoffner angesprochenen Asphaltierungsarbeiten sämtliche Anwohner*innen durch ein Informationsschreiben zu den jeweiligen Maßnahmen und mit den Angaben zu den jeweilige Fristen informiert worden seien. Sobald der E 18 eine Terminierung vornehmen könne, würden solche Informationsschreiben an die Haushalte der Anwohner*innen gelangen. Hierbei gäbe es eine Vorlaufzeit von ca. 1-2 Wochen. Sollte hier mehr gewünscht werden, könne man sich gerne für die nächste Maßnahme austauschen.
Herr Hoffner wiederholt, dass auf dem Informationsschreiben des Stadtbetriebs ein fehlerhaftes Datum gestanden habe. Auch auf den großen verkehrslenkenden Schildern stünde ein falsches Datum. Er führt ein weiteres Beispiel der Lintertstraße a. Hier sei auch nicht durch die Stadt sondern durch die ASEAG informiert worden. Diese Thematik sei in der Bezirksvertretung bereits vor über einem Jahr thematisiert worden.
Frau Balsam gibt erneut an, dass man sich hinsichtlich des Informationsaustausches gerne noch einmal separat austauschen könne. Sie würde gerne eine Verbesserung erzielen.
Herr von Thenen macht darauf aufmerksam, dass man sich von der Thematik wegbewege und übergibt das Wort an Herrn Krott. Herr Krott erweitert die Ausführungen hinsichtlich der Bürger*inneninformation. Diese müsse nicht nur zu den Anwohnenden gelangen, sondern auch den Benutzer*innen der Straße übermittelt werden.
Es gibt keine weiteren Fragen. Herr von Thenen äußert eine weitere Anmerkung in Richtung von Herrn Zwick und Frau Dr. Roder. In den Vermerken des Denkmalschutzberichtes seien Ausführen gemacht worden, welchen er massiv widerspreche. Der Denkmalschutz sei subjektiv. Dies sehe man daran, dass Gerichtsentscheidungen herbeigeführt worden seien, welche den Denkmalschutz belastet haben. Der Denkmalschutz habe mit dem Bauherrn des Hauses Napoleonsberg 178 unter dem Grundsatz der Denkmalbereichssatzung Vereinbarungen getroffen. Der Denkmalschutz meine, dass dies der Präambel entsprechen würde, was mitnichten der Fall sei. Die Präambel sei ganz anders formuliert und gemeint gewesen. Der Eigentümer sei Wilens und bereit gewesen, durch Stützpfeiler an dieser Stelle die erste Obergeschossdecke abzufangen und damit einen wesentlich breiteres Gehweg für Jedermann zu ermöglichen. Das entscheidende Thema sei jedoch, dass der Napoleonsberg 178 nicht in der Anlage zur Denkmalbereichssatzung vom 12.03.2015 aufgeführt werde. Man habe Napoleonsberg 176 und 180. Napoleonsberg 178 fehle dezidiert in der Auflistung. Dies bedeute nach seinem Dafürhalten, dass der Denkmalschutz hier Auflagen erteilt habe, welche später zwar im Einvernehmen mit dem Eigentümer umgesetzt worden seien, jedoch nicht im Rahmen der Denkmalbereichssatzung lägen. Das Grundstück sei wahrscheinlich bewusst ausgelassen worden, weil man 2015 diese Mauer nicht als wertig für den Denkmalbereich angesehen habe. Dies sei allerdings eine reine Vermutung. Der Denkmalschutz passe dort überhaupt nicht rein.
Herr von Thenen ruft den Beschluss auf.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag der SPD-Fraktion aus dem Bezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim vom 30.06.2025 zur behinderungsfreien Durchführung des historischen Jahrmarktes 2025 in Kornelimünster gilt hiermit als behandelt.
Der Mobilitätsausschuss der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
1. Anlass
Die Verwaltung informiert zu den anstehenden Baumaßnahmen am Napoleonsberg. Dabei wird auch der Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim vom 30.06.2025 zur behinderungsfreien Durchführung des im Juni 2026 geplanten historischen Jahrmarkts behandelt.
2. Ausgangssituation
a) Hochbau zwischen Haus Nr. 176 und Nr. 180
Im Bereich zwischen den Häusern Napoleonsberg Nr. 176 und 180 befand sich eine derzeit niedergelegte Schwergewichtsmauer aus Naturstein entlang der Flurstücksgrenze im privaten Bestand. Im öffentlichen Raum davor gibt es einen Schrammbord, der aufgrund einer Breite von lediglich ca. 0,60 m nicht als Gehweg zu benutzen ist. Die Schwergewichtsmauer wurde im Zuge der Umsetzung des bestandskräftig genehmigten Bauantrags Anfang 2025 abgetragen und wird gemäß der Planung des Bauherrn an gleicher Stelle und als zukünftiger Bestandteil des so genehmigten Hochbauvorhabens wiedererrichtet. Von städtischer Seite gibt es keine Notwendigkeit die Baugenehmigung aufzuheben.
