11. September 2025 um 17:00, Verwaltungsgebäude Maria-Theresia-Allee
TOP 3Öffentlich

Einrichtung von fünf halben Stellen für Erzieher*innen im Bereich der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich in städtischer Trägerschaft (FB 45)

FB 11/0293/WP18 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Einlassungen ergeben sich zu diesem Tagesordnungspunkt nicht.

Beschluss

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin empfiehlt er dem Rat der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2025 durch Einrichtung von fünf halben Stellen für Erzieher*innen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE).

Beschlussvorschlag

1. Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin empfiehlt er dem Rat der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2025 durch Einrichtung von fünf halben Stellen für Erzieher*innen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE).

2. Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2025 durch Einrichtung von fünf halben Stellen für Erzieher*innen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE).

Erläuterungen

Die Verwaltung hat dem Kinder- und Jugendausschuss und dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung in der gemeinsamen Sitzung am 29. April 2025 den Ausbau der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich im Stadtgebiet Aachen empfohlen.

Unter Berücksichtigung des in der Vorlage dargestellten Ausbaus sind insgesamt drei Grundschulen/ Offene Ganztagsschulen in städtischer Trägerschaft betroffen.

Mit der Ausweitung der Gruppen geht ein Mehrbedarf an Personal einher, der sich wie folgt zusammensetzt:

Gruppenstruktur/ Ausweitung

Schule

Regel­gruppe (30,50 Std./ Grupp­e)

Gruppe mit

sonderpäd­.

Förderbedarf (39,00 Std./

Grup­pe)

Gruppe in Brennpunkt-einrichtung

(39,00 Std./

Grup­pe)

Personal-mehr­bedarf in Stunden

Erhö­hung Plan-stellen-bedarf

Am Römerhof

+ 0,5 Gruppe

+ 15,25 Std.

0,50

Annaschule

+ 0,5 Gruppe

+ 19,50 Std.

0,50

Birkstraße

+ 0,5 Gruppe

+ 15,25 Std.

0,50

Passstraße

+ 1,0 Gruppe

+ 39,00 Std.

1,00

Gesamt

+ 1,0 Gruppe

+ 1,5 Gruppe

+ 89,00 Std.

2,50

Da die Eltern bis Oktober (Stichtag nach den Herbstferien) noch die Möglichkeit haben, ihre Kinder in der OGS an- bzw. abzumelden, kann es grundsätzlich zu Abweichungen zum geplanten Gesamtbedarf (Mehr- bzw. Minderbedarf) oder zu Verschiebungen hinsichtlich der Bedarfe zwischen verschiedenen Schulen kommen. Aufgrund dessen kann der tatsächliche bzw. endgültige Bedarf erst nach den Herbstferien festgestellt werden.

Die Kinder können jedoch bereits vorab in die OGS aufgenommen werden, sodass das hierfür notwendige Personal schnellstmöglich zur Verfügung stehen muss.

Daher ist die Ausweitung des zu bewirtschaftenden Stundenkontingents für den Bereich der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich in städtischer Trägerschaft unterjährig um insgesamt 89 Wochenstunden für Erzieher*innen erforderlich. Unter Berücksichtigung der Verteilung der Wochenstundenkontingente auf die einzelnen Offenen Ganztagsschulen ist mit der Bewirtschaftung der v.g. Stundenkontingente die Einrichtung von insgesamt fünf halben Planstellen verbunden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

46.100 €

0

414.600 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-46.100 €

-414.600 €

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Eine Deckung der anfallenden Personalkosten kann durch vorhandene Mittel im Etat des FB 45 sichergestellt werden, da im dortigen PSP- Element 4-030101-807-8 53180000 auch eine Pauschale für Personal i.H.v. 60.622 €/ Vollzeitkraft/ Jahr enthalten ist.

Bei der Berechnung der Personalkosten für den Personalkostenverbund werden dagegen aktuell 75.100 € pro Erzieher*innenstelle berücksichtigt (KGSt-Wert). Legt man diesen Wert zu Grunde, entstehen für die zu besetzenden 2,28 Vollzeitäquivalente (89 Wochenstunden) für das verbleibende Jahr 2025 insgesamt Personalkosten i.H.v. 57.100 € (Besetzung ab September angenommen) und für das vollständige Kalenderjahr 2026 i.H.v. 171.200 €:

Haus-haltsjahr

Pauschale für Personal, die durch den Fachbereich Jugend und Schule in den Haushalt eingestellt wurde (60.622 €/ Vollzeitkraft) PSP-Element 4-030101-807-8 53180000 für die o.g. 2,28 VZÄ

Kalkulierte Personalkosten für den Personalkostenverbund auf Grundlage des KGSt- Wertes (75.100 €/ Stelle) für die o.g. 2,28 VZÄ

2025

(gerundet)

46.100 €

(anteiliger Betrag unter Berücksichtigung einer Besetzung ab September 2025)

57.100 €

(anteiliger Betrag unter Berücksichtigung einer Besetzung ab September 2025)

2026 ff

(gerundet)

414.600 €

(138.200 € /Jahr)

513.600 €

(171.200 € /Jahr)

Bei den v.g. kalkulierten Personalkosten handelt es sich um Durchschnittswerte der KGSt. Sofern im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung und der Abrechnung der erforderlichen Stundenkontingente für die Stellen festgestellt wird, dass die verlagerten Mittel aus dem Sachkostenetat in den Personalkostenverbund nicht auskömmlich sind, ist eine weitere Deckung des entstandenen Differenzbetrags aus dem Sachkostenetat des FB 45 herbeizuführen.

Die Einplanung der Personalkosten im Zuge der Haushaltsplanung 2026 erfolgt anhand der tatsächlich erforderlichen Stundenkontingente nach Stellenbesetzung bzw. der ermittelten tatsächlichen Personalkosten und mittels Abstimmung zwischen den beteiligten Dienststellen.
Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-08-04 FB 11_0293_WP18 Einrichtung von fuenf SAO.pdf

14.8.2025

137.8 KB

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses
Gremium
Personal- und Verwaltungsausschuss
Datum
Do., 11.09.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal und Organisation
Geändert
26.11.2025
Inhalt abgerufen
10. Februar 2026 um 22:41

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

Öffnen