23. September 2025 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 5Öffentlich

Verstetigung des Projekts „Inklusion durch Sport“ Interfraktioneller Ratsantrag vom 07.07.2025 – Nr. 494/18

FB 52/0547/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Balthasar und Herr Offermanns heben nochmal die Wichtigkeit der Weiterfinanzierung dieses Projektes hervor.

Beschluss

Der Sportausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Aachen, das Projekt „Inklusion durch Sport“ des Stadtsportbundes zu verstetigen. Die dafür notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 65.436 € sollen für die Haushaltsjahre 2026 ff. im Rahmen der Veränderungsnachweisung bereitgestellt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Leistungsvereinbarung mit dem Stadtsportbund zu erarbeiten.

Beschlussvorschlag

Der Sportausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, das Projekt „Inklusion durch Sport“ des Stadtsportbundes zu verstetigen. Die dafür notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 65.436 € sollen für die Haushaltsjahre 2026 ff. im Rahmen der Veränderungsnachweisung bereitgestellt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Leistungsvereinbarung mit dem Stadtsportbund zu erarbeiten.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Verstetigung des Projektes „Inklusion durch Sport“ des Stadtsportbundes. Die dafür notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 65.436 € werden für die Haushaltsjahre 2026 ff. im Rahmen der Veränderungsnachweisung bereitgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Leistungsvereinbarung mit dem Stadtsportbund zu erarbeiten.

Erläuterungen

Der Stadtsportbund Aachen hat vor 8 Jahren das Projekt „Inklusion im Sport – Gemeinsam stark für Aachen“ ins Leben gerufen, das 3 Jahre lang von der Aktion Mensch e.V. mit einer Fördersumme von 208.705,90 € unterstützt wurde. In den Jahren 2022 bis 2025 wurde das Projekt aus Mitteln des Elisabethspitalfonds i.H.v. insgesamt 221.000 € gefördert, wodurch es dem Stadtsportbund Aachen e.V. möglich war, eine Inklusionsmanagerin zu beschäftigen.

Der Stadtsportbund Aachen möchte die Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigung im Sport auch in den kommenden Jahren weiterhin maßgeblich verbessern und diesen gesamtgesellschaftlichen Inklusionsauftrag gerne weiterhin für die Stadt Aachen übernehmen. Mit dem als Anlage 2 beigefügten Antrag verdeutlicht er, welche Meilensteine für Menschen mit Beeinträchtigung erreicht werden konnten.

Aus diesem Grund wurde am 02.07.2025 ein interfraktioneller Ratsantrag der Fraktionen Bündnis 90 – Die Grünen, CDU, SPD, Die Zukunft, FDP und Die Linke gestellt. Mit dem Ratsantrag wird beantragt, im Rat der Stadt Aachen den folgenden Beschluss zu fassen: „Das Projekt – Inklusion durch Sport – des Stadtsportbundes Aachen soll verstetigt werden. Die Verwaltung wird gebeten, eine entsprechende Leistungsvereinbarung mit dem Stadtsportbund zu erarbeiten und die Mittel für eine*n Inklusionsmanager*in ab 2026 dauerhaft im städtischen Haushalt einzuplanen.“

Fraktionsübergreifend besteht Einvernehmen über die sport- und gesellschaftliche Wichtigkeit des Projektes. Um sicherzustellen, dass die Bedarfe von Menschen mit Beeinträchtigung in der Umsetzung der Sportentwicklungsplanung bestmöglich berücksichtigt werden und eine inklusive und barrierefreie Sportlandschaft in der Stadt Aachen zu fördern, ist die langfristige Finanzierung einer entsprechenden Stelle notwendig.

Der Stadtsportbund beantragt die langfristige Finanzierung der Personalkosten analog TVöD EG 11 Stufe 2. Für das Jahr 2025 wurden Mittel in Höhe von 58.500 € aus dem Elisabethspitalfonds zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag entspricht in etwa dem aktuellen Jahresbrutto der vorgenannten Entgeltgruppe. Die Verwaltung schlägt vor, für 2026 ff. einen Betrag in Höhe von 65.436 € zur Verfügung zu stellen. Dieser entspricht analag TVöD EG 11 Stufe 3.

Nach erfolgreichem Beschluss durch die politischen Gremien wird die Stadt Aachen gemeinsam mit dem Stadtsportbund eine entsprechende Leistungsvereinbarung abschließen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Für die Verstetigung des Projektes werden die Haushaltsmittel in Höhe von 65.436 € für den Haushalt 2026 ff. konsumtiv unter 4-080202-919-1 Kostenart 53180000 im Rahmen der Veränderungsnachweisung bereitgestellt.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-08-19 FB 52_0547_WP18 Verstetigung des Pro SAO.pdf

20.8.2025

1.7 MB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung des Sportausschusses
Gremium
Sportausschuss
Datum
Di., 23.09.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 52 - Fachbereich Sport
Geändert
6.10.2025
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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