TOP 4Öffentlich

Anlegung eines Fahrradweges entlang der Venwegener Straße;Antrag der CDU-Bezirksfraktion vom 23.11.2018

FB 61/1568/WP17 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr von Thenen begrüßt Frau Huppertz und Herrn Mohnen vom FB 61 zu diesem Tagesordnungspunkt.

Herr Mohnen stellt seine neue Kollegin, Frau Huppertz vor, die jetzt mit dem Thema betraut ist. Der Antrag ist schon lange in Bearbeitung, aber jetzt hat sich eine Änderung ergeben, die als weitere Option in Erwägung gezogen werden kann.

Frau Huppertz erläutert anhand einer Präsentation (lt. Anlage) das Projekt und den Plan der EVS Euregio Verkehrsschienennetz GmbH bei der Sanierung des Falkenbachviadukts auch eine Fuß-/Radwegeverbindung einzurichten.

Die CDU-BF bedankt sich für die Vorführung. Dieser Vorschlag wäre ideal für die Anbindung an Stolberg und die Eifel. Da Umsetzungen aber auch länger dauern können, sollte auch der Antrag auf einen Fahrradweg entlang der Venwegener Straße zusätzlich weiterverfolgt werden und somit auch eine belastbare Kostenschätzung zu bekommen. Es wird die entsprechende Erweiterung der Beschlussfassung beantragt.

Die SPD-BF fragt nach, wo denn die Schüler aus Venwegen auf die Brücke kommen können. Bisher befahren die Schüler die Venwegener Straße, weil diese Verbindung sehr kurz, allerdings auch sehr gefährlich ist.

Herr Mohnen erklärt, dass die Schüler vom Kreisverkehr aus über Breinig auf den Weg kommen können.

Die SPD-BF reklamiert, dass die Schüler weiterhin bestimmt den kürzeren Weg benutzen werden, auch wenn das gefährlich ist. Sie fragt nach, ob es die Möglichkeit der Sperrung der Venwegener Straße für Fahrräder gibt.

Diese Frage müsste der Straßenverkehrsbehörde beantworten erklärt Herr Mohnen. Er bezweifelt aber, dass die Schüler sich an so ein Schild halten würden.

Die CDU-BF zeigt sich verwundert über diesen Vorschlag der EVS, wo doch der Ausbau am Bahnübergang Walheim schon so lange dauert. Ebenso verweist sie auf die Planung eines Naturschutzgebietes, dadurch könnte es auch zu Verzögerungen kommen. Sie bittet um eine sorgfältige Planung des vorgeschlagenen Radwegs, damit die Schüler gesichert fahren können.

Die SPD-BF erklärt, dass es mit diesem Vorschlag die Möglichkeit einer sehr schnellen Umsetzung, vielleicht schon in 2022, gibt. Sie spricht sich deshalb dafür aus. Allerdings soll die Prüfung der Machbarkeit eines Fahrradwegs an der Venwegener Straße zusätzlich weiterverfolgt werden.

Die Grüne-BF begrüßt das Projekt sehr. Allerdings fragt sie nach, warum die CO² Wirksamkeit nicht in der Maßnahme aufgeführt wurde. Und weiter, ob der Fahrradweg über den Viadukt nicht zu schmal ist und dieser z.B. über einen Tragarm verbreitert werden kann.

Frau Huppertz erläutert, dass die Angabe der CO² Wirksamkeit nicht in der Vorlage aufgeführt ist, weil diese schon älter ist, und dass zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorgesehen war. Zur Frage 2 erklärt sie, dass das Gleis etwas an die Seite verlegt werden soll. Dadurch ergibt sich eine Radwegebreite von 2 Metern auf eine Wegelänge von 150 m. Dies sei nur geringfügig weniger als der Vennbahnweg mit einer Breite von durchschnittlich 2,5 Meter. Das sei kostengünstig zu bewerkstelligen.

