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Haus der Neugier GmbH: Abschluss der Leistungsphase 3

Dez. I/0039/WP18 · Entscheidungsvorlage

Haus der Neugier GmbH: Abschluss der Leistungsphase 3

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Oberbürgermeisterin Keupen hält fest, dass Herr Lange und Herr Wittfeld vom Architekturbüro kadawittfeld in der Sondersitzung am 03.09.2025 über den Abschluss der Leistungsphase 3 sehr umfangreich informiert haben und auch heute gerne für Rückfragen zur Verfügung stehen. Zu der Kostenrechnung, die der Leistungsphase 3 zugrunde liegt, erläutert sie, dass eine ausführliche Darstellung der Einzelposten zur Verfügung gestellt worden und aufgrund detaillierter Unternehmensdaten Bestandteil des nichtöffentlichen Teils sei. Unter dem jetzigen Tagesordnungspunkt werden die grundsätzlichen Vorgaben zur Leistungsphase 3. 3 diskutiert.


Ratsherr Schaadt nimmt zur Vorlage Stellung und verweist auf die im Hauptausschuss fraktionsübergreifend geäußerte Anerkennung für die vorgelegte Entwurfsplanung sowie die termingerechte Vorlage der Unterlagen.

Er führt aus, dass auf die Durchführung eines Architektenwettbewerbs bewusst verzichtet worden sei. Ein Wettbewerbsverfahren hätte zu Projektbeginn weder eine belastbare Kostenbasis noch einen verlässlichen Fertigstellungstermin ermöglicht und wäre mit einer zeitlichen Verzögerung von mindestens drei Jahren verbunden gewesen. Dies sei, insbesondere im Hinblick auf die derzeitige Unterbringungssituation der Volkshochschule am Bushof, nicht vertretbar gewesen.

Weiterhin stellt er fest, dass die gewählte Vorgehensweise aus Sicht der Koalition einen sachgerechten Ausgleich zwischen Kosten-, Termin- und Qualitätsanforderungen darstelle. Aufgrund der baulichen Rahmenbedingungen des Bestandsgebäudes seien die gestalterischen Spielräume begrenzt, sodass durch den Verzicht auf einen Architektenwettbewerb kein Qualitätsverlust zu erwarten sei.

Zu den finanziellen Auswirkungen erklärt er, dass die in der Vorlage dargestellten zusätzlichen Kosten in Höhe von ca. 2,6 Mio. Euro aus dem Risikoansatz gedeckt würden und keine Erhöhung des Gesamtbudgets zur Folge hätten. Der Kostenrahmen von 100 Mio. Euro sowie der angestrebte Terminplan mit einem Umzug von Volkshochschule und Bibliothek Anfang 2029 könnten weiterhin eingehalten werden.

Abschließend erklärt er die Zustimmung der Grüne-Fraktion zur Vorlage und zum weiteren Vorgehen.

Ratsherr Baal (CDU) erklärt, am 03.09.2025 nicht an der Sitzung des Hauptausschusses teilgenommen zu haben, verweist jedoch auf die positiven Rückmeldungen aus der CDU-Fraktion zum aktuellen Entwicklungsstand des Projekts sowie zu den Ausführungen vom Architekten, Herrn Lange. Auch die vorangegangene Wortmeldung von Ratsherrn Schaadt wird zustimmend erwähnt, da diese den Gesamtzusammenhang des Projekts dargestellt habe.

Er stellt fest, dass es sich um die letzte Beratung des Themas in der laufenden Ratsperiode handele und das Projekt zu Beginn dieser Ratsperiode nicht absehbar gewesen sei. Der derzeitige Projektstand werde insgesamt als positiv bewertet. Er hebt hervor, dass es gelungen sei, das Projekt am vorgesehenen Standort und im vorgesehenen Rahmen auf den Weg zu bringen, auch gegen anfängliche Bedenken einzelner Beteiligter. Alternative Vorgehensweisen hätten zu erheblichen zeitlichen und inhaltlichen Unsicherheiten geführt. Die Volkshochschule und die Stadtbibliothek hätten ein solches Projekt verdient, zudem sei es für die Stadt insgesamt von Bedeutung.

