12. November 2025 um 17:00, Bezirksamt Kornelimünster-Walheim
TOP 3Öffentlich

Wahl der Bezirksbürgermeisterin/des Bezirksbürgermeisters und ihrer/seiner Stellvertreter*innen

BA 4/0234/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratung

Herr Hoffner erläutert, dass die Bezirksvertretung nach § 67 Abs. 5 i. V. m. § 36 Abs. 3 GO NRW ohne Aussprache aus ihrer Mitte den Bezirksbürgermeister/die Bezirksbürgermeisterin wählt.

Zunächst müsse jedoch entschieden werden, wie viele Stellvertreter*innen gewählt werden sollen. Herr Hoffner bittet um Vorschläge.

Frau Nußbaum erklärt, dass es einen gemeinsamen Listenvorschlag der Fraktionen von CDU, GRÜNE und SPD gebe, in dem man sich auf zwei Stellvertreter*innen geeinigt habe. Der Vorschlag beinhalte die folgende Konstellation:

  1. Bezirksbürgermeister: Herr Jakob von Thenen, CDU
  2. Erster Stellvertreter: Herr Reinhard Plum, Bündnis 90/Die Grünen
  3. Zweiter Stellvertreter: Herr Ladislaus Hoffner, SPD

Andere Vorschläge werden nicht eingereicht.

Herr Hoffner lässt zunächst über die Anzahl der Stellvertreter*innen abstimmen. Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim beschließt einstimmig, dass zwei Stellvertreter*innen zu wählen sind.

Alsdann erklärt Herr Hoffner den Ablauf des Wahlvorgangs. Nach erfolgten Vorschlägen erläutert Herr Hoffner den Ablauf des Wahlvorgangs. Rückfragen hierzu werden nicht gestellt.

Nachdem sich die Stimmzähler versichert haben, dass die Wahlurne leer ist, eröffnet Herr Hoffner den Wahlvorgang und bittet die Bezirksvertretungsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge, ihre Stimme in geheimer Wahl abzugeben.

Nach erfolgter Stimmabgabe aller Bezirksvertretungsmitglieder zählen die Stimmzähler*innen die Stimmen aus und geben das Ergebnis bekannt. Insgesamt wurden 13 gültige Stimmen abgegeben. Alle fallen auf den seitens der Fraktionen von CDU, GRÜNEN und SPD eingereichten Listenvorschlag. Es gibt weder Gegenstimmen noch Enthaltungen.

Herr Hoffner erklärt, dass damit Herr von Thenen zum Bezirksbürgermeister, Herr Plum als sein erster Stellvertreter und Herr Hoffner als sein zweiter Stellvertreter einstimmig gewählt worden sind.

Die Herren von Thenen, Plum und Hoffner erklären, die Wahl anzunehmen.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim wählt folgende Personen aus ihrer Mitte zur Bezirksbürgermeisterin/zum Bezirksbürgermeister bzw. zu seiner/ihrer Stellvertretung: 1. Bezirksbürgermeister: Jakob von Thenen 2. Erster stellvertretender Bezirksbürgermeister: Reinhard Plum 3. Zweiter stellvertretender Bezirksbürgermeister: Ladislaus Hoffner

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim wählt folgende Personen aus ihrer Mitte zur Bezirksbürgermeisterin/zum Bezirksbürgermeister bzw. zu seiner/ihrer Stellvertretung:

1. Bezirksbürgermeister/in _________________________________________

2. erste/r stellvertretende/r Bezirksbürgermeister/in ______________________

3. zweite/r stellvertretende/r Bezirksbürgermeister/in _____________________

Erläuterungen

Die Wahl der Bezirksbürgermeisterin/des Bezirksbürgermeisters und der Stellvertreter*innen richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der aktuellen Fassung.

Gemäß § 67 Abs. 2 bis 5 i. V. m. § 36 Abs. 3 i. V. m. GO NRW wählt die Bezirksvertretung aus ihrer Mitte ohne Aussprache die / den Bezirksbürgermeister*in und einen oder mehrere Stellvertreter*innen.

Sie vertreten die Bezirksbürgermeisterin/den Bezirksbürgermeister bei der Leitung der Bezirksvertretungssitzungen und bei der Repräsentation.

Es wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt; 50 Absatz 2 Satz 3 bis 7 GO NRW gilt entsprechend. Dabei ist die Reihenfolge Stellvertretungen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen entfallenden Stimmenzahlen durch die Zahlen 1, 2, 3 und so weiter ergeben.

Bezirksbürgermeister*in ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt.

Erste/r Stellvertreter*in ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt, zweite/r Stellvertreter*in ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die dritte Höchstzahl entfällt und so weiter.

Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das zu ziehende Los.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-10-21 BA 4_0234_WP18 Wahl der Bezirksbuerg SAO.pdf

30.10.2025

132.2 KB

Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Datum
Mi., 12.11.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
B 4 - Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
Geändert
3.9.2026
Inhalt abgerufen
3. September 2026 um 01:42

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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