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Sachstandsbericht für den Bereich der Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe nach SGB VIII für das Jahr 2025

FB 45 n/0044/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Herr Grundmann fasst die wesentlichen Inhalte kurz zusammen. In Anbetracht des Gesamtvolumens für die Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe von rund 74 Mio. Euro sei der prognostizierte Mehrbedarf von knapp 1,2 Mio. Euro relativ gering, insbesondere da der Arbeitsbereich sehr flexibel sei. Er betont, dass jeder Cent gut investiert sei. Wohingegen der Bereich der ambulanten Hilfen gestiegen sei – was künftig weiter beobachtet werden müsse –, würden sich die Fallzahlen insgesamt konstant verhalten bzw. im stationären Bereich sogar zurückgehen. Er unterstreicht, dass sich die Qualität der Arbeit auf einem sehr hohen Niveau bewege, dennoch würden auch die Herausforderungen stetig wachsen. Beim Anstieg der Eingliederungshilfen stelle sich die Frage, ob mehr Diagnosen gestellt würden oder ob junge Menschen insgesamt immer auffälliger und sich somit Unterstützungsbedarfe entwickeln würden. Der Rückgang im stationären Bereich könne damit begründet werden, dass im Rahmen der Hilfeplanungen versucht werde, möglichst viel und gezielt im ambulanten Bereich zu unterstützen.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

Erläuterungen

Einleitung

Der Sachstandsbericht für den Bereich der Hilfen zur Erziehung (HzE) sowie der Eingliederungshilfe (EGH) nach SGB VIII stellt die Entwicklung der Leistungen und deren finanzielle Auswirkungen im Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. August 2025 dar.

Im Mittelpunkt stehen neben den aktuellen Leistungszahlen und den damit verbundenen Ausgaben auch zentrale Entwicklungen und Herausforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe. Ziel des Berichts ist es, einen kompakten Überblick über die wichtigsten Handlungsfelder zu geben und die Situation von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in Aachen transparent darzustellen.

Leistungen im Zeitraum 01.01.–31.08.2025 (Anlage 1a)

Die Anlage 1a zeigt die Entwicklung der Leistungen in den Bereichen Hilfen zur Erziehung (HzE) und Eingliederungshilfe (EGH) im Berichtszeitraum. Differenziert wird zwischen dem klassischen Bereich und den Leistungen für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA). Ergänzend sind die Vorjahre 2023 und 2024 zum Vergleich aufgeführt.

Gesamtentwicklung:
Im Berichtszeitraum 2025 wurden insgesamt 3.312 kostenrelevante Leistungen erbracht. Dies entspricht einem Anstieg von 3,3 % gegenüber dem Vorjahr 2024.

Die nachstehende Übersicht zeigt die Entwicklung der Gesamtleistungen im Vergleich der letzten drei Jahre, differenziert nach klassischem Bereich und unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA):

Jahr

Gesamt

HzE/EGH

Klassischer Bereich

HzE/EGH

UMA

HzE/EGH

2023

3.437

2.724

713

2024

3.206

2.662

544

2025

3.312

2.761

551

Ambulante und stationäre Hilfen:

Innerhalb dieser 3.312 Leistungen zeigt sich eine Aufteilung in 1.862 ambulante und 1.450 stationäre Hilfen (einschließlich der UMA-Leistungen).

Betrachtet man ausschließlich die HzE-Leistungen, zeigt sich ein leichter Anstieg von rund 1,3 %.

Besonders hervorzuheben ist der Zuwachs bei sozialen Gruppenangeboten nach § 29 SGB VIII um rund 17 %. Diese gruppenpädagogischen Ansätze gewinnen gerade nach der Corona-Pandemie an Bedeutung, da sie soziale Kompetenzen und Resilienz stärken. Die Stadt Aachen hat hier gemeinsam mit den freien Trägern neue Angebote entwickelt, die auf eine nachhaltige Stärkung von Kindern und Jugendlichen abzielen.

Im Gegensatz dazu zeigt sich bei den individuellen, bedarfsorientierten ambulanten Hilfen nach § 35 SGB VIII ein deutlicher Rückgang um 26 %. Diese Leistungen hatten bereits während der Corona-Pandemie stark zugenommen, da viele Kinder und Jugendliche in dieser Zeit besondere Unterstützung benötigten und die klassischen stationären Unterbringungsmöglichkeiten an ihre Grenzen gestoßen sind. (vgl. Bericht KJA vom 14.05.2024, Vorlage FB 45/0515/WP18).

Eingliederungshilfe (EGH)

Im Bereich der EGH zeigt sich eine insgesamt steigende Tendenz (+9 %), die jedoch differenziert zur betrachten ist:

  • Ambulant: +13 %
  • Stationär: –2 %

Mit 876 Leistungen nach § 35a SGB VIII machen die Leistungen der Eingliederungshilfe weiterhin rund 26 % der Gesamtleistungen.

Wie bereits im Mai 2024 berichtet (Vorlage FB 45/0515/WP18), machen insbesondere Schulbegleitungen einen erheblichen Teil der ambulanten EGH aus.

