18. November 2020 um 17:00, Eurogress Aachen
TOP 3Öffentlich

Wahl der Ausschussmitglieder

FB 01/0732/WP17 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Ratsherr Helg (FDP) bittet, für die eigene Fraktioneinen Tausch beim Planungsausschuss vorzunehmen. Als ordentliches Mitglied soll er selbst eingetragen werden und als Stellvertreter Herr Dr. Cliff Gatzweiler im Hinblick auf den Proporz der Ratsleute zu den sachkundigen Bürgern.

Ratsherr Allemand (ZUKUNFT) bittet ebenfalls um Änderung, Herr Jörg Bogoczek übernimmt den Schulausschuss und Herr Matthias Achilles den Sportausschuss.

Ratsfrau Lürken (CDU) merkt an, dass in der Vorlage für den TOP 3 keine Vertretungsregelung der Ausschussmitglieder untereinander enthalten ist. Die CDU und die übrigen Fraktionen legen mit Sicherheit Wert darauf, dass die Ratsmitglieder sich in alphabetischer Reihenfolge vertreten. Sie führt weiterhin aus, dass die Namen auf den Listen des KJA gestrichen werden müssen, da dieser erst gebildet werden muss. Auch bei den Listen des Wahlprüfungsausschusses, des Wahlausschusses und des Integrationsrats müssen Korrekturen vorgenommen werden.

Die Oberbürgermeisterin verdeutlicht, dass man jetzt en bloc über die Listen, mit Ausnahme der in der Tagesordnung explizit genannten Ausschüsse, die von Frau Lürken aufgeführt worden sind, entscheiden wird.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen beschließt einstimmig die Kenntnisnahme der durch die Fraktionen vorgelegten Listen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

entfällt

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Rat regelt die Zusammensetzung der Ausschüsse und ihre Befugnisse - § 58 GO NW -.

Zu Mitgliedern der Ausschüsse, mit Ausnahme des Hauptausschusses, können neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger, die dem Rat angehören können, bestellt werden. Die Zahl der sachkundigen Bürger darf die Zahl der Ratsmitglieder in den einzelnen Ausschüssen nicht erreichen.

Als Mitglieder mit beratender Stimme können den Ausschüssen volljährige sachkundige Einwohner angehören.

Haben sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss des Rates über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen des Rates und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.

Auch die stellvertretenden Ausschussmitglieder müssen vom Rat gewählt werden, wobei die Reihenfolge der Vertretung zu regeln ist.

Soweit die Fraktionen wünschen, dass jedes Ratsmitglied, das einem Ausschuss nicht angehört, jedes Ausschussmitglied seiner Fraktion vertreten kann, empfiehlt sich folgendes Verfahren:

Alle Ratsmitglieder werden in die Wahlvorschläge aufgenommen und der Rat einigt sich darauf, dass alle nicht als Mitglied eines Ausschusses gewählten Ratsmitglieder in einer bestimmten Reihenfolge als stellvertretende Ausschussmitglieder tätig werden können.

Fraktionen, die in einem Ausschuss nicht vertreten sind, sind nach § 58 Abs. 1, Sätze 7-10 GO NW berechtigt, für diesen Ausschuss ein Ratsmitglied oder einen sachkundigen Bürger, der dem Rat angehören kann, zu benennen. Das benannte Ratsmitglied oder der benannte sachkundige Bürger wird vom Rat zum Mitglied des Ausschusses bestellt.

Dies gilt nicht für den Kinder- und Jugendausschuss.

Sie wirken in dem Ausschuss mit beratender Stimme mit. Bei der Zusammensetzung und der Berechnung der Beschlussfähigkeit des Ausschusses werden sie nicht mitgezählt.

Jedem Ratsmitglied ist das Recht eingeräumt, mindestens einem Ausschuss mit beratender Stimme anzugehören.

Abstimmungsergebnis

Siehe Anlage.

Weitere Dokumente (7)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-10-01 FB 01_0732_WP17 Wahl der Ausschussmi SAO.pdf

18.11.2024

66.5 KB

Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 18.11.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 23:50

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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