Gewährung eines städtischen Zuschusses zur Ausstattung des KiTa-Neubaus Breitbenden
FB 54/0008/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Kaiser, AFD, möchte gerne vorab wissen, wieviel Eigenanteil der Träger bisher schon übernommen hat.
Frau Sommer liegen keine Informationen dazu vor. Sie klärt es bis zur nächsten Sitzung.
Frau Bezirksbürgermeisterin Eschweiler erklärt, dass eine Entscheidung im Kinder- und Jugendausschuss bereits am 28.10.2025 gefallen ist, vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung. Es ist auch nicht unüblich, dass solche Zuschüsse beantragt werden.
Herr Ernst, Grüne, weist auf die Vorlage hin, hier wird erwähnt, dass grundsätzlich zur Anschaffung vom losem Mobiliar 20.000€ pro Gruppe angesetzt werden. Die Bezirksvertretung wird hierzu informiert, die eigentliche Entscheidung liegt jedoch beim Kinder – und Jugendausschuss.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
- beschließt, vorbehaltlich der Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf, die Gewährung eines zweckgebundenen, freiwilligen, einmaligen, städtischen Zuschusses in Höhe von 100.000 Euro an die DRK Familie und Jugend Städteregion Aachen gGmbH, um den KiTa-Neubau Breitbenden mit losem Mobiliar auszustatten.
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
- empfiehlt dem Kinder- und Jugendausschuss/Ausschuss für Schule und Weiterbildung die Gewährung eines zweckgebundenen, freiwilligen, einmaligen, städtischen Zuschusses in Höhe von 100.000 Euro an die DRK Familie und Jugend Städteregion Aachen gGmbH, um den KiTa-Neubau Breitbenden mit losem Mobiliar auszustatten.
Erläuterungen
- Ausgangslage
In der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses (KJA) am 17.01.2023 und des Planungsausschusses (PLA) am 19.01.2023 wurde die Realisierung der geplanten fünfgruppigen KiTa Breitbenden in Aachen-Eilendorf beschlossen (FB 45/0313/WP18).
Gemäß dem Beschluss des KJA vom 08.10.2024 wurde die Trägerschaft für diese KiTa an die DRK Familie und Jugend Städteregion Aachen gGmbH (DRK) übertragen (FB 45/0615/WP18).
Mit Schreiben vom 10.10.2025 hat das DRK einen Antrag auf Gewährung eines städtischen Zuschusses gestellt, um den Neubau mit losem Mobiliar (z. B. Tische, Stühle, Betten, Teppiche, Spielzeug etc.) ausstatten zu können.
- Antrag auf einen städtischen Zuschuss seitens des DRK
Es ist beabsichtigt, Fördermittel seitens des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) für das Projekt in Anspruch zu nehmen. Diese müssen durch das DRK als Träger beantragt und an die Stadt Aachen als Bauherrin weitergeleitet werden (sog. Investorenmodell des LVR). Ein entsprechender Antrag ist zurzeit in der Erstellung, konnte jedoch aufgrund ausstehender Klärungen mit dem LVR und dem Träger noch nicht eingereicht werden.
Die noch zu gewährenden Fördermittel des LVR sehen eine Förderung der Bau- und Ausstattungskosten vor. Unter die Ausstattungskosten fallen die notwendigen Mittel für die Ausstattung des Gebäudes mit festen Einbauten und des Außengeländes mit Spielgeräten. Gemäß dem o. g. Baubeschluss wurden hierfür 488.400 Euro in der Position 5-060101-900-00300-300-4; 78180000 für das HH-Jahr 2026 eingeplant.
Da die o. g. Ausstattungsgegenstände im Sinne der BNB-Zertifizierung des Baus bestimmten Standards entsprechen müssen, werden diese bereits bauseits vorgesehen. Um zu vermeiden, dass E 26 als Vermieter dauerhaft für die Instandhaltung und mögliche Ersatzbeschaffungen der festen Einbauten (Küchen, Wickelkombinationen, Einbauschränke) und Außenspielgeräte zuständig ist, sollen diese aber nicht mit vermietet werden, sondern als Sachzuschuss an den Träger übergehen. Die zu erwartende Förderung des LVR wird in voller Höhe auf diesen Sachzuschuss angerechnet. Für den Fall, dass die Fördermittel des LVR nicht genehmigt werden, könnte der Träger diesen bei der Stadt Aachen bzw. dem Fachbereich KiTa und Kindertagespflege (FB 54) beantragen.
Der Bau wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2026 fertiggestellt und wäre dann bezugsbereit. In der Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2025/2026, die dem KJA am 11.03.2025 und dem Rat der Stadt Aachen am 12.03.2025 zur Entscheidung vorgelegt wurde, ist die KiTa Breitbenden mit 25 U3- und 55 ü3-Plätzen berücksichtigt. Diese Plätze sind mit Blick auf die Versorgungsquote im Sozialraum 7 (Eilendorf) und die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz notwendig. Entsprechend muss die KiTa nach der Fertigstellung des Baus zügig in Betrieb genommen werden. Erfahrungsgemäß beträgt die Lieferzeit von Möbeln, worunter u. a. das lose Mobiliar zählt, mehrere Wochen und ggf. Monate, sodass das DRK die Bestellungen sehr zeitnah tätigen muss.
Da die Fördermittel des LVR für Bau und Ausstattungskosten seitens der Stadt Aachen zukommen, benötigt der Träger noch Mittel für die Beschaffung von losem Mobiliar.
Der Träger stellt in seinem Antrag dar, dass er dieses nicht selbst finanzieren kann und beantragt deshalb einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 100.000 Euro.
Auf Grundlage des Beschlusses des KJA (siehe Vorlage FB 45/0362/WP17) zur Bezuschussung von Ausstattungsbedarfen für neue Kindertageseinrichtungen werden für die Beschaffung von losem Mobiliar grundsätzlich 20.000 € je Gruppe angesetzt, sodass aus Sicht des FB 54 ein Zuschuss in Höhe von 100.000 € (20.000 € x 5 Gruppen = 100.000 €) gewährt werden sollte.
- Finanzierung
Ausreichende Mittel stehen in der Position 5-060101-900-00300-300-4, SK 78180000 im Haushaltsjahr 2025 zur Verfügung.
- Vorschlag der Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt die Gewährung eines zweckgebundenen, freiwilligen, einmaligen, städtischen Zuschusses in Höhe von 100.000 Euro für das HH-Jahr 2025 an das DRK. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die KiTa nach Fertigstellung des Baus schnell in Betrieb genommen werden soll.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
5-060101-900-00300-300-4, SK 78180000
Investive Auswirkungen | Ansatz 2025 | Fortgeschriebener Ansatz 2025 | Ansatz 2026 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 258.000 | 258.000 | 2.152.400 | 2.152.400 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 258.000 | -258.000 | -2.152.400 | -2.152.400 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben/ | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 1017801
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1017801
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2025-10-08 FB 54_0008_WP18 Gewaehrung eines staed SAO.pdf
15.10.2025
372.5 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
- Datum
- Mi., 12.11.2025
- Uhrzeit
- 17:30
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 54 - KiTa und Kindertagespflege
- Geändert
- 3.9.2026
- Inhalt abgerufen
- 3. September 2026 um 01:41
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
Öffnen