16. September 2025 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 5Öffentlich

Grundsteuer C - 2. Ergänzungsvorlage

FB 22/0055/WP18-1 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:vertagt

Beschluss

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung ergänzend zu den Vorlagen FB 22/0055/WP18 und FB 22/0057/WP18 zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung ergänzend zu den Vorlagen FB 22/0055/WP18 und FB 22/0057/WP18 zur Kenntnis.

Erläuterungen

Bezugnehmend auf die Bitte aus der letzten Sitzung nachfolgende Informationen zu der geplanten Grundsteuer C Einführung der Stadt Monheim am Rhein:

Im Haushaltsplanentwurf beträgt der Hebesatz der Grundsteuer C 12.000 v. H., schlussendlich wurde ein Hebesatz in Höhe von 10.000 v. H. vom Rat beschlossen. Als Plangröße im Haushalt wurden 500.000 € angesetzt, wobei die Stadt Monheim anmerkt, dass die Erträge schwer zu beurteilen seien.

Eine Allgemeinverfügung liegt bisher nur im Entwurf vor und der wesentliche Teil, die genaue Bezeichnung der Grundstücke, ist noch nicht enthalten. Daher wurde bisher noch keine Veranlagung der Grundsteuer C durch die Stadt Monheim durchgeführt. Zudem liegen der Stadt Monheim noch nicht alle Messbeträge für die betroffenen Grundstücke vom Finanzamt vor.

Aufgrund der durch die Stadt Monheim noch nicht durchgeführten Veranlagung der Grundsteuer C ist über die obengenannten Eckdaten ein ausführlicher Erfahrungsbericht kaum möglich.

Gemeinden mit Grundsteuer C im Vergleich (Artikel aus der Zeitschrift für Kommunalfinanzen Mai 2025):

Bislang haben nur wenige Städte und Gemeinden die neue städtebauliche Lenkungssteuer eingeführt. Es zeigt sich, dass die 14 identifizierten Städte und Gemeinden sowohl mit Blick auf ihre Größe, ihre Bevölkerungsstruktur und -entwicklung als auch die Wohnverhältnisse sehr unterschiedlich sind.

Stadt / Gemeinde

Land

Kommunal-

typ

Bevölker-ung

Landkreis (LK)

Hebesatz 2025

Geplante Erträge / Einnahmen 2025

Grundsteuer B

Grundsteuer C

Grundsteuer B

Grundsteuer C

Stadt Maulbronn

BW

verbands- und kreisangehörig

6.697

Enzkreis

160%

205%

695.000 €

10 000 €

Gemeinde Merdingen

BW

verbands- und kreisangehörig

2.658

LK Breisgau-

Hochschwarzwald

240%

480%

356.000 €

rund

40.000 €

Gemeinde Sasbach

BW

verbands- und kreisangehörig

5.418

Ortenaukreis

290%

870%

860.000 €

107.200 €

Stadt Tübingen

BW

kreisangehörig:

Große Kreisstadt

93.615

LK Tübingen

270%

540%

20.900.000 €

800.000 €

Stadt Wendlingen am Neckar

BW

Verbands- und kreisangehörig

15.159

LK Esslingen

170%

250%

2.533.000 €

88.000 €

Gemeinde Bischoffen

HE

kreisangehörig

3.335

Lahn-Dill-Kreis

320%

1.280%

492.700 €

30.000 €

Stadt Karpen

HE

kreisangehörig

23.253

Wetteraukreis

440%

1.760%

4.012.000 €

unbekannt

Gemeinde Wölfersheim

HE

kreisangehörig

9.764

Wetteraukreis

265%

1.325%

1.227.000 €

20.000 €

Gemeinde Brüggen

NW

kreisangehörig

16.178

Kreis Viersen

547% (WG):

701% (NWG)

1.600%

3.295.000 €

30.000 €

Stadt Hamminkel

NW

kreisangehörig

27.450

Kreis Wesel

650%

3.250%

6.650.000 €

165.000 €

Stadt Monheim am Rhein

NW

kreisangehörig

43.524

Kreis Mettmann

1.000%

10.000%

16.500.000 €

500.000 €

Ortsgemeinde Maßweiler

RP

verbands- und kreisangehörig

930

LK

Südwestpfalz

465%

765%

120.000 €

5.000 €

Stadt Hermsdorf

TH

verbands- und kreisangehörig

8.527

Saale-Holzland-Kreis

390%

700%

960.000 €

10.000 €

Stadt Hamburg

HH

Stadtstaat

1.910.160

-

975%

8000%

510.000.000 €

1.000.000 €

Quelle ZKF 2025/Nr.5 Burth/Christofzik

Quellen: Webseiten der Städte und Gemeinden (u.a. Haushaltspläne, Haushaltsplanentwürfe, Hebesatzsatzungen); E-Mail-Auskünfte der Städte und Gemeinden; sofern für 2025 kein Haushaltsplan(entwurf)

online abrufbar war oder der Hebesatz der Grundsteuer C im Haushaltsplan(entwurf) vom tatsächlich beschlossenen Hebesatz abwich, wurden die geplanten Erträge im Februar/März 2025 separat per E-Mail

oder telefonisch bei der jeweiligen Kämmerei angefragt; WG = Wohngrundstücke, NWG = Nichtwohngrundstücke; die Gemeinde Merdingen konnte zum Erhebungszeitpunkt aufgrund eines temporären

Software-Problems nur einen gerundeten Wert nennen.

Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Bundesländer mit Hauptstädten nach Fläche, Bevölkerung und Bevölkerungsdichte am 31.12.2023;

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig / Mehrheitlich, X Gegenstimmen, X Enthaltungen
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-08-26 FB 22_0055_WP18-1 Grundsteuer C - 2. e sao

27.11.2025

200.4 KB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung des Finanzausschusses
Gremium
Finanzausschuss
Datum
Di., 16.09.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 22 - Fachbereich Steuern und Kasse
Geändert
18.9.2025
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

Öffnen