Sachstand Ladeinfrastruktur (e-Ladesäulen) in Aachen–Eilendorf - Antrag der CDU-Fraktion vom 18.06.2025
FB 68/0249/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Heusch, FB 68, berichtet über 3 Ergänzungen zur Vorlage:
Hansmannstraße –
befindet sich in der Umsetzung. Die Aussage ist falsch, da die Anbindung an das Stromnetz nicht möglich ist
Marienstraße –
hier liegt ein Sondernutzungsantrag bei der STAWAG vor, dieser wird geprüft, bisher ohne Resultat
Debyestraße –
Höhe Hammer, hier sind 3 Schnellladesäulen aufgebaut worden, sind aber noch nicht am Netz
Es gibt mittlerweile verbesserte Prozesse bei den Betreibern, dem Fachbereich oder der Regio Netz. Die Anträge werden für eine interne Anhörung an den jeweiligen Bezirk weitergeleitet. Bürger*innen haben die Möglichkeit bei STAWAG und Wirelane Ihre Wunschladesäule anzugeben, deckt sich der Bedarf mit Betreibern und Fachbereich, dann gehen die Sondernutzungsanträge in die interne Anhörung. Durch diese Umsetzungen ist der Ausbau rasant ausgebaut worden.
Herr Bode, CDU, bedankt sich für den Sachstand. Er bemängelt, dass die Bezirksvertretung nicht genug mit eingebunden wurde. Man begrüßt die Maßnahmen, möchte aber im Vorfeld viel besser informiert werden. Mehr Transparenz ist gefragt.
Herr Heusch, erklärt den gesamten Prozessablauf innerhalb der Stadt Aachen. Erst wendet sich der Betreiber an die Regio Netz und klärt die Leitungssituation ab, danach laufen die Anträge zu FB 68 und der Straßenverkehrsbehörde, es wird der Bedarf geprüft und ob überhaupt die Möglichkeit besteht. Nach einem positiven Bescheid geht es zurück zum Betreiber, dann wieder zur Regio Netz, ob genug Leistung da ist. Ist das der Fall, wird der Antrag vom Betreiber ausgearbeitet, geht zurück zur Straßenverkehrsbehörde zur internen Anhörung. Diese Anhörung wird auch dem Bezirksamt übermittelt. Alle anfallenden gravierende Gründe werden von der Straßenverkehrsbehörde bewertet und dann dort entschieden.
Bezirksbürgermeisterin Frau Eschweiler, fragt bei der Verwaltung nach, ob ein Anhörungsverfahren angekommen ist. Frau Sommer verneint dies. Frau Eschweiler bittet Herrn Heusch, sobald die Freigabe des Fachbereichs erteilt wurde, eine Zusammenfassung der Informationen an das Bezirksamt zu senden. Das würde schon helfen.
Herr Ballatré, CDU, fragt nach der Richtlinie der Infrastruktur mit einer Genehmigungsdauer von 7 Jahren, wie geht’s danach weiter.
Herr Heusch, teilt mit, der Betreiber stellt einen neuen Antrag, spricht nichts dagegen, werden neue Angebote verschickt.
Frau Bohrer, FDP, wie wird entschieden, ob mit 22 kw oder 99 kw geladen wird.
Im öffentlichen Raum wird in der Regel mit normaler AC Ladesäule oder der Kleinen DC mit 50 kw Säule geladen. Schnellladesäulen werden auf privaten Grund aufgebaut.
Dr. Heinze, CDU, merkt an, das im Oberdorf Ladesäulen fehlen.
Laut Herrn Heusch liegt dort eine Planung vor.
Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Mit dem in Anlage 1 beigefügten Antrag wünscht die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf, dass die Verwaltung über den Sachstand zum Ausbau und zur Planung von neuen Ladesäulen im Bezirk berichtet.
Sachstandsbericht der Verwaltung
Gemäß dem Geodatenportal der Stadt Aachen gibt es im Bezirk Aachen-Eilendorf an 9 öffentlich zugänglichen Standorten 19 Ladepunkte für Elektrofahrzeuge, die in der Anlage 2 aufgeführt sind (Stand 29.07.2025).
Zur besseren Einschätzung der derzeitigen und zukünftigen Versorgung mit Ladeinfrastruktur hat die Verwaltung den Bezirk in 4 Bereiche unterteilt (Siehe Anlage 3):
- Eilendorf Nord (nördlich der von-Coels-Straße)
- Eilendorf Ost (östlicher Bereich der von-Coels-Straße, ab ca. Nirmer Str.)
