5. November 2025 um 17:00, Rathaus
TOP 7Öffentlich

Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter*innen der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters

FB 01/0716/WP18 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen

Beratung

Oberbürgermeister Dr. Ziemons teilt mit, dass die Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreterinnen und Stellvertreter nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in geheimer Abstimmung erfolge. Zur Wahl liege ihm ein gemeinsamer Vorschlag der Fraktionen von CDU, GRÜNE und SPD vor, der folgende Kandidaten für die Wahl vorsehe:

  1. Ratsherr Dr. Ralf Otten (CDU)
  2. Ratsfrau Ulla Griepentrog (GRÜNE)
  3. Ratsherr Sebastian Becker (SPD)

Da keine weiteren Wahlvorschläge eingereicht werden, beginnt im Folgenden die geheime Wahl zu der vorgenannten Vorschlagsliste. Hierzu ruft Oberbürgermeister Dr. Ziemons die Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge zur Wahl auf. Die Wahl erfolgt im neben dem Ratssaal liegenden Amtszimmer unter Aufsicht der unter TOP 2 benannten Stimmzähler*innen.

Nachdem alle Ratsmitglieder sowie Oberbürgermeister Dr. Ziemons ihre Stimme abgegeben und die Stimmzähler*innen die Auszählung der Stimmen vorgenommen haben, gibt Oberbürgermeister Dr. Ziemons das Ergebnis der geheimen Wahl bekannt.

Insgesamt wurden durch die 66 anwesenden, wahlberechtigen Personen 66 gültige Stimmen abgegeben.

Mit 59 Stimmen wurde sich für den eingereichten Wahlvorschlag ausgesprochen, mit 2 Stimmen wurde sich gegen den Wahlvorschlag ausgesprochen und mit 5 Stimmen wurde eine Enthaltung ausgesprochen.

Oberbürgermeister Dr. Ziemons stellt im Ergebnis fest, dass die drei vorgeschlagenen Ratsmitglieder mit 59 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen zu ehrenamtlichen Stellvertreter*innen gewählt wurden. Er gratuliert den drei gewählten Ratsmitgliedern zur Wahl.

Ratsherr Dr. Otten (CDU) teilt mit, dass er die Wahl zum 1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters annehme. Ratsfrau Griepentrog (GRÜNE) erklärt, dass sie die Wahl zur 2. Stellvertreterin des Oberbürgermeisters annehme und Ratsherr Becker (SPD) bestätigt die Annahme seiner Wahl zum 3. Stellvertreter des Oberbürgermeisters.

Beschlussvorschlag

entfällt

Erläuterungen

Gemäß § 67 Abs. 2 GO NRW wird bei der Wahl der Stellvertretungen der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt; § 50 Absatz 2 Satz 3 bis 7 GO NRW gilt entsprechend. Dabei ist die Reihenfolge der Stellvertretungen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen entfallenden Stimmenzahlen durch die Zahlen 1, 2, 3 und so weiter ergeben. Erste Stellvertreterin oder erster Stellvertreter ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt, zweite Stellvertreterin oder zweiter Stellvertreter, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt und so weiter. Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das von der Bürgermeisterin oder von dem Bürgermeister zu ziehende Los.

Nimmt eine gewählte Bewerberin oder ein gewählter Bewerber die Wahl nicht an, so ist gewählt, wer an nächster Stelle desselben Wahlvorschlags steht. Ist ein Wahlvorschlag erschöpft, tritt an seine Stelle der Wahlvorschlag mit der nächsten Höchstzahl.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich durch die den Stellvertreter*innen der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters gemäß § 46 Abs. 1 GO NRW zustehende angemessene Aufwandsentschädigung.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-07-30 FB 01_0716_WP18 Wahl der ehrenamtlic SAO.pdf

22.10.2025

131.5 KB

Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
Konstituierende Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 05.11.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
17.11.2025
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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