10. September 2025 um 18:00, Sitzungssaal Bürgerhaus (alt)
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Verschiedene Verkehrsregelungen in Haaren, Beibehaltung einiger der bisherigen Verkehrsführungen

FB 68/0260/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Bezirksbürgermeister Hecker begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Hamblock, Leiter der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Aachen (FB 68).

Herr Hamblock führt an, dass die Brücke in der Akazienstraße in einem sanierungsbedürftigen Zustand sei. Spätestens Ende diesen Jahres sollen die mobilen Absperrbaken durch eine feste Absperrung ersetzt werden. Fahrradfahrer würden weiterhin die Brücke passieren können, da ein 1,5 m breiter Durchgang erhalten bleibt.

Weiterhin führt Herr Hamblock an, dass sich in dem Bereich in dem Stich, in dem die Glascontainer stehen, zwischen 7:45 Uhr und 08:15 Uhr kritische Situationen ergeben, wenn sich die Eltern dort „festfahren“. Eine Lösung hierfür sei noch ausstehend.

Den Bereich der Akazienstraße zwischen den Straßen Auf der Hüls und Haarbachtalstraße identifiziert Herr Hamblock als stark befahrenen und beparkten Schulweg. Es wird überlegt, ob dort alternierendes Parken möglich ist, um hierdurch eine Geschwindigkeitsdrosselung zu fördern. Weitere Überlegungen hierzu stehen noch aus. Die Autobahn GmbH hat zugesichert, dass die mobilen Verkehrszeichen an den beiden Einmündungen bis zum 31.12.2025 stehen bleiben können.

Die rechtliche Prüfung der Mühlenstraße als Einbahnstraße sei dahingegen negativ ausgefallen. Eine Einbahnstraße ist ein relativer starker Eingriff in den allgemeinen Straßenverkehr. Die Mühlenstraße ist dem öffentlichen Verkehr gewidmet, bereits Teil der Tempo-30-Zone und auch schon mit alternierenden Parken angelegt.

Im Zuge der A544 Verkehrsumleitung konnte man seitens der Straßenverkehrsbehörde in der Mühlenstraße ohne eine Gefahrenlage agieren. Allerdings sei mit der bestehenden Datenlage und der nicht bestehenden abstrakten Gefahr ein weiterer Eingriff in den Straßenverkehr aktuell nicht möglich.

Herr Hamblock schlägt vor, den Beschluss so zu erweitern, dass ein Gesamtviertelverkehrskonzept erstellt wird, in welchem dann auch dieser Bereich nochmal neu mitgedacht werden kann.

Der frühzeitige Abbau des Anwohnerschutzkonzeptes sei aus seiner Sicht ärgerlich gewesen. Der Rückbau der Maßnahme war seitens FB 68 erst zum Tag der vollständigen Freigabe der A544 angeordnet. Aufgrund des frühzeitigen Abbaus hat sich der FB 68 die Situation drei Tage vor Ort persönlich angeschaut.

Herr Bezirksbürgermeister Hecker führt an, dass ein Gesamtkonzept bereits vor 3–4 Jahren schon beantragt wurde. Herr Hecker erkundigt sich, ob es diesbezüglich einen neuen Sachstand gäbe, und fragt nach, ob es eine Möglichkeit gibt, in der Tonbrennerstraße einen verkehrsberuhigten Bereich einzurichten.

Herr Bezirksbürgermeister Hecker befürwortet die Verstetigung der Netzunterbrechung an der Brücke, allerdings muss darauf geachtet werden, dass die Autos auch tatsächlich nicht mehr durchkommen. Es sei mehrmals festgestellt worden, dass die Autos aufgrund der Absperrung über den Bordstein ausweichen.

Herr Hamblock erläutert, dass die Absperrung so massiv sein wird, dass ein Passieren von Autos nicht mehr möglich sein wird. Einen verkehrsberuhigten Bereich für die Tonbrennerstraße würde er im Gesamtkonzept nicht als die richtige Lösung für die Problematik ansehen. Hierfür wäre ein niveaugleicher Ausbau notwendig. Teile des Verkehrskonzeptes und der Maßnahme sind bereits in mehreren Varianten in der Prüfung. Er schlägt darüber hinaus ein Gesamtkonzept über alle Straßen vor, um dann auch einfacher Maßnahmen (wie z.B. Einbahnstraßenregelungen) konzeptionell anordnen zu können.

Herr Bezirksbürgermeister Hecker fragt nach, wann mit einem Zwischenstand gerechnet werden kann.

