30. September 2025 um 17:05, ALRV
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Nizzaallee: Nachpflanzungen für abgestorbene Rotdorne

FB 36/0608/WP18 · Entscheidungsvorlage

Nizzaallee: Nachpflanzungen für abgestorbene Rotdorne

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Dr. Laurien erläutert die Vorlage.

Herr Slevogt ist der Ansicht, dass die als Ersatz für die Rotdorne vorgesehene Kirschenart Prunus serrulata „Kazan“kritisch zu sehen sei, da diese Sorte dicht gefüllte Blüten mit großen Blütenblättern aufweise und diese für Insekten so gut wie wertlos seien, da diese nicht an die Staubgefäße und den Nektar gelangen könnten. Darüber hinaus seien die Bäume sehr schnellwüchsig (bis zu 60 cm/Jahr). Er plädiert dafür, die vorhandenen Rotdornbäume zu erhalten. Er begründet diese wie folgt:

  • der dichte, dornenreiche Wuchs bietet wertvolle Brut- und Schutzplätze für Vögel und Kleinsäuger sowie Raupen,
  • Rotdorn ist schwachwüchsig und Tiefwurzler und kann bis zu 120 Jahre alt werden,
  • Rotdorn ist robust gegenüber Krankheiten, Hitze, Wind und Belastungen wie Luftverschmutzung und Salzstreuung.

Herr Slevogt führt weiterhin aus, dass im Falle, dass eine Neupflanzung nicht vermieden werden könne, er die Pflanzung einer nicht gefüllten Sorte „Crataegus monogyna JACO“ empfehle.

Herr Slevogt schlägt für den Fall einzelener neuer Pflanzungen folgende Alternativen zu „Kazan“ vor:

  • Prunus serrulata „Sunset Boulevard“
  • Prunus serrulata „Amanogawa“ oder
  • Felsenbirne „Amelanchier ovalis

Herr Röthke gibt dazu bekannt, dass bei Auswahl der Baumart darauf geachtet worden sei, dass auch diese rotblühend ist. Es habe einige Versuche gegeben, den Rotdorn zu erhalten. Dies habe sich jedoch als nicht erfolgreich herausgestellt und man habe feststellen müssen, dass der Rotdorn in der Nizzaallee keine Zukunft habe. Dennoch sei es Wunsch, das Erscheinungsbild zu erhalten. Herr Röthke führt weiterhin aus, dass der Austausch der Bäume abschnittsweise erfolge. Er sagt zu, die alternativen Vorschläge des Herrn Slevogt an die planende Stelle zur Prüfung weiterzuleiten. Dies ist mit Mail vom 10.10.2025 erfolgt.

Abschließend weist Herr Röthke darauf hin, dass jetzt schon Anwohner*innen teilweise Baumpatenschaften für die Bäume übernehmen und so die Pflege von den Beeten unter den Bäumen sichergestellt werde.

Beschluss

Der Naturschutzbeirat widerspricht der durch die untere Naturschutzbehörde beabsichtigten Befreiung nicht.

Beschlussvorschlag

Der Naturschutzbeirat widerspricht der durch die untere Naturschutzbehörde beabsichtigten Befreiung nicht.

Erläuterungen

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

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Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Mehrheitlich, 1 Gegenstimme
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-09-11 FB 36_0608_WP18 Nizzaallee_ Nachpfla SAO.pdf

16.9.2025

856.0 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
Sitzung des Naturschutzbeirates
Gremium
Naturschutzbeirat
Datum
Di., 30.09.2025
Uhrzeit
17:05
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
31.10.2025
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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