12. November 2025 um 17:00, Rathaus
TOP 3Öffentlich

Wahl der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters und der Stellvertreter*innen

BA 0/0250/WP18 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Conradt teilt mit, dass es einen abgestimmten Wahlvorschlag der Fraktionen Grüne, CDU, SPD, Die Linke und der Vertreter der FDP und Volt gebe. Sie verliest den Wahlvorschlag:

1. Bezirksbürgermeisterin: Frau Melanie Penalosa, Fraktion Grüne,

2.Erste Stellvertreterin: Frau Marianne Conradt, CDU-Fraktion,

3.Zweite Stellvertreterin:Frau Dr. Jana Keller, SPD-Fraktion.

Des Weiteren weist sie darauf hin, dass es eine geheime Wahl ist und erläutert den Ablauf der Wahl.

Sie eröffnet den Wahlgang und ruft die Mitglieder der Bezirksvertretung Aachen-Mitte in alphabetischer

Reihenfolge zur Stimmabgabe auf. 18 Stimmzettel werden überreicht, da ein Mitglied, Herr Jacoby, fehlt.

Nach Auszählung der Stimmen durch die Stimmzähler wird folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Insgesamt wurden 18 Stimmen abgegeben:

18 gültige Stimmen,

17 Stimmen für den Wahlvorschlag,

1 Stimme gegen den Wahlvorschlag,

keine Stimmenthaltungen.

Somit ist als Bezirksbürgermeisterin Frau Penalosa, als erste Stellvertreterin Frau Conradt und als zweite

Stellvertreterin Frau Dr. Keller gewählt.

Frau Penalosa, Frau Conradt und Frau Dr. Keller nehmen die Wahl an.

Beschlussvorschlag

entfällt

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Wahl der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters und der Stellvertreter*innen

richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

(GO NRW) in der derzeit gültigen Fassung.

Gemäß § 36 Abs. 3 in Verbindung mit § 67 Abs. 2 - 5 GO NRW wählt die Bezirksvertretung aus ihrer

Mitte unter der Leitung des Mitgliedes, welches am längsten ununterbrochen der Bezirksvertretung

Aachen-Mitte angehört, ohne Aussprache die Bezirksbürgermeisterin / den Bezirksbürgermeister und

eine / einen oder mehrere Stellvertreter*innen.

Es wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt.

Dabei ist die Reihenfolge nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der

auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen entfallenden Stimmenzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben.

Bezirksbürgermeisterin / Bezirksbürgermeister ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlages steht, auf

den die erste Höchstzahl entfällt. Erste/r Stellvertreter/in ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch

genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt.

Zweite/r Stellvertreter/in ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des

Wahlvorschlages steht, auf den die dritte Höchstzahl entfällt usw.

Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-10-21 BA 0_0250_WP18 Wahl der Bezirksbuerg SAO.pdf

28.10.2025

131.8 KB

Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 12.11.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
B 0 - Bezirksvertretung Aachen-Mitte/Geschäftsstelle
Geändert
25.11.2025
Inhalt abgerufen
27. März 2026 um 10:56

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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