16. September 2025 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 2.2Öffentlich

Haushalt: Chancen und Risiken

im Ratsinformationssystem anzeigen

Beratung

Frau Grehling verweist für den Punkt der Mitteilungen und Berichte sowohl auf die nun folgende Präsentation, als auch auf die Tabelle für den Forecast 2025 zur Ergebnisrechnung, auf welche sie näher eingehen werde. Sie betont in diesem Zusammenhang die Wichtigkeit zur Einordnung der aktuellen haushalterischen Situation und der Chancen und Risiken des laufenden Jahres, welche auch im Hinblick auf die aktuelle Planung für den Haushalt 2026 zu beachten seien.

Insbesondere erläutert sie neben den in der Präsentation aufgeführten Ständen der Gewerbesteuer auch die aktuelle Hochrechnung, welche im Zuge der Erstellung des Forecasts für das laufende Jahr 2025 mit einem Betrag von rund 272 Mio. Euro prognostiziert worden sei. Etwaige Risken, wie eine Nachveranlagung, Rückzahlungen oder Einbrüche in den Anordnungen im weiteren Jahresverlauf seien sicherlich nicht auszuschließen. Insgesamt bliebe aber eine sprunghafte Entwicklung im laufenden Jahr aus, vielmehr sei ein stetiger und konstanter Anstieg zu verzeichnen, sodass man optimistisch sei, den berechneten Forecast bis zum Jahresende auch erreichen zu können. Dieser erste gute Eindruck werde jedoch getrübt durch die Auswirkungen, welche eine solche positive Entwicklung der Erträge mich sich bringe. Hierzu werde sie im Zusammenhang mit dem Punkt der Schlüsselzuweisungen näher eingehen.

Frau Grehling berichtet, dass sich auch die Einkommenssteuer nach wie vor gut entwickele, sodass im Forecast von Mehrerträgen im Vergleich zum Planansatz in Höhe von 3 Mio. Euro zu rechnen sei. Die Entwicklung der Umsatzsteuer und Grundsteuer verlaufe ebenfalls planmäßig. Es sei jedoch zu betonen, dass die gute Entwicklung der Grundsteuer trotz der Reform im Vergleich zum kommunalen Umland keine Selbstverständlichkeit darstelle. Trotz der guten Prognose sei jedoch als Risiko aufgrund von Klagen grundsätzlich nicht absehbar.

Deutlich positiv gestalte sich für die Hochrechnungen im laufenden Jahr 2025 die Abrechnung der Städteregion im Zusammenhang mit der Regionsumlage. Aufgrund von Abrechnungen aus den Vorjahren könne ein Betrag in Höhe von 3,7 Mio. Euro sowie ein Abschlag als Vorauszahlung der Abrechnung insbesondere des Jahres 2023 in Höhe von zusätzlich 7 Mio. Euro als einmalige Verbesserung im Jahr 2025 verbucht werden. Die Abrechnung ab dem Jahr 2024 gestalte sich für die Stadt Aachen jedoch deutlich ungünstiger, da der Budgetbericht der Städteregion derzeit sogar einen Nachzahlungsbetrag ausweise. Eine Überprüfung der Abrechnungsportale im Aufgabenverbund sei hier jedoch noch nicht abgeschlossen.

Ein weiterer positiver Effekt für das laufende Bewirtschaftungsjahr sei die Zinsentwicklung der Investitionskredite, für welche Minderaufwendungen in Höhe von rund 4 Mio. Euro zu erwarten seien. Insgesamt sei das Zinsportal für die Stadt Aachen stabil. Weniger positiv sei jedoch der Grund für die in 2025 entstehende Einsparung der Zinsen. Die Aufnahme der Investitionskredite sei schlichtweg nicht im geplanten Umfang erforderlich gewesen, da die Umsetzungsquote der Investitionsmaßnahmen weit hinter der tatsächlichen Planung zurückbleibe.

Als deutliche Belastung der laufenden Bewirtschaftung sei der Bereich der Hilfen zur Erziehung anzusehen. Bis zum Jahresende ergebe sich eine prognostizierte saldierte Belastung in Höhe von rund 4,1 Mio. Euro gegenüber den geplanten Ansätzen.

Frau Grehling erläutert darüber hinaus, dass für den bislang immer auskömmlich prognostizierten Personalkostenverbund nun ein voraussichtliches Defizit von zwischen 2 und 4 Mio. Euro bestehe. Die vormaligen Prognosen, die trotz Einbeziehung des Abschlusses für die tariflich Beschäftigten von einem Einhalten der Planansätze ausgingen, müssten aufgrund der aktuellen Anweisungssummen für den Personalaufwand korrigiert werden.

Ein bislang nicht genau zu kalkulierendes Risiko für das laufende Jahr 2025 sei die bereits auch im Finanzausschuss thematisierte Rückstellung für Gewerbesteuerrückzahlungen. Eine Möglichkeit zur Verbuchung im Jahresabschluss 2024 für den Fall schriftlicher Festsetzungen durch das Finanzamt sei nicht mehr gegeben, sodass eventuelle Auswirkungen vollumfänglich für den Jahresabschluss 2025 zu berücksichtigen wären.

