Wahl des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin und der Stellvertretungen
BA 6/0298/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Bezirksvertreter Dr. Kuhrt-Lassay (Grüne) bittet die Fraktionen um Vorschlag einer Wahlliste.
Herr Bezirksvertreter Beckers (CDU) schlägt folgende Liste vor:
- BezirksbürgermeisterHans Peter Kehr (CDU)
- Erste stellvertretende BezirksbürgermeisterinUta Kempen (Grüne)
- Zweite stellvertretende BezirksbürgermeisterinMarianne Kuckelkorn (SPD)
Weitere Wahllisten werden nicht vorgeschlagen.
Sodann wählen die Mitglieder der Bezirksvertretung Aachen-Richterich nacheinander in geheimer Wahl durch die Abgabe von Stimmzetteln mit Hilfe der bereit gestellten Wahlkabine und Wahlurne.
Nach Auszählung durch die Stimmzähler wird folgendes Ergebnis festgestellt:
Es wurden 11 gültige Stimmen abgegeben, die einstimmig für die vorgeschlagene Wahlliste gestimmt haben.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich wählt folgende Personen aus ihrer Mitte zum Bezirksbürgermeister/zur Bezirksbürgermeisterin bzw. zu seiner/ihrer Stellvertretung:
- Bezirksbürgermeister/in _________________________________
- Erste/r stellvertretende/r Bezirksbürgermeister/in _________________________________
- Zweite/r stellvertretende/r Bezirksbürgermeister/in _________________________________
Erläuterungen
Die Wahl der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters und der Stellvertreter*innen richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der aktuellen Fassung.
Gemäß § 67 Abs. 2 bis 5 i. V. m. § 36 Abs. 3 i. V. m. GO NRW wählt die Bezirksvertretung aus ihrer Mitte ohne Aussprache die / den Bezirksbürgermeister*in und einen oder mehrere Stellvertreter*innen.
Sie vertreten die Bezirksbürgermeisterin / den Bezirksbürgermeister bei der Leitung der Bezirksvertretungssitzungen und bei der Repräsentation.
Es wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt; 50 Absatz 2 Satz 3 bis 7 GO NRW gilt entsprechend. Dabei ist die Reihenfolge Stellvertretungen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen entfallenden Stimmenzahlen durch die Zahlen 1, 2, 3 usw. ergeben.
Bezirksbürgermeister*in ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt.
Erste/r Stellvertreter*in ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt, zweite/r Stellvertreter*in ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die dritte Höchstzahl entfällt usw.
Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das zu ziehende Los.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 1017555
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1017555
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2025-10-02 BA 6_0298_WP18 Wahl des Bezirksbuerg SAO.pdf
1.11.2025
131.4 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 3
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Datum
- Mi., 12.11.2025
- Uhrzeit
- 18:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- B 6 - Bezirksamt Aachen-Richterich
- Geändert
- 19.11.2025
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 16:38
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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