12. November 2025 um 18:00, Schloss Schönau
TOP 3Öffentlich

Wahl des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin und der Stellvertretungen

BA 6/0298/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratung

Herr Bezirksvertreter Dr. Kuhrt-Lassay (Grüne) bittet die Fraktionen um Vorschlag einer Wahlliste.

Herr Bezirksvertreter Beckers (CDU) schlägt folgende Liste vor:

  1. BezirksbürgermeisterHans Peter Kehr (CDU)
  2. Erste stellvertretende BezirksbürgermeisterinUta Kempen (Grüne)
  3. Zweite stellvertretende BezirksbürgermeisterinMarianne Kuckelkorn (SPD)

Weitere Wahllisten werden nicht vorgeschlagen.

Sodann wählen die Mitglieder der Bezirksvertretung Aachen-Richterich nacheinander in geheimer Wahl durch die Abgabe von Stimmzetteln mit Hilfe der bereit gestellten Wahlkabine und Wahlurne.

Nach Auszählung durch die Stimmzähler wird folgendes Ergebnis festgestellt:

Es wurden 11 gültige Stimmen abgegeben, die einstimmig für die vorgeschlagene Wahlliste gestimmt haben.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich wählt folgende Personen aus ihrer Mitte zum Bezirksbürgermeister bzw. zu seiner Stellvertretung: Bezirksbürgermeister Hans Peter Kehr Erste stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Uta Kempen Zweite stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Marianne Kuckelkorn

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich wählt folgende Personen aus ihrer Mitte zum Bezirksbürgermeister/zur Bezirksbürgermeisterin bzw. zu seiner/ihrer Stellvertretung:

  1. Bezirksbürgermeister/in _________________________________
  2. Erste/r stellvertretende/r Bezirksbürgermeister/in _________________________________
  3. Zweite/r stellvertretende/r Bezirksbürgermeister/in _________________________________

Erläuterungen

Die Wahl der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters und der Stellvertreter*innen richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der aktuellen Fassung.

Gemäß § 67 Abs. 2 bis 5 i. V. m. § 36 Abs. 3 i. V. m. GO NRW wählt die Bezirksvertretung aus ihrer Mitte ohne Aussprache die / den Bezirksbürgermeister*in und einen oder mehrere Stellvertreter*innen.

Sie vertreten die Bezirksbürgermeisterin / den Bezirksbürgermeister bei der Leitung der Bezirksvertretungssitzungen und bei der Repräsentation.

Es wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt; 50 Absatz 2 Satz 3 bis 7 GO NRW gilt entsprechend. Dabei ist die Reihenfolge Stellvertretungen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen entfallenden Stimmenzahlen durch die Zahlen 1, 2, 3 usw. ergeben.

Bezirksbürgermeister*in ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt.

Erste/r Stellvertreter*in ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt, zweite/r Stellvertreter*in ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die dritte Höchstzahl entfällt usw.

Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das zu ziehende Los.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-10-02 BA 6_0298_WP18 Wahl des Bezirksbuerg SAO.pdf

1.11.2025

131.4 KB

Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Datum
Mi., 12.11.2025
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
B 6 - Bezirksamt Aachen-Richterich
Geändert
19.11.2025
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 16:38

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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