10. September 2025 um 17:30, Raum
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Beseitigung der Unfallhäufungsstelle an der Einmündung „Von-Coels-Straße/Heckstraße“ durch die Errichtung einer Lichtsignalanlage und einer neuen Verkehrsführung hier: Ausführungsbeschluss und Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel

FB 68/0244/WP18 · Entscheidungsvorlage

Beseitigung der Unfallhäufungsstelle an der Einmündung „Von-Coels-Straße/Heckstraße“ durch die Errichtung einer Lichtsignalanlage und einer neuen Verkehrsführung hier: Ausführungsbeschluss und Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Dr. Roder, FB 68, referiert über den derzeitigen Plan. Da sie in Vertretung für die zuständige Kollegin da ist und ihr bestimmte Unterlagen nicht vorliegen, erläutert sie die Planung anhand ihrer Erinnerungen. Hierzu führt sie aus, dass von der Kommission „Barrierefreies Bauen“ angemerkt wurde, dass darauf geachtet werden soll, die Lichtsignalanlage so zu gestalten, dass auch in der Mobilität eingeschränkte Menschen ausreichend Zeit haben, die Straße zu überqueren. Laut Frau Dr. Roder, FB 68, wird grundsätzlich darauf geachtet, einen Ausgleich zwischen der Grünphase für Fußgänger und der Rotphase für Autofahrer herzustellen.

Als weitere Anregung der Kommission „Barrierefreies Bauen“ wurde vorgeschlagen, für Sehbehinderte im Bereich des Gehwegs zusätzliche Noppen zur Orientierung einzubauen. Da die Gehwegabschnitte in der derzeitigen Planung jedoch sehr kurzgehalten sind, würde sich eine solche Maßnahme nicht lohnen. Sehbehinderte können sich an den Häuserwänden orientieren; zur Vermeidung einer Überquerung der Radverkehrsanlage werden Kugelplatten verbaut, die darauf hinweisen, dass dieser Bereich von Sehbehinderten nicht betreten werden darf. An den vorgesehenen Überquerungsstellen der Straße werden jedoch Noppen installiert, um die Querung deutlich zu machen.

Weiterhin forderte die Kommission, dass insbesondere im Kreuzungsbereich eine Geschwindigkeitsbeschränkung für die Radverkehrsanlage eingeführt wird. Dieser Vorschlag wird an die Straßenverkehrsbehörde weitergegeben, jedoch befinden sich in diesem Bereich bereits ein Zebrastreifen sowie ein Hinweisschild auf den kommenden Zebrastreifen. Daher wird die Umsetzung dieses Vorschlags als eher unrealistisch eingeschätzt.

Herr Bode, CDU, spricht die Breite des Aufstellbereichs an. Dieser sei mit 2,00 m geplant, die Kommission „Barrierefreies Bauen“ empfehle jedoch das Standardmaß von 2,50 m. Frau Dr. Roder, FB 68, erläutert, dass es sich hierbei um einen Kompromiss handelt, da es sich um einen Bestandsumbau handelt, bei dem nicht alle Standards eingehalten werden können und auch genügend Platz für den Radweg bestehen muss.

Frau Bergs, Die Grünen, fragt nach der Gestaltung der Liefer- und Ladezone. Frau Dr. Roder, FB 68, antwortet, dass diese verlegt werde. Frau Bergs, Die Grünen, verweist auf die Forderung der Kommission „Barrierefreies Bauen“, wonach die Zone an ihrem ursprünglichen Standort verbleiben solle, da sie sonst zu weit vom Seniorenzentrum entfernt sei und die Bewohner größere Schwierigkeiten hätten, sie zu erreichen. Frau Dr. Roder, FB 68, erklärt, sie werde versuchen, diese Forderung in der weiteren Planung zu berücksichtigen. Frau Eschweiler, CDU, betont die Bedeutung der Liefer- und Ladezone für Anwohner, die Arztpraxis und das Seniorenzentrum.

Herr Schäfer, SPD, weist darauf hin, dass die Gesamtsituation zwar einen Kompromiss darstellt und für keinen Verkehrsteilnehmer ideal ist, es jedoch erfreulich sei, dass es einen Lösungsansatz für diese unfallträchtige Stelle gibt. Frau Bergs, Die Grünen, stimmt dem zu und hebt hervor, dass eine ausgewogene Lösung gefunden wurde. Frau Kehren, SPD, merkt an, dass die Liefer- und Ladezone hauptsächlich morgens und abends genutzt wird. Zudem fragt sie, was unter einer „unechten Einbahnstraße“ zu verstehen sei. Frau Dr. Roder, FB 68, erklärt, dass die Straße nur von einer Zufahrtsrichtung aus erreicht werden kann, innerhalb der Straße aber in beide Richtungen gefahren werden darf.