Frau Grehling berichtet, dass auch im Hinblick auf die Planung 2026 ff. mittels der kürzlich erlassenen Bewirtschaftungsverfügung vorbeugend bereits Maßnahmen ergriffen würden, um die zukünftige Leistungsfähigkeit der Stadt sicherzustellen. Hier nenne sie das Stichwort der Eigenkapitalstärkung, welche erreicht werden soll durch eine stringente Haushaltsdisziplin, das Ausschöpfen möglicher Konsolidierungspotentiale und dem kritischen Hinterfragen freiwillig zu erbringender Leistungen. Jegliche Haushaltsverbesserung werde als eine Verbesserung für das Jahresergebnis herangezogen und bedeute, dass Wenigeraufwendungen oder Mehrerträge nicht mehr zur Deckung neuer oder zusätzlicher Bedarfe herangezogen würden, soweit nach der Beratung im Finanzauschuss bzw. Stadtrat nicht anderweitig entschieden werde.

Frau Grehling verweist an dieser Stelle auf die Übersicht zur Forecastberechnung und erläutert, dass man nach Berücksichtigung all der vorgenannten Effekte einen voraussichtlichen Jahresfehlbetrag von rund 53 Mio. Euro erziele und somit eine Verbesserung im Vergleich zur Planung mit einem geplanten Fehlbedarf von rund 83 Mio. Euro erziele. Insgesamt werde mittels des Forecasts eine Ergebnisverbesserung von rund 30 Mio. Euro erreicht. Allerdings sei zu beachten, dass zur Planung 2025 ein globaler Minderaufwand in Höhe von 8 Mio. Euro berücksichtigt wurde, welcher die vorgenannten positiven Effekte in entsprechender Größe im ersten Zuge schmälere.

Diese Entwicklung entspreche nicht den gewohnten Ergebnissen vergangener Jahresabschlüsse und sei weit entfernt von der Möglichkeit, einen Jahresüberschuss zu erzielen.

Frau Grehling erläutert, dass aus der soeben dargestellten Entwicklung für das Jahr 2025 auch ein entsprechendes Risiko für die Haushaltsplanung 2026 ff. folge. Insbesondere die Position der Schlüsselzuweisungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) berge ein erhebliches Risiko. Sie verweise an dieser Stelle auf ihre Ausführungen zur Gewerbesteuerentwicklung und der damit verbundenen Andeutung, dass diese zwar grundsätzlich positiv sei, jedoch auch Nebeneffekte zu beachten seien. Zur Berechnung der Haushaltsansätze 2025 seien wie immer die Orientierungsdaten für NRW herangezogen worden, wie es auch in anderen Kommunen der Fall gewesen sei. Im Abrechnungszeitraum seien jedoch erhebliche Gewerbesteuernachzahlungen entstanden, sodass die Stadt Aachen eine deutlich höhere Steuerkraft aufweise. Gemäß den Verteilungsschlüsseln des GFG erschien die Stadt Aachen somit weniger bedürftig. Insgesamt stieg die Steuerkraft der Stadt Aachen aufgrund dieser positiven Entwicklung im Referenzzeitraum um rund 11,8 %.

Die Verteilungssystematik des GFG habe zur Folge, dass für das Jahr 2026 ein weiterer Rückgang in Höhe von rund 31 Mio. Euro entstehe, gegenüber der geltenden Mittelfristplanung des Haushalts 2025. Dieser Rückgang, kombiniert mit dem bereits für die Mittelfristplanung ohnehin schon kalkulierten Fehlbetrag, begründe als Ausgangspunkt für die jetzige Haushaltsplanung ein Fehlbedarf in Höhe von rund 70 Mio. Euro.

Ein weiteres Risiko im Rahmen der Haushaltsplanung sei der für 2025 gefasste Abschluss für die Beschäftigten im TVöD, welcher mit rund 6,6 Mio. Euro für 2026 und mit rund 8 Mio. Euro, über die Mittelfristplanung aufwachsend zu berücksichtigen sei. Frau Grehling betont an dieser Stelle, dass diese Erhöhung keinerlei Stellenmehrungen enthalte. Die Stellenneuanmeldungen würden über die genannten Beträge hinaus noch einmal eine bis zu 6 Mio. Euro hohe Mehrbelastung in der Mittelfristplanung bewirken.

Zusätzlich zu den genannten Posten seien selbstverständlich die Anmeldungen der Fachbereiche und Eigenbetriebe zu nennen. Sie werde die Anmeldung hier allerdings nicht beziffern, da es entsprechende Umsetzungen schlichtweg nicht geben werde oder besser gesagt, geben könne.

Frau Grehling erläutert, dass es aber auch Chancen bzw. Möglichkeiten gebe, welche für die Haushaltsplanung zu berücksichtigen seien. Hier sei als erstes das Altschuldenentlastungsgesetz zu nennen, zu welchem auch eine entsprechende Vorlage zur Empfehlung an den Rat vorliege, den entsprechenden Antrag zur Teilnahme zu stellen. Zur Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers sei bereits ein Angebot eingeholt, sodass eine Beauftragung unmittelbar nach Ratsbeschluss erfolgen könne. Seitens der Bezirksregierung sei bereits bestätigt worden, dass mit Vorliegen des Bewilligungsbescheides die Eigenkapitalverstärkung bereits zum 01.01.2026 für die Haushaltsplanung berücksichtigt werden könne, sofern ohne diese erstmalig eine HSK-Pflicht entstehen würde.