Die SPD-BF antwortet auf die Einwendungen der CDU-BF bezüglich des geplanten Naturschutzgebietes. Es handelt sich um eine gewidmete Bahnstrecke, die durch ein Naturschutzgebiet nicht eingeschränkt wird. Wenn die EVS einen entsprechenden Ausbauantrag stellt, wird er nicht deswegen abgelehnt.

Die SPD-BF bittet in diesem Zusammenhang darum, dass die Beschilderung auf dem Busparkplatz an der Venwegener Straße nach vorne versetzt werden sollte, damit sich keine Busse davor stellen können und der Parkplatz für andere Busfahrer nicht zu erkennen ist. Ebenso bittet sie um besondere Kennzeichnung der Zufahrt zum Privatgrundstück, damit diese nicht von den Bussen zugeparkt wird.

Die SPD-BF schlägt vor, den Fahrradweg über die Straße Schnepfenberg zu führen (mit evtl. Umwidmung des Wanderwegs). Dieser Weg führt von etwa der Schlauser Mühle bis kurz vor den Kreisverkehr vor Venwegen. Dadurch könnte die gefährliche Strecke entlang der Straße entfallen. Eine Anbindung an die neue „Bahnstrecke“ müsste auch von da möglich sein.

Die CDU-BF schlägt vor, den Fußweg am früheren Kleinbahnweg zum Fahrradweg umzubauen. Das sei mit geringen Mitteln machbar. Ein Bürgerradweg würde nicht die besonderen Erfordernisse eines normalen Radwegs haben.

Herr Mohnen erklärt, dass die Verwaltung die Anlage des Radwegs entlang der Venwegener Straße gegenüber Straßen-NRW weiter vertreten würde. Allerdings sind die Kosten für diese Maßnahme hoch. Dasbedeutet, dass die Verwaltung schon für die erste Planung einen externen Planungsauftrag erteilen muss, weil FB 61 wegen der besonderen Geologie keine Erfahrungen hat.

Die CDU-BF verweist nochmals auf die Möglichkeit, den bestehenden Weg ab Schlauser Mühle für Fahrräder zu ertüchtigen und fragt nach, ob es dafür einen extra Beschluss geben muss.

Herr Mohnen will den Vorschlag an Straßen-NRW weitergeben.

Die CDU-BF geht davon aus, dass es mit dem Projekt nicht mehr sehr lange dauern wird, da die EVS z.Zt. in Schmithof an der Gleisanlage arbeitet und es deshalb wahrscheinlich ist, dass die Maßnahme im Anschluss angegangen wird.

Die SPD-BF erklärt dazu, dass sie sogar davon ausgeht, dass der Bahnübergang in Walheim nur saniert wird, wenn auch die Strecke über das Viadukt gebaut wird.

Herr von Thenen stellt die mögliche Beschlusserweiterung vor.

Die SPD-BF bittet die Erweiterung nicht in den Beschluss aufzunehmen um die Pläne der EVS nicht zu behindern.

Herr von Thenen entgegnet, dass er aus Erfahrung weiß, dass nur das was im Beschluss festgehalten wird, auch weiterverfolgt wird.

Die Grüne-BF mahnt an, dass in Bezug auf die Fahrradwege und die entsprechenden Anträge jetzt etwas passieren muss. Sicher ist der Fahrradweg über das Viadukt die beste Lösung, allerdings sollte man auch den eigentlichen Antrag nicht aus den Augen verlieren.

Die SPD-BF sieht Bedenken darin, dass der Antrag evtl. durch die Ergänzung überfrachtet wird und das der Ausbau des Viadukts dadurch ins Hintertreffen geraten kann.

Die Grüne-BF sieht darin keinen Konflikt, weil es sich um zwei verschiedene Möglichkeiten handelt.

