Antrag auf Sonderzuschuss Personalkosten OGS-Freie Träger
FB 45 n/0042/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Grundmann erläutert, dass in der Vorlage zwei unterschiedliche Zeiträume behandelt würden. Für den Zeitraum vom 01.04.2025 bis 31.07.2025 sei ein Sonderzuschuss von 3 % vorgesehen, welcher sich ausschließlich in der Tariferhöhung des TVöD im Bereich der Personalkosten in der OGS begründe. Für den zweiten Abschnitt vom 01.08.2025 bis 31.12.2025 werde die reguläre Indexierung der Personal- und Sachkosten um eine Erhöhung von 0,5 % bezogen auf den rechnerischen Anteil der Personalkosten ergänzt, um auch hier der Tariferhöhung des TVöD Rechnung tragen zu können. Die Berechnungen würden auf den der Verwaltung aktuell vorliegenden Daten beruhen, nach denen von einer Auskömmlichkeit ausgegangen werden könne. Für das Jahr 2026 könne zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließende Regelung getroffen werden, dies müsse im Rahmen der Haushaltsberatungen geschehen.
Herr Auler betont die wichtige Arbeit der OGS in der Bildungslandschaft und spricht den freien Trägern der OGS seinen herzlichen Dank aus. Die jetzt schon hohen Betreuungsquoten seien das Ergebnis der hervorragenden Arbeit an den Aachener Schulen. An dieser Stelle hätten die freien Träger, die Verwaltung und die Politik immer gut zusammengearbeitet. Tariferhöhungen würden alle Bereiche betreffen und so sei es nur richtig, den Zuschuss an die freien Träger zu leisten. Durch die reguläre Indexierung seien Tariferhöhungen nicht abgedeckt und dies sei auch im Vorfeld nicht vorgesehen gewesen. Er weist jedoch darauf hin, dass sich steigende Personalkosten dauerhaft auswirken würden und nicht durch eine einmalige Sonderzahlung finanziert werden könnten. Er regt daher an, vielmehr den Sockelbetrag für den OGS-Zuschuss dauerhaft zu erhöhen, denn seiner Recherche nach würden auch durch die heute zu beschließende Bezuschussung die finanziellen Mittel der freien Träger auf Dauer nicht auskömmlich sein. Er bittet daher die Verwaltung für die Haushaltsberatungen 2026 ff. zu berechnen, wie hoch das Defizit bei der OGS sein werde und mit welcher Summe die Sockelbeträge angepasst werden könnten, um die Finanzierung auch zukünftig auskömmlich zu gestalten. Eine Anpassung müsse in jedem Fall im Rahmen der Haushaltsberatungen erfolgen, damit die OGS auch weiterhin so leistungsstark agieren könne.
Frau Schmitt-Promny schließt sich dem Dank an die freien Träger an. Die Arbeit der OGS werde sehr geschätzt und es sei enorm wichtig, dass die OGS den Bildungsbegriff weitgefasst definiere. Daher müsse die OGS auch ab den nächsten Jahren mit dem kommenden Rechtanspruch finanziell gut aufgestellt werden. Die Betreuungsquote in Aachen sei beispielhaft und die weitere finanzielle Unterstützung umso wichtiger.
Herr Becker hebt die Arbeit der freien Träger in der OGS ebenfalls als unendlich wichtig hervor. Neben der Bildungsfrage werde auch der soziale Zusammenhalt durch die OGS gestärkt. In vielen Quartieren der Stadt stelle die OGS eine wichtige Säule dar und die Arbeit gingen weit über den eigentlichen Bildungsauftrag hinaus. Die Finanzierung müsse daher unbedingt sichergestellt werden und er sei sicher, dass auch der nachfolgende Rat dieser Aufgabe nachkommen werde. Das Delta in der Finanzierung müsse ernst genommen werden und in den Haushaltsberatungen entsprechend diskutiert werden.
Beschluss
Beschlussvorschlag
- Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt die Gewährung eines Sonderzuschusses zur Finanzierung der Personalkosten der freien OGS Träger*innen in Höhe von 3 % vom 01.04.2025 bis 31.07.2025 sowie die Verwaltung mit der Umsetzung zu beauftragen.
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt neben der regulären Indexierung der Personalkosten in Höhe von 2,5 % die Gewährung eines Sonderzuschusses zur Finanzierung der Personalkosten der freien OGS Träger*innen in Höhe von 0,5 % vom 01.08.2025 bis 31.12.2025 sowie die Verwaltung mit der Umsetzung zu beauftragen.
- Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt die Gewährung eines Sonderzuschusses zur Finanzierung der Personalkosten der freien OGS Träger*innen in Höhe von 3 % vom 01.04.2025 bis 31.07.2025 sowie die Verwaltung mit der Umsetzung zu beauftragen.
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt neben der regulären Indexierung der Personalkosten in Höhe von 2,5 % die Gewährung eines Sonderzuschusses zur Finanzierung der Personalkosten der freien OGS Träger*innen in Höhe von 0,5 % vom 01.08.2025 bis 31.12.2025 sowie die Verwaltung mit der Umsetzung zu beauftragen.
