16. September 2025 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
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Sachstand zum Erzieherischen Kinder- und Jugendmedienschutz

FB 45 n/0036/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Herr Grundmann unterstreicht die Wichtigkeit der heutigen Vorlage. Beim erzieherischen Kinder- und Jugendmedienschutz handele es sich um ein sehr präsentes Thema in der Jugendarbeit. Er betont, dass die Vorlage vieles nur habe anreißen können und die Verwaltung auf Multiplikation setze. In der Verwaltung sei lediglich eine halbe Stelle für die Bearbeitung des Themenfeldes vorhanden. Er weist darauf hin, dass sich die Themen nicht mit denen des Euregionalen Zentrums für digitale Bildung vermischen würden. Die Tätigkeit finde vorrangig in der offenen Kinder- und Jugendarbeit statt. Gleichzeitig ende die Nutzung von Medien bzw. Social Media nicht nach der Schule. Junge Menschen bräuchten dringend eine Begleitung. Auch hier setze die Verwaltung darauf, eng mit den Eltern und den Akteuren in den Institutionen zusammenzuarbeiten.

Frau Schmitt-Promny dankt der Verwaltung für die Vorlage. Sie habe die Einrichtung der halben Stelle erfreut zur Kenntnis genommen, es sei angedacht, eine weitere im Rahmen der Haushaltsberatungen zu beantragen. Es handele sich um ein gravierendes Thema in der Begleitung von jungen Menschen, sie befürworte auch den Einbezug der Eltern. Ihrer Ansicht nach wäre es jedoch sinnvoller bei den Frühen Hilfen angesiedelt. Sie bekräftigt, dass die Medien zwar durchaus Potenziale bergen würden, dennoch benötige es einen reflektierten Umgang, auch von Seiten der Erwachsenen. Sie wünsche sich zudem eine Diskussion über mögliche Handyeinschränkungen oder -verbote in Schulen. In anderen Ländern sei darüber hinaus eine Rückführung der digitalen Unterrichtseinheiten zu beobachten.

Herr Tillmanns bekräftigt, dass es sich um ein ernstes Thema handele. Für ihn sei es erstaunlich und er lobe daher ausdrücklich, welch breites Spektrum nur mit einer halben Stelle bearbeitet werde. Die Überlegung hinsichtlich weiterer Stellenkontingente müsse mit in die Haushaltsberatungen genommen werden. Das Thema werde alle Beteiligten die nächsten Jahre weiter beschäftigen. Er sehe daher einen zunehmenden Bedarf.

Frau van der Meulen schließt sich dem Dank für die Vorlage an. Sie befasse sich selbst im privaten Kontext mit den Themen KI, Cybermobbing, usw. Auch aufgrund dessen unterstütze sie die Wichtigkeit des Schutzes von Kindern im Umgang mit sozialen Medien und die aufgeworfene Anregung, die personellen Ressourcen in der Verwaltung aufzustocken.

Herr Kreutz berichtet aus der praktischen Arbeit der Jugendhilfe und weist darauf hin, dass alle Akteure auch kurzfristig überlegen müssten, wie Kinder und junge Menschen unterstützt und geschützt werden könnten. Er beobachte teilweise eine Hilflosigkeit in gewissen Situationen.

Frau Scheidt verdeutlicht, dass die Erwachsenen und insbesondere die Eltern eine Vorbildfunktion innehätten. Die Verwaltung könne Lehrkräfte, Sozialarbeitende und andere Akteure in der Jugendhilfe unterstützen aber ohne die Eltern könne das Problem nicht gelöst werden.

Herr Török berichtet, dass auch er im ehrenamtlichen Umgang mit Kindern, wie beispielsweise bei Jugendfahrten, teilweise an seine Grenzen stoße. Die Entwicklung der sozialen Medien sei derart schnelllebig, er sehe daher auch die Wichtigkeit, Kinder zu begleiten und dahingehend zu schützen, dass sie zum einen davor gewappnet seien, Opfer zu werden, und zum anderen nicht selbst zu Täter*innen würden.