Auf die konkreten Bauantragsunterlagen kann während der Sitzung Bezug genommen werden.
b) Denkmalschutz
Aus denkmalfachlicher Sicht ist das Material Bruchstein ein prägendes Element in Kornelimünster. Die betreffende Mauer bei Haus Nr. 178 hat jedoch nicht dieselbe Bedeutung wie andere mittelalterliche Stützmauern in Kornelimünster. Dies floss auch in die Entscheidung ein, einem Abbau und dem Aufbau der Mauer an der gleichen Stelle zuzustimmen und lediglich den Bruchstein, als Verblendermaterial im Erdgeschoss, wieder zu verwenden. Hierbei dürfen notwendige Öffnungen wie ein breites Garagentor, eine Hauseingangstür und Vertiefungen für die Fenster im 1. Obergeschoss eingebracht werden. Dennoch bleibt die Materialsichtigkeit (auch als Sichtschutz in einen Garagenhof) bestehen. Diese Vorgehensweise auf der Grundlage der Denkmalbereichsatzung entspricht der Präambel der Satzung, da hier insbesondere die Entwicklung des Ortes angemessen berücksichtigt wird und ein komplexes modernes Bauvorhaben in der Ortsmitte ermöglicht wird.
Es wurde auch mit dem Eigentümer über die Möglichkeit diskutiert, die Mauer in der Gebäudeflucht zurückversetzt wieder zu errichten. Die vorgeschlagenen Varianten waren jedoch aus verschiedenen Gründen so wenig überzeugend, dass in Übereinstimmung mit dem Eigentümer die Mauer an der gleichen Stelle wieder aufgebaut werden soll.
Mit der denkmalpflegerischen Forderung zur Verkleidung der Erdgeschossfassade mit dem vorhandenem Bruchsteinmaterial, welches an vielen Stellen in Kornelimünster vorhanden und prägend ist, wird für das Ortsbild von Kornelimünster eine angemessene Qualität gesichert.
c) Tiefbau
Über die Erneuerung des Napoleonsberg und die Sanierung der Indestützmauer wurde am 30. Oktober 2024 in der Bezirksvertretung beraten, als die Entwurfsplanung zur Straßenerneuerung weit fortgeschritten war. Im Zuge der anschließenden Ausführungsplanung musste die Breite der Fahrstreifen im Bereich der Kurve am Napoleonsberg noch einmal angepasst werden. Der Scheitelpunkt der Kurve befindet sich ungefähr auf Höhe der Haus Nr. 178, wo sich diese Anpassung daher am stärksten auswirkt.
3. anstehende Baumaßnahmen
Die aktuell anstehenden Baumaßnahmen am Napoleonsberg sind:
a)Sanierung der Indestützmauer von der Einmündung Korneliusmarkt bis zur Fußgängerbrücke unter Berücksichtigung des Schallschutzes
Der Aachener Stadtbetrieb plant den 2. Bauabschnitt der Instandsetzung von der Ufermauer entlang der Inde am Napoleonsberg zwischen der Fußgängerbrücke Benediktusplatz und der Zufahrt zum Korneliusmarkt. Neben der Instandsetzung der Stützmauer ist auch das bestehende Füllstabgeländer sowie die gemauerte Brüstung zurückzubauen und durch ein neues Geländer zu ersetzen. Die Ausführung des Geländers folgt der Gestaltung des 1. Bauabschnittes.
Da sich mutmaßlich der Verkehrslärm bei einem Geländer anders verteilt als bei einer Brüstungsmauer, wurde planungsbegleitend ein schalltechnisches Gutachten beauftragt. Die Untersuchung hat ergeben, dass beim Entfall der Brüstungsmauer die errechnete Belastung den Beurteilungspegel deutlich überschreitet (an der tieferliegenden Bebauung zur Inde >3dB).
