15. September 2025 um 17:00, Rathaus
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Feststellung des (ggf. endgültigen) Ergebnisses der Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin (und ggf. Feststellung, ob die Durchführung einer Stichwahl erforderlich ist)

FB 01/0732/WP18 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen

Beschlussvorschlag

Nach Maßgabe des § 34 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) i.V. m. §§ 61 und 75 d Kommunalwahlordnung (KWahlO) in der jeweils gültigen Fassung stellt der Wahlausschuss das Ergebnis der Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Aachen vom 14.09.2025 wie folgt fest:

offen

Erläuterungen

Nach Prüfung der Wahlniederschriften durch den Wahlleiter ist gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) i. V. m. §§ 61 und 75 d Kommunalwahlordnung (KWahlO) das Ergebnis der Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Aachen durch den Wahlausschuss festzustellen. Nach Maßgabe des § 46 c Abs. 1 Satz 2 Kommunalwahlgesetz ist als Oberbürgermeister*in gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Die Zusammenstellung des Wahlergebnisses ist als Anlage beigefügt (Unterlagen werden nachgereicht).

Erhält von mehreren Bewerber*innen keiner mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet gemäß § 46 c Abs. 2 KWahlG am zweiten Sonntag nach der Wahl, also am 28.09.2025 eine Stichwahl unter den beiden Bewerber*innen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.

Bei Stimmengleichheit entscheidet gemäß § 46 c Abs. 2 Satz 6 KWahlG das vom Wahlleiter zu ziehende Los, wer an der Stichwahl teilnimmt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-08-20 FB 01_0732_WP18 Feststellung des _gg SAO.pdf

17.9.2025

351.3 KB

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
17.9.2025
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12
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