3. September 2025 um 18:00, Schloss Schönau
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Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Penny/Action-Parkplatzausfahrt Roermonder Straße 577 hier: Antrag der Fraktion GRÜNE an die Bezirksvertretung Aachen-Richterich vom 02.03.2024

FB 68/0258/WP18 · Entscheidungsvorlage

Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Penny/Action-Parkplatzausfahrt Roermonder Straße 577 hier: Antrag der Fraktion GRÜNE an die Bezirksvertretung Aachen-Richterich vom 02.03.2024

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Beratungsergebnis:vertagt

Beratung

Die Vorlage wurde verwaltungsseitig zurück gezogen.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Vorschlag der Verwaltung zur Verbesserung der Verkehrssituation an der Zufahrt Roermonder Straße 577 zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die vorgeschlagene Maßnahme zwecks Umsetzung in die Prioritätenliste Kleinmaßnahmen aufzunehmen.

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Vorschlag der Verwaltung zur Verbesserung der Verkehrssituation an der Zufahrt Roermonder Straße 577 zur Kenntnis und beauftragt sie mit der Aufnahme der vorgeschlagenen Maßnahme zwecks Umsetzung in die Prioritätenliste Kleinmaßnahmen.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

Erläuterungen

1.

Anlass

Die Fraktion GRÜNE in der Bezirksvertretung Aachen Richterich stellte mit Datum 02.03.2024 den Antrag, auf der Roermonder Straße 577 rechts und links der Ausfahrt des Parkplatzes der dortigen Gewerbetreibenden ein Haltverbot einzurichten. Dies soll zur Verbesserung der Sichtverhältnisse zwischen ein-/ausfahrendem und längs fahrendem Verkehr beitragen.

Ziel des Antrags ist, die Sichtverhältnisse der aus dem Parkplatz Ausfahrenden auf die im Seitenraum sich längs Bewegenden zu verändern: Ausfahrende sollen sich VOR dem Queren des im Seitenraum liegenden nicht benutzungspflichtigen Radwegs ("Gehweg – Rad frei") bzgl. des bevorrechtigten fließenden Fahrbahnverkehrs orientieren können. Die Antragsteller sehen im status quo eine Gefährdung des Radverkehrs, da sich die Wartepflichtigen i.d.R. quer auf der Nebenanlage des Fuß- und Radverkehrs stehend orientieren.

2.

Ausgangslage

Die zulässige Geschwindigkeit auf der Roermonder Straße beträgt 50km/h.

Entlang der hier relevanten stadteinwärtig rechten Straßenseite ist ruhender Kfz-Verkehr am Fahrbahnrand zulässig.

In unregelmäßigen Abständen befinden sich Grünbeete und Bäume zwischen dem ruhenden Kfz-Verkehr.

Radverkehr wird zwischen Roder Weg und Horbacher Straße aktuell

stadtauswärts auf einem Schutzstreifen und

stadteinwärts mit Wahlfreiheit im Seitenraum oder auf der Fahrbahn geführt.
Hintergrund ist: In der Roermonder Straße wurde vor einigen Jahren die Benutzungspflicht aufgehoben, da die baulichen Anlagen nicht den Anforderungen des Gesetzgebers an benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen entsprechen. Die Radwege wurden nicht zurück gebaut und stehen somit den Radfahrenden weiterhin – ohne Benutzungspflicht – zur Verfügung.

Diese bauliche Anlage wird in stadteinwärtiger Richtung durch die im Antrag beschriebene Zufahrt zu den Gewerbebetrieben von Ein- und Ausfahrenden gekreuzt, was nach Beschreibung der Antragstellenden Konfliktpotenzial zwischen längs Rad Fahrenden und v.a. ausfahrendem Kfz-Verkehr birgt.

Es sind im Zeitraum 2021-2024 keine polizeilich erfassten Unfälle zwischen Rad- und Kfz-Verkehr an dieser Stelle bekannt.

3.

Bewertung

Aus dem Einzelhandelsparkplatz ausfahrender Kfz-Verkehr muss den im Seitenraum liegenden Gehweg und den nicht benutzungspflichtigen Radweg überqueren, um auf die Roermonder Straße einzufahren.

Grundsätzlich stellt dies keinen klassischen Konflikt zwischen zwei Verkehrsarten dar. Es handelt sich um eine alltägliche Verkehrssituation an Zu- und Ausfahrten, die von allen Verkehrsteilnehmenden erhöhte Aufmerksamkeit fordert.

Verhalten der Verkehrsteilnehmenden (StVO) und Verkehrszeichen (VwV StVO)

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt Verkehrsteilnehmenden hier grundsätzliche Verhaltensregeln:

§1StVO Grundregeln
„Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“

"§10StVO Einfahren und Anfahren
"Wer aus einem Grundstück … auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen."

Das Warten an der Sichtgrenze zur Fahrbahn ist ein verkehrsbedingtes Halten und je nach Verkehrsfrequenz auf der bevorrechtigten Straße nicht zu vermeiden. Auch die die Nebenanlage Nutzenden müssen dies mit Verweis auf §1StVO beachten und sich entsprechend verhalten.