Die Aufteilung innerhalb der stationären EGH zeigt:

  • Teilstationär: +21 %
  • Stationär: –11 %

Dies zeigt, dass stationäre Eingliederungshilfe nicht nur die klassische Unterbringung umfasst, sondern auch teilstationäre Angebote, die zunehmend genutzt werden und den Bedarf wirksam mit abdecken.

Kindeswohlgefährdungen und Inobhutnahmen

Die Zahl der Hinweise auf Kindeswohlgefährdungen nach § 8a SGB VIII entwickelte sich wie folgt:

  • Jahr 2023: 706 Hinweise
  • Jahr 2024: 748 Hinweise
  • Jahr 2025: 721 Hinweise

Damit ergibt sich für 2025 ein leichter Rückgang um 3,6 %. Die Anzahl der tatsächlich durchgeführten Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII blieb im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert.

Eine besondere Dynamik zeigt sich im Bereich der vorläufigen Inobhutnahmen für UMA nach § 42a SGB VIII: Hier ist ein Anstieg von 198 auf 212 Leistungen (+7 %) zu verzeichnen. eine gegenläufige Entwicklung zur deutlichen Reduzierung im Zeitraum 2023–2024 (–37 %).

Schwankungen in diesem Bereich sind daher weniger ein Ergebnis lokaler Rahmenbedingungen, sondern spiegeln vielmehr die gesamtgesellschaftlichen und globalen Einflussfaktoren wider.

Finanzen im Zeitraum 01.01.–31.08.2025 (Anlage 1b)

Anlage 1b gibt einen Gesamtüberblick über die finanziellen Auswirkungen der Leistungen der Hilfen zur Erziehung (HzE) und der Eingliederungshilfe (EGH) im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. August 2025.

Für das Jahr 2025 beläuft sich der Haushaltsansatz einschließlich der Kostenerstattung an die Gemeinden auf insgesamt 74.019.250 Euro. Für die klassischen Hilfen zur Erziehung (HzE) und der Eingliederungshilfe (EGH) wird zum jetzigen Zeitpunkt für Ende 2025 inkl. der Werteaufhellung ein Mehrbedarf von ca. 1.179.00 Mio. Euro prognostiziert. Im Bereich der UMA wird aktuell kein Mehrbedarf für das Jahr 2025 gesehen.

Gesamtentwicklung im klassischen Bereich (HzE / EGH)

Im klassischen Bereich entstanden in den ersten acht Monaten des Jahres Aufwendungen in Höhe von 34 Mio. Euro, nahezu auf dem Niveau des Vorjahres.

Der durchschnittliche Anstieg der Fachleistungsstunden- und Tagessätze, geprägt durch Tarifsteigerungen sowie die Umwandlung stationärer Hilfen von Regel- zu Intensivangeboten, beträgt 8,1 %. Insgesamt führen die Veränderungen innerhalb der Hilfeformen dazu, dass die Gesamtkosten trotz sinkender stationärer Leistungen und steigendem Bedarf an ambulanter Eingliederungshilfe stabil bleiben.

Ambulanter Bereich

Im ambulanten Bereich sind sowohl die Fallzahlen als auch die Leistungen gestiegen (s.o.). Die Kostensteigerung im ambulanten Bereich ist überwiegend auf die ambulante Eingliederungshilfe zurückzuführen.Aufgrund der weiterhin wachsende Fall- und Leistungszahlen ist eine Kostensteigerung von 14,6 % im klassischen ambulanten EGH-Bereich und 13 % im Bereich der Schulbegleitung durch nicht-fachliche Kräfte zu verzeichnen.

Stationären Bereich

Im klassischen stationären Bereich gehen sowohl die Leistungen als auch die Belegungstage zurück. Dennoch verharren die Gesamtausgaben aufgrund gestiegener Tagessätze auf dem Niveau des Vorjahres. Eine Ausnahme bildet der Bereich der jungen Volljährigen gemäß § 41 SGB VIII: Hier steigen die Aufwendungen für Heimerziehung und stationäre Eingliederungshilfen um rund 34 % beziehungsweise 15 %. Ausschlaggebend dafür sind eine höhere Zahl an Fällen und Leistungen sowie die damit verbundenen zusätzlichen Belegungstage.

Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)

Für UMA beträgt der Haushaltsansatz 8,8 Mio. Euro. In den ersten acht Monaten des Jahres wurden rund 4,7 Mio. Euro verausgabt. Die Kosten im UMA-Bereich sind zum Vorjahr um ca. 5 % gestiegen.

Die Kostensteigerung resultiert aus einer intensiveren und längerfristigen Betreuung, die sich in einem erhöhten Umfang an Leistungen und Betreuungstagen zeigt. Zusätzlich wirken sich Tariferhöhungen und die zunehmende Umwandlung stationärer Hilfen von Regelangeboten zu Intensivangeboten kostensteigernd aus.

