12. November 2025 um 17:00, Rathaus
TOP 7Öffentlich

Straßenrechtliche Widmung der Zuwegung zum Parkhaus und zum Neuen Kurhaus an der Monheimsallee

FB 62/0071/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Klingebiel stellt sich als Fraktionssprecher der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vor.

Er gratuliert den Gewählten und wünscht der Bezirksbürgermeisterin eine glückliche Hand bei der

Sitzungsleitung und der Repräsentation des Bezirkes.

Als Fraktionssprecher der SPD-Fraktion gratuliert auch Herr Deloie im Namen seiner Fraktion der

Bezirksbürgermeisterin und den beiden Stellvertreterinnen zur Wahl.

Bezogen auf die straßenrechtliche Widmung der in Rede stehenden Zuwegung stellt er die Frage, warum die

Zuwegung bisher nicht als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet war. Er weist darauf hin, dass der Bereich in der Winterzeit, z.B. bei Karnevalsveranstaltungen im Eurogress, häufig schlecht begehbar war und hofft, dass sich

dies mit der Widmung ändern werde.

Beschluss

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte die bisher nicht gewidmete Zuwegung zum Parkhaus und zum Neuen Kurhaus an der Monheimsallee (Gemarkung Aachen, Flur 71, Flurstück 4108 tlw.) dem öffentlichen Verkehr gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) als Gemeindestraße zu widmen. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt.

Beschlussvorschlag

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte die bisher nicht gewidmete Zuwegung zum Parkhaus und zum Neuen Kurhaus an der Monheimsallee (Gemarkung Aachen, Flur 71, Flurstück 4108 tlw.) dem öffentlichen Verkehr gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) als Gemeindestraße zu widmen.

Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt.

Erläuterungen

Die Zuwegung zum Parkhaus und zum Neuen Kurhaus an der Monheimsallee war bisher nicht als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet.

Die o.g. Fläche soll daher dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4.2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) – Gemeindestraße/Anliegerstraßen u.a. – nach § 6 StrWG NRW gewidmet werden.

Der Gemeingebrauch soll nicht beschränkt werden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

_X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (2)

Übersichtsplan
2.8 MB · PDF
Lageplan
1.3 MB · PDF

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-10-09 FB 62_0071_WP18 Strassenrechtliche Wi SAO.pdf

28.10.2025

4.2 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 12.11.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
Geändert
25.11.2025
Inhalt abgerufen
27. März 2026 um 10:56

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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