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Prognose Inklusionsrunde der StädteRegion Aachen für das Schuljahr 2026/2027; aktueller Sachstand

FB 45 n/0043/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Heider weist darauf hin, dass die Thematik bereits in der vergangenen Sitzung des ASW besprochen worden sei. Eine einfache Erhöhung der Schulplätze für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf von drei auf vier pro Zug klinge einfach, jedoch bringe dies in der Realität gleich mehrere Herausforderungen mit sich. Es müsse oberstes Ziel sein, dass Aachener Kinder auch an einer Aachener Schule einen Schulplatz bekämen. Für das kommende Schuljahr 2026/2027 sei die Erhöhung offenbar die einzige Lösung. Dennoch müsse die Verwaltung mit der Landesregierung Kontakt aufnehmen und um zeitgleiche Anpassung der Ressourcen an den betreffenden Schulen bitten. Insbesondere zusätzliches Personal werde dringend benötigt. Zudem empfindet sie die steigenden Bedarfe an Schulplätzen für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf nicht als einmaliges Ereignis. Die Zahlen im Gemeinsamen Lernen würden generell im ganzen Land ansteigen und daher müsse die Schulpolitik, die Verwaltung und die Landesregierung gemeinsam überlegen, wie mit dieser Herausforderung umgegangen werde. Speziell in Aachen sei die Anzahl der Schulen mit Gemeinsamen Lernen begrenzt, da es sehr viele Gymnasien gebe. Daher erachte sie es für sinnvoll, auch diese Schulen verstärkt in den Bereich einzubeziehen und so mehr Schulplätze im System zu generieren.

Frau Rohs stimmt den Ausführungen zu. Aus Sicht der Eltern führe die einfache Erhöhung der Platzzahlen zu diversen Problemlagen. Sie könne daher nur appellieren, dass die Schulen durch die Verwaltung und die Politik unterstützt würden. Es müsse auch kreativ über kurzfristige Lösungen nachgedacht werden, welche zur Entlastung der Schulen beitragen könnten. So könne eine Idee sein, zwischen zieldifferenten und zielgleichen Kindern stärker zu unterscheiden, denn zielgleiche Kinder könnten durchaus auch an einem Gymnasium unterrichtet werden. Generell müssten Lösungen für die Zeit nach dem Schuljahr 2026/2027 gefunden werden.

Frau Hoffmann betont, dass jedes Kind auch eine individuelle Lebensgeschichte aufweise und daher begrüße sie, dass es eine kurzfristige Lösung gebe. Dennoch unterstützt sie ihre Vorrednerinnen darin, dass langfristige Lösungen gefunden werden müssten. Entscheidungen sollten immer im Sinne der Kinder getroffen werden, denn jede einzelne Entscheidung würde die Lebenswege der Kinder prägen.

Frau Schmitt-Promny schließt sich dem ebenfalls an. Es müssten mit den Schulen zusammen individuelle Lösungen gefunden werden, welche die Schüler*innen und Lehrkräfte gleichermaßen entlasten würden. Es müsse dabei nicht immer gleich über eine individuelle Schulbegleitung nachgedacht werden. Auch die Fachkräfte im Rahmen von KOBSI (Koordinierungs- und Beratungsstelle für systemische Inklusionsassistenz bei der StädteRegion Aachen, Anm. der Schriftführung) könnten eine Hilfe darstellen. Sie mache sich jedoch große Sorgen um die Finanzierung solcher Angebote und plädiere für eine enge Kooperation mit allen Beteiligten.

Frau Griepentrog fasst zusammen, dass der Ausschuss nicht mit einem einmaligen Lösungsansatz zufrieden sei, es brauche langfristige Lösungsansätze für die steigenden Bedarfe. Dies solle in einem Brief an die Landesregierung verdeutlicht werden. Die pauschale Erhöhung der Plätze an den Regelschulen ohne eine zeitgleiche Anpassung der benötigten Ressourcen sei keine gute Herangehensweise. Im Rahmen des Anmeldeverfahrens würde sich zeigen, wie sich dieses Vorgehen auf die Schüler*innenzahlen auswirke.

Herr Brötz erklärt, dass er den Duktus des Briefes noch nicht ganz verstehe, und fragt daher, ob neben der reinen Unzufriedenheit über das Vorgehen der Bezirksregierung noch andere Punkte aufgegriffen werden sollten.

