5. November 2025 um 17:00, Rathaus
TOP 11Öffentlich

Verteilung der Ausschussvorsitze hier: Zugriffsverfahren gemäß § 58 Abs. 5 GO NRW

FB 01/0721/WP18 · Entscheidungsvorlage

Verteilung der Ausschussvorsitze hier: Zugriffsverfahren gemäß § 58 Abs. 5 GO NRW

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Oberbürgermeister Dr. Ziemons berichtet, dass die Verteilung der Ausschussvorsitze im Rahmen des Zugriffsverfahrens gemäß § 58 Abs. 5 der Gemeindeordnung NRW erfolge. Der Haupt- und Finanzausschuss sei hiervon ausgenommen, da der Oberbürgermeister bei diesem Ausschuss den Vorsitz innehabe. Die Fraktionen im Rat haben im Vorfeld zur Ratssitzung einen gemeinsamen Vorschlag erarbeitet, den er im Folgenden verliest. Da hierzu keine Einwände eingebracht werden, lässt er sodann über den Vorschlag abstimmen.

Beschluss

Die Ausschussvorsitze werden wie folgt von den Fraktionen in Anspruch genommen: 1. Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft, Wissenschaft und Regionalentwicklung SPD 2. Ausschuss für Digitalisierung CDU 3. Ausschuss für Schule und Weiterbildung GRÜNE 4. Ausschuss für Soziales und Demographie Die Linke 5. Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz GRÜNE 6. Betriebsausschuss Eurogress CDU 7. BA Gebäudemanagement GRÜNE 8. BA Kultur, Theater und VHS CDU 9. BA Stadtbetrieb SPD 10. Bürgerforum CDU 11. Haupt- und Finanzausschuss Der Oberbürgermeister 12. Mobilitätsausschuss GRÜNE 13. Personal- und Verwaltungsausschuss CDU 14. Planungsausschuss CDU 15. Rechnungsprüfungsausschuss GRÜNE 16. Sportausschuss GRÜNE 17. Wahlprüfungsausschuss CDU 18. Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss SPD

Beschlussvorschlag

Die Fraktionen bzw. Zugriffsgemeinschaften benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen.

Erläuterungen

Haben sich die Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze geeinigt und wird dieser Einigung nicht von einem Fünftel der Ratsmitglieder widersprochen, so bestimmen die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden stimmberechtigten Ratsmitglieder. Soweit eine Einigung nicht zustande kommt, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch die Zahlen 1, 2, 3 und so weiter ergeben; mehrere Fraktionen können sich zusammenschließen. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister zu ziehen hat. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-07-31 FB 01_0721_WP18 Verteilung der Aussc SAO.pdf

22.10.2025

130.7 KB

Metadaten

TOP
Ö 11
Sitzung
Konstituierende Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 05.11.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
17.11.2025
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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