Einführung und Verpflichtung der Stellvertreter*innen der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters und der übrigen Mitglieder der Bezirksvertretung
BA 3/0118/WP18 · Kenntnisnahme
Beschluss
Erläuterungen
Gemäß § 67 Abs. 3 in Verbindung mit § 36 Abs. 5 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) werden die Stellvertreterin / der Stellvertreter bzw. die Stellvertreter*innen der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters und die übrigen Mitglieder der Bezirksvertretung von der Bezirksbürgermeisterin / dem Bezirksbürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die vorgeschriebene Verpflichtung wird in der Weise vollzogen, indem die Mitglieder der Bezirksvertretung ihr Einverständnis mit folgender Erklärung bekunden:
"Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine
Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“
Mögliche Ergänzung:
„So wahr mir Gott helfe."
Technische Details
ID: 1017798
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1017798
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2025-10-24 BA 3_0118_WP18 Einfuehrung und Verpf SAO.pdf
29.10.2025
73.9 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
- Datum
- Mi., 12.11.2025
- Uhrzeit
- 17:30
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- B 3 - Bezirksamt Aachen-Haaren
- Geändert
- 3.9.2026
- Inhalt abgerufen
- 3. September 2026 um 01:41
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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