Herr von Thenen stellt fest, dass der Beschlussvorschlag zwei getrennte Anträge enthält und dadurch klar ist, dass sie auch getrennt voneinander verfolgt werden können.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, die Möglichkeiten einer Radwegeverbindung entlang der Bahnstrasse über das Falkenbachviadukt in Abstimmung mit der EVS EUREGIO Verkehrsschienennetz GmbH weiter zu untersuchen und über die Ergebnisse zu berichten. Darüber hinaus empfiehlt die Bezirksvertretung dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung mit der Durchführung einer grundlegenden Machbarkeitsstudie eines Fahrradweges entlang der Venwegener Straße zwischen Kornelimünster und Schlauser Mühle und darüber hinaus, Richtung Venwegen, zu beauftragen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, die Möglichkeiten einer Radwegeverbindung entlang der Bahntrasse über das Falkenbachviadukt in Abstimmung mit der EVS EUREGIO Verkehrsschienennetz GmbH weiter zu untersuchen und über die Ergebnisse zu berichten.

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung,die Möglichkeiten einer Radwegeverbindung entlang der Bahntrasse über das Falkenbachviadukt in Abstimmung mit der EVS EUREGIO Verkehrsschienennetz GmbH weiter zu untersuchen und über die Ergebnisse zu berichten.

Der Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim gilt damit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlass:

Die CDU Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen Kornelimünster/Walheim hat mit dem beigefügten Antrag vom 23.11.2018 (Anlage 1) die Verwaltung beauftragt, über den Sachstand zur Geh- und Radwegeverbindung entlang der Venwegener Straße zu berichten.

Bereits seit einigen Jahren gibt es Bestrebungen, entlang der L12 Venwegener Straße zwischen Kornelimünster und Venwegen eine Geh- und Radwegeverbindung zu schaffen.

Seit 1989 engangiert sich der „Bürgerverein Venwegen e.V.“ für den Bau einer Geh- und Radwegeverbindung zwischen Kornelimünster und Venwegen. 2005 hat sich der Verein mit dieser Bitte auch an die Stadt Aachen gewandt. Im Juli 2007 hat die CDU Fraktion in der Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim einen Antrag gestellt, den Gehweg im Bereich Venwegener Straße bis zur Schlauser Mühle zu verbessern.

Im Jahr 2012 wurde auf Stolberger Seite das Wegweisungskataster für die Stolberger Vennbahnroute fertig gestellt. Seitdem ist nun eine durchgehende Beschilderung zwischen der Stolberger und der Aachener Vennbahn vorhanden. Die Stadt Stolberg hat die Oberfläche des bahnbegleitenden Weges zwischen Breinig und der Schlauser Mühle auf ihrem Stadtgebiet ertüchtigt. Auf Aachener Stadtgebiet gibt es entlang der Venwegener Straße, die außerorts in der Baulast von StraßenNRW liegt, bisher keine Radverkehrsanlagen. Seitens StraßenNRW wurde die Schaffung eines Radweges in den vergangenen Jahren nicht hoch priorisiert und ist nicht in kurzfristigen Umsetzungsprogrammen verankert. Es besteht weiterhin der Wunsch eines Lückenschlusses im Radverkehrsnetz zwischen Breinig und Kornelimünster.

Heutige Situation

Der Radwegebau an bestehenden Landstraßen wird in NRW durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW betreut. Das Land NRW finanziert den Bau aus einem separaten Programm. Hierzu wird eine Prioritätenliste beim Regionalrat geführt. In dieser Prioritätenliste wird die L12 Venwegener Straße seit dem Jahr 2011 lediglich unter „Weitere betrachtete Maßnahmen“ geführt, das heißt, mit einem zeitnahen Ausbau ist nicht zu rechnen. Mittlerweile wird nur noch der Ausbau zwischen Iternberg und Schlauser Mühle für den Bau eines gemeinsamen Geh- und Radweges betrachtet (Anlage 2).

Eine Möglichkeit der Beschleunigung zur Schaffung einer Geh- und Radwegeverbindung besteht im Bau eines Bürgerradweges. Dazu stellt die Kommune das Grundstück zur Verfügung und fertigt die Planung selber an. Der Bau kann dann ggf. durch das Land NRW aus weiteren Haushaltsmitteln und/oder durch bürgerschaftliches Engagement im Rahmen einer Kooperation von lokalen Bauunternehmen, den beteiligten Kommunen und Landesbetrieb Straßenbau NRW erfolgen. Charakteristisch für solche Projekte ist, dass die Geh-/Radwege gegenüber der üblichen Bauweise unter Einbehaltung aller Sicherheitsvorkehrungen und dem Stand der Technik ggf. mit reduziertem Standard gebaut werden können. Seit 2005 hat das Land NRW rund 27 Millionen Euro in Bürgerradwege investiert. Im Jahr 2019 wurde in der Region Ville-Eifel eine Radweglänge von 4,0 km, mit einem Investitionsaufwand von 0,56 Millionen getätigt.

