30. September 2025 um 17:05, ALRV
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Hundeanleinpflicht in Naturschutzgebieten hier: Bericht der Verwaltung über die Rechtslage

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Beratung

Maximilian Schürz, Mitarbeiter der uNB, trägt die rechtliche Lage zur Anleinpflicht von Hunden im Außenbereich vor. Er führt zunächst aus, dass in NRW in bestimmten Bereichen eine Anleinpflicht von Hunden bestehe. Hunde müssten so geführt werden, dass von ihnen keine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren ausgehe. Eine grundsätzliche Hundeanleinpflicht bestehe im Außenbereich allerdings nicht, da der aktuelle Landschaftsplan diesbezüglich keine Regelung treffe. Anders sehe es im Nationalpark Eifel aus; hier werde eine Hundeanleinpflicht in einer Verordnung geregelt. Herr Schürz erläutert weiterhin, dass der neue Landschaftsplan für alle Naturschutzgebiete und auch für bestimmte Landschaftsschutzgebiete (im Aachener Norden zum Feldvogelschutz) eine Hundeanleinpflicht vorsehe.

Frau Stuhlmann erkundigt sich, ob diesbezüglich mit anderen uNBen ein Austausch stattgefunden habe. Die wird durch Herrn Schürz verneint. Er teilt mit, dass das Problem bekannt sei und insofern eine Diskussion nicht erforderlich sei. Er weist ebenfalls darauf hin, dass entsprechende Regelungen verhältnismäßig sein müssten und eine Abwägung der unterschiedlichen Interessen erfolgen müsse.

Herr Röthke ergänzt, dass das Thema der Hundeanleinpflicht auch bei der höheren Naturschutzbehörde derzeit kein Thema sei. Seitens der Stadt Dortmund sei in der Vergangenheit ein Gutachten erstellt worden, mit dem Ergebnis, dass festgestellt wurde, dass ein Verbot schwierig festzusetzen sei. Hier müssten z.B. erhebliche artenschutzrechtliche Gründe im Vordergrund stehen. Herr Röthke bestätigt die Aussage von Herrn Schürz, dass der neue Landschaftsplan entsprechende Verbote aus Artenschutzgründen vorsehe, diese Verbote jedoch sehr genau zu begründen seien.

Frau Stuhlmann ist der Meinung, dass es sich um ein gesellschaftliches Problem handele. Die Medienarbeit müsse in diesem Bereich intensiviert werden.

Herr Slevogt ist der Auffassung, dass dieses Thema auf Landesebene diskutiert werden müsse.

Herr Dr. Laurien weist darauf hin, dass in den Naturschutzgebieten der Stadt Aachen die Wege nicht verlassen werden dürften und dies auch für Hunde gelte. Herr Schürz bestätigt dies, weist jedoch darauf hin, dass das Verbot sehr schwer durchzusetzen sei. Er plädiert für eine bessere Aufklärung der Bevölkerung.

Frau Stuhlmann regt an, dass der Naturschutzbeirat zusammen mit der uNB einen Zeitungsartikel verfasst bzw. weitere Öffentlichkeitsarbeit in die Wege leitet, in der das Thema nochmals ausführlich dargestellt wird und so das Bewusstsein der Bevölkerung geschärft werde. Sinnvoll sei es, einen entsprechenden Artikel zu Beginn der Brut- und Setzzeit zu veröffentlichen. Es wird im Gremium vereinbart, dass in der Januar-Sitzung des Naturschutzbeirates entsprechende Textvorschläge erarbeitet werden.

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung des Naturschutzbeirates
Gremium
Naturschutzbeirat
Datum
Di., 30.09.2025
Uhrzeit
17:05
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Status
gemischt

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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