Da die Erhöhung des Lärmpegels durch die bauliche Änderung eintritt, wird eine Schallschutzmaßnahme entlang und in Höhe des geplanten Geländers im Rahmen der Baumaßnahme durchgeführt. Dadurch wird sich die Geräuschbelastung an den Gebäuden der Betroffenen nicht mehr wesentlich (< 3 dB) verändern gegenüber dem heutigen Zustand.
b)Straßenerneuerung des Napoleonsberg von Einmündung Korneliusmarkt bis Unter den Weiden sowie die Erneuerung der angrenzenden Nebenanlagen und dem barrierefreien Umbau der Haltestelle „Kornelimünster“ in Fahrtrichtung Walheim
Der Mobilitätsausschuss hat am 14.11.2024 den Ausführungsbeschluss zur Straßenerneuerung des „Napoleonsberg“ von der Zufahrt „Korneliusmarkt“ bis Haus Nr. 194 gemäß der Entwurfsvariante 2 gefasst. Diese Planung sieht vor, dass es zukünftig anstelle beidseitig zu schmaler und im schlimmsten Fall auch als Gehweg unnutzbarer Abschnitte (Schrammborde), einen ausreichend breiten, barrierefreien Gehweg entlang der Bebauung des Napoleonsberg gibt. Die auf dieser Seite zusätzlich zur Verfügung stehende Breite wird durch den Rückbau des Gehwegs auf der Indeseite gewonnen. Auf der Indeseite bleibt ein Schrammbord mit einer durchgehenden Breite von mindestens 0,5 m bestehen.
Im angebauten Teil des 2. Bauabschnitts wird der zukünftige Gehweg dagegen deutlich an Qualität gewinnen. Hier ist die aktuelle Breite maximal 1,65 m. Im Bereich der Hausnummern 176, 178 und 182 sogar deutlich unter 1,00 m. Die schmalste Stelle befindet sich derzeit bei Haus Nr. 178 und beträgt ca. 0,60 m. D.h. dort ist heute faktisch kein Gehweg sondern nur ein Schrammbord vorhanden.
Aufgrund der Kurvenlage musste der Querschnitt der Fahrstreifen unter Berücksichtigung des Begegnungsfalls zweier Busse oder Schwerlastverkehr im Zuge der Ausführungsplanung von standardmäßig 3,25 m auf jeweils 3,50 m verbreitert werden. Auch nach dieser planerisch notwendigen Anpassung wird es bei Haus Nr. 178 zukünftig einen mit 2,15 m deutlich breiteren Gehweg geben.
Die geringste Gehwegbreite zwischen der Einmündung Am Berg und Unter den Weiden beträgt nach Erneuerung des Napoleonsberg ca. 1,46 m bei Haus Nr. 182. An dieser Stelle ist der öffentliche Teil der Nebenanlage heute nur ca. 0,70 m breit.
Diese an vielen Stellen sehr schmalen Nebenanlagen/Gehwege fallen heute nicht sofort auf, da die privaten Grundstücksflächen am Napoleonsberg baulich nicht vom öffentlichen Raum abgegrenzt sind. Hinweis darauf sind zum Teil nur weiße Markierungsstreifen oder Materialwechsel.
Insgesamt entsteht mit der neuen Planung ein gut nutzbarer Gehweg mit einer Basisbreite von 2.50 m, maximalen Aufweitungen auf 2,90 m im Bereich Hs.-Nr 174 und punktuellen Einengungen auf 1,46m im Bereich der Hs.-Nr 182, die aufgrund der vorliegenden Breitenverhältnisse nicht weiter angepasst werden können.
c)Teilweise Erneuerung einer Wassertransportleitung im Napoleonsberg durch die Regionetz GmbH
Im Rahmen der städtischen Baumaßnahme auf dem Napoleonsberg plant die Regionetz die Erneuerung einer bestehenden Wassertransportleitung auf einer Länge von etwa 380 Metern.
Die Arbeiten erstrecken sich von Hausnummer 194, in unmittelbarer Nähe der Bushaltestelle „Kornelimünster“, bis vor das Gebäude Nr. 136, in dem sich viele Jahre lang eine Eisdiele befand.
Durch die Verlegung der Leitung bis zu diesem Punkt kann während der Bauzeit die Erreichbarkeit der Straßen Schulberg, Schulgracht und Am Berg mit Einschränkungen weiterhin gewährleistet werden.
Die neue Wassertransportleitung wird überwiegend in der bestehenden Trasse der Altleitung verlegt, sofern dies technisch möglich ist.
Damit die Bestandstrasse verwendet werden kann muss im Vorfeld im Straßenkreuzungsbereich Steinkaulplatz Ecke Napoleonsberg, außerhalb des Baufelds Napoleonsberg 2.BA, noch eine Absperrarmatur in die Bestandsleitung eingebaut werden.
