Einführung und Verpflichtung der neuen Mitglieder des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
FB 56/0014/WP19 · Kenntnisnahme
Erläuterungen
Gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen werden die neuen Mitglieder eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die vorgeschriebene Verpflichtung wird in der Weise vollzogen, dass die neuen Mitglieder ihr Einverständnis mit folgender Formel beurkunden:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“
Mögliche Ergänzung:
„So wahr mit Gott helfe“
Bei wiedergewählten Mitgliedern genügt ein Hinweis auf den bereits früher geleisteten Eid bzw. eine bereits früher erfolgte Verpflichtung.
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 1017345
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1017345
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2025-11-06 FB 56_0014_WP19 Einfuehrung und Verpf SAO.pdf
7.11.2025
86.3 KB
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Geändert
- 28.11.2025
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 12:12