Polizei

Gemäß den der Verwaltung vorliegenden Unfallzahlen der Polizei ist die Zufahrt bislang hinsichtlich der von den Antragstellenden benannten Gefährdung objektiv unauffällig.

Verkehrssicherheit

Mit dem politisch beschlossenen "Aktionsplan Verkehrssicherheit" setzt die Stadt Aachen ein starkes und zukunftsweisendes Zeichen im Sinne der Erhöhung der Verkehrssicherheit, das bundesweit Vorbildcharakter hat.

Daher werden auch präventiv ausgerichtete Anregungen, die die Erhöhung der Verkehrssicherheit zum Ziel haben, eingehend geprüft und ggf. umgesetzt.

Die in der Anlage beigefügten Fotos der Verwaltung zeigen die Situation der untergeordnet aus der Gewerbezufahrt auf die Roermonder Straße Ausfahrenden. Sie zeigen u.a., dass die Sichtverhältnisse durch den unmittelbar in Nähe der Zufahrt am Fahrbahnrand ruhenden Kfz-Verkehr beeinflusst werden. Auch konnten die von den Antragstellenden bemängelten Behinderungen der längs im Seitenraum Verkehrenden durch die Ausfahrende beobachtet werden. Die Ausfahrenden orientierten sich oftmals auf der Nebenanlage stehend. Es konnte ebenfalls beobachtet werden, das elektrisch unterstützt Rad Fahrende von den Ausfahrenden in ihrer fahrraduntypischen Geschwindigkeit unterschätzt wurden. Bzgl. des Miteinanders der Verkehrsteilnehmenden wurden sowohl emotionale Interaktionen als auch Ausweichmanöver der mit höherer Geschwindigkeit Rad Fahrenden verzeichnet.

Die Verwaltungsvorschrift (VwV) zur StVO beinhaltet

"Zu §1 Grundregeln
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt und lenkt den öffentlichen Verkehr. Oberstes Ziel ist dabei die Verkehrssicherheit. Hierbei ist die „Vision Zero“ (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden) Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen."

Obwohl es sich grundsätzlich um eine alltägliche Verkehrssituation handelt, kann im Sinne der VwV-StVO zu § 1 eine Maßnahme, die die Sicht für aus der Ausfahrt des Einzelhandels kommenden Verkehrsteilnehmer auf den bevorrechtigten fließenden Verkehr verbessert, als präventive Maßnahme zur Entschärfung der im Antrag beschriebenen und beobachteten Gefahrensituationen angesehen werden.

Zur Ermittlung der Art der Maßnahme können die Dokumente der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) als anerkannter Stand der Technik Hilfestellung geben. Die in den "Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen" (RASt) gegebenen Werte bzgl. der zu gewährleistenden Sichtverhältnisse zwischen Verkehrsteilnehmenden beziehen sich in der aktuellen Fassung (2008) auf die Sicht wartepflichtiger Kraftfahrer, Radfahrer und Fußgänger an Knotenpunkten, Rad-/Gehwegüberfahrten und Überquerungsstellen. Zu Sichtverhältnissen an privaten (und wie in diesem Fall gewerblichen) Zufahrten wird in der Richtlinie keine Aussage getroffen, weshalb in diesem Kontext i.d.R. o.g. "§10 StVO Einfahren und Anfahren" herangezogen wird.

Aus Fachgesprächen mit den Redakteur*innen der FGSV ist im Rahmen der Überarbeitung der RASt eine Formulierung zu erwarten, die mit bestimmten Prüfkriterien den Geltungsbereich um private Zu-/Ausfahrten erweitert, da die grundsätzliche Problematik an privaten Zufahrten mit der in Knoten vergleichbar ist. Allerdings ist die Frequenz Fahrender i.d.R. niedriger. Private Zufahrten des Einzelhandels stellen innerhalb der privaten Zufahrten wieder eine besondere Situation dar, da hier i.d.R. z.B. im Vergleich zu privaten Zufahrten zu Wohnhäusern ein erhöhtes Fahrzeugaufkommen und somit ein höheres Konfliktpotenzial herrscht.

Daher basieren die im folgenden empfohlenen Maßnahmen u.a. auf der RASt der FGSV.

4.

Maßnahmenvorschlag

Vom Einzelhandelsparkplatz ausfahrender Kfz-Verkehr im Zusammenspiel mit Verkehr auf der Fahrbahn

Ausgehend von der oben beschriebenen erhöhten Frequenz Ein- und Ausfahrender an Zufahrten des Einzelhandels, wurden die Sichtverhältnisse auf Grundalge der RASt geprüft. Darauf aufbauend wird empfohlen, ausfahrend aus dem Parkplatz auf der nördlichen Straßenseite das Fahrbahnrandparken

linksseitig um zwei angrenzende Parkstände zu reduzieren, während

rechtsseitig die Sicht hinreichend gewährleistet ist.

Als Maßnahme zur Freihaltung der Sicht empfiehlt die Verwaltung linksseitig die Installation von Anlehnbügeln für den Radverkehr in Kombination mit Sperrpfosten.