Herr Bode, CDU, erinnert daran, dass bereits seit längerer Zeit ein interfraktioneller Beschluss besteht, in dem betroffenen Bereich ein Tempolimit einzuführen.

Herr Hofmann, AfD, weist darauf hin, dass durch die Umbaumaßnahmen zehn Parkplätze entfallen und regt an, nach alternativen Stellflächen zu suchen. Zudem merkt er an, dass die Fahrbahnbreite im Bereich der Liefer- und Ladezone lediglich 2,30 m beträgt. Dies sei insbesondere für LKW sehr schmal. Er fragt, ob die Trennlinie für den Fahrverkehr nicht so versetzt werden könne, dass die betroffene Fahrbahnbreite vergrößert wird. Frau Dr. Roder, FB 68, antwortet, dass dies versucht werden könne, jedoch in keiner Variante beide Fahrtrichtungen gleichzeitig ausreichend breit markiert werden könnten, ohne andere Markierungen zu beeinträchtigen.

Frau Bohrer, FDP, fragt, ob der Ersatz für einen kürzlich gesetzten Baum nicht versetzt in einem neu geplanten Beetbereich eingepflanzt werden kann, sodass an der ursprünglichen Stelle Parkplätze entstehen bzw. erhalten bleiben könnten. Ob der genannte Baum tatsächlich nicht mehr vor Ort steht, kann nicht abschließend gesagt werden. Frau Roder, FB 68, erläutert, dass nach derzeitigem Planungsstand die Parkplätze nicht erhalten werden können. (→ nochmals prüfen, Sachverhalt unklar)

Herr Ballatré, CDU, fragt, ob ein Verkehrsschild aufgestellt werden könne, um Autofahrer auf die Fahrradfahrer aufmerksam zu machen. Laut Frau Dr. Roder, FB 68, sollen nach Auffassung der Verkehrsbehörde nicht übermäßig viele Schilder aufgestellt werden, insbesondere da vor Ort Fahrbahnmarkierungen vorgesehen sind. Sie wird den Vorschlag jedoch mitnehmen.

Herr Dr. Heinze, CDU, erkundigt sich, wann die Anwohner über die Maßnahme, insbesondere den Wegfall der Parkplätze, informiert werden. Es wird erklärt, dass die Ausschreibung zum Ende des Jahres erfolgen soll. Nach Erstellung eines Zeitplans werden die Anwohner per Flyer und Pressemitteilung informiert. Auf den konkreten Wegfall von Parkplätzen wird jedoch nicht ausdrücklich hingewiesen.

Herr Schäfer, SPD, fragt, inwiefern in einem bestimmten Grünflächenbereich der Gehweg behindertengerecht umgebaut werde, da sich dort eine Treppe befindet, die für Menschen mit Behinderungen und Mütter mit Kinderwagen schwer passierbar ist. Der Sachverhalt ist Frau Dr. Roder, FB 68, nicht bekannt und soll nochmals erfragt werden.

Frau Kehren, SPD, weist darauf hin, dass im betroffenen Bereich keine Radwege markiert seien. Laut Frau Dr. Roder, FB 68, ist eine Markierung eines Radwegs nicht zulässig, da nach den geltenden Richtlinien die Straße nicht breit genug ist, um eine separate Radverkehrsanlage auszuweisen.

Frau Bohrer, FDP, fragt zur Grüninsel, ob diese nicht verkleinert werden könne, um eine größere Fahrbahn zu ermöglichen. Frau Dr.Roder, FB 68, erklärt, dass die Grüninsel durch die Umbaumaßnahmen bereits verkleinert wird und eine weitere Verkleinerung derzeit nicht vorgesehen ist, da dies die Umbaumaßnahmen vergrößern würde. Ein zukünftiger Umbau der Grüninsel sei jedoch möglich.

