5. November 2025 um 17:00, Rathaus
TOP 4Öffentlich

Vereidigung und Amtseinführung des Oberbürgermeisters Dr. Michael Ziemons

FB 11/0299/WP18 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen

Beratung

Altersvorsitzender Ratsherr Pilgram (GRÜNE) führt aus, dass bei der kommunalen Stichwahl am 28. September 2025 insgesamt 56,03 % der Stimmen auf Herrn Dr. Michael Ziemons entfallen sind und er somit zum Oberbürgermeister der Stadt Aachen gewählt worden sei. Der Wahlausschuss habe das Ergebnis zwischenzeitlich festgestellt, so dass er Herrn Dr. Michael Ziemons gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW im Folgenden in sein Amt einführen und vereidigen werde.

Nachdem Herr Dr. Michael Ziemons die Eidesformel gesprochen und er gemeinsam mit Altersvorsitzenden Ratsherrn Pilgram die entsprechende Unterschrift geleistet hat, übernimmt er nach Entgegennahme aller Glückwünsche die weitere Sitzungsleitung.

Oberbürgermeister Dr. Ziemons bedankt sich für den herzlichen Empfang. Er freue sich auf die Zusammenarbeit in den nächsten fünf Jahren. In Anbetracht der gestellten Aufgaben und Herausforderungen sei es wichtig, dass die Politik einen Zusammenhalt signalisiere. Die Bevölkerung erwarte Lösungen und er lade alle Anwesenden dazu ein, die neue Wahlperiode unter die Überschrift eines Miteinanders zu stellen, für die Stadt, für die Bürgerinnen und Bürger und für ein zuversichtliches Schreiten in eine gute Zukunft.

Beschlussvorschlag

./.

Erläuterungen

Nach den Vorgaben des § 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird der Oberbürgermeister durch das Mitglied, welches dem Rat am längsten ununterbrochen angehört, in einer Sitzung des Rates vereidigt und in sein Amt eingeführt.

Das Beamtenverhältnis des gewählten Oberbürgermeisters ist gemäß § 118 Abs. 3 des Landesbeamtengesetzes Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) mit dem Ausscheiden der Vorgängerin aus dem Amt, somit mit Datum vom 01.11.2025, begründet worden (Amtsantritt).

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-09-30 FB 11_0299_WP18 Vereidigung und Amts SAO.pdf

5.10.2025

129.5 KB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
Konstituierende Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 05.11.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal und Organisation
Geändert
17.11.2025
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

Öffnen