Frau Hoffmann ergänzt, dass der Kinderschutzbund bereits im Kontakt mit der Verwaltungskraft stünde. Sie informiert über eine landesweite Kampagne gegen Cybergrooming am 01.10.2025 in Köln. Anmeldungen seien bis zum 24.09.2025 möglich.

Herr Lehnen erkundigt sich danach, wie eine halbe Stelle wirksam agieren könne.

Frau Krüger erläutert, dass zum einen Gremienarbeit geleistet werde, deren Mitglieder wiederum Multiplikator*innen seien. Zum anderen suche die Kollegin die jungen Menschen aktiv in den Jugendeinrichtungen auf, berate und begleite sie. Sie informiere u.a. über die Funktionalität von diversen Programmen, was Fake News seien und entwickele eigene Spiele mit ihnen.

Herr Pauls schlägt vor, dass die Schulen mit der Einschränkung der Handynutzung beginnen sollten. Das würde den Kindern wieder die Möglichkeit eröffnen, den Umgang miteinander zu lernen und zu kommunizieren. Dies setze aber die Unterstützung der Eltern voraus.

Frau Rejf berichtet von ihren Erfahrungen in der Elternschulpflegschaft. Ein Großteil der Eltern habe sich vehement gegen Handyeinschränkungen oder gar Verbote in der Schule geäußert. Auch die Argumentation der Schulleitung, dass die Lehrkräfte durch die ständigen Ermahnungen zur Handynutzung im Unterricht überfordert seien, habe nichts ausrichten können. Sie könne die Ablehnung vieler Eltern zu einem Handyverbot in Schulen nicht nachvollziehen. Gleichzeitig sei an einer Schule auf Initiative des dortigen Kinderparlamentes ein Verbot eingeführt worden.

Frau Haring unterstützt die Ausführungen von Frau Rejf. Sie habe ebenfalls von Schulen gehört, an denen ein Handyverbot auf Wunsch der Schüler*innen eingeführt worden sei.

Herr Török ergänzt, dass auch bei den von ihm begleiteten Jugendfahrten keine Handynutzung erlaubt sei. Obwohl dies den Kindern in den ersten Tagen schwergefallen sei, hätten sie schnell gelernt, sich auf die Situation einzustellen und miteinander zu reden.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

Erläuterungen

1. Ausgangslage

Die Lebenswirklichkeit von Kindern, Jugendlichen und Familien findet zu einem erheblichen Teil digital statt, so dass das Aufwachsen der jungen Generation untrennbar mit technologischen und digitalen Entwicklungen verbunden ist. Gleichzeitig müssen Kinder und Jugendliche lernen mit Chancen und Risiken der zunehmend digitalisierten Lebenswelt umzugehen. Die rasanten technischen Entwicklungen und die damit einhergehenden Veränderungen bringen neue Herausforderungen mit sich.

Die Gefahren der digitalisierten Lebenswelt – wie Cyber-Mobbing, Fake News, Hate Speech, Extremismus, Pornografie, Gewalt, Cyber-Grooming, Verschwörungsmythen und Rassismus im Netz – können junge Menschen allein nicht beurteilen und einschätzen. Eltern und Erziehungsberechtigte, sowie pädagogische Fachkräfte sind hierbei gefordert, junge Menschen bei diesen Bewältigungsaufgaben zu unterstützen.

Im Jahr 2022 wurde eine bundesweite Umfrage unter Jugendlichen im Alter von 9 bis 16 Jahren durchgeführt, die das Internet nutzen. Dabei wurden 805 Jugendliche sowie deren Eltern befragt. Die Ergebnisse zeigten, dass sich 77 % der Eltern um die Onlinesicherheit ihrer Kinder sorgen.Anders als bei den Eltern stehen bei den Heranwachsenden Interaktionsrisiken im Vordergrund. 44 % der befragten Kinder und Jugendlichen sorgen sich vor allem vor belastenden oder schlimmen Erfahrungen im Netz. Sie haben Angst, Opfer von Lästereien, Beleidigungen oder Hassnachrichten zu werden. Zudem macht aktuell die generative Künstliche Intelligenz (KI) es immer schwerer, Realität von Fälschung zu unterscheiden und verstärkt Risiken wie sexualisierte Gewalt, Mobbing und Extremismus (vgl. Anlage 1).

Das Gefährdungspotential in der digitalen Lebenswelt von jungen Menschen ist vielschichtig und sowohl im digitalen Raum als auch im realen Leben präsent.

Andere Studien, wie die jährlich erscheinenden Jugend, Information und Medien (JIM)-Studien oder die DAK-Studie der Deutschen Angestellten-Krankenkasse (vgl. Anlage 1) zeigen die Gefahren der immer digitaleren Welt. Gleichzeitig ist die digitale Kompetenz junger Menschen und der sie begleitenden Erwachsenen laut Studienlage nicht in dem gewünschten Maße gewachsen.

Vor diesem Hintergrund kommt dem präventiven Jugendmedienschutz eine erhebliche und stetig wachsende Bedeutung zu. Dies zeigte sich auch durch einen starken Anstieg von Anfragen zu präventiven Angeboten unter anderem von Jugendeinrichtungen oder Schulen zum Thema Jugendmedienschutz, so dass eine weitergehende Spezialisierung eines Mitarbeitenden auf diesem Gebiet innerhalb der Jugendförderung zwingend angezeigt war.

So konnte im Februar 2022 die Stelle für den erzieherischen Kinder- u. Jugendmedienschutz im Umfang einer 0,5 VZÄ eingerichtet werden.

In Abgrenzung zu dem Tätigkeitsfeld des Euregionalen Zentrums für digitale Bildung (EZdB), das sich mit seiner medienpädagogischen Arbeit insbesondere an die Multiplikatoren (Erziehenden und Lehrkräfte) der schulischen und außerschulischen Bildungseinrichtungen wendet (Kitas und Schulen), orientiert sich der hier beschriebene Arbeitsbereich vorrangig an den §§ 14 und 16 SGB VIII, um über Präventionsangebote unmittelbar Kinder, Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und ebenso wie deren Eltern und Erziehungsberechtigen in ihrer Medienkompetenz zu fördern.

2. Angebote des Kinder- u. Jugendmedienschutzes

Kinder und Jugendliche brauchen lebensweltorientierte, niedrigschwellige Angebote im Bereich Kinder- und Jugendmedienschutz. Diese Angebote sollen die Themen aufgreifen, die die Generation Z interessieren, die aber auch im digitalen Raum, vor allem auf Social Media oder im Gaming-Bereich Gefährdungen darstellen.

Zur Arbeit mit der primären Zielgruppe gehören auch immer Eltern und pädagogische Fachkräfte, die in die Projekte, Maßnahmen und Planungen einzubeziehen sind, um ganzheitlich und umfassend wirken, Stabilität gewährleisten und nachhaltig agieren zu können.

So konnten bereits vielfältige Angebote in Kooperation mit Jugendeinrichtungen und externen Anbietern aus dem Bereich Jugendmedienschutz umgesetzt werden, die in der Anlage 2 näher aufgeführt werden.

Um über die rasanten Entwicklungen im Medienbereich und die damit verbundenen präventiven Angebote informiert zu bleiben, ist eine aktive Netzwerkarbeit unerlässlich:

  • Vernetzung, Kooperation und Austausch mit allen Institutionen, Fachstellen und Einrichtungen in der Durchführung von Maßnahmen zum Kinder- u. Jugendmedienschutz – lokal, regional, landes- und bundesweit - zur Feststellung, Einschätzung und Bewertung von Gefährdungen und Bedarfen, sowie zum Aufbau von Medienkompetenz - insbesondere mit Organisationen und Einrichtungen im Bereich der Jugendhilfe intern wie extern
  • Vernetzung, Kooperation und Austausch mit dem Euregionalen Zentrum für digitale Bildung im außerschulischen Bereich
  • Kooperation mit dem Kriminalkommissariat Vorbeugung/Opferschutz Aachen
  • Aufbau von einem Netzwerk Medienpädagogik auf städtischer Ebene; Aufbau eines Multiplikatorennetzwerks
  • Verfolgen von Medientrends bei jungen Menschen
  • Teilnahme an regionalen und überregionalen Veranstaltungen und Arbeitskreisen
  • Öffentlichkeits- und Pressearbeit
  • Internationales Zeitungsmuseum (IZM) als mögliches zukünftiges „Forum für Mediendemokratie“

3. Fazit

Mit Einrichtung der 0,5 VZÄ in 2022 konnten insbesondere Angebote für Kinder und Jugendliche in Jugendeinrichtungen oder im Rahmen von Ferienspielen umgesetzt werden. Gleichzeitig wurde aktiv eine überregionale Netzwerkarbeit getätigt, um eine fachliche Grundlage für die aktuelle Medienarbeit zu schaffen.

Moderner Jugendmedienschutz setzt auf Teilhabe, Befähigung und Schutz von Kindern und Jugendlichen in der mediatisierten Welt, das im erzieherischen Kinder- und Jugendmedienschutz folgende Aufträge auslöst:

  • Wie kann dies pädagogisch, digital niedrigschwellig, chancengerecht, inklusiv und datenschutzkonform unterstützt werden?
  • Wie kann Erzieherischer Kinder- und Jugendmedienschutz durch entsprechende Angebote Eltern und Erziehungsberechtigten, sowie pädagogischen Fachkräften die notwendigen Kompetenzen vermitteln, bzw. über Gefährdungen und Risiken aufklären, ohne dabei bevormundend zu sein und gleichzeitig die Rechte von Kindern und Jugendlichen auf digitale Teilhabe altersgerecht berücksichtigen?

Diese Fragen werden durch entsprechende präventive Angebote beantwortet. Zudem werden sowohl die Personensorgeberechtigten als auch die Erziehungsberechtigten berücksichtigt. Obwohl Eltern besorgter sind als noch vor fünf Jahren, geht ihr aktives medienerzieherisches Handeln zurück. Nach Einschätzung der Autor*innen des Jugendmedienschutzindex 2022 scheint es den Eltern schwerzufallen, die richtige Balance zwischen Schutz und Ermöglichung ihrer Kinder im Internet zu finden. Die damit einhergehenden Bedarfe im Bereich des Kinder- und Jugendmedienschutzes können nur durch eine Erhöhung der Personalressourcen wirkungsvoll erfüllt werden.

Um den Bedarfen und Anforderungen in der digitalen Welt weiter begegnen zu können, wurde seitens des FB 45 in diesem Jahr ein Antrag zur Einrichtung einer weiteren VZÄ in 2026 gestellt.

Bei einem personellen Ausbau des Arbeitsbereichesist es dringend notwendig, in Kooperation mit allen Arbeitsbereichen, die in diesem Feld in der kommunalen Jugendhilfe der Stadt Aachen tätig sind (z.B. Besuchsdienst für Eltern von Neugeborenen, Institutioneller Kinderschutz, Frühe Hilfen, Pflegekinderdienst, Stadtbibliothek …) eine kontinuierliche, vernetzte und komplementäre Angebotsstruktur für diese Zielgruppe zu schaffen. Einige Beispiele für die angedachten Maßnahmen sind niedrigschwellige zielgruppengerechte Beratungsangebote, Infoabende und Familiensprechstunden zu digitalen Themen und eine engere Zusammenarbeit mit den Elterncafés in Familienzentren und -Grundschulen.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-08-07 FB 45 n_0036_WP18 Sachstand zum Erzieh SAO.pdf

7.8.2025

257.5 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 10
Sitzung
Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 16.09.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 45 - Fachbereich Jugend und Schule
Geändert
18.9.2025
Inhalt abgerufen
5. Februar 2026 um 20:20

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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