9. September 2025 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
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Erweiterungsbaumaßnahme der KGS Auf der Hörn - Baubeschluss

FB 45 n/0035/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Gholami vom städtischen Gebäudemanagement stellt die der Vorlage bereits als Anlage beigefügte Präsentation vor und geht dabei auf die wesentlichen Änderungen zu den vorherigen Planungen ein.

Herr Bogoczek erkundigt sich, wie die Barrierefreiheit zwischen dem EG und dem 1. OG, speziell der Aula, hergestellt werde. Zudem erkundigt er sich nach der Bedeutung des Begriffs der „Aktivierten Eigenleistungen“.

Herr Gholami erklärt, dass es einen Aufzug gebe, der von beiden Seiten zu befahren sei. Durch eine Rampe wäre zu viel Fläche verloren gegangen. Die Aktivierten Eigenleistungen seien die Projektkosten des städtischen Gebäudemanagements.

Frau Heider erkundigt sich, ob der Durchgang vom Schulgebäude durch die Sporthalle auf den Sportplatz auch für Vereine geöffnet werde.

Herr Gholami verneint dies. Der Sportplatz sei nicht für die Nutzer*innen der Sporthalle frei zugänglich. Es werde derzeit geprüft, die Erschließung des Haupteinganges der Turnhalle künftig über den Johannes-von-den-Driesch-Weg zu ermöglichen und mit einem Tor eine Verbindung zum Sportplatz zu schaffen. So könne eine Vereinsnutzung ohne Nutzung des Schulgebäudes ermöglicht werden.

Frau Griepentrog fragt, ob die Essensanlieferung dann ebenfalls über diesen Weg erfolge.

Herr Gholami berichtet, dass die Mittagsverpflegung derzeit über das Haus Hörn bewerkstelligt werde. Aufgrund der unmittelbaren Nähe würde das Essen derzeit auf den Servierwägen über den Schulhof bis zur Schule gebracht. Die langfristige Überlegung sei, dass die Anlieferung von vorne über einen Weg bis hinter das Gebäude direkt an den Speiseraum erfolge. Bei dieser Fragestellung habe es auch Bedenken des Sportamtes gegeben, dass sich Wege der Essensanlieferung mit denen der Nutzer*innen kreuzen könnten. Die konkrete Regelung werde während der Ausführungsphase noch genauer geplant, sodass alle Beteiligten am Ende zufrieden seien.

Auf Nachfrage von Herrn Schneider, warum die Essensanlieferung nicht über den Schulhof erfolgen könne, erklärt Herr Gholami, dass der Schulhof aus Sicherheitsgründen nicht befahren werden dürfe.

Auf Nachfrage von Frau Braun, ob auch ein barrierefreier Eingang für die Sporthalle vorgesehen sei, erklärt Herr Schneiderwind vom städtischen Gebäudemanagement, dass die Sporthalle schon nicht barrierefrei sei. Die Umkleiden befänden sich beispielsweise im Obergeschoss. Daher sei auch kein barrierefreier Zugang geplant. Dies sei nach Wahrnehmung von Frau Griepentrog ein häufiges Problem, wenn Alt- und Neubau kombiniert werden sollten.

Herr Auler dankt für die insgesamt sehr gute und funktionale Lösung für die Schule.

Beschluss

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Entwurfsplanung und Kostenberechnung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, den Baubeschluss für den Erweiterungsbau der KGS Auf der Hörn, Ahornstraße 60, 52074 Aachen, entsprechend der Vorlage zu fassen.

Beschlussvorschlag

  1. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Entwurfsplanung und Kostenberechnung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, den Baubeschluss für den Erweiterungsbau der KGS Auf der Hörn, Ahornstraße 60, 52074 Aachen, entsprechend der Vorlage zu fassen.
  1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Entwurfsplanung und Kostenberechnung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, den Baubeschluss für den Erweiterungsbau der KGS Auf der Hörn, Ahornstraße 60, 52074 Aachen, entsprechend der Vorlage zu fassen.
  1. Der Planungsausschuss nimmt die Entwurfsplanung und Kostenberechnung zustimmend zur Kenntnis und fasst den Baubeschluss für den Erweiterungsbau der KGS Auf der Hörn, Ahornstraße 60, 52074 Aachen entsprechend der Vorlage.

