9. Dezember 2025 um 17:05, Rathaus
TOP 9Öffentlich

Forstwirtschaftsplan 2026 für den gesamtstädtischen Wald

FB 36/0609/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Dr. Fitter bedankt sich beim Forstamt.

Man könne gut erkennen, dass die seinerzeit definierten Nachhaltigkeitsstrategien in die Planung eingeflossen seien. Der Wildverbiss scheint stark gestiegen zu sein und der damit verbundene Arbeits- und Materialaufwand sei hoch. Hier wünsche sie sich, Erläuterungenzu Alternativen zu erhalten. Sie stelle fest, dass die Holzverkaufserlöse gestiegen seien und sie regt an, dass diese zur Refinanzierung der erforderlichen Maßnahmen eingesetzt werden könnten.

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz genehmigt die vorstehende Planung und stimmt den Fremdaufträgen zu.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz genehmigt die vorstehende Planung und stimmt den Fremdaufträgen zu.

Erläuterungen

Die Kommune erstellt gemäß Landesforstgesetz NRW jährlich einen Forstwirtschaftsplan. Dieser setzt die jährlich aus dem 10-jährigen Betriebsplan (Forsteinrichtungswerk) abgeleiteten Einzelmaßnahmen zur Erfüllung der forstbetrieblichen Ziele fest. Das Forsteinrichtungswerk ist zum 31.09.2025 abgelaufen. Aufgrund von Personalengpässen muss die Ausschreibung für die Erstellung eines neuen Forsteinrichtungswerkes verschoben werden. Das Vorgehen ist mit der Unteren Forstbehörde (Landesbetrieb Wald und Holz NRW) abgestimmt.

Die Waldbewirtschaftung des Aachener Waldes erfolgt nach den Vorgaben der Nachhaltigkeitsstrategie für den Kommunalwald der Stadt Aachen (Ratsbeschluss vom 23.08.2023).Zentrale Ziele dieser Strategie sind die Sicherung der ökologischen Wertigkeit des Waldes/die Steigerung der Biodiversität, der Aufbau naturnaher Waldgesellschaften, die Sicherung des Waldes als Erholungsraum, die Bereitstellung von qualitativ hochwertigem Holz, der Erhalt der Kaltluftproduktion, die Sicherung der Grundwasserneubildung und Regenwasserrückhaltung und Bindung von CO 2 im städtischen Wald. Im Grunde genommen Aspekte, die unter den Begriff ‘Gemeinwohlleistung’ zusammengefasst werden können.

Rückblick auf das Forstwirtschaftsjahr 2025

Die Wasserversorgung der Bäumehat großen Einfluss auf deren Vitalität sowie auf die Entwicklung von Schadinsekten, insbesondere der Borkenkäfer. Nach einem regenreichen Jahr 2024 verzeichnete NRW im Frühjahr 2025 erneut deutliche Niederschlagsdefizite, die eine Wasserunterversorgung erwarten ließen. Die Situation hat sich im weiteren Jahresverlauf etwas verbessert, so dass erfreulicherweise keine trockenheitsbedingte Schäden an den Bäumen oder an den Kulturen zu erkennen sind. Auch die Borkenkäferpopulation der Vorjahre ist weitestgehend zusammengebrochen. Dennoch ist nach wie vor eine Grundpopulation vorhanden, die über die zweite Jahreshälfte verteilt immer wieder Schäden an Fichten verursachte, allerdings auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau.

Mit dem fortwährenden Rückgang der außerplanmäßigen Nutzungen auf Schadflächen, durch beispielsweise Trockenheit, Sturm, Borkenkäfer usw. sinkt auch die Zahl der Freiflächen, die gemäß Landesforstgesetz innerhalb von zwei Jahren wiederaufzuforsten und über mehrere Jahre zu pflegen sind. Da die in den Vorjahren entstandenen Kulturen über mehrere Jahre gepflegt werden, nehmen die Arbeiten immer noch nennenswert Zeit in Anspruch, Tendenz fallend.