Erläuterungen
Der Verbund der freien OGS Träger – bestehend aus AWO Kreisverband Aachen-Stadt e.V., Euro Jugend e.V., Kinder- und Jugendhilfe Driescher Hof e.V., IN VIA Aachen e.V., Pädagogisches Zentrum Aachen e.V. und Förderverein OGS Zauberhut e.V. – hat sich mit Antrag vom 07.05.2025 an die Verwaltung gewandt, um die wirtschaftliche Situation der OGS-Träger nach Abschluss der Tarifverhandlungen im TVÖD zu thematisieren.
Der Tarifabschluss des TVÖD in 2025 sieht eine stufenartige Anpassung der Gehälter vor, die mittelbar Auswirkungen auf die Tarife der freien Jugendhilfeträger haben und erheblichen finanziellen Mehraufwand bedeuten.
Die Beschäftigten des TVÖD sollen ab dem 01.04.2025 eine lineare Entgelterhöhung in Höhe von 3 %, mindestens 110 Euro, erhalten.
Ab dem 01.05.2026 sind weitere Entgelterhöhungen für die Beschäftigten des TVÖD in Höhe von 2,8 % vorgesehen.
Die bisher bewilligten finanziellen Mittel sind laut Trägerverbund nicht auskömmlich, sodass er mit Schreiben vom 07.05.2025 um zusätzliche finanzielle Unterstützung in Form eines Sonderzuschusses zur Finanzierung der Personalkosten in Höhe von 3 % für den Zeitraum 01.04.2025 bis 31.07.2025, sowie mit dem Schreiben vom 25.06.2025 um eine Fortführung dieses Zuschusses bis 30.04.2026 beantragt hat.
Die aktuelle Finanzierungsgrundlage des Landes NRW, zur Offenen Ganztags Schule, sieht keine gesonderten Finanzierungsmöglichkeiten oder Anpassungen durch den TVÖD – Abschluss vor. Um die finanziellen Auswirkungen auf die Träger entsprechend auffangen zu können schlägt die Verwaltung vor folgende Maßnahmen umzusetzen:
- Für den Zeitraum vom 01.04.2025 bis 31.07.2025, einen einmaligen Sonderzuschuss in Höhe von 3,0 % bezogen auf den rechnerischen Anteil der Personalkosten aufgrund der Entgelterhöhung im TVÖD zu gewähren.
- Ab dem 01.08.2025 bis zum 31.12.2025, einen einmaligen Sonderzuschuss in Höhe von 0,5 % bezogen auf den rechnerischen Anteil der Personalkosten aufgrund der Entgelterhöhung im TVÖD zu gewähren. Dies erfolgt zusätzlich zur regulären Indexierung der Personalkosten und Sachkosten in Höhe von 2,5 %.
- Im Hinblick auf das Jahr 2026 und den entsprechenden Antrag der freien Träger kann zum jetzigen Zeitpunkt keine abschließende Regelung getroffen werden. Eine abschließende Entscheidung muss hierzu im Rahmen der Haushaltsberatungen 2026 ff. erfolgen. Entsprechende Positionen sind vorsorglich im Haushaltsplan 2026 angemeldet
Im Ergebnis werden für den Zeitraum 01.04.2025 bis 31.07.2025 zusätzliche Mittel in Höhe von 112.555,69 € zur Gewährung des beantragten Sonderzuschusses in Höhe von 3 % benötigt.
Ab dem 01.08.2025 bis 31.12.2025 werden voraussichtlich insgesamt zusätzliche Mittel in Höhe von 25.371,52 € zur Gewährung des beantragten Sonderzuschusses in Höhe von 0,5 % zusätzlich zur regulären Indexierung der Personalkosten in Höhe von 2,5 % benötigt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2025 | Fortgeschriebener Ansatz 2025 | Ansatz 2026 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 1)15.972.549,19 2)530.350,81 | 16.105.389,17 535.438,04 | 52.208.700 1.659.900 | 52.208.700 1.659.900 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | -16.502.900 | -16.645.914,43 | -53.868.600 | -53.868.600 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 137.927,21 € | ||||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
1)4-030101-807-8, SK 53180000
2)4-030106-907-2, SK 53180000
Der zusätzliche Bedarf 2025 in Höhe von 137.927,21 € kann aus dem laufenden Ansatz 2025 bei
4-030101-807-8, 53180000 finanziert werden.
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 1017252
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1017252
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2025-10-08 FB 45 n_0042_WP18 Antrag auf Sonderzus SAO.pdf
14.10.2025
867.0 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 2
- Sitzung
- Gemeinsame Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses zusammen mit dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung
- Gremium
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum
- Di., 28.10.2025
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Jugend und Schule
- Zusätze
- Die Unterlagen wurden nachgereicht.
- Geändert
- 12.11.2025
- Inhalt abgerufen
- 5. Februar 2026 um 20:24
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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