- Eilendorf Mitte (zwischen von-Coels-Straße und Schlackstr.)
- Eilendorf Süd (Gewerbegebiete in den Bereichen Neuhofstr., Debeystr., Kaubenderstr. und Kellerhausstr.)
Die vorhandenen 9 Standorte verteilen sich auf die Bereiche Nord (2), Mitte (2) und Süd (5).
Weitere 4 Standorte befinden sich derzeit im Aufbau, einer davon außerhalb des Bezirks, aber direkt an der Bezirksgrenze:
- Hansmannstr. 74 (2 LP à 22 kW)
- Brückstr. 63 (2 LP à 22 kW)
- Debyestraße 51 (6 HPC-LP, Leistung nicht bekannt)
- und Zehnthofweg 34 (2 LP à 22 kW)
Darüber hinaus hat die Verwaltung Kenntnis von 9 weiteren Standorten (davon 5 in Nord, 3 in Mitte und 1 in Ost), die sich derzeit in der Vorplanungsphase befinden und deshalb noch nicht bei der Stadt konkret beantragt wurden.
Grundsätzlich hat sich die Stadt nach Abschluss des Förderprojekts ALigN dafür entschieden, beim Aufbau der Ladeinfrastruktur die vorhandene Nachfrage im Markt im Sinne der Stadt zu nutzen und selbst keine Ladeinfrastruktur mehr im öffentlichen Raum aufzubauen. D.h., interessierte Betreiber können eine Sondernutzungsgenehmigung bei der Stadt beantragen. Hierbei stehen natürlich aus Sicht der Betreiber wirtschaftliche Aspekte im Vordergrund. Die Straßenverkehrsbehörde hört als genehmigende Fachbehörde im Rahmen des Genehmigungsprozesses weitere Dienststellen der Stadt, darunter auch die jeweiligen Bezirksämter, an.
Die Stadt erteilt dann die entsprechenden Genehmigungen auf Basis der o.g. Anhörungen, der „Richtlinien zur Errichtung von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum der Stadt Aachen“ und des zu erwartenden Bedarfs. Die Aufgabe der Verwaltung ist es, den Aufbau der Infrastruktur so zu steuern, dass ein möglichst bedarfsgerechter und flächendeckender Aufbau von Ladepunkten erfolgt.
Seit der Veröffentlichung der o.g. Richtlinie im März dieses Jahres hat das Interesse der Betreiber nochmals deutlich zugenommen. Dies macht sich nunmehr an der verstärkten Nachfrage nach Standorten auch in den Stadtbezirken, so auch Eilendorf, bemerkbar. Die Notwendigkeit des weiteren Ausbaus der Ladeinfrastruktur wurde darüber hinaus im Mobilitätskonzept Eilendorf festgestellt, welches die BV Eilendorf im Oktober 2024 beraten hat.
Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die aktuelle Entwicklung für Eilendorf weiter zu beobachten:
- Wie viele der 9 Standorte in der Vorplanungsphase werden am Ende tatsächlich realisiert werden können und wie sieht deren Verteilung aus?
- Wie entwickelt sich die Zahl der weiteren Neuanfragen für Standorte?
Sollte die derzeitige Dynamik anhalten, ist es gut möglich, dass weitere unterstützende Maßnahmen nicht notwendig sind, zumal im Juni 2025 noch ein Förderprogramm u.a. für öffentliche Ladeinfrastruktur auf privaten Flächen vom Mobilitätsausschuss beschlossen wurde. Geförderte Standorte aus diesem Programm würden entsprechend den Bedarf im öffentlichen Raum weiter reduzieren.
Die Verwaltung empfiehlt, im Sommer des nächsten Jahres den Bestand an Ladeinfrastruktur im Bezirk Eilendorf erneut zu evaluieren und danach zu entscheiden, ob mit einer ergänzenden Ausschreibung ggf. noch vorhandene „weiße Flecken“ beseitigt werden sollten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
X |
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Hinweis: Der Aufbau von Ladeinfrastruktur hat insofern einen positiven Effekt auf den Klimaschutz, weil dieser eine der Voraussetzungen für den Umstieg der Autofahrer auf die E-Mobilität ist. Eine Quantifizierung dieses Effekts ist jedoch nicht möglich.
Technische Details
ID: 1016270
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1016270
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2025-07-18 FB 68_0249_WP18 Sachstand Ladeinfras SAO.pdf
1.9.2025
4.6 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
- Datum
- Mi., 10.09.2025
- Uhrzeit
- 17:30
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Geändert
- 19.9.2025
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 12:12
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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