Für die Haushaltsplanung müsse darüber hinaus jegliche gesetzgeberische Möglichkeit ausgenutzt werden, wie beispielsweise die Anwendung des globalen Minderaufwands in Höhe von 2 % der ordentlichen Aufwendungen, wie er bereits zur Planung 2025 für die Mittelfristplanung berücksichtigt wurde. Außerdem baue man wieder auf die Übernahme der Orientierungsdaten und werde erstmals vermutlich vom Instrument des sogenannten Verlustvortrags Gebrauch machen müsse, um die bekannte 5%-Grenze zu erreichen. Bezüglich des Verlustvortrags sei jedoch zu beachten, dass dieser zeitlich und betraglich zu begrenzen und nicht als strukturell dauerhaft einzuplanen sei. Als Stadt Aachen müsse man eine Bezugsgröße festlegen, um die Anwendung in ihrer zeitlichen Dauer und betraglichen Größenordnung begründen zu können. Sie betone jedoch, dass je größer der Verlustvortrag sei, desto schwieriger es werde, die Auswirkungen in den kommenden Jahren aufzufangen.

Abschließend resümiert Frau Grehling, dass ein HSK nicht zu vermeiden sei, werde sich die Konsolidierung im laufenden Haushaltsjahr und, insbesondere hinsichtlich der Anmeldungen der Fachbereiche und Stellenneuanmeldungen nicht erreichen lassen.

Die Alternative einer Ertragserhöhung, sollte die entsprechende Reduzierung im Aufwand nicht erfolgen, wolle sie nicht konkret ausführen. Die Stadt Aachen sei nicht ohne Grund dafür bekannt seinen Bürgerinnen und Bürgern nicht zu tief in die Tasche greifen zu wollen. Bevor diese Konsequenz zu ziehen sei, müsse man Plan und Realität überein bekommen und unnötige Aufwüchse jeglicher Art vermeiden.

Frau Grehling betont, mit der Darstellung und ihrer Erläuterung wolle sie nochmals aufzuzeigen, dass man planerisch deutlich nachschärfen müsse. Es gebe Faktoren, in welchen die Stadt Aachen fremdbestimmt sei und man beispielsweise hinsichtlich der Gewerbesteuer- und GFG-Systematik dem gleichen Schicksal erlegen sei, wie es auch andere Kommunen in der Vergangenheit ereilt habe.

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Linden bedankt sich für die ausführliche Darstellung und verweist auf die bereits auch im vergangenen Hauptausschuss erfolgte Information zur aktuellen Haushaltssituation

Ratsherr Pilgram fragt nach, wann denn dann der Haushalt beraten werde, wenn sich die aktuelle Planungssituation derart schwierig gestalte.

Ratsherr Baal merkt an, dass der Finanzausschuss vor der Ratssitzung am 17.12.2025 nicht mehr tage, aber eine Beratung durch die Fachausschüsse nach Entwurfseinbringung sichergestellt werden müsse.

Frau Grehling erläutert, dass nach wie vor an dem Termin zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfs in der Ratssitzung am 17.12.2025 festgehalten werde. Ein Verschieben und damit ein Einbringen erst im neuen Jahr sei sicherlich hinsichtlich einer Haushaltskonsolidierung vorteilhaft, da die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung bis zur Rechtskraft des Haushalts länger wäre, jedoch sei dies nicht zielführend. Was aber verstärkter erfolgen werde ist die eventuell gebotene Abstimmung mit der Kommunalaufsicht, um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass nie zuvor angesetzte Parameter, wie der Verlustvortrag, gesetzeskonform angewendet und keine verdeckten Fallstricke berge.

Herr Casper fragt nach, ob es bereits Hinweise und Prognosen bezüglich der zukünftigen Höhe zur differenzierten Regionsumlage für das kommende Haushaltsjahr gebe.

Frau Grehling erläutert, dass die Städteregion bislang keine Daten übersendet habe und darüber hinaus für die Festsetzung der differenzierten Regionsumlage auch die Landschaftsumlage betrachtet werden müsse. Sie erläutert in diesem Zusammenhang, dass auch der Landschaftsverband eine Haushaltssperre erlassen habe und dies Auswirkungen auf die Differenzierte Regionsumlage haben könne. Sobald die Städteregion die erforderlichen Daten zu Verfügung stellt, müsse erst einmal die Prüfung der für den Aufgabenverbund umgelegten Leistungen erfolgen. Hier könne es sicherlich zur Erhöhung der Umlage aufgrund des umlagerelevanten Leistungsspektrums kommen.

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 2.2
Sitzung
Sitzung des Finanzausschusses
Gremium
Finanzausschuss
Datum
Di., 16.09.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Status
gemischt

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

Öffnen