2. Oktober 2025 um 17:00, VHS Aachen
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Verlegung von Stolpersteinen – Projekt des Kölner Künstlers Gunter Demnig

E 42/0231/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beschlussvorschlag

1. Der Betriebsausschuss Volkshochschule nimmt gemäß § 7 Abs. 6 der Satzung für die Volkshochschule Aachen die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zu beschließen, im Sinne der vorliegenden Anträge je einen „Stolperstein“ vor den jeweils letzten bekannten selbst gewählten Wohnsitzen der Aachener Bürgerinnen und Bürger Emmy und Carl Bernstein, Mittelstraße 3, heute Leydelstraße 3, Erna Meyer, Wilhelmstraße 50und Bernhard Neckarsulmer, Augustastraße 6 im Auftrag des Kölner Künstlers Gunter Demnig durch den Stadtbetrieb verlegen zu lassen.

2. Auf Empfehlung des Betriebsausschusses Volkshochschule beschließt der Rat der Stadt Aachen gemäß § 8 der Satzung für die Volkshochschule Aachen im die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis und beschließt, im Sinne der vorliegenden Anträge je einen „Stolperstein“ vor den jeweils letzten bekannten selbst gewählten Wohnsitzen der Aachener Bürgerinnen und Bürger Emmy und Carl Bernstein, Mittelstraße 3, heute Leydelstraße 3; Erna Meyer, Wilhelmstraße 50und Bernhard Neckarsulmer, Augustastraße 6 im Auftrag des Kölner Künstlers Gunter Demnig durch den Stadtbetrieb verlegen zu lassen.

Erläuterungen

In seiner Sitzung vom 17. Januar 2007 hat der Rat der Stadt Aachen beschlossen, dass die Stadt Aachen sich an dem Projekt „Stolpersteine“ in der Form beteiligt, in dem die eingehenden Anträge auf Verlegung von „Stolpersteinen“ zur Weiterbearbeitung an die Volkshochschule Aachen geleitet werden. Vor der Verlegung von „Stolpersteinen“ sollte jeweils die Zustimmung des Rates der Stadt eingeholt werden.

Das „Gedenkbuchprojekt für die Opfer der Shoah aus Aachen e. V.“ hat den Antrag gestellt, jeweils einen „Stolperstein“ vor dem letzten bekannten selbst gewählten Wohnsitz der Aachener Bürgerinnen

- Emmy und Carl Bernstein, Mittelstraße 3, heute Leydelstraße 3

- Erna Meyer, Wilhelmstraße 50

Bernhard Neckarsulmer, Augustastraße 6

durch den Kölner Künstler Gunter Demnig verlegen zu lassen.

Der Antrag und Belege sind als Anlagen beigefügt.

Die Bearbeitung der Anträge durch die Volkshochschule Aachen hat zu dem Ergebnis geführt, dass die in der Sitzung des Rates der Stadt am 17.01.2007 beschlossenen Voraussetzungen zur Verlegung eines „Stolpersteines“ vorliegen:

- ein „Stolperstein“ kann nur gelegt werden, wenn eventuell noch lebende Angehörige damit einverstanden sind;

- Ort und Schicksale der Opfer müssen überprüft und belegt sein;

- „Stolpersteine“ sollen nicht an Orten installiert werden, an denen eine Gedenktafel der „Wege“ vorgesehen bzw. angebracht ist;

- Anträge auf „Stolpersteine“ sollten an „Wege gegen das Vergessen“, Volkshochschule Aachen, geleitet und von dort bearbeitet werden;

Die Finanzierung der Stolpersteine erfolgt nach diesen Angaben:

Vier Stolpersteine durch das „Gedenkbuchprojekt für die Opfer der Shoah aus Aachen e. V.“

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-08-27 E 42_0231_WP18 Verlegung von Stolpe SAO.pdf

24.9.2025

2.9 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 42 - Volkshochschule
Geändert
9.10.2025
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12