Herr Bode, CDU, erkundigt sich, ob für die betroffene Grüninsel aufgrund einer Förderung noch eine Mittelbindung besteht. Da die Förderung jedoch rund 30 Jahre zurückliegt, besteht keine Mittelbindung mehr.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Eilendorf nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, vorbehaltlich der Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel i.H.v. 420.000,00 € durch den Rat im Haushaltsjahr 2025, den Ausführungsbeschluss für „Mehr Verkehrssicherheit an der Einmündung Von-Coels-Straße / Heckstraße“ zu fassen. Sie empfiehlt dem Rat, für die Umsetzung der Maßnahme außerplanmäßige Mittel i.H.v. im Haushaltsjahr 2025 bereitzustellen.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Eilendorf nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, vorbehaltlich der Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel i.H.v. 420.000,00 € durch den Rat im Haushaltsjahr 2025, den Ausführungsbeschluss für „Mehr Verkehrssicherheit an der Einmündung Von-Coels-Straße / Heckstraße“ zu fassen.

Sie empfiehlt dem Rat, für die Umsetzung der Maßnahme außerplanmäßige Mittel i.H.v. im Haushaltsjahr 2025 bereitzustellen.

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und fasst, vorbehaltlich der Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel i.H.v. 420.000,00 € durch den Rat im Haushaltsjahr 2025, den Ausführungsbeschluss für „Mehr Verkehrssicherheit an der Einmündung Von-Coels-Straße / Heckstraße“.

Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat, für die Umsetzung der Maßnahme außerplanmäßige Mittel i.H.v. 420.000,00 € im Haushaltsjahr 2025 bereitzustellen.

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, für die Umsetzung der Maßnahme „Mehr Verkehrssicherheit an der Einmündung Von-Coesl-Straße / Heckstraße“ außerplanmäßige Mittel i.H.v, 420.000,00 € im Haushaltsjahr 2025 bereitzustellen.

Der Rat beschließt, für die Umsetzung der Maßnahme „Mehr Verkehrssicherheit an der Einmündung Von-Coesl-Straße / Heckstraße“ außerplanmäßige Mittel i.H.v. 420.000,00 € im Haushaltsjahr 2025 bereitzustellen.

Erläuterungen

Anlass:

Mit dem Planungsbeschluss vom 01.12.2022 (vgl. Vorlage FB 61/0535/WP18) beauftragte der Mobilitätsausschuss die Verwaltung mit der Erstellung der Ausführungsplanung entsprechend der dort vorgeschlagenen Variante 2b.

Bestand

Kfz-Verkehr:

Derzeit verfügt der Kreuzungsbereich Von-Coels-Straße/Heckstraße in allen Fahrbeziehungen nicht über den benötigten Platz (Schleppkurven) für das Ein- und Abbiegen von Großfahrzeugen. Das führt dazu, dass Gehwegbereiche überfahren werden und Konflikte zwischen Kraftfahrzeugen, Radfahrenden und zu Fuß Gehenden entstehen.

Das Vorziehen des wartenden motorisierten Verkehrs aus der Heckstraße in die Von-Coels-Straße bis zur Haltelinie ist nur selten möglich, was den Verkehrsfluss behindert. Besonders die Einbiegenden von der Von-Coels-Straße in die Heckstraße können diesen blockieren.

Um den Verkehrsfluss aufrecht zu erhalten, sind oft Rückwärtsfahrmanöver notwendig, die Konflikte verursachen und die Verkehrssicherheit besonders für querende Fußgänger aber auch für wartende Fahrzeuge beinträchtigen können.

Laut den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) 6.3.8.2. sollten in Hauptverkehrsstraßen nur in Ausnahmefällen nicht-signalisierte Rechtsabbiegefahrbahnen mit Dreiecksinsel errichtet werden. Falls sie notwendig sind, sollten Teilaufpflasterungen mit Fußgängerüberwegen (FGÜ) installiert werden, um die Sicherheit der querenden Fußgänger zu erhöhen. Da in diesem Fall keine solche Teilaufpflasterung mit FGÜ vorhanden ist, können Rechtsabbiegende derzeit mit überhöhter Geschwindigkeit abbiegen, was Konflikte zwischen motorisiertem Verkehr, Radfahrenden und zu Fuß Gehenden begünstigt.

Fußverkehr:

Derzeit gibt es für Fußgänger keine, mit einem Fußgängerüberweg oder einer Lichtsignalanlage gesicherte, Querung. In beiden Straßen sind jeweils Mittelinseln als Querungshilfe vorhanden. Die Querungen selbst sind nicht mit Leitelementen ausgebaut.