Frau Griepentrog führt aus, dass die Botschaft des Briefes in erster Linie die Unzufriedenheit über die pauschale Erhöhung der Schulplätze für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf von drei auf vier pro Zug vermitteln solle. Nicht nur gemäß den Regelungen des Schulgesetzes müssten drei Plätze langfristig gesehen die Obergrenze darstellen. Darüber hinaus sollte angeregt werden, dass zielgleiche Kinder an die Gymnasien verwiesen werden sollten und dort auch die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung gestellt werden sollten. Darüber hinaus müsse es systemische Unterstützungsmaßnahmen geben, die nicht in Form von Einzelbegleitungen organisiert seien.

Herr Auler gibt zu bedenken, dass der Ausschuss und die Verwaltung hier nicht ihre Kompetenzen überschreiten dürften. Er sei der Meinung, dass der Ausschuss lediglich seinen Unmut über die Erhöhung des Platzangebotes äußern und nicht über systemische Anpassungen entscheiden könne.

Frau Griepentrog betont, es müsse durch den Brief deutlich werden, dass Verwaltung und Politik die Anpassungen der Schulplätze ohne weitere Unterstützungsangebote des Landes nicht einfach so hinnehmen würden.

Darüber herrscht Einvernehmen im Ausschuss.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss und der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nehmen den Sachverhalt zur Kenntnis. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beauftragt die Verwaltung, einen Brief an die Landesregierung zu adressieren, in welchem der Ausschuss die pauschale Erhöhung der Schulplätze für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf von drei auf vier pro Zug kritisch bewertet und sich für systemische Anpassungen und Unterstützung in Form von weiteren Personalressourcen ausspricht.

Erläuterungen

Bereits in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 08.07.2025 (vgl. Vorlage Nr.

FB 45n/0033/WP18) hat die Verwaltung darüber informiert, dass für das kommende Schuljahr 2026/2027 durch die StädteRegion Aachen ein Bedarf von rund 128 Plätzen für „Gemeinsames Lernen (GL)“ an den weiterführenden Schulen in Trägerschaft der Stadt Aachen gesehen werde. Derzeit stehen für diese Kinder 93 Plätze zur Verfügung.

Als mögliche Lösung soll die Anzahl der Kinder mit Förderschwerpunkt einmalig von drei auf vier pro Klasse für Haupt-, Gesamt- und Realschulen erhöht werden. An Gymnasien sollen Plätze weiterhin im Rahmen der Einzelintegration ermöglicht werden. Somit ständen rechnerisch 124 Plätze in der Stadt Aachen zur Verfügung, vier Kinder müssten evtl. auf Schulen in der StädteRegion verteilt werden.

Die Verwaltung hat diesbezüglich am 05.09.2025 eine Videokonferenz mit den Schulleitungen der Haupt-, Gesamt- und Realschulen in städtischer Trägerschaft, sowie dem Sprecher für die Gymnasien und dem für Hauptschulen zuständigen Schulaufsichtsbeamten der StädteRegion Aachen zur Besprechung der Thematik abgehalten.

Die Schulleitungen nehmen das Vorhaben der Bezirksregierung zur Kenntnis und hoffen auf eine langfristige Lösung ab dem darauffolgenden Schuljahr, um dem steigenden Bedarf begegnen zu können.

Aus Sicht der Verwaltung war der Austausch sehr konstruktiv. Dem Thema sollte systemisch begegnet werden und alle Schulformen sollten gleichermaßen beteiligt werden. Für das kommende Schuljahr werden die durch die Bezirksregierung getroffenen Maßnahmen zunächst umgesetzt, ehe sie für das darauffolgende Schuljahr neu bewertet werden müssen. An dieser Stelle wird die Politik ebenfalls um Unterstützung gebeten.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-10-08 FB 45 n_0043_WP18 Prognose Inklusionsr SAO.pdf

16.10.2025

74.9 KB

Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
Gemeinsame Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses zusammen mit dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 28.10.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 45 - Fachbereich Jugend und Schule
Zusätze
Die Unterlagen wurden nachgereicht.
Geändert
12.11.2025
Inhalt abgerufen
5. Februar 2026 um 20:20

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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