18. November 2020 um 17:00, Eurogress Aachen
TOP 36Öffentlich

Wahl der Vertreterinnen und Vertreter des Rates der Stadt Aachen für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Region Aachen

FB 01/0741/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Siehe Beschluss TOP 36.1

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt wählt für die Dauer seiner Wahlperiode zu Vertretern des Rates der Stadt Aachen in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Region Aachen:

  1. Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen, vertreten durch___________________________ ,
  2. (Grüne) ______________________ , vertreten duch___________________________,
  3. (Grüne) ______________________ , vertreten durch ___________________________,
  4. (Grüne) ______________________ , vertreten durch ___________________________,
  5. (Grüne) ______________________ , vertreten durch ___________________________,
  6. (CDU) _______________________ , vertreten durch ___________________________,
  7. (CDU) _______________________ , vertreten durch ___________________________,
  8. (CDU) _______________________ , vertreten durch ___________________________,
  9. (SPD) _______________________ , vertreten durch ___________________________,
  10. (SPD) _______________________ , vertreten durch ___________________________,
  11. (FDP) _______________________ , vertreten durch ___________________________,
  12. (Linke) ______________________ , vertreten durch ___________________________.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Laut Satzung des Zweckverbandes Region Aachen (§§ 1 und 5) wählen der Rat der Stadt Aachen, die Kreistage der Kreise Düren, Euskirchen und Heinsberg sowie der Städteregionstag der Städteregion Aachen jeweils 12 Vertreterinnen und Vertreter für die Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Region Aachen.

Die Vertreterinnen und Vertreter werden für die Wahlzeit des entsendenden Gremiums aus dessen Mitte oder aus den Dienstkräften der Verbandsmitglieder gewählt. Außerdem ist für jede Vertreterin und jeden Vertreter eine Stellvertretung zu wählen.

Für den Rat der Stadt Aachen setzt sich die Vorschlagsliste laut Ratsbeschluss vom 24.10.2012 wie folgt zusammen: Ein Sitz entfällt auf den Oberbürgermeister, der seine Stellvertretung benennt. Für die übrigen 11 Sitze haben die im Rat der Stadt vertretenen Parteien ein nach Hare/Niemeyer aufgeteiltes Vorschlagsrecht.

Für den am 13.09.2020 gewählten Stadtrat verteilt sich das Vorschlagsrecht demnach so:

GRÜNE4 Sitze, CDU 3 Sitze, SPD 2 Sitze, FDP und DIE LINKE jeweils 1 Sitz.

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Region Aachen ist eine Delegiertenversammlung. Was bedeutet, dass deren 60 Mitglieder nicht direkt die Bürgerinnen und Bürger der Region vertreten, sondern als Delegierte des direkt gewählten Stadtrates, der Kreistage und des Städteregionstages deren Beschlüssen verpflichtet sind. In Fällen, in denen das entsendende Gremium seine Entscheidungshoheit – aus welchen Gründen auch immer – unterstreichen möchte, kann es seine 12 Delegierten (ungeachtet von Partei- oder Fraktionszugehörigkeit) durch mehrheitlichen Beschluss zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten verpflichten (imperatives Mandat).


Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-10-06 FB 01_0741_WP17 Wahl der Vertreterin SAO.pdf

20.11.2024

70.2 KB

Metadaten

TOP
Ö 36
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 18.11.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 23:51