Straßenrechtliche Widmungserweiterung des Verbindungsweges zwischen der Freunder Landstraße und der Straße „Am Reulert“ (August-Körver-Weg)
FB 62/0073/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Hußmann von der Grünen-BF teilt mit, dass seine Fraktion die Umsetzung begrüße. Er bittet um Prüfung, ob das Parken unmittelbar an der Einmündung zum August-Körver-Weg unterbunden werden könne, damit die Sichtachsen dort eingehalten werden.
Herr Auler von der CDU-BF begrüßt ebenfalls die Umwidmung des Weges. Auch aus seiner Sicht müsse der Poller entfernt werden, da dieser ein Sicherheitsrisiko darstelle. Die baulichen Veränderungen müssten in einem zweiten Schritt in der Bezirksvertretung diskutiert werden.
Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns teilt mit, dass ihn eine Stunde vor der heutigen Sitzung eine Mail der Kommission Barrierefreies Bauen erreicht habe, welche sich für die Belange von Menschen mit Behinderungen einsetze. Diese empfiehlt, dem vorliegenden Beschluss nicht zuzustimmen, da die Erweiterung des Gehweges um die Gruppe der Radfahrer eine Gefahr für gehandicapte Menschen darstelle.
Frau von Eckardstein von der Grünen-BF merkt an, dass der Poller auch aus ihrer Sicht störe, da immer mehr Lastenräder die Strecke befahren würden.
Herr Auler ist der Ansicht, dass der Weg für beide Personengruppen, Fußgänger und Radfahrer, genügend Platz biete.
Herr Tillmanns macht deutlich, dass es sich bei diesem Tagesordnungspunkt um eine der wenigen Entscheidungen handele, die ausschließlich in die Entscheidungskompetenz der Bezirksvertretung Brand falle.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Brand den bisher schon gewidmeten Verbindungsweg (August-Körver-Weg) zwischen der Freunder Landstraße und der Straße „Am Reulert“ (Gemarkung Brand, Flur 16, Flurstücke 982 und 983) im Gemeingebrauch gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) von einem reinen Fußgängerverkehr auf einen Fußgänger- und Radfahrverkehr zu erweitern.
Erläuterungen
Der bisher schon gewidmete Verbindungsweg zwischen der Freunder Landstraße und der Straße „Am Reulert“ (Gemarkung Brand, Flur 16, Flurstück 983) war im Gemeingebrauch auf einen reinen Fußgängerverkehr beschränkt. Diese Beschränkung soll nun nach § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) auf einen Fußgänger- und Radfahrverkehr erweitert werden.
Die o.g. Fläche soll daher als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW – Gemeindestraße/Anliegerstraßen u.a. – im Gemeingebrauch auf einen Fußgänger- und Radfahrverkehr erweitert werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (2)
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Technische Details
ID: 1017482
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1017482
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2025-10-09 FB 62_0073_WP18 Strassenrechtliche Wi SAO.pdf
28.10.2025
4.0 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum
- Mi., 12.11.2025
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
- Geändert
- 15.12.2025
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 16:39
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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