Herr Hamblock erklärt, dass die Bearbeitung nicht von seiner Abteilung durchgeführt wird, er sich jedoch im eigenen Fachbereich erkundigt.

Frau Bezirksvertreterin Dautzenberg führt an, dass Familien mit Kindern die Mühlenstraße nutzen, um in den dort liegenden Park zu gelangen, oder wie zuvor erwähnt die Mühlenstraße als Schulweg nutzen. Es hat sich gezeigt, dass Einbahnstraßenregelung in der Mühlenstraße gut von den Menschen angenommen wurde. Der Verkehr in der Mühlenstraße wird jetzt wieder zunehmen. Autos fahren sich regelmäßig fest, Autofahrer warten nicht mehr, sondern weichen über die Bürgersteige aus. Hinzu kommt, dass von der Hüls kommend mit erhöhter Geschwindigkeit – aufgrund nicht vorhandener Bremsschwellen - in die Mühlenstraße abgebogen wird. Die Mühlenstraße sei als Einbahnstraße geeignet. Die Querung der Straße sei schwierig, wenn der Verkehr von beiden Seiten kommt. Sie appelliert an die Verwaltung, die bestehende Einbahnstraßenregelung nicht aufzuheben und diese notfalls als provisorische Maßnahme bestehen zu lassen.

Herr Hamblock erklärt erneut, dass es ihm derzeit rechtlich nicht möglich, diese Maßnahme zu verstetigen. Eine Verlängerung in Form eines Verkehrsversuches ist nicht möglich.

Herr Bezirksvertreter Küppers fragt, ob ein Testlauf der Einbahnstraßenreglung möglich sei. Er ist darüber verärgert, dass immer etwas passieren müsse, bevor verkehrssichernde Maßnahmen angeordnet werden können. Er regt an, den Beschluss dahingehend zu ergänzen, dass ein Gesamtkonzept für diesen Bereich gewünscht ist.

Herr Bezirksvertreter Einzmann ergänzt, dass mit dem Anwohnerschutzkonzept das Befahren von Schleichwegen verhindert werden sollte. Durch die Rücknahme der Maßnahmen wird die Nutzung von Schleichwegen wieder ermöglicht. Herr Bezirksvertreter Einzmann regt weiterhin an, in der Akazienstraße eine Messtafel anzubringen, um zu überprüfen, wie oft und wie schnell dort gefahren wird.

Herr Hamblock erläutert, dass die Messtafel als Beweis nicht ausreicht, da diese nicht geeicht ist. Entsprechendes Equipment hätte man aber im FB 68 zur Verfügung. Straßen sind Allgemeingut und wenn jemand einen Schleichweg fahren möchte, kann man ihm das nicht so ohne weiteres Verwehren.

Frau Bezirksvertreterin Vogelgesang schließt sich Frau Bezirksvertreterin Dautzenberg an. Der Antrag ist aus ihrer Sicht sinnvoll. Des Weiteren bedankt sie sich für die Erklärung des Konzeptes. Sie erkundigt sich, ob bis zum 31.12.2025 eine Erstellung eines Gesamtkonzeptes möglich ist. Herr Hamblock verneint die Frage.

Frau Bezirksvertreterin Dautzenberg erfragt, wie die Zeitscheine ist und ob gegebenenfalls Bremsschwellen in der Einmündung zur Mühlenstraße eingerichtet werden könnten.

Herr Hamblock kann keine Zeitschiene benennen, da das Konzept von den Verkehrsplanern - und somit nicht von seiner Abteilung - erstellt werden muss.

Frau Bezirksvertreterin Vogelgesang begrüßt eine Änderung des aktuellen Beschlussvorschlags.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach der Bereich der Brücke in der Akazienstraße zwischen Tonbrennerstraße und Haarbachtalstraße gesperrt wird und eine Netzunterbrechung erfolgt. Ebenso ist das Teilstück der Akazienstraße zwischen Auf der Hüls und Haarbachtalstraße als Einbahnstraße mit dem Zusatz Radverkehr frei in FR Haarbachtalstraße auszuweisen. Die Bezirksvertretung fordert die Verwaltung auf, schnellstmöglich ein Gesamtkonzept für den betroffenen Bereich vorzulegen und in der Bezirksvertretung vorzustellen

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach der Bereich der Brücke in der Akazienstraße zwischen Tonbrennerstraße und Haarbachtalstraße gesperrt wird und eine Netzunterbrechung erfolgt. Ebenso ist das Teilstück der Akazienstraße zwischen Auf der Hüls und Haarbachtalstraße als Einbahnstraße mit dem Zusatz Radverkehr frei in FR Haarbachtalstraße auszuweisen.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

Erläuterungen

Die CDU, Grüne-Fraktion sowie SPD Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Haaren beantragt verschiedene Verkehrsregelungen in Haaren, aus dem Anwohnerschutzkonzept (nachfolgend ASK) zur Vollsperrung der A544 bei zu behalten. Konkret geht es um die Sperrung des Teils der Akazienstraße vor der Grundschule (hier Brückenbauwerk über dem Haarbach zwischen Tonbrennerstraße und Haarbachtalstraße) sowie die Einbahnregelung in der Mühlenstraße und Akazienstraße (zwischen Auf der Hüls und Haarbachtalstraße).

