9. Dezember 2025 um 17:05, Rathaus
TOP 8Öffentlich

Renaturierung und Offenlage von Gewässern in Aachen

FB 36/0606/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Der Ausschussvorsitzende begüßt Herrn Karl-Heinz Stolz,Mitarbeiter der Wasserbehörde FB36/300, der zum Thema eine Präsentation halten wird.

Herr Stolz erläutert an Hand einer Präsentation ausgewählte Renaturierungsmaßnahmen, u.a. an Wurm, Haarbach, Goldbach u.a. .

Der Ausschussvorsitzende bedankt sich für den Vortrag.

Herr Beigeordneter Thomas geht auf die Bedeutung der vorgetragenen Maßnahmen ein. Er erläutert, dass Herr Stolz den Fachbereich zum Ende des Jahres verlasse und in den Ruhestand gehe. Er sei seit Gründungdes Fachbereichs zum 01.04.1987 im FB 36 tätig. Seine Einschätzungen seien u.a. auch während des Hochwassers 2021 für die Bezirke Kornelimünster und Haaren sehr hilfreich gewesen.

Ratsfrau Lürken bedankt sich für den Vortrag. Es seien nicht immer nur die großen Maßnahmen, die Verbesserungen bewirken würden. Man merke bei dem Vortrag von Herrn Stolz, mit welch großer Leidenschaft er in diesem Bereich tätig gewesen sei.

Sie regt an, den Vortrag auch in den Bezirken zu halten.

Herr Schuch bedankt sich auch für den Vortrag. Es sei beeindruckend, was Herr Stolz geleistet habe. Man werde seine Expertise sicherlich schmerzlich vermissen.

Herr Stolz führt aus, dass zum Gelingen der vorgestellten Maßnahmen viele Akteure wie auch der Wasserverband beigetragen hätten.

Herr Jeutes bedankt sich für den umfangreichen und interessanten Vortrag. Er wünscht Herrn Stolz einen verdienten Ruhestand.

Erläuterungen

Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist ein starkes politisches Instrument in der bundesweiten und europäischen Wasserpolitik. Die WRRL vereint nicht nur moderne Ansätze des Gewässerschutzes, sondern bündelt auch vielzählige Einzelrichtlinien des Wasserrechts der EU. Die WRRL ist in Deutschland verankert im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), in der Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (OGewV) und in der Grundwasserverordnung (GrwV).

Das übergeordnete Ziel des Gewässerschutzes ist es, Gewässer mit einer guten ökologischen und chemischen Qualität zu erhalten oder wiederherzustellen. Das Wasserhaushaltsgesetz gibt in §§ 27, 28 die Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer vor.

Um den Zielen eines modernen Gewässerschutzes gerecht zu werden, wird viel getan. Es werden umfangreiche Informationen über den Zustand unserer Gewässer erhoben. Auf dieser Wissensbasis werden Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustands abgeleitet und in Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen dokumentiert. Diese Pläne und Programme bilden die Handlungsgrundlage für den Gewässerschutz in Deutschland und der EU.

Der Gesetzgeber hat die zuständigen Behörden verpflichtet, die Gewässer mindestens qualitativ und strukturell in eine Güteklasse II zu entwickeln. Mit dem Begriff der Gewässergüte wird klassischerweise die Gewässerqualität bezeichnet. Die Güteklasse II beschreibt Gewässer, die mäßig belastet sind.

Der Grund für die Planung einer Renaturierungsmaßnahme ergibt sich oft aus einem konkreten Anlass, Problem oder Bedarf heraus. Dies können beispielsweise ein schlechter ökologischer Zustand oder große Hochwasserschäden sein. In Abstimmung mit dem Wasserverband Eifel-Rur und dem/der Grundstückseigentümer*in wird eine Planung veranlasst oder ein entsprechendes Projekt definiert. Das Projekt verlangt eine klare Zielstellung wie z. B. die Verbesserung der Gewässerstruktur oder die Wiederherstellung der Durchgängigkeit.

Um Fließgewässer zu renaturieren, muss nicht immer der Bagger kommen. Dynamische Gewässer gestalten ihre Renaturierung selbst, wenn man ihnen Entwicklungsraum gibt und Initialmaßnahmen durchführt. Kann der Gewässerlauf nicht verändert werden, so können kleine Maßnahmen dennoch die Struktur des Gewässers wesentlich verbessern.

In Aachen werden in enger Zusammenarbeit mit dem Wasserverband Eifel-Rur Maßnahmen zur Renaturierung und Offenlage von Fließgewässern intensiv bearbeitet. Von 1996 bis heute sind 123 Projekte durchgeführt worden, die sich auf ca. 12,32 km Länge verteilen. In Aachen werden jedoch Renaturierungsmaßnahmen nicht nur an den für die Wasserrahmenrichtlinie relevanten Fließgewässern (Wurm, Inde, Iterbach, Wildbach, Beverbach, Haarbach, Amstelbach), sondern auch für die Nebengewässer durchgeführt. Überall dort, wo sich die Gelegenheit einer Renaturierung oder Verbesserung des strukturellen Zustands anbietet und eine Zustimmung der Grundstückseigentümer*innen vorliegt, kann am einfachsten und am schnellsten eine erfolgreiche Umsetzung erwarten werden. Die untere Wasserbehörde kümmert sich in der Regel um die Zustimmung der Grundstückseigentümer*innen. Der Wasserverband Eifel-Rur übernimmt meist die technische Umsetzung der Maßnahme. Defekte Rohrleitungen werden zum Anlass genommen, das Fließgewässer zurück in eine offene Wasserführung zu überführen. Ebenso werden kleine Maßnahmen im Rahmen der Gewässerunterhaltung durchgeführt. Es gibt somit ganz unterschiedliche Varianten, um das Ziel eines guten strukturellen Zustand zu erreichen.

Liegen komplizierte Eigentumsverhältnisse vor oder bleiben Jahrzehnte lange Gespräche zur Findung eines Kompromisses erfolglos, so bleibt es leider nicht aus, dass auch Misserfolge verzeichnet werden.

Eine kleine Auswahl erfolgreich durchgeführter Maßnahmen wird anhand von Fotos und ergänzenden Erläuterungen vorgestellt. Alle Maßnahmen sind auf der Homepage der Stadt Aachen einsehbar

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-08-20 FB 36_0606_WP18 Renaturierung und Of SAO.pdf

20.11.2025

76.5 KB

Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
Gremium
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Datum
Di., 09.12.2025
Uhrzeit
17:05
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Zusätze
Es wird mündlich berichtet.
Geändert
19.1.2026
Inhalt abgerufen
4. September 2026 um 01:38

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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