16. September 2025 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 6Öffentlich

7. Nachtrag der Kurbeitragssatzung der Stadt Aachen

FB 30/0067/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den vorgelegten siebten Nachtrag der Kurbeitragssatzung zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den vorgelegten siebten Nachtrag der Kurbeitragssatzung zu beschließen.

Der Rat beschließt den vorgelegten siebten Nachtrag zur Kurbeitragssatzung

Erläuterungen

Parallel zur Genese der Beherbergungsabgabesatzung ergab sich die Notwendigkeit einer Überarbeitung der Kurbeitragssatzung.

Neben kleineren sprachlichen und redaktionellen Anpassungen sowie der Ergänzung einer Präambel betrifft diese insbesondere drei inhaltliche Aspekte:

In § 2 werden die Worte „zu Kurzwecken“ gestrichen. In der Rechtsgrundlage des § 11 KAG NRW ist als Umstand, der zur Erhebung des Kurbeitrags berechtigt die Unterkunft im Kurgebiet außerhalb der Hauptwohnung definiert. Um den unzutreffenden Eindruck zu vermeiden, dass dies nur für Personen gelten soll, die sich zu Kurzwecken aufhalten, werden diese Worte gestrichen.

In § 4 Abs. 2 wird eine Fälligkeitsregelung ergänzend eingeführt, um den Vorgaben des § 2 Abs. 1 KAG NRW zu entsprechen.

Zudem wird in § 4 Abs. 1 der Beitragssatz auf 2,50 € pro Tag angehoben, so dass ein Gleichklang mit der Beherbergungsabgabesatzung herbeigeführt wird. Ebenfalls in Gleichklang mit der Beherbergungsabgabesatzung wird der Befreiungstatbestand auf Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erweitert. Von der Anpassung der zeitlichen Limitierung wurde auf Grund der unterschiedlichen Zielsetzungen beider Abgabeformen abgesehen, so dass die Kurbeiträge weiterhin für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr entrichtet werden müssen.

Zudem wurden in Bezug genommene Rechtsgrundlagen im Hinblick auf die geltende Rechtslage aktualisiert, dies betrifft insbesondere die Befreiungstatbestände.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

PSP-Element1-150303-912-2 "Quellen und Kurbeiträge (BGA Kurbetrieb)

Sachkonto 43610000 zweclkgebundene Abgaben

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

95.000

etwa 105.000

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

etwa +10.000

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Die genauen finanziellen Auswirkungen sind nicht abschätzbar, da die Anzahl der Kurbeitragspflichtigen Personen, die jährlich den vollen bzw. den ermäßigten Kurbeitrag für bestimmte Zeiträume zahlen, nicht sicher vorhersehbar ist.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-06-25 FB 30_0067_WP18 7. nachtrag der kurb sao

1.8.2025

239.6 KB

Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
Sitzung des Finanzausschusses
Gremium
Finanzausschuss
Datum
Di., 16.09.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 30 - Fachbereich Recht und Versicherung
Geändert
18.9.2025
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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