Bildung des Wahlprüfungsausschusses zur Vorprüfung der Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters, der Wahl des Rates der Stadt und der Wahl der Bezirksvertretungen am 14.09.2025 bzw. 28.09.2025
FB 01/0718/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Oberbürgermeister Dr. Ziemons verweist auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU, GRÜNE und SPD für die Plätze 1 bis 12, wobei das auf Platz 10 genannte Mitglied Daniela Parting durch das Mitglied Renate Wallraff ersetzt werde. Der Platz 13 sei durch die AfD-Fraktion zu besetzen. Hierfür werden durch die Fraktion Ratsherr Boulos als Mitglied und Ratsherr Kaiser als Stellvertreter benannt.
Die Plätze 14 und 15 entfallen grds. durch Losentscheid auf zwei der drei Ratsgruppen. Ratsherr Cierniak (FDP) erklärt, dass die drei Ratsgruppen sich einvernehmlich auf eine Verteilung der zwei verbleibenden Sitze geeinigt haben. Demnach soll ein Platz auf Ratsherrn Cierniak (FDP) mit Ratsherrn Allemand (UP) als Stellvertreter entfallen. Der andere Platz soll durch Ratsherrn Szagunn (Volt) und Ratsfrau Radermacher (Volt) als Stellvertreterin besetzt werden.
Da hiergegen keine Einwände bestehen, lässt Oberbürgermeister Dr. Ziemons im Folgenden über die eingereichten Vorschläge abstimmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt folgende Mitglieder, in den gemäß § 40 Absatz 1 Satz 1Kommunalwahlgesetz (KWahlG) zu bildenden Ausschuss, zu wählen:
Mitglieder: Stellvertreter:
Erläuterungen
Gemäß § 40 Absatz 1 Satz 1 KWahlG in Verbindung mit § 66 Kommunalwahlordnung (KWahlO) hat die neue Vertretung in ihrer ersten Sitzung einen Wahlprüfungsausschuss zu bilden.
Diesem Ausschuss hat der Wahlleiter die bei ihm eingegangenen Einsprüche sowie die sonstigen Unterlagen über die amtliche Vorprüfung des Wahlergebnisses der
Kommunalwahlen und der Integrationsratswahl vom 14. September und der Oberbürgermeister-Stichwahl am 28. September 2025 vorzulegen.
Es ist Aufgabe des Ausschusses, diese Einsprüche sowie die Gültigkeit der Wahl von Amtswegen vorzuprüfen und der Vertretung Vorschläge über die von ihr im
Wahlprüfungsverfahren zu treffenden Beschlüsse zu unterbreiten.
Die Zuteilung der Besetzung des Ausschusses erfolgt nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren.
Von den gewählten Mitgliedern ist ein Mitglied als Vorsitzende*r und ein Mitglied als stellvertretende Vorsitzende / stellvertretender Vorsitzender zu wählen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 1017160
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1017160
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2025-07-30 FB 01_0718_WP18 Bildung des Wahlpruef SAO.pdf
22.10.2025
132.2 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 9
- Sitzung
- Konstituierende Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 05.11.2025
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
- Geändert
- 17.11.2025
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 12:12
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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