Es soll eine nahtlose dauerhafte Verkehrsführung erfolgen, sodass nach Rückbau des Anwohnerschutzkonzept die v. g. Verkehrsführungen weiterhin durchgeführt werden.

Die Bezirksvertretung erachtet die genannten Regelungen auch für die künftige Verkehrssituation in Haaren als förderlich für mehr Schutz und Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden, besonders für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule. Außerdem dienen diese einem ruhigeren Verkehrsfluss in den Einbahnstraßen, der Förderung nachhaltiger Mobilität und der Stärkung des sozialen Miteinanders. Die Schaffung verkehrsberuhigter Zonen fördert Begegnungen und Interaktionen zwischen den Menschen. Dies stärkt das soziale Miteinander und trägt zur Belebung des öffentlichen Raums bei. Die Beibehaltung einiger der bisherigen Verkehrsführung ist ein wichtiger Schritt einer nachhaltigen Stadtentwicklung.

Grundsätzliches

Grundsätzlich entsprechen Beiträge zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auch der Intention der Straßenverkehrsordnung (StVO). Diese gibt aber bestimmte Regeln vor, nach denen diese Elemente dauerhaft angeordnet werden können.

Der Handlungsrahmen wird durch § 45 Abs. 9 S. 3 StVO bestimmt, wonach aufgrund der normalen Verkehrslage eine Gefährdung begründet werden muss, die über das normale Maß hinaus geht. Verbote des fließenden Verkehrs sowie jegliche Beschränkungen dürfen im Sinne der StVO nur dann etabliert werden, wenn eine Gefahrenlage vorliegt, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung von Rechtsgütern in erheblichem Maße übersteigt. Als Rechtsgut ist vor allem die Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs zu nennen.

Bei der Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen ist zu beachten, dass die StVO sehr restriktiv ist. Es darf nur dort regelnd eingegriffen werden, wo es aufgrund der besonderen Umstände unbedingt geboten ist und sofern und soweit die allgemeinen und besonderen Verhaltensregeln der Verordnung für einen sicheren und geordneten Verkehrsablauf nicht ausreichen.

Weder vor noch während der temporären Einrichtung/Verkehrsführung im Rahmen des ASK sind der Straßenverkehrsbehörde Unfälle gemeldet worden, die eine Gefahrenlage nach den Regelungen der StVO begründen.

Die beschriebenen Örtlichkeiten sind Bestandteil eines Anwohnergebietes welche sich in einer Tempo 30 Zone befinden.

Die Verkehrslenkung außerhalb des ASK stellt sich wie folgt dar:

- Mühlenstraße:

Beidrichtungsverkehr mit alternierendem Parken, Fahrbahnbreite von ca. 5,50 m (und ca. 3,70 an den Parkständen)

- Akazienstraße zw. Auf der Hüls und Haarbachtalstraße:

Beidrichtungsverkehr, keine vorgegebene Parkordnung (Vorort einseitig abstellte KFZ auf der durchgehend bebauten Straßenseite), Fahrbahnbreite von ca. 5,60m (ca. 3,40 m bei abgestellten Fahrzeugen am Fahrbahnrand).


- Akazienstraße zw. Tonbrennerstraße und Haarbachtalstraße (Brückenbauwerk über dem Haarbach):

Beidrichtungsverkehr, keine vorgebende Parkordnung (Vorort einseitig abgestellte KFZ auf Fahrbahnseite FR Haarbachtalstraße und zwischen den Baumfeldern, Fahrbahnbreite von ca. 5,30 m (und ca. 3,5 m an den Parkständen).

Gemeinschaftsgrundschule Am Haarbach sowie das Seniorenzentrum Am Haarbach grenzen mit Grundstückszufahrten bzw. Feuerwehrzufahrten an.

Rechtliche Bewertung

Die Mühlenstraße ist Bestandteil der Tempo 30-Zone. Durch die Kombination von alternierendem Parken und Zweirichtungsverkehr wird die Verkehrssicherheit effektiv unterstützt. Die Fahrgeschwindigkeiten werden durch die beiden genannten Aspekte wirksam gedrosselt.