Die Venwegener Straße hat zwischen Schlauser Mühle und Kornelimünster eine Breite von etwa 6,20 – 6,40 m. Die zulässige Geschwindigkeit beträgt 70 km/h im Außerortsbereich. Die Verkehrsbelastung aus dem Jahr 2016 zeigt eine durchschnittliche Verkehrsstärke von 3.220 Fz/ 24 h.

Mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW ist geklärt, dass dieser für den bestehenden Gehweg zwischen Iternberg und Mühlenweg zuständig ist. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat seitdem die Gehwege frei geschnitten und gesäubert, sodass diese wieder genutzt werden konnten. Aktuell sind die Gehwege allerdings zum Teil zugewachsen und nicht begeh- oder befahrbar.

Die Verwaltung hat Anfang des Jahres 2020 die räumlichen und verkehrlichen Möglichkeiten zur Schaffung eines Radweges entlang der Venwegener Straße im Abschnitt zwischen Schlauser Mühle und Iternberg erneut geprüft. Insbesondere aufgrund der Topographie und der teilweise unmittelbar bis an die Straße angrenzende Gesteinsböschung, ist mit einem hohen baulichen Aufwand und einem entsprechend großen Eingriff in den Böschungsbereich zu rechnen. Für eine belastbare Kostenschätzung würde die Verwaltung die Beauftragung einer grundlegenden Machbarkeitsstudie empfehlen.

Insgesamt erscheinen die Rahmenbedingungen für einen gemeinsamen Geh- und Radweg im Seitenraum entlang der Venwegener Straße schwierig und ein Bau wäre aufwendig und teuer. Die Führung des Radverkehrs mit den Kfz auf der Straße und somit im Mischverkehr ist aufgrund der zugelassenen Geschwindigkeit, der Verkehrsbelastung und der Breite der Venwegener Straße nicht zu empfehlen.

Fuß-/ Radwegeverbindung über das Falkenbachviadukt

Die EVS EUREGIO Verkehrsschienennetz GmbH (kurz EVS) plant derzeit die Sanierung des Falkenbachviaduktes für einen späteren Bahnbetreib zwischen Stolberg und Walheim. Aktuell wird die Genehmigungsplanung erstellt, die Ende 2020 der Bezirksregierung eingereicht werden soll. Der Baubeginn soll nach Angaben von EVS Anfang 2022 erfolgen. Im Zuge der Planung ist seitens EVS der Kontakt zur Stadt Aachen gesucht worden, um anzufragen, ob ein bahnbegleitender Geh- und Radweg zum Anschluss an die Vennbahn (Anlage 3 „Übergang zur Vennbahn“) gewünscht ist.

Die Bahnstrecke über das Falkenbachviadukt war ursprünglich eine zweigleisige Strecke. Im aktuell geplanten Ausbau ist wie heute im Bestand nur ein Streckengleis (Anlage 3 „Blick auf das Viadukt“)vorgesehen, sodass grundsätzlich ausreichend Platz vorhanden wäre, um dort einen gemeinsamen Geh- und Radweg anzulegen. Von Breinig aus führt der Geh- und Radweg heute über einen Schotterweg in Richtung Schlauser Mühle. Kurz vor der Stadtgrenze Stolberg/Aachen könnte der Geh- und Radweg über eine bereits vorhandene Rampe (Anlage 3 „Rampe zum Bahndamm“)auf den Bahndamm geführt werden. Auf dem Bahndamm wäre eine parallele Führung östlich des Gleises über das Viadukt bis zur Vennbahn denkbar (Anlage 3 „Blick Richtung Walheim“). Vor und hinter dem Viadukt scheint unter Berücksichtigung der erforderlichen Abstandsflächen ein Geh- und Radweg von rund 2,50 m Breite auf den Bahnflächen der EVS realisierbar zu sein. Lediglich auf dem Falkenbachviadukt (ca. 150 m) und in den unmittelbaren Anschlussbereichen würde es zu einer Engstelle kommen. Eine Breite von 2,00 m Geh- und Radweg ist nach Auskunft des zuständigen, von EVS beauftragten Planungsbüros, als bahnbegleitender Radweg auch auf dem Viadukt realisierbar.