4. Bauablauf und weiteres Vorgehen
Alle zuvor beschriebenen, notwendigen Baumaßnahmen sind aufgrund der beengten Verhältnisse mit verkehrlichen Einschränkungen verbunden. Nachfolgend werden diese in der Reihenfolge der Durchführung beschrieben:
1.Einbau einer Absperrarmatur in die Wassertransportleitung am Knoten Schleckheimer Straße/ Napoleonsberg durch die Regionetz GmbH
Um die Wasserversorgung nachgelagerter Abnehmer in Kornelimünster und im Stadtgebiet Aachen während der Erneuerung der Wassertransportleitung im Napoleonsberg aufrecht zu erhalten, muss die Regionetz eine zusätzliche Absperrmöglichkeit einbauen. Diese dafür notwendige Armatur kann nur im Knoten Schleckheimer Straße/Napoleonsberg in die Wassertransportleitung eingesetzt werden. Bei einem Ortstermin hat sich nach Aufmaß der notwendigen Baugrube folgende Situation ergeben: Der Napoleonsberg kann mindestens einstreifig für den Beidrichtungsverkehr offen bleiben, die Schleckheimer Straße muss für den 4 bis 5 Wochen dauernden Bauzeitraum am Knoten allerdings gesperrt werden. Aufgrund des Wegfalls der Grünzeiten für die Schleckheimer Straße wird trotz der verkehrlichen Einschränkungen am Knotenpunkt im Verlauf des Napoleonsberg mit keinen außergewöhnlichen Staubildungen gerechnet. Diese Arbeiten sollen nach den Sommerferien beginnen. Ein Beginn in den Schulferien wurde angestrebt, konnte aber aufgrund urlaubsbedingter Personalengpässe von der Regionetz nicht realisiert werden. Die Regionetz wurde aufgefordert, die betroffenen Schulen und Kindergärten in Kenntnis zu setzen, damit diese die Information an die Eltern weitergeben können. Das Ingenieurbüro Schwietering-Bung plant für diese Maßnahme gesondert die Verkehrslenkung. Es ist geplant, für die Schleckheimer Straße eine Umleitung über die Münsterstraße einzurichten.
2.Erneuerung der Wassertransportleitung im Napoleonsberg von Haus Nr. 136 bis Haltestelle Kornelimünster
Die Erneuerung der Wassertransportleitung im Napoleonsberg teilt sich in zwei Abschnitte:
Abschnitt A: Haus Nr. 136 bis Einmündung Korneliusmarkt
Mit der Erneuerung von Abschnitt A kann ab November 2025 begonnen werden, wenn die Absperrarmatur unter 1. bis dahin planmäßig eingebaut wurde. Für diese Maßnahme sind ca. 2 Monate eingeplant, so dass dieser Bauabschnitt voraussichtlich Weihnachten 2025 beendet ist.
Auch für diese Maßnahme kann der Napoleonsberg einstreifig für den Beidrichtungsverkehr geöffnet bleiben. Die Bauarbeiten finden in der Fahrbahn auf der Seite der Wohnbebauung statt. Für den Kfz-, Rad- und Fußverkehr kann der Fahrstreifen sowie der Gehweg entlang der Inde während dieser Zeit durchgängig offen bleiben. Der Korneliusmarkt und die dahinter angrenzenden Bereiche sind daher wie gewohnt zu erreichen. Die verkehrliche Erreichbarkeit der Straßen Am Berg, Schraungracht und Schulberg will die Regionetz mit nur geringen Einschränkungen gewährleisten.
Abschnitt B: Einmündung Korneliusmarkt bis Haltestelle Kormelimünster
Abschnitt B beginnt voraussichtlich im Januar 2026 und wird ca. 4 Monate Bauzeit bis gegen Ende April 2026 benötigen. Da die Wassertransportleitung auf diesem Abschnitt in beiden Fahrstreifen verläuft, wird es während dieser Zeit zur Vollsperrung des Napoleonsberg kommen. Auch für diese Maßnahme wird das Büro Schwietering-Bung von der Regionetz mit der Planung der Verkehrslenkung beauftragt. Da in diesem Abschnitt auch die Hochbaustelle von Haus Nr. 178 verortet ist, will die Regionetz möglichst durchgängig eine Andienung der Baustelle ermöglichen. Der Baufortschritt erfolgt schrittweise, d.h. trotz notwendiger Vollsperrung ist nicht von Anfang an der gesamte Straßenabschnitt auf voller Länge betroffen. Am Ende dieser Bauarbeiten wird die Fahrbahndecke provisorisch wiederhergestellt.