Erläuterungen

Ausgangslage

Die KGS Auf der Hörn ist eine 2-zügige Grundschule. Aufgrund des hohen Bedarfs an Räumlichkeiten von insgesamt neun Räumen (361,5 qm) beauftragte der ASW die Verwaltung am 11.03.2021 mit der Durchführung einer Konzeptstudie für einen möglichen Erweiterungsbau der Schule in der Leistungsphase 0. Das Ergebnis dieser Konzeptstudie wurde dem ASW am 28.10.2021 vorgestellt. Der ASW beauftragte daraufhin die Verwaltung mit der Fortschreibung der Planung in den Leistungsphasen 1 bis 3 (gemäß HOAI) einschließlich der Kostenberechnung für die vorgestellte Variante 6 (FB 45/0278/WP18).

Da sich im Rahmen der weitergehenden Prüfungen in den Leistungsphasen 1 und 2 herausgestellt hat, dass sich die Vorplanungen aus der Konzeptstudie nicht wie gewünscht umsetzen lassen, wurden die Änderungen, die sich im Vergleich zum Planungsauftrag ergeben haben, dem ASW am 28.11.2024 mit der Vorlage FB 45/0646/WP18 vorgestellt. Dieser beauftragte die Verwaltung mit der Fortführung der Planung bis einschließlich LPH 3.

Bauliche Maßnahmen

Die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) wurde inzwischen abgeschlossen. Sie bestätigt im Wesentlichen das Konzept aus der Vorplanung:

  • Der eingeschossige Verbindungsbau zwischen dem Hauptgebäude und der Turnhalle wird abgerissen und durch einen zweigeschossigen Neubau ersetzt. Eine Aufzugsanlage sorgt für das barrierefreie Erreichen aller Klassen- und OGS-Räume.
  • Zur Kompensation der entfallenden Mensa und des Klassenraumes in dem abgebrochenen Verbindungsbau wird eine Interimslösung errichtet.
  • Das bislang ungenutzte Dachgeschoss des Hauptflügels wird zu Verwaltungsräumen ausgebaut. Hierzu erfolgt ein notwendiger Umbau.
  • Das Außengelände zwischen Neubau, Hauptflügel und Turnhalle muss nach diesen umfänglichen Bauleistungen an die neue Situation angepasst werden.
  • Die technischen Anlagen im Bestand müssen entsprechend der aktuellen Normen und Richtlinien ertüchtig werden.

Der optimierte Entwurf sieht im Erdgeschoss des Neubaus eine Verpflegungsküche sowie einen multifunktional nutzbaren Raum vor, der als Aula und Mensa dienen soll. Im Obergeschoss entstehen zwei Klassenräume, zwei Differenzierungsräume sowie ein Mehrzweckraum. Die bisherigen Verwaltungsräume im Erdgeschoss werden künftig als Bibliothek, Klassenraum und Differenzierungsräume genutzt.

Aufgrund der notwendigen Arbeiten im Hauptflügel, bei denen insbesondere im Dachgeschoss umfangreiche Bauleistungen wie Rückbau, Schadstoffsanierung und Erschließung durchgeführt werden, muss der Erweiterungsbau entgegen dem früheren Konzept parallel zum Ausbau des Dachgeschosses umgesetzt werden.

Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer Interimslösung zur übergangsweisen Unterbringung von Mensa/Aula sowie einer Klasse in Form einer Containeranlage auf dem Schulgelände. Die ursprünglichen Konzeptstudie sah vor, dass der Ausbau des Dachgeschosses und der Abriss und Neubau des Verbindungsbaus zwischen Hauptgebäude und Turnhalle in mehreren Bauabschnitten erfolgt, in Verbindung mit Interimslösungen innerhalb des Schulgebäudes. Der Umfang der erforderlichen Arbeiten im Dachgeschoss lassen dieses Vorgehen aus zeitlichen und organisatorischen Gründen jedoch nicht zu.