Radverkehr:

Ein beidseitig angelegter Schutzstreifen entlang der Von-Coels-Straße diente bisher der Radverkehrsführung entlang der Von-Coels-Straße. Im Sommer 2024 wurde eine Deckensanierung durchgeführt. Eine Anpassung der Markierung in der Wiederherstellung wurde erforderlich, da nach den aktuellen Richtlinien Schutzstreifen einen Sicherheitstrennstreifen zum ruhenden Verkehr aufweisen müssen. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse war dies ohne Umbaumaßnahme nicht zu gewährleisten. Um dennoch den Radverkehr in der Mischverkehrsführung mit dem KFZ-Verkehr sichtbar zu machen, wurde eine Piktogrammkette aufgebracht.

Planung

Eine bauliche Umgestaltung des Knotenpunkts Von-Coels-Straße / Heckstraße soll dafür sorgen, dass die Verkehrssicherheit erhöht wird. Durch den Wegfall der Dreiecksinsel und den Rückbau des Bords im Rechtsabbiegerbereich von der Von-Coels-Straße in die Heckstraße Richtung Verlautenheide wird die Straßengeometrie den Schleppkurven der Großfahrzeuge angepasst. Damit werden das Korrigieren von Fahrmanövern sowie das konfliktträchtige Rückwärtsfahren im Bereich der Heckstraße nicht mehr erforderlich sein.

Zu Gunsten der verbesserten Verkehrssicherheit ist es erforderlich, dass der Baum auf der östlichen Seite der Heckstraße entfällt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, in der neu entstanden Straßengeometrie ein Grünbeet anzulegen und hier eine Ersatzpflanzung vorzunehmen. Durch das Grünbeet entfallen an dieser Stelle 2 Parkplätze.

Die geplante Lichtsignalanlage (LSA) trägt dazu bei, die Sicherheit für zu Fuß Gehende und Radfahrende zu erhöhen, indem sie die Gefahr überhöhter Abbiege-Geschwindigkeiten reduziert und eine gesicherte Querung ermöglicht. Außerdem kann der linksabbiegende Kfz-Verkehr durch die Lichtsignalanlage signaltechnisch vom entgegenkommenden Verkehr getrennt werden, was das Abbiegen sicherer macht. Der Fuß- und Radverkehr, der die Von-Coels-Straße überquert, kann konfliktfrei mit dem linksabbiegenden Kfz-Verkehr in die Heckstraße geführt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, dass der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) die Signalanlage per Funksignal zu seinen Gunsten beeinflussen kann.

Der aus Richtung Aachen kommende Radverkehr wird zunächst auf einem Schutzstreifen geführt. Vor den Hausnummern 254 und 256 wird aufgrund des ruhenden Verkehrs ein Sicherheitstrennstreifenmit einer Breite von 75 cm zum Parken hin eingerichtet. Zur Andienung der Tagespflegeeinrichtung in Haus Nr. 256 ist auf dem Parkstreifen in diesem Bereich eine Ladezone vorgesehen. Hinter der Zufahrt zu Haus Nr. 258 wird der Radverkehr auf den bisherigen Parkstreifen geführt. Eine dabei entstehende Restfläche des Parkstreifens wird für die Aufstellung eines Fahrradbügels genutzt.

Es wird zusätzlich geprüft, ob die Liefer- und Ladezone auf den angrenzenden Parkplatz (westlich von Hausnummer 254) verlegt werden kann. Somit könnte der Sicherheitsabstand von 75 cm entfallen und ein dauerhaftes Überfahren des Schutzstreifens würde verhindert.

Der bisherige Parkstreifen wird im Folgenden bis Höhe Haus Nr. 270 zum Radweg umgebaut. Der vorhandene Bord (Hochbord / Rundbord) zum Gehweg bleibt erhalten. Hierdurch entfallen 8 Parkplätze. Aufgrund der im Bestand geometrisch ungünstigen Querneigungen der Grundstückszufahrten wird der Radweg erst nach Haus Nr. 270 auf Gehwegniveau angehoben. Die graue Pflasterdecke des Parkstreifens wird durch eine rot beschichtete Asphaltdecke ersetzt und zusätzlich mit Piktogrammen für den Radverkehr ergänzt. Zum Gehweg hin wird der Radweg durch Kugelplatten abgegrenzt, die insb. der Barrierefreiheit dienen.

Nach dem Anheben auf Gehwegniveau wird der Radweg, aufgrund der eingeschränkten Breite der Nebenanlage, abschnittsweise bis Hausnummer 272 auf 1,60 m verjüngt.