3.Sanierung der Indestützwand
Mit der Sanierung der Indestützwand kann erst nach der Erneuerung der Wassertransportleitung begonnen werden, da aufgrund des Alters der Wassertransportleitung und der Materialbeschaffenheit von der Regionetz befürchtet wird, dass es aufgrund von Erschütterungen und Vibrationen, wie sie bei Bauarbeiten mit schwerem Gerät zu erwarten sind, zu Schäden durch die städtische Maßnahmen an der Wassertransportleitung kommt. Ein solcher Schaden würde erhebliche Beeinträchtigungen der Wasserversorgung sowie hohen Sachschaden nach sich ziehen.
Mit der Sanierung der Indestützwand kann voraussichtlich im Mai 2026 begonnen werden. Diese Arbeiten werden zwar zu einem großen Teil von der Indeseite aus erfolgen, aber dennoch wird Bewegungsfläche und Baustelleneinrichtungsfläche auf der Fahrbahn benötigt. Daher lässt sich die Sanierung nur unter einer einstreifigen Sperrung entlang der Inde durchführen, die dann für ca. 1 Jahr bis Ende April 2027 bestehen wird.
Innerhalb dieses Zeitraums ist der historische Jahrmarkt vom 1.6. bis 9.6.2026 (Auf- und Abbau inbegriffen) in Kornelimünster geplant. Obwohl die zu erwartenden Gäste auf Parkplätze außerhalb des Ortskerns gelenkt werden und auch die Fußgängerverkehre aufgrund der Gehwegsituation um den Bereich des Sanierungsabschnitts herumgeführt werden müssen, bestehen von städtischer Seite Bedenken, mit den Sanierungsmaßnahmen planmäßig zu beginnen. Es ist mit außergewöhnlich großem Park-/Suchverkehr zu rechnen und darüber hinaus werden von der ASEAG zusätzliche Verstärkerbusse eingesetzt, die durch eine einstreifige Verkehrsführung in der Ortsdurchfahrt ebenfalls behindert würden. Am 5. August fand zu dieser Fragestellung ein Austausch mit dem Eurogress als Organisator des historischen Jahrmarkts statt. Es wurde sich darauf verständigt, mit den städtischen Baumaßnahmen erst nach Ende des Jahrmarktes zu beginnen, sodass sichergestellt werden kann, dass die hier beschriebenen Baumaßnahmen zu keiner verkehrlichen Beeinträchtigung des historischen Jahrmarktes führen.
4.Fahrbahnerneuerung Napoleonsberg und Umbau Haltestelle Kornelimünster Fahrtrichtung Walheim
Im Anschluss an die Mauersanierung schließt sich die Erneuerung des Napoleonsberg einschließlich der Nebenanlagen sowie der Umbau der Bushaltestelle Kornelimünster in Fahrtrichtung Walheim an. Für diese Arbeiten werden ab Mai 2027 6 bis 8 Monate unter Vollsperrung eingeplant, da der gesamte Fahrbahnquerschnitt betroffen ist. Diese Arbeiten werden demnach voraussichtlich gegen Ende 2027 abgeschlossen sei
5. Umbau der Haltestellen Napoleonsberg und Änderung der Verkehrsführung am Knoten Schleckheimer Straße/Napoleonsberg
Nach Abschluss dieser sehr umfangreichen Baumaßnahmen im unteren Teil des Napoleonsbergs werden beide Haltestellen Napoleonsberg umgebaut und die Verkehrsführung am Knotenpunkt Schleckheimer Straße/Napoleonsberg angepasst.
Für den Umbau der Haltestellen wird es eine zusätzliche Vorlage voraussichtlich im November 2025 geben.
5. Bürgerinformation
Um die Bürger*innen über die kommenden Baumaßnahmen am Napoleonsberg und die damit verbundenen verkehrlichen Einschränkungen zu informieren, findet am 9. Oktober 2025 in der Aula des Inda-Gymnasiums, Gangolfsweg 52, von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr eine Informationsveranstaltung statt. Auf der Veranstaltung werden alle Maßnahmenträger zugegen sein; über die beabsichtigten Umleitungsverkehre wird berichtet.
Auf die Veranstaltung wird über die ortsüblichen Medien hingewiesen; ein entsprechender Einladungsflyer an die Anlieger*innen wird im September 2025 verteilt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
X |
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
X | nicht bekannt |
Dieser Sachstandbericht hat keine Relevanz hinsichtlich der Klimafolgenanpassung.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (3)
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Technische Details
ID: 1015669
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1015669
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2025-07-29 FB 68_0251_WP18 Napoleonsberg 2.ba _ sao
12.8.2025
2.0 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Datum
- Mi., 27.08.2025
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Geändert
- 3.9.2026
- Inhalt abgerufen
- 3. September 2026 um 01:44
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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