Die Schulleitung wurde in die Planung mit einbezogen und regelmäßig über die Fortschritte informiert. Die Wünsche der Schule wurden in der Planung bestmöglich berücksichtigt und die Schulleitung ist mit dem Ergebnis der Planungen ausdrücklich einverstanden.

Kosten

Die Kosten des Projektes einschließlich Kostenvarianz und Kosten für die Betriebsausstattung i.H.v. 386.100 € belaufen sich laut Kostenberechnung der LPH 3 auf 8.522.000 €. Um die Maßnahme aufgrund der Dringlichkeit lückenlos fortzuführen, wurden die benötigten Projektkosten unterjährig durch Ratsbeschluss am 09.07.2025 (Vorlage FB 45 n/0031/WP18) bereitgestellt.

Vorschlag der Verwaltung

Die Verwaltung spricht sich für die Durchführung der genannten Baumaßnahme wie dargestellt aus. Sie empfiehlt, den Baubeschluss für die Baumaßnahme zur Erweiterung der Räumlichkeiten der KGS Auf der Hörn, Ahornstraße 60, 52074 Aachen zu fassen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

5-030101-900-00100-990-7, 78650000

5-030101-800-00600-810-4, 78350000 (neu iRd HH-Meldung 2026 ff. angemeldet)

Investive Auswirkungen

Teilansatz

2025

Fortg. Teilansatz 2025

Teilansatz 2026 ff.

Fortg. Teilansatz 2026 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

5.316.510,82

0

5.316.510,82

0

0

0

2.707.900

386.100

0

8.522.000

Ergebnis

-5.316.510,82

-5.316.510,82

0

-3.094.000

0

-8.522.000

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

  • 3.094.000

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung erfolgt aus 5-030104-900-00100-991-3, SK 78650000 iHv 2.707.900 €

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

553.370*

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

-553.370

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Um den Baubeschluss in 2025 fassen zu können, wurden die überplanmäßig benötigten finanziellen Mittel in 2025 in Höhe von 4.902.000 € - gedeckt aus dem PSP-Element PSP 5-030104-900-00100-991-3 „Baul. Maßn. für G9“, SK 78650000 – im PSP-Element 5-30101-900-00100-990-7 „Bau OGS Maßnahmen“ SK 78650000 durch den Beschluss des Rates am 09.07.2025 bereitgestellt (s. Vorlage FB 45 n/0031/WP18)

Zzgl. der Ermächtigungsübertragung in Höhe von 414.510,82 € ergibt sich ein fortgeschriebener Teilansatz 2025 von 5.316.510,82 €. Unter Berücksichtigung der bereits in Vorjahren verausgabten Planungsmitteln von 111.489,18 € beträgt der Teilansatz 2025 insgesamt 5.428.000 €.

Die restlichen erforderlichen Mittel von 2.707.900 € wurden im Rahmen der Haushaltsmeldung 2026 ff. in 2026 haushaltsneutral von 5-030104-900-00100-991-3, SK 78650000 „Baul. Maßn. für G9“ verlagert. Mittel für die Betriebsausstattung von 386.100 € wurden für 2027 im Rahmen der Haushaltsmeldung 2026 ff. angemeldet.

*Die Folgekosten in Höhe von 415.715 € aus Zinsen (rd. 110.100 € = Durchschnitt über gesamte Laufzeit von 35 Jahren bei Annahme von 3,5%), Abschreibungen (rd. 203.397 € über Nutzungsdauer von 35 Jahren), Instandhaltungsaufwand (97.618 €) sowie Verwaltungskosten (4.600 €) werden nach Fertigstellung der Maßnahme jährlich anfallen. Zusätzlich fallen Betriebskosten i.H.v. jährlich 137.655 € an. Es wurden keine Preissteigerungen in den Folgejahren unterstellt.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

x

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-08-05 FB 45 n_0035_WP18 Erweiterungsbaumassna SAO.pdf

19.8.2025

2.4 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
Gremium
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Datum
Di., 09.09.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Jugend und Schule
Geändert
24.9.2025
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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