Kostenerstattung an Gemeinden

§ 89 SGB VIII regelt den finanziellen Ausgleich zwischen Kommunen und Sozialleistungsträgern. Dies wird relevant, wenn sich Zuständigkeiten ändern, etwa durch Umzüge von Erziehungsberechtigten oder die Unterbringung von Kindern in einer anderen Gemeinde. Die daraus entstehenden Kostenerstattungen sind für die beteiligten Stellen schwer vorhersehbar und kaum steuerbar, da sie von verschiedenen externen Faktoren beeinflusst werden.

In den ersten acht Monaten des Jahres 2025 wurden im Bereich der Kostenerstattung an Gemeinden rund 4,0 Mio. Euro ausgegeben. Für weitere Erläuterungen hinsichtlich der Mittelbereitstellung gem. § 9 Ziff. 1 S. 3 der Haushaltssatzung 2024 wird auf den TOP Ö 11 der KJA-Sitzung vom 03.06.2025 (FB 45 n/0027/WP18) verwiesen.

Überplanmäßiger Bedarf

Der Haushalt 2025 wird durch die Tarifverhandlungen im TVöD beeinflusst. Nach dem aktuellen Tarifergebnis steigen die Gehälter ab April 2025 um 3%, mindestens jedoch um 110 Euro monatlich, und ab Mai 2026 um weitere 2,8%. Zusätzlich wird die Jahressonderzahlung ab 2026 für kommunale Beschäftigte auf 85% vereinheitlicht. Diese Tarifsteigerungen wirken sich direkt auf die Entgeltverhandlungen mit den freien Trägern der Jugendhilfe aus und erhöhen die finanziellen Belastungen, die sowohl durch die steigenden Leistungen als auch durch die allgemeinen Kostensteigerungen entstehen.

Für die klassischen Hilfen zur Erziehung (HzE) und der Eingliederungshilfe (EGH) wird zum jetzigen Zeitpunkt für Ende 2025 inkl. der Werteaufhellung ein Mehrbedarf von ca. 1.179.00 Mio. Euro prognostiziert.

Erträge

Für das Jahr 2025 belaufen sich die Erträge einschließlich der Kostenerstattung von Gemeinden auf insgesamt 5,0 Mio. Euro. Diese resultieren aus der Kostenerstattung anderer Hilfeträger, den Kostenbeiträgen und den Leistungen von Sozialleistungsträgern.

Durch die Wiederbesetzungen offener Stellen in der wirtschaftlichen Jugendhilfe konnten rückständige Ansprüche im „klassischen Bereich“ aus den Vorjahren aufgearbeitet und die Erträge (Sollstellungen) im Vergleich zum Vorjahr um ca. 47 % auf 3,3 Mio. Euro erhöht werden.

Im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) betragen die Kostenerstattungen von Gemeinden (Sollstellungen) 2,8 Mio. Euro. Für das Jahr 2025 ergibt sich nach der Jahresabgrenzungsbuchung auf das Jahr 2024 der Erstattung von Gemeinden im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) von ca. 2,8 Mio. Euro gemäß Anlage 1b ein aktueller Ertrag in Höhe von 78.049 Euro.

Schwankungen bei den Erträgen ergeben sich vor allem durch Kostenerstattungen von Gemeinden, die beispielsweise durch Wohnortwechsel sorgeberechtigter Eltern und allgemeinen Kostensteigerungen ausgelöst werden. Diese Faktoren sind jedoch nicht steuerbar und unterliegen externen Einflüssen.

  • Klassischer HzE-Bereich

4.624.459 Euro

  • UMA-Bereich

407.707 Euro

  • davon Erstattung von Gemeinden

78.049 Euro

  • davon Verwaltungskostenpauschale

329.658 Euro

Gesamt

5.032.166 Euro

Ausblick

Für den weiteren Verlauf des Jahres 2025 ist mit stabilen bis leicht steigenden Leistungszahlen in den Bereichen Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe zu rechnen, insbesondere bei ambulanten Angeboten und Schulbegleitungen. Die Zunahme im ambulanten Bereich der Eingliederungshilfe, insbesondere bei Fachleistungsstunden und Schulbegleitung, lässt sich vor allem durch den gestiegenen Unterstützungsbedarf von Kindern und Jugendlichen erklären. Zum einen führt eine verstärkte Inklusionspolitik dazu, dass mehr Betroffene ambulant unterstützt werden, um ihnen eine Teilhabe am schulischen und gesellschaftlichen Leben im gewohnten Umfeld zu ermöglichen. Zum anderen sind die Anforderungen an die Betreuung und Förderung komplexer geworden, was sich in einem höheren Bedarf an Fachleistungsstunden niederschlägt.

Insgesamt ist davon auszugehen, dass die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Familien in Aachen weiterhin gesichert bleibt. Der Ausblick unterstreicht die Bedeutung, die Leistungsstrukturen kontinuierlich weiterzuentwickeln und anzupassen.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-10-08 FB 45 n_0044_WP18 Sachstandsbericht fue SAO.pdf

13.10.2025

356.9 KB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
Gemeinsame Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses zusammen mit dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 28.10.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 45 - Fachbereich Jugend und Schule
Zusätze
Die Unterlagen wurden nachgereicht.
Geändert
12.11.2025
Inhalt abgerufen
5. Februar 2026 um 20:42

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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