Im Zuge der Baumaßnahme zur Ertüchtigung des Falkenbachviaduktes wurde seitens EVS bereits ein Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit (UVP – Scooping) gestartet. Auch für einen zusätzlichen Geh- und Radweg entlang der Bahnanlagen müssten im Zuge der weiteren Planungen entsprechende Prüfungen durchgeführt werden, dies gilt insbesondere im Hinblick auf die hohe Qualität dieses Landschaftsraumes und die aktuell geplante Neuausweisung eines Naturschutzgebietes.

Die bestehende Rampe zum Bahndamm liegt noch auf Stolberger Stadtgebiet, sodass auch die Stolberger Verwaltung beteiligt werden muss.

Aus Sicht der Verwaltung würde eine Geh- und Radverkehrsführung über das Falkenbachviadukt eine sichere und verkehrlich sinnvolle Alternative zu einem gemeinsamen Geh- und Radwegzwischen der Schlauser Mühle und der Ortslage Kornelimünster darstellen, deren Machbarkeit weiter untersucht und geplant werden sollte.

Verwaltungsvorschlag und weitere Vorgehensweise

Die Verwaltung schlägt vor, die Alternative eines bahnbegleitenden Radweges auf dem Falkenbachviadukt in Abstimmung mit EVS weiter zu prüfen und weitere Gespräche u.a. zu den erforderlichen Vereinbarungen in Bezug auf die Kostentragung (Investitionen, Betriebs- und Folgekosten) zwischen EVS und der Stadt Aachen zu führen. Die Stadtverwaltung wird die politischen Gremien über diese Verhandlungen informieren und die Ergebnisse zur Beratung vorlegen.

Kosten

Die Kosten für einen gemeinsamen Geh- und Radweg auf dem, sowie im Zulauf vor und hinter dem Viadukt, können derzeit nur grob anhand von Vergleichsobjekten abgeschätzt werden. Nach Angaben von dem von EVS beauftragten Planungsbüro belaufen sich die Kosten für den Radweg auf dem Viadukt auf ungefähr 100.000 €. Hinzu kommen anteilige Kosten für die Planung und Genehmigung. Diese sind mit einem Prozentsatz von 25% anzusetzen. Für die Errichtung des Radweges mit einer Länge von circa 430 m und weiteren 220 m hinter dem Viadukt in Richtung Walheim, sind Kosten in Höhe von rund 426.000 € zu erwarten. Hinzu kommen Kosten für ggf. erforderliche Sicherungsmaßnahmen zwischen Bahnanlage und Radverkehrsanlage, sowie Kosten für die erforderliche Querungsstelle zur Vennbahn.

Hinsichtlich der baulichen Unterhaltung von Geh- und Radweg auf dem Bahndamm und dem Viadukt sind weitere Abstimmungen mit der EVS erforderlich.

Entscheidungen zur Umsetzung von Maßnahmen mit Kosten und Finanzierung bleiben weitergehenden Beschlüssen vorenthalten.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz

/ die Klimafolgenanpassung

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)

( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend

(50-99%)

teilweise

(1-49%)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig keine keine

Weitere Dokumente (3)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Anlage 1_Antrag
470.0 KB · PDF
Anlage 3_Fotos
1.1 MB · PDF
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-11-16 FB 61_1568_WP17 Anlegung eines Fahrr SAO.pdf

23.10.2024

1.9 MB

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Datum
Mi., 02.12.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 23:55

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

Öffnen