Hintergrund ist: Durch die Umwandlung von ehemals durch den ruhenden Kfz-Verkehr genutzten Flächen in ein Angebot für den ruhenden Radverkehr bleibt der wertvolle öffentliche Raum weiterhin für die Nutzung des ruhenden Verkehrs erhalten. Die Nutzung durch ruhenden Rad- und E-Tretroller-Verkehr ist mit den Zielen der Verbesserung der Sicht vereinbar, da Anlehnbügel in weiteren Abständen zueinander installiert werden und Anlage und Verkehrsmittel in Summe blickdurchlässig und niedriger als Kfz sind.

Vom Einzelhandelsparkplatz ausfahrender Kfz-Verkehr im Zusammenspiel mit Fuß- und Radverkehr in der Nebenanlage

Die Sichtverhältnisse des vom Einzelhandelsparkplatz ausfahrenden Kfz-Verkehrs auf den Fuß- und Radverkehr in der angrenzenden Nebenanlage wurden ebenfalls gemäß RASt geprüft. Hierdurch wurde belegt, dass ausfahrend aus dem Parkplatz auf der nördlichen Straßenseite die Sicht auf den Fuß- und Radverkehr hinreichend gewährleistet ist.

Das dennoch aktuell zum Zweck der Orientierung zu beobachtende Halten des ausfahrenden Kfz-Verkehrs auf der Nebenanlage ist ein auch anderenorts oft zu beobachtendes Verhalten Kfz-Führender.

Die im Folgenden benannten Maßnahmen im Bereich der Parkplatzzufahrt schärfen das Bewusstsein des von der/auf die Roermonder Straße ein- und ausfahrenden Verkehrs für den längs bevorrechtigten Fuß- und Radverkehr. Sie animieren ihn, sich VOR Erreichen des Gehweges hinsichtlich im Seitenraum möglichen Querverkehrs zu orientieren und die Flächen für den bevorrechtigten Fuß- und Radverkehrs frei zu halten

Tausch der vorhandenen Verkehrszeichen (VZ) 138-10 "Radverkehr" und Zusatz VZ1000-30 "Beide Richtungen" gegen VZ205 "Vorfahrt gewähren" mit Zusatz VZ1000-32 "Radverkehr kreuzt von links und rechts".
Da die Aufstellung auf privatem Grund erfolgen muss, kann die Anordnung nur im Einvernehmen mit dem Eigentümer des Grundstücks erfolgen.

Roteinfärbung der Furt im Bereich der Führung des Radverkehrs und Markierung eines weißen Sinnbildes "Fahrrad" als Bodenpiktogramm.

Bei den o.g. Maßnahmen handelt es sich um punktuell kurzfristig und mit vergleichsweise geringem Aufwand umzusetzende Maßnahmen. Diese werden v.a. vor dem Hintergrund der Planungen des hier zukünftig anvisierten Radschnellweg (RS)4 bevorzugt.

Fazit

Die Verwaltung schlägt die Umsetzung der o.g. Maßnahmen vor, d.h.

Installation von Anlehnbügeln für den ruhenden Rad- und E-Scooter-Verkehr in weiterem Abstand zueinander in Kombination mit Sperrpfosten,

Tausch der vorhandenen Verkehrszeichen (VZ) 138-10 "Radverkehr" und Zusatz VZ1000-30 "Beide Richtungen" gegen VZ205 "Vorfahrt gewähren" mit Zusatz VZ1000-32 "Radverkehr kreuzt von links und rechts" im Einvernehmen mit dem Grundstückseigentümer,

Roteinfärbung der Furt im Bereich der Führung des Radverkehrs und Markierung eines weißen Sinnbildes "Fahrrad" als Bodenpiktogramm.

Kosten und bauliche Umsetzung

Kostenermittlung und Umsetzung erfolgen entsprechend einer noch vorzunehmenden Priorisierung innerhalb der Prioritätenliste Kleinmaßnahmen.

Der Antrag vom 02.03.2024 gilt damit als behandelt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

X

nicht

nicht bekannt

Die Maßnahme trägt durch die Erhöhung der subjektiven und objektiven Verkehrssicherheit zwischen Rad Fahrenden und Kfz Führenden dazu bei, dass noch mehr Menschen in Aachen nachhaltig mobil sind, statt den motorisierten Individualverkehr zu nutzen.

Damit wird gleichzeitig eines der wichtigsten übergeordneten Ziele der Stadt Aachen - die Erreichung der 2020 (vgl. Vorlage FB 36/0424/WP17-1) und 2022 (vgl. Vorlage FB 36/0156/WP18) beschlossenen Klimaziele und die Klimaneutralität 2030 - verfolgt.

Der Effekt kann im Moment nicht genauer quantifiziert werden.

Weitere Dokumente (3)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-08-18 FB 68_0258_WP18 Verbesserung der Ver SAO.pdf

14.11.2025

1.4 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Datum
Mi., 03.09.2025
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Zusätze
Die Vorlage wurde verwaltungsseitig zurückgezogen.
Geändert
7.11.2025
Inhalt abgerufen
12. März 2026 um 20:20

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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