12. November 2025 um 17:00, Rathaus
TOP 8Öffentlich

Straßenrechtliche Widmung des Verbindungsweges von der Melatener Straße zur Mies-van-der-Rohe-Straße (Tielmanweg)

FB 62/0072/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte den bisher nicht gewidmeten Verbindungsweg von der Melatener Straße zur Mies-van-der-Rohe-Straße (Gemarkung Aachen, Flur 7, Flurstück 586) – Tielmanweg - dem öffentlichen Verkehr gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) als Gemeindestraße zu widmen. Der Gemeingebrauch wird auf einen Fußgänger- und Radfahrverkehr beschränkt.

Beschlussvorschlag

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte den bisher nicht gewidmeten Verbindungsweg von der Melatener Straße zur Mies-van-der-Rohe-Straße (Gemarkung Aachen, Flur 7, Flurstück 586) – Tielmanweg - dem öffentlichen Verkehr gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) als Gemeindestraße zu widmen.

Der Gemeingebrauch wird auf einen Fußgänger- und Radfahrverkehr beschränkt.

Erläuterungen

Der Verbindungsweg von der Melatener Straße zur Mies-van-der-Rohe-Straße (Tielmanweg) war bisher nicht als öffentliche Verkehrsflächen gewidmet.

Die o.g. Fläche soll daher dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4.2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) – Gemeindestraße/Anliegerstraßen u.a. – nach § 6 StrWG NRW gewidmet werden.

Der Gemeingebrauch soll auf einen Fußgänger- und Radfahrverkehr beschränkt werden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Mehrheitlich, 1 Gegenstimme

Weitere Dokumente (2)

Übersichtsplan
1.1 MB · PDF
Lageplan
1.1 MB · PDF

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-10-09 FB 62_0072_WP18 Strassenrechtliche Wi SAO.pdf

28.10.2025

2.4 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 12.11.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
Geändert
25.11.2025
Inhalt abgerufen
27. März 2026 um 10:56

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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