Durch das Einführen eines Einrichtungsverkehrs geht der bremsende Effekt durch sich begegnende Fahrzeuge verloren. Die Praxis zeigt vielfach, dass in Einbahnstraßen höhere Fahrgeschwindigkeiten vorherrschen.

Für das Brückenbauwerk über dem Haarbach in der Akazienstraße steht nach Angaben des Aachener Stadtbetriebs perspektivisch eine Sanierung an und es muss erneuert werden. Insbesondere die Kappen, Geländer und damit auch die Abdichtung der Fahrbahn müssen erneuert werden, damit die Schäden in der Betonkonstruktion nicht noch größer werden. Die aktuelle und weiterführende Vollsperrung kann zu einer Schonung des Bauwerks beitragen. Eine Sanierung oder sonstige bauliche Maßnahmen können seitens des Stadtbetriebs nicht kurzfristig umgesetzt werden, da noch umfangreiche Planungen ausstehen. Dazu stehen zunächst weitergehende Untersuchungen an, die nach Auswertung in einen Sanierungsplan münden. Eine Fortführung der bestehenden Sperrung der Akazienstraße wird vor diesem Hintergrund von Seiten des Stadtbetriebs als hilfreich eingestuft und begrüßt.

Die Akazienstraße zwischen Auf der Hüls und Haarbachtalstraße wird im Kontext der weiteren Ausführung der Radvorrangroute Haaren nach den derzeitigen Planungen als Fahrradstraße im Beidrichtungsverkehr umgestaltet. In der derzeitigen Entwurfsplanung ist zudem das Fahrbahnrandparken vorgesehen. Des Weiteren werden die Oberflächen saniert. Aus diesem Grund entfällt eine Neuordnung des Parkraums durch Markierungen um einen gleichen Verkehrsraum wie zuvor im Kontext der Mühlenstraße herzustellen. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit – auch aufgrund der Nutzung als Schulweg und der direkten Lage zum Seniorenzentrum - wird empfohlen, ein alternierendes Parken (durch Beschilderung) anzuordnen.

Fazit

Die dauerhafte Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung in der Mühlenstraße ist nach der derzeitigen Sachlage sowie der schon vorhandenen Verkehrsführung (außerhalb des ASK) rechtlich nicht begründbar. Im Rahmen eines Verkehrskonzeptes, welches das gesamte Anwohnergebiet betrachtet, könnte diese Option mit Blick auf die weiteren bevorstehenden Planungen (wie bspw. RVR Haaren) geprüft werden.

Die Netzunterbrechung für den motorisierten Verkehr am Brückenbauwerk über dem Haarbach in der Akazienstraße kann im Kontext der Sicherung der Infrastruktur sowie der Vermeidung von weiteren Schäden und möglicher abstrakter ableitbarer Gefahr für den fließenden Verkehr bei weiteren Schäden am Brückenbauwerk erfolgen. Ebenso kann die Netzunterbrechung zur Förderung des Radverkehrs wie auch der Schulwegsicherung (sicherer Raum zur Querung der Straße für die Grundschüler*innen) betrachtet werden. Die Absicherung der Brücke kann durch eine feste StVO konforme Beschilderung und Absperrschranken zur Einengung der Fahrbahn, welche eine Durchfahrt von Radfahrenden auf der Fahrbahn ermöglicht, erfolgen.

Weiter empfiehlt die Verwaltung die Umwidmung der Verkehrsfläche dahingehend zu beantragen, dass die Flächen nur für den Fuß- und Radverkehr freigegeben werden. Diese Umwidmung könnte ggf. auch als eine Erleichterung (oder gar Kostensenkung) der Sanierung des Brückenbauwerk dienlich sein. Mit der Umwidmung könnte dauerhaft die Netzunterbrechnung mittels Beschilderung angeordnet werden, ohne dass der Schutz des Brückenbauwerks im Vordergrund steht.

Im Rahmen einer dauerhaften Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung in der Akazienstraße zwischen Auf der Hüls und Haarbachtalstraße sollte mit Bezug auf die Verkehrssicherheit und mit Blick auf die Perspektive der RVR Haaren die Parkordnung hinsichtlich der Alternativen einseitiges oder alternierendes Straßenrandparken abgewogen werden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

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Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-08-22 FB 68_0260_WP18 Verschiedene Verkehr SAO.pdf

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Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Datum
Mi., 10.09.2025
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Geändert
14.10.2025
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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