Im neu geplanten Querungsbereich der Von-Coels-Straße entsteht durch den Verzug des Radwegs ein Aufstellbereich mit einer Tiefe von 2,00 m. Die Querung wird mithilfe von Bodenindikatoren barrierefrei ausgebaut. Das Verkehrszeichen 293 (Fußgängerüberweg) auf dem Radweg trägt dazu bei, die zu Fuß Gehenden bevorrechtigt zum Aufstellbereich der Lichtsignalanlage zu führen. Die Beschilderung des Fußgängerüberwegs wird noch geprüft.

Nach der Querung verläuft der getrennte Geh-/ Radweg Richtung Stolberg noch ca. 5 m weiter auf der Nebenanlage und wird vor der Einmündung Bruchstraße wieder auf die Fahrbahn geführt. Ein auf der Fahrbahn zusätzlich angebrachtes Sperrfeld mit einer Barke verdeutlicht die Situation für Rad- und KFZ-Fahrer*innen. Das zusätzliche Anbringen einer Leitschwelle würde für zusätzlichen Schutz sorgen. Die Einrichtung wird noch geprüft.

Zudem ist es notwendig, die Bruchstraße in eine „unechte Einbahnstraße“ umzuwandeln. Dies bedeutet, innerhalb der Bruchstraße ist ein Befahren in beide Fahrtrichtungen möglich, jedoch wird das Rechtsabbiegen von der Von-Coels-Straße in die Bruchstraße unterbunden. Dadurch soll ein möglicher Konflikt zwischen dem rechtsabbiegenden Verkehr und den Radfahrenden, die auf die Fahrbahn zurückgeführt werden, vermieden werden. Eine Freigabe für den Radverkehr wird geprüft.

Die Mittelinsel, die derzeit als (unsignalisierte) Querungshilfe dient, wird zurückgebaut. Durch die neue, vorgeschriebene Fahrtrichtung aus der Bruchstraße heraus, kann die heute geöffnete Mittelinsel geschlossen werden.

Die Querung an der Heckstraße wird ebenfalls barrierefrei ausgebaut.

Eine Weiterführung der Planung bis zur Freunder Straße ist bei der Verwaltung in Vorbereitung.

Kosten

Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 420.000,00 €.

Die Mittel i.H.v. 360.000 € Tiefbau und 60.000 € Festwerte für Lichtsignalanlage, Beschilderung und Fahrradbügel werden außerplanmäßig bei PSP-Element 5-120102-200-02400-300-1/4-120102-211-1 „Einmündung Von-Coels-/Heckstraße, Umbau“, bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus PSP-Element 5-120102-000-13800-300-1/4-120102-002-2 „Flandrische Straße“, da die Mittel dort im Haushaltsjahr 2025 nicht in dieser Höhe in Anspruch genommen werden.

Es fallen keine Anliegerkosten an.

Weiteres Vorgehen

Nach Fassung des Ausführungsbeschlusses erfolgt unmittelbar die Vorbereitung der Vergabe. Ziel ist es, die Vergabe noch Ende 2025 auf den Weg zu bringen. Die bauliche Umsetzung soll dann im 1.Quartal 2026 starten und wird vorrausichtlich 2 Monate dauern.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

PSP-Element5-120102-200-02400-300-1 Einmündung Von-Coels-/Heckstraße, Umbau

Investive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

420.000

0

0

0

0

Ergebnis

0

420.000

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-420.000

0

PSP-Element 4-120102-211-1 Einmündung Von-Coels-/Heckstraße, Umbau

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

60.000

0

0

0

0

Ergebnis

0

60.000

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-60.000

0

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

x

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Die Maßnahme erhöht die Verkehrssicherheit aller am Verkehr Teilnehmenden, besonders des Fuß- und Radverkehrs. Aufgrund der Bautätigkeiten und dem Einbau neuer Materialien entstehen unvermeidbare CO2 - Emissionen. Insgesamt wird auf eine ressourcenschonende und umweltverträgliche Ausführung der Maßnahme geachtet. Durch die Herstellung der Radverkehrsinfrastruktur sieht die Verwaltung, vor allem langfristig betrachtet, eine Möglichkeit für CO2 – Einsparungen durch „Umsteiger“ vom PKW auf das Fahrrad, die aber hier nicht weiter quantifiziert werden können.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-07-03 FB 68_0244_WP18 Beseitigung der Unfa SAO.pdf

31.8.2025

820.8 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Datum
Mi., 10.09.2025
Uhrzeit
17:30
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Geändert
19.9.2025
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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