Beratung
Oberbürgermeisterin Keupen teilt mit, dass Frau Dr. Bacher nun die Ergebnisse des Schaufenstergestaltungswettbewerbs vorstellen werde. Die Präsentation wird der Niederschrift beigefügt.
Eine weitere Mitteilung erfolge nun von Frau Stadtdirektorin Grehling.
Frau Stadtdirektorin Grehling informiert, dass die Bewirtschaftung des Haushalts für das Jahr 2025 laufe, anders als bei vielen anderen Kommunen, gut. Dennoch habe sie, wie auch andere Kolleginnen und Kollegen hier in der Region, bereits für das laufende Jahr eine strenge Haushaltsdisziplin über eine Haushaltsbewirtschaftungsverfügung am 11.08.2025 an die Dezernate, die Produktverantwortlichen und Eigenbetriebsleitungen anmahnen müssen. Bereits im aktuellen Haushaltsjahr müssen die Grundlagen zur Aufstellung eines genehmigungsfähigen Haushaltsplans 2026 bewahrt werden. Die Mittelfristplanung des Haushalts 2025 wies bereits Fehlbedarfe von bis zu rund 39 Millionen Euro auf. Mit der frühzeitigen Übermittlung der Arbeitskreisrechnung für das Gemeinde-
finanzierungsgesetz 2026 habe die Stadt Aachen die Botschaft erhalten, dass die Schlüsselzuweisungen gegenüber dem Jahr 2025 nochmals um rund 18 Millionen Euro sinken, gegenüber der Mittelfristplanung des Jahres 2025 für das Jahr 2026 gar um rund 31 Millionen Euro. DieSchlüsselzuweisung für das Jahr 2026 liege mit rund 151 Millionen Euro, zum Vergleich, noch 14 Millionen Euro z.B. unter der Schlüsselzuweisung 2023. Diese Reduzierung liege nicht etwa an einer Reduzierung der Verbundmasse, sondern an der im Vergleich zu den anderen Kommunen des Landes starken Steuerkraft der Stadt Aachen, welche wiederum auf hohe Ist-Einzahlungen im Referenzzeitraum (01.07.2024 bis 30.06.2025) zurückzuführen sei. Allein das bereits geplante Defizit addiert um das Minus der Schlüsselzuweisung würde einen jahresbezogenen Fehlbedarf von 70 Millionen Euro begründen.
Die Tatsache, dass die Stadt Aachen ganz offensichtlich nicht allein unter einer knappen Finanzausstattung leide, siehe Stolberg, Duisburg, Leverkusen, Herzogenrath (usw.) verdeutliche, dass der dringende Appell an Land und Bund zu einer besseren Finanzausstattung der Kommunen gerichtet werden müsse, aber ungeachtet dieser Forderung werde man unter Berücksichtigung der weiteren Möglichkeiten aus dem NKF (Verlustvortrag) und dem Altschuldenentlastungsgesetz einen genehmigungsfähigen Haushalt nur mit stringenter Konsolidierung, sprich Aufwandsbegrenzung erreichen können. Vor dem Hintergrund werde man jetzt auch nochmal neu in die internen Haushaltsanmeldungen und die verwaltungsinternen Beratungen einsteigen müssen. Die Haushaltsanmeldungen werden, spürbarer als in der Vergangenheit, deutlich zu reduzieren sein, um die Chance auf eine haushalterische Handlungsfähigkeit zu erhalten. In der Sitzung des Finanzausschusses am 16.09.2025 werde detaillierter dazu berichtet und ein neuer Zwischenstand werde gegeben.
Oberbürgermeisterin Keupen bedankt sich und beendet den öffentlichen Teil der Sitzung.
Weitere Dokumente (1)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 1015988
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1015988
Grunddaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- Sondersitzung des Hauptausschusses
- Gremium
- Hauptausschuss
- Datum
- Mi., 03.09.2025
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Status
- gemischt
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
Öffnen