Weiterhin führt er aus, dass das Projekt parteiübergreifend weiterhin konstruktiv begleitet werde. Er hebt positiv hervor, dass es gelungen sei, das Projekt „Haus der Neugier“ weitgehend aus kontroversen Auseinandersetzungen des Wahlkampfes herauszuhalten. Zwar werde das Projekt in der Öffentlichkeit thematisiert, jedoch habe sich erneut gezeigt, dass große städtische Projekte dann erfolgreich seien, wenn sie von breiten Mehrheiten getragen und auch über Wahlperioden hinweg fortgeführt würden.

Abschließend äußert er die Einschätzung, dass auf Grundlage der vorgestellten Planungen eine realistische Perspektive bestehe, das Projekt in der kommenden Ratsperiode abzuschließen. Die zunehmende Sichtbarkeit der Umsetzung und der städtebaulichen Veränderungen werde voraussichtlich einen nachhaltigen positiven Impuls für die Stadtentwicklung geben. Die CDU-Fraktion blickt daher zuversichtlich auf die Fortführung des Projekts in der nächsten Ratsperiode.

Beschluss

Der Hauptausschuss nimmt die Präsentation des Planungsstands und die Kostenberechnung zum Abschluss der Leistungsphase 3 einstimmig zur Kenntnis und beauftragt einstimmig die Gesellschaft mit der weiteren Umsetzung auf der so festgestellten Grundlage.

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss nimmt die Präsentation des Planungsstands und die Kostenberechnung zum Abschluss der Leistungsphase 3 zur Kenntnis und beauftragt die Gesellschaft mit der weiteren Umsetzung auf der so festgestellten Grundlage.

Erläuterungen

In seiner Sondersitzung am 3. September 2025 hat der Hauptausschuss den Planungsstand zur Kenntnis genommen. Darauf aufbauend wurde die Planung der Leistungsphase 3 mit Ausnahme von Teilen der Interior- und der Leit- und Orientierungsplanung abgeschlossen und die Kostenberechnung mit Stand 09/2025 vorgelegt.

Diese Kostenberechnung berücksichtigt die bereits getroffenen Änderungs- bzw. Erweiterungsbeschlüsse und die daraus abzuleitenden Kostenerweiterungen.

So sind in der Kostenberechnung bezogen auf die Schätzungen im Beschaffenheitsnachweis Mehrkosten von rund 2.692.000 EUR für zusätzliche Maßnahmen unter anderem zum Schall- und Brandschutz, Lüftung und Beleuchtung, Blendschutz und Verdunkelung von Seminar- und Arbeitsräumen sowie für Fassadenbegrünung und Dachgestaltung enthalten.

Mit den dargestellten Mehrkosten bleibt die Planung in den Grenzen der ursprünglichen Kostenschätzung, wenngleich der im Beschaffenheitsnachweis enthaltene Risikozuschlag hälftig verzehrt wird.

Zudem verweist die Kostenentwicklung ergänzend auf den Preissteigerungsindex bezogen auf den Zeitpunkt der Erstellung des Beschaffenheitsnachweises (11/2024) für die KG 200 – 500 hin.

Die tabellarische Darstellung der Kostenberechnung wird den Mitgliedern des Hauptausschusses in einer nicht öffentlichen Anlage gesondert zur Verfügung gestellt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-09-21 Dez. i_0039_wp18 haus der neugier gmb sao

22.9.2025

22.7 MB

Metadaten

TOP
Ö 2
Sitzung
Sitzung des Hauptausschusses
Gremium
Hauptausschuss
Datum
Mi., 24.09.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Dezernat I
Geändert
8.7.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 17:51

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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