12. November 2025 um 17:00, Bezirksamt AC-Brand
TOP 7Öffentlich

Straßenrechtliche Widmungserweiterung des Verbindungsweges zwischen der Freunder Landstraße und der Straße „Am Reulert“ (August-Körver-Weg)

FB 62/0073/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Hußmann von der Grünen-BF teilt mit, dass seine Fraktion die Umsetzung begrüße. Er bittet um Prüfung, ob das Parken unmittelbar an der Einmündung zum August-Körver-Weg unterbunden werden könne, damit die Sichtachsen dort eingehalten werden.

Herr Auler von der CDU-BF begrüßt ebenfalls die Umwidmung des Weges. Auch aus seiner Sicht müsse der Poller entfernt werden, da dieser ein Sicherheitsrisiko darstelle. Die baulichen Veränderungen müssten in einem zweiten Schritt in der Bezirksvertretung diskutiert werden.

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns teilt mit, dass ihn eine Stunde vor der heutigen Sitzung eine Mail der Kommission Barrierefreies Bauen erreicht habe, welche sich für die Belange von Menschen mit Behinderungen einsetze. Diese empfiehlt, dem vorliegenden Beschluss nicht zuzustimmen, da die Erweiterung des Gehweges um die Gruppe der Radfahrer eine Gefahr für gehandicapte Menschen darstelle.

Frau von Eckardstein von der Grünen-BF merkt an, dass der Poller auch aus ihrer Sicht störe, da immer mehr Lastenräder die Strecke befahren würden.

Herr Auler ist der Ansicht, dass der Weg für beide Personengruppen, Fußgänger und Radfahrer, genügend Platz biete.

Herr Tillmanns macht deutlich, dass es sich bei diesem Tagesordnungspunkt um eine der wenigen Entscheidungen handele, die ausschließlich in die Entscheidungskompetenz der Bezirksvertretung Brand falle.

Beschluss

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Brand den bisher schon gewidmeten Verbindungsweg (August-Körver-Weg) zwischen der Freunder Landstraße und der Straße „Am Reulert“ (Gemarkung Brand, Flur 16, Flurstücke 982 und 983) im Gemeingebrauch gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) von einem reinen Fußgängerverkehr auf einen Fußgänger- und Radfahrverkehr zu erweitern.

Beschlussvorschlag

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Brand den bisher schon gewidmeten Verbindungsweg (August-Körver-Weg) zwischen der Freunder Landstraße und der Straße „Am Reulert“ (Gemarkung Brand, Flur 16, Flurstücke 982 und 983) im Gemeingebrauch gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) von einem reinen Fußgängerverkehr auf einen Fußgänger- und Radfahrverkehr zu erweitern.

Erläuterungen

Der bisher schon gewidmete Verbindungsweg zwischen der Freunder Landstraße und der Straße „Am Reulert“ (Gemarkung Brand, Flur 16, Flurstück 983) war im Gemeingebrauch auf einen reinen Fußgängerverkehr beschränkt. Diese Beschränkung soll nun nach § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) auf einen Fußgänger- und Radfahrverkehr erweitert werden.

Die o.g. Fläche soll daher als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW – Gemeindestraße/Anliegerstraßen u.a. – im Gemeingebrauch auf einen Fußgänger- und Radfahrverkehr erweitert werden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (2)

Übersichtsplan
2.3 MB · PDF
Lageplan
1.5 MB · PDF

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-10-09 FB 62_0073_WP18 Strassenrechtliche Wi SAO.pdf

28.10.2025

4.0 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Datum
Mi., 12.11.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
Geändert
15.12.2025
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 16:39

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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