Forstwirtschaftsplan 2026

a) Holzbereitstellung und Waldentwicklung

*)Alh = andere Laubbäume mit hoher Umtriebszeit (Esche, Bergahorn, Kirsche)
Aln = andere Laubbäume mit niedriger Umtriebszeit (Roteiche, Birke, Roterle, Eberesche, Robinie,Rosskastanie)

zu a)Der jährl.Hiebssatz beschreibt die nachhaltig nutzbare Holzmenge je Jahr, getrennt nach Holzartengruppen

zu b) Der abgeglichene Hiebssatz summiert sämtliche Mehr- oder Mindernutzungen der Vorjahre seit Inkrafttreten des Forsteinrichtungs-
werkes (01.10.2015) auf.Diese Holzmenge wäre theoretisch nutzbar, ohne die Kriterien der Nachhaltigkeit zu verletzen.

An dieser Stelle weist das Gemeindeforstamt darauf hin, dass die Angaben für die Baumartengruppe Fichte/Douglasie nicht mehr auf dem akutellen Stand sind, da einige Fichtenwälder den Trockenjahren zum Opfer fielen. Die anstehende Forsteinrichtung/Inventur wird über den Umfang der Vorrats- und Zuwachsverluste Auskunft geben.

Die Vorgaben für die Laubwälder sind dagegen nach wie vor belastbar. Gemäß der Nachhaltigkeitsstrategie für den Kommunalwald der Stadt Aachen wurden die Laubwälder sehr zurückhaltend beplant (Summe: 778 Festmeter), vor dem Hintergrund, die Holzvorräte auf diesen Flächen anzureichern. Demgegenüber wurde die Baumart Fichte im Forstwirtschaftsjahr 2025 etwas stärker genutzt als ursprünglich geplant. Der Ansatz wurde im laufenden Forstwirtschaftsjahr sicherlich um ca. 25 % überschritten. Genau Zahlen liegen noch nicht vor, da noch größere Holzmengen unvermessen am Wegrand liegen und somit nicht in den Büchern erfasst sind.
Auch die forcierte Nutzung der Fichtenwälder entspricht der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Aachen, die eine schnellere Umwandlung der nicht klimaresilienten Fichtenwälder in Laubwälder vorsieht. Die Holzpreise für Fichten bewegen sich erfreulicherweise auf einem ausgesprochen hohen Niveau, so dass die Mehrnutzung holzmarktkonform stattfand.

b) Kulturen, Wege- und Erholungsplanung

Die Auflichtung der Fichtenwälder ist eine wesentliche Voraussetzung für den Voranbau der Rotbuche. Als Voranbau bezeichnet man in der Forstwirtschaft das Einbringen schattenertragender Baumarten (Buche) unter einen noch bestehenden, meist lichten bzw. aufgelichteten Baumbestand (hier Fichten). Auf diese Weise wird der Baumartenwechsel frühzeitig eingeleitet. Der Buchenvoranbau soll sowohl im Stadtwald als auch Münsterwald erfolgen.

Die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Trauben- und Stieleichen ertragen dagegen nur wenig Schatten und werden auf Freiflächen gepflanzt, die durch Borkenkäferbefall entstanden sind. Darüber hinaus ist sowohl die Pflanzung von Mischbaumarten als auch von diversen Sträuchern geplant. Letztere i.d.R. an Waldrändern oder angrenzend zur Wohnbebauung.

Insgesamt sollen im Forstwirtschaftsjahr 2026 13.440 Baum- und Straucharten gepflanzt werden, mit folgender Verteilung:

Kultursicherung /Verbissschutz/Waldschutz

Einige Aufforstungen bedürfen in den ersten Jahren der Pflege, da die Konkurrenz durch Brombeere und Adlerfarn diese Kulturen gefährden kann. Die Flächen werden, je nach Entwicklung der Konkurrenzvegetation, über drei bis fünf Jahre hinweg freigeschnitten. Darüber hinaus ist vorgesehen, natürlich angesamte Laubbäume wie beispielsweise Eberesche oder Ahorn frei zu stellen, falls diese durch die oft dicht aufkommende Fichten-Naturverjüngung überwachsen werden.

Geplant ist der zweimaliger Freischnitt auf 24,4 Hektar.

In Gebieten mit einem geringen Äsungsangebot für Wild (d.h. wenige Gräser, Kräuter in der Bodenschicht) ist die Verbissbelastung durch Reh- und Rotwild oft hoch. Dies trifft vor allem auf geschlossene Fichtenwälder zu, u.a. im Münsterwald, wo die Baumart Fichte nach wie vor dominiert. Auch im Stadtwald unterliegen die mit Laubbäumen aufgeforstete Flächen einem hohen Verbissdruck durch Rehwild (v.a. Eichen, Esskastanie und Hainbuche). Je nach Ausgangssituation werden unterschiedliche Verbissschutzmaßnahmen ergriffen. Vorherrschend ist das zweimalige Ausbringen von Verbissschutzmitteln auf den Terminaltrieb, sprich auf den obersten Trieb bzw. die oberste Knospe eines jungen Baumes. Dieser Schutz soll auf 16 Hektar erfolgen (jeweils gegen Sommer- und Winterverbiss). Des Weiteren sollen drei kleine Zäune mit einer Gesamtlänge von 400 Meter errichtet werden (Flächenschutz). Andere Bäume werden hingegegen in so genannte Wuchshüllen gesetzt und vor Wildverbiss geschützt (Einzelschutz). Nach einigen Jahren werden die Hüllen wieder abgebaut und entsorgt.

Im Rahmen des Waldschutzes werden immer wieder Neophyten (invasive Pflanzenarten, die zu den heimischen in Konkurrenz treten) bekämpft. So soll auch in diesem Jahr die spätblühende Traubenkirsche (amerikanische Traubenkirsche) im Stadtwald durch Rückschnitt zurückgedrängt werden bzw. in der weiteren Verbreitung behindert werden.

Jungbestandspflege

Als Jungbestand bezeichnet man einen Wald im Dickungs- bis Stangenholzalter (ca. 10- bis 40-jährig). Diese Wälder entwickeln sich hochdynamisch, besonders im Höhenwachstum. Grundsätzlich verfolgt das Gemeindeforstamt das Ziel, in dieser Altersphase nur wenig einzugreifen, damit die Waldentwicklung möglichst ungestört abläuft. Eine Steuerung findet jedoch dann statt, wenn das Betriebsziel eines artenreichen Mischwaldes nicht erreicht wird. Mischwälder haben gerade in Zeiten des Klimawandels ihre Berechtigung, da sie i.d.R. flexibler auf Störungen reagieren. Andere Gründe für Pflegeeingriffe sind die Erhöhung der Vitalität/Stabilität sowie der Qualität von Einzelbäumen.

Die Jungbestandspflege soll – in sehr unterschiedlicher Intensität– auf ca. 25 Hektar erfolgen.

Wegeunterhaltung

Die Unterhaltung unserer Waldwege gehört zu den Standardaufgaben des städtischen Forstbetriebes. Diverse sand-/wassergebundene Wege werden mit betriebseigenen Maschinen profiliert und zur Substanzerhaltung teilweise neu aufgeschottert. Auch die Wiederherstellung des Lichtraumprofils sowie das Mulchen der Wegeseitengräben gehören zu den klassischen Arbeiten für 2026.

Darüber hinaus wird in diesem Jahr die kleine Fußgängerbrücke am Fobisbach (Münsterwald) erneuert.

Hierfür werden Fördermittel beim Naturpark Nordeifel beantragt.

Erholungseinrichtungen

Ein weiteres Anliegen des Forstbetriebes ist es, die Abfallbehälter im Aachener Wald zu ersetzen. Diese sind in die Jahre gekommen und nicht mehr zeitgemäß. Das Ersetzen erfolgt sukzessive, beginnend mit den Waldparkplätzen im Stadtwald.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

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0

Abschreibungen

0

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0

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0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Kosten für Fremdaufträge

-Holzernte und -bringung:30.000 Euro (PSP 1-130104-900-6-52420000)

-Verkehrssicherung:55.000 Euro (PSP 4-130104-906-9-52420000)

-Kulturen:110.000 Euro (PSP 5-130104-900-01300-900-1)

-Wegebau, Lichtraum, Erholungseinricht.:55.000 Euro (PSP 4-130104-907-7-52420000)

Summe:250.000 Euro

Die angeführten Kosten für Fremdaufträge sind vollumfänglich im Haushaltsansatz 2024 berücksichtigt und bewirken keine Änderungen der bestehenden Haushaltsansätze.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-09-22 FB 36_0609_WP18 Forstwirtschaftsplan SAO.pdf

27.11.2025

167.6 KB

Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
Gremium
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Datum
Di., 09.12.2025
Uhrzeit
17:05
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
19.1.2026
Inhalt abgerufen
3. September 2026 um 01:39

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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