Wahl der Ausschussmitglieder
FB 01/0732/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Ratsherr Helg (FDP) bittet, für die eigene Fraktioneinen Tausch beim Planungsausschuss vorzunehmen. Als ordentliches Mitglied soll er selbst eingetragen werden und als Stellvertreter Herr Dr. Cliff Gatzweiler im Hinblick auf den Proporz der Ratsleute zu den sachkundigen Bürgern.
Ratsherr Allemand (ZUKUNFT) bittet ebenfalls um Änderung, Herr Jörg Bogoczek übernimmt den Schulausschuss und Herr Matthias Achilles den Sportausschuss.
Ratsfrau Lürken (CDU) merkt an, dass in der Vorlage für den TOP 3 keine Vertretungsregelung der Ausschussmitglieder untereinander enthalten ist. Die CDU und die übrigen Fraktionen legen mit Sicherheit Wert darauf, dass die Ratsmitglieder sich in alphabetischer Reihenfolge vertreten. Sie führt weiterhin aus, dass die Namen auf den Listen des KJA gestrichen werden müssen, da dieser erst gebildet werden muss. Auch bei den Listen des Wahlprüfungsausschusses, des Wahlausschusses und des Integrationsrats müssen Korrekturen vorgenommen werden.
Die Oberbürgermeisterin verdeutlicht, dass man jetzt en bloc über die Listen, mit Ausnahme der in der Tagesordnung explizit genannten Ausschüsse, die von Frau Lürken aufgeführt worden sind, entscheiden wird.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
entfällt
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Rat regelt die Zusammensetzung der Ausschüsse und ihre Befugnisse - § 58 GO NW -.
Zu Mitgliedern der Ausschüsse, mit Ausnahme des Hauptausschusses, können neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger, die dem Rat angehören können, bestellt werden. Die Zahl der sachkundigen Bürger darf die Zahl der Ratsmitglieder in den einzelnen Ausschüssen nicht erreichen.
Als Mitglieder mit beratender Stimme können den Ausschüssen volljährige sachkundige Einwohner angehören.
Haben sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss des Rates über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen des Rates und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.
Auch die stellvertretenden Ausschussmitglieder müssen vom Rat gewählt werden, wobei die Reihenfolge der Vertretung zu regeln ist.
Soweit die Fraktionen wünschen, dass jedes Ratsmitglied, das einem Ausschuss nicht angehört, jedes Ausschussmitglied seiner Fraktion vertreten kann, empfiehlt sich folgendes Verfahren:
Alle Ratsmitglieder werden in die Wahlvorschläge aufgenommen und der Rat einigt sich darauf, dass alle nicht als Mitglied eines Ausschusses gewählten Ratsmitglieder in einer bestimmten Reihenfolge als stellvertretende Ausschussmitglieder tätig werden können.
Fraktionen, die in einem Ausschuss nicht vertreten sind, sind nach § 58 Abs. 1, Sätze 7-10 GO NW berechtigt, für diesen Ausschuss ein Ratsmitglied oder einen sachkundigen Bürger, der dem Rat angehören kann, zu benennen. Das benannte Ratsmitglied oder der benannte sachkundige Bürger wird vom Rat zum Mitglied des Ausschusses bestellt.
Dies gilt nicht für den Kinder- und Jugendausschuss.
Sie wirken in dem Ausschuss mit beratender Stimme mit. Bei der Zusammensetzung und der Berechnung der Beschlussfähigkeit des Ausschusses werden sie nicht mitgezählt.
Jedem Ratsmitglied ist das Recht eingeräumt, mindestens einem Ausschuss mit beratender Stimme anzugehören.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (7)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 101569
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=101569
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2020-10-01 FB 01_0732_WP17 Wahl der Ausschussmi SAO.pdf
18.11.2024
66.5 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 3
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 18.11.2020
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 17. Februar 2026 um 23:50
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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