Neuausbau der südlichen Püngelerstraße (Planungsbeschluss)
FB 68/0255/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Riedel von der Bürgerinitiative Püngelerstraße stellt die Planungsergebnisse der Anwohnerschaft bezüglich der Planungen des Neuausbaus der südlichen Püngelerstraße vor. Vorgeschlagen wird eine verkehrsberuhigte Umgestaltung mit zwei Varianten zur Ergänzung des städtischen Entwurfs. Variante B, die 19 bis 20 Stellplätze und eine begrünte Abgrenzung vorsieht, werde von den Anwohnenden bevorzugt.
Positiv zur städtischen Planung werde die Schrittgeschwindigkeit, die barrierefreie Gestaltung und eine gute Straßenstruktur hervorgehoben.
Kritisch bewertet würden unter anderem die Reduzierung von Parkplätzen, die Beeinträchtigung von Grundstückszugängen sowie zusätzliche Begrünung auf öffentlichen Flächen, die als unnötig empfunden werde, da bereits aufgrund zahlreicher Vorgärten eine ausreichende Begrünung vorhanden sei. Zudem wird moniert, dass durch geplante Hindernisse Grundstückszufahrten blockiert würden. Auch seien die Gehwegbreiten nicht ausreichend, und die vorgesehenen Aufpflasterungen würden aus Sicht der Anwohnenden keinen Nutzen bringen.
Herr Bezirksvertreter Kusch (CDU-Fraktion) lobt das Engagement der Bürgerinitiative und beantragt die Berücksichtigung von Variante B im weiteren Planungsprozess. Zudem möchte er wissen, ob bei den Planungen der Platzbedarf für die Müllabfuhr ausreichend berücksichtigt werde. Herr Riedel bestätigt, dass die Platzverhältnisse für die Müllabfuhr gewährleistet seien.
Herr Weiser vom Fachbereich Mobilität und Verkehr ergänzt, dass eine grundhafte Erneuerung der Straße notwendig sei. Der Entwurf sehe einen verkehrsberuhigten Bereich vor, der eine gemischte Verkehrsfläche ohne getrennten Gehweg mit Bordsteinkante sowie Schrittgeschwindigkeit vorsieht. Die Aufpflasterung sei ein Element zur Verkehrsberuhigung.
Bürgeranliegen aus der Beteiligungsphase (22.08. - 05.09.2025) sowie Aufträge aus der Sitzung der Bezirksvertretung vom 14.05.2025 (z.B. Busfrequenz, Erschütterungen) werden aktuell geprüft.
Bezüglich der Parksituation seien richtlinienkonforme Stellplätze unter Berücksichtigung der Grundstückszufahrten geplant. Die Trennung von Gehwegen sei in der vorgesehenen verkehrsberuhigten Zone nicht zulässig, und die Begrünung soll das alternierende Parken strukturieren.
Fragen aus der Bürgerbeteiligung betreffen unter anderem die Notwendigkeit der Verkehrsberuhigung. Diese sei notwendig, um die Anforderungen an eine Straße in Bezug auf die Platzverhältnisse realisieren zu können. Zudem könne eine Barrierefreiheit während der Bauzeit nicht garantiert werden. Dass Zugänge zu Grundstücken aufgrund der aktuellen Planung versperrt werden, sei ein Planungsfehler und werde selbstverständlich korrigiert.
Die Vorsitzende regt an, eine gemeinsame Umsetzung der südlichen und nördlichen Püngelerstraße zu prüfen, und fragt nach der Einbindung der Kommission für barrierefreies Bauen.
Herr Weiser antwortet, dass RegioNetz mit der Ausführungsplanung Anfang 2026 starten werde; ein Baubeginn sei für Anfang 2027 vorgesehen. Beide Bauphasen werden getrennt betrachtet, wodurch sich zwei unterschiedliche Zeitpläne ergeben. Allerdings finden noch Beratungen statt, und er werde diese Frage dort platzieren.
Herr Bezirksvertreter Liebmann (Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen) bedankt sich für die Präsentation und zeigt sich erfreut über das professionelle Engagement aus der Bevölkerung. Er betont, dass die Zustimmung seiner Fraktion von der Berücksichtigung der Vorschläge aus der Bürgerschaft abhängig ist. Zudem regt er einen geänderten Beschluss an: „Die Verwaltung soll die Vorschläge der Bürgerschaft und der Kommission für barrierefreies Bauen für die Planungen prüfen.“
Frau Bezirksvertreterin Epstein (Fraktion Die Linke) äußert Bedenken zur Gehwegbreite.
Herr Weiser betont, dass es sich um eine Mischverkehrsfläche handelt, bei der es keine Trennung zwischen Gehweg und Fahrbahn gibt. Die im Plan ausgewiesenen 1,50m sind für die taktilen Leitelemente vorgesehen.
Herr Bezirksvertreter Dr. Brodowski (FDP-Fraktion) unterstützt den Vorschlag, einen neuen Beschluss zu fassen.
Herr Bezirksvertreter Hamann-Hensell (SPD-Fraktion) schlägt vor, Vertreter*innen der Bürgerschaft direkt in die Planung einzubeziehen. Ferner regt er an, den ursprünglich gefassten Beschluss zum Anwohnerparken für 2027 neu zu beraten, da sich seither die Gebühren erhöht haben.
Herr Bezirksvertreter Kusch (CDU-Fraktion) fragt nach, ob zwischen den einzelnen Bauphasen die Straße nutzbar sei und ob die Bauphasen so optimiert werden könnten, dass die Gesamtbauzeit reduziert werde. Herr Weiser entgegnet, dass eine Beschleunigung der Ausführungsplanung nicht möglich sei.
Herr Bezirksvertreter Gilson (CDU-Fraktion) kritisiert die mangelnde Koordination zwischen RegioNetz und der Stadt Aachen. Herr Weiser verweist auf den integralen Planungsprozess, der künftig genau solche Probleme verhindern soll.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen zum Neuausbau der südlichen Püngelerstraße zur Kenntnis und beschließt die vorgestellte Planung zur Umgestaltung in einen verkehrsberuhigten Bereich.
Erläuterungen
Anlass
In der Püngelerstraße im Abschnitt der Stichstraße südlich der Alten Vaalser Straße führt die Regionetz umfangreiche Arbeiten zur Erneuerung und Verlegung von Leitungen und Kanälen durch. Diese Maßnahmen sollen im ersten Halbjahr 2026 abgeschlossen sein. In der Folge ist eine grundhafte Erneuerung der Straße erforderlich. Im Zuge des Neuausbaus soll eine Optimierung der Straßenraumaufteilung erfolgen.
Bestand
Der südliche Abschnitt der Püngelerstraße ist als Stichstraße ausgebildet und dient ausschließlich dem Erschließungsverkehr. Er befindet sich innerhalb einer Tempo-30-Zone, die nach dem Trennprinzip gestaltet ist (vgl. Bestandsplan, Anlage 1). Am südlichen Ende der rund 220 m langen Straße befindet sich ein Wendebereich für Kraftfahrzeuge.
Aufgrund der geringen Straßenraumbreite (ca. 8,00 m) beträgt die Fahrbahnbreite etwa 4,70 m bis 5,05 m. Auf der westlichen Straßenseite ist ein Haltverbot ausgewiesen, sodass das Parken ausschließlich entlang des östlichen Fahrbahnrandes erfolgt. Hierdurch ergeben sich rechnerisch rund 23 Stellplätze für Pkw. In Teilbereichen wird durch das Parken die für Großfahrzeuge erforderliche Mindestdurchfahrtsbreite von 3,05 m unterschritten. In diesen Bereichen ist das Parken gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) unzulässig. Dadurch reduziert sich die Anzahl der tatsächlich rechtlich zulässigen Stellplätze deutlich und hängt von der Fahrzeugbreite der geparkten Pkw ab.
Die Gehwegbreiten liegen zwischen 1,50 und 1,75 m und unterschreiten damit die in den geltenden Planungsrichtlinien vorgesehenen Mindestmaße.
Angesichts der unzureichenden Verkehrsraumaufteilung und unter Beachtung der einschlägigen technischen Regelwerke besteht die Notwendigkeit einer grundlegenden Neugestaltung des Straßenraums.
Planung
Die Beibehaltung des Trennprinzips mit ausreichend dimensionierten Gehwegen ist aufgrund der beengten Straßenraumbreite im hier betrachteten Abschnitt der Püngelerstraße nicht umsetzbar. Daher sieht der Planungsansatz die Umgestaltung in einen verkehrsberuhigten Bereich vor. Angesichts der ausschließlichen Erschließungsfunktion der Straße bietet diese Maßnahme eine geeignete Grundlage zur nachhaltigen Verkehrsberuhigung.
Die Straße wird niveaugleich im Mischprinzip ausgebaut; eine bauliche Trennung zwischen Fahr- und Gehwegflächen entfällt (vgl. Lageplan, Anlage 2). Gemäß Abschnitt 4 der Anlage 3 zu §42 Abs.2 StVO dürfen Fußgänger*innen die gesamte Straßenfläche nutzen, auch Kinderspiele sind überall erlaubt. Gleichzeitig sind Fahrzeugführende verpflichtet, mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren und den Fußverkehr weder zu gefährden noch zu behindern.
Zur weiteren Verkehrsberuhigung wird die für den Kfz-Verkehr nutzbare Fläche abschnittsweise verengt. In den breiteren Bereichen ist der Begegnungsverkehr von Fahrzeugen weiterhin möglich. In den verengten Zonen werden Parkstände (ca. 13 Parkplätze) vorgesehen – teils in Kombination mit Grünflächen.
Aufgrund der Leitungstrassen ist die Pflanzung von Bäumen in diesem Abschnitt nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Die konkreten Möglichkeiten zur Begrünung werden im Rahmen der Ausführungsplanung geprüft.
Entlang der gesamten Straßenlänge ist auf der westlichen Seite eine 1,50 m breite „Gehbahn“ mit taktilen Leitelementen vorgesehen, um die barrierefreie Orientierung zu gewährleisten. Park- und Grünflächen mit einer Breite von 2,50 m werden wechselseitig angeordnet, sodass ein mäandrierende „Fahrbereich“ entsteht, die die Fahrgeschwindigkeit zusätzlich reduziert. Je nach Lage der Park- und Grünflächen variiert die verbleibende Verkehrsfläche: Liegen diese neben der „Gehbahn“ auf der westlichen Seite, beträgt der „Fahrbereich“ etwa 4,00 m; werden sie direkt an der östlichen Straßenraumgrenze angelegt, erweitert sich die verbleibende Verkehrsfläche auf rund 5,50 m (inklusive „Gehbahn“).
Im Bereich vor der Hausnummer 35 ist zur weiteren Verlangsamung des Kfz-Verkehrs eine Plateauaufpflasterung vorgesehen.
Kosten und Finanzierung
Die Kosten für die Umsetzung werden derzeit auf ca. 1.110.000 Euro geschätzt.
Entsprechende Mittel zur Umsetzung der Maßnahme werden zum Haushalt 2026 angemeldet. Die Umsetzung ist nur möglich, sofern die Bereitstellung der erforderlichen Mittel durch einen zukünftigen, rechtskräftigen Haushalt gesichert ist. Die Planung erfolgt ausschließlich intern.
Entscheidungen zur Umsetzung von Maßnahmen mit Kosten und Finanzierung bleiben dem Ausführungsbeschluss vorbehalten.
Weiteres Vorgehen
Im Vorfeld der politischen Beratung wird vom 22.8. bis zum 05.09.2025 eine Beteiligung der Anwohnenden durchgeführt. Diese erfolgt in Form einer Präsentation, die sowohl online abrufbar als auch öffentlich ausgelegt sein wird. Über die Rückmeldungen und Eingaben wird die Verwaltung im Rahmen der Beratung in der Bezirksvertretungssitzung mündlich berichten.
Vorbehaltlich des Planungsbeschlusses wird die Entwurfs- und Ausführungsplanung durchgeführt, wobei ein Ausführungsbeschluss für das Jahr 2026 angestrebt wird. Die Ausschreibung und Umsetzung der Maßnahmen soll unmittelbar im Anschluss ab Ende 2026 erfolgen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Da hier zunächst der Planungsbeschluss gefasst wird, kommt es zu keinen unmittelbaren Auswirkungen
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (2)
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Technische Details
ID: 1015740
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1015740
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2025-08-11 FB 68_0255_WP18 Neuausbau der suedlic SAO.pdf
25.8.2025
704.4 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
- Datum
- Mi., 10.09.2025
- Uhrzeit
- 17:30
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Geändert
- 29.4.2026
- Inhalt abgerufen
- 